im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286,
Kennwort: "Mesum Nord - Teil I"
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan
Die
Heinrich-Hembrock-Straße liegt innerhalb der Grenzen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord – Teil I“. Sie grenzt auf
westlicher Seite an der Thiestraße und auf östlicher Seite an der
Nielandstraße.
Die Straße ist
bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion
einzustufen. Die o.g. Straße ist in einer Breite von 6,00 m festgesetzt. Die
Ausbaulänge der Straße liegt bei 106 Metern.
Da die
angrenzenden Grundstücke überwiegend bebaut sind, soll die Straße nun gemeinsam
mit den umliegenden Straßen (Brökers Wiese, Vierngrund, Franz-Sievers-Straße
usw.) ausgebaut werden. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.
2. Einfügung in das Straßennetz
Die
Heinrich-Hembrock-Straße grenzt an eine T-30-Zone an und ist aufgrund ihrer
Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie
dient der Erschließung der Grundstücke, bietet Parkraum und steht als
Aufenthaltsfläche für Fußgänger zur Verfügung. Die Anliegerstraße soll als
verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und
Gehfläche) ausgebaut werden.
3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale
Heinrich-Hembrock-Straße (verkehrsberuhigter Bereich):
Es ist ein Ausbau
als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenpar-zellen mit
einer Breite von 6,00 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den
wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00
m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m.
Zur Erzielung
einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonstein-belages
(Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
Die
Stellplatzflächen werden in anthrazit-farbigem Pflaster ausgeführt.
Die Grünbeete
erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. In den Baumbeeten ist
die Anpflanzung eines Eisenholzbaumes
vorgesehen.
Im Bereich von
Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher eingeplant. Hier ist der
Solitärstrauch „Späte Vogelbeere“ eingeplant.
4. Entwässerung
Die Ableitung des
Oberflächenwassers der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite
Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal.
5. Beleuchtung
Für die
Heinrich-Hembrock-Straße sind energieeffiziente Leuchten mit einer
Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung
Die vorgeschlagene
Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für
erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den
Herstellungs-merkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Baukosten
Beim Ausbau der
Heinrich-Hembrock-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die Anlieger
werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten.
Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der
Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen
Beitragshöhe enthalten.
Zusätzlich zu den
im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die
bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der
Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu
berücksichtigen.
8. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der
Heinrich-Hembrock-Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens –
voraussichtlich im Sommer/Herbst 2020.
9. Finanzierung
Die Durchführung
der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 vorgesehen. Nach
der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen
Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser
Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig.
Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages
mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.
10. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Der
verkehrsberuhigte Ausbau der Heinrich-Hembrock-Straße mit den geplanten
Einengungen der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung
der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt
reduziert wird.
Ebenso trägt die
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.
Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Heinrich-Hembrock-Str. zur Offenlage