Betreff
Ausbau Heinrich-Hembrock-Straße (53014-3706)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286,
Kennwort: "Mesum Nord - Teil I"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
005/20
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.

 


Begründung:                           

 

1. Festsetzung im Bebauungsplan

 

Die Heinrich-Hembrock-Straße liegt innerhalb der Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord – Teil I“. Sie grenzt auf westlicher Seite an der Thiestraße und auf östlicher Seite an der Nielandstraße.

 

Die Straße ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen. Die o.g. Straße ist in einer Breite von 6,00 m festgesetzt. Die Ausbaulänge der Straße liegt bei 106 Metern.

 

Da die angrenzenden Grundstücke überwiegend bebaut sind, soll die Straße nun gemeinsam mit den umliegenden Straßen (Brökers Wiese, Vierngrund, Franz-Sievers-Straße usw.) ausgebaut werden. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.

 

2. Einfügung in das Straßennetz

 

Die Heinrich-Hembrock-Straße grenzt an eine T-30-Zone an und ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließung der Grundstücke, bietet Parkraum und steht als Aufenthaltsfläche für Fußgänger zur Verfügung. Die Anliegerstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und Gehfläche) ausgebaut werden.

 

3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

Heinrich-Hembrock-Straße (verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenpar-zellen mit einer Breite von 6,00 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m.

Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonstein-belages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.

Die Stellplatzflächen werden in anthrazit-farbigem Pfla­ster ausgeführt.

Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. In den Baumbeeten ist die Anpflanzung  eines Eisenholzbaumes vorgesehen.

Im Bereich von Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher eingeplant. Hier ist der Solitärstrauch „Späte Vogelbeere“ eingeplant.

 

 

 

4. Entwässerung

 

Die Ableitung des Oberflächenwassers der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal.

 

5. Beleuchtung

 

Für die Heinrich-Hembrock-Straße sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

6. Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungs-merkmalen zu äußern.

 

7. Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Heinrich-Hembrock-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

8. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Heinrich-Hembrock-Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer/Herbst 2020.

 

9. Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 vorgesehen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.

 

10. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Der verkehrsberuhigte Ausbau der Heinrich-Hembrock-Straße mit den geplanten Einengungen der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.

Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.

Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan Heinrich-Hembrock-Str. zur Offenlage