im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286,
Kennwort: "Mesum Nord - Teil III"
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan
Die Stichstraße
„Vierngrund“ liegt innerhalb der Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 286 , Kennwort: „Mesum Nord – Teil III“. Die Straße befindet sich nördlich
des Lindvennweges und zweigt vom „Hohe Heideweg“ in Richtung Osten ab.
Nach Norden hin ist ein Fuß-/Radweg in 3,0 m
Breite im Bebauungsplan festgelegt, der von der Stichstraße eine Verbindung zum
zukünftigen Geh-/Radweg im öffentlichen Grünflächen-bereich schaffen wird, so dass der Spielplatz im Osten und die
Kita im Westen fußläufig gut zu erreichen sind.
Die Straße
„Vierngrund“ ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit
Erschließungsfunktion einzustufen. Die o.g. Straße ist in einer Breite von 6,00
m festgesetzt, knickt nach Norden hin ab und ist im Wendehammer auf 22,0 m
aufgeweitet. Die Ausbaulänge der Straße liegt bei 127 Metern, die Länge des
Radweges bei 17 Metern.
Da die
angrenzenden Grundstücke durchgängig bebaut sind, soll die Straße nun gemeinsam
mit den umliegenden Straßen (Brökers Wiese, Franz-Sievers-Straße, Heinrich-Hembrock-Straße
usw.) ausgebaut werden. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich
erfolgen.
2. Einfügung in das Straßennetz
Der „Vierngrund“
ist über den „Hohe Heideweg“ (Tempo 30 Zone) zu erreichen und mündet in einem
Wendehammer. Die Stichstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im
Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließung der
Grundstücke, bietet Parkraum und steht als Aufenthaltsfläche für Fußgänger zur
Verfügung. Für Fußgänger und Radfahrer bietet die Straße eine Anbindung zum
weiterführenden Fuß-/Radweg (nördlich). Die Anliegerstraße soll als
verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und
Gehfläche) ausgebaut werden.
3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale
a) Vierngrund
(verkehrsberuhigter Bereich):
Es ist ein Ausbau
als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenpar-zellen mit
einer Breite von 6,00 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den
wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00
m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m und weitet
sich im Wendehammer auf. Hier liegt die Breite der befahrbaren Mischfläche bei
6,00 m bis 7,25 m und die Breite der Baumbeete bei 2,50 m.
Zur Erzielung
einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonstein-belages
(Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant.
Die
Stellplatzflächen werden in anthrazit-farbigem Pflaster ausgeführt.
Die Grünbeete
erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Baumbeete werden mit
dem Eisenholzbaum (Einmündungsbereich)
und dem Schneeball-Ahorn (Wendehammer) bepflanzt.
Im Bereich von
Versorgungsleitungen/Kanalleitungen werden lediglich Sträucher eingeplant. Hier
sind die Solitärsträucher „Späte Vogelbeere“ und „Ungarischer Flieder“
vorgesehen.
b) Fuß-
und Radweg:
Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird ein
3,00 m breiter Geh-/Radweg in Richtung des nördlich geplanten Fuß-/Radweges mit
Grünfläche erstellt. Die Fläche soll in rotem Beton-steinpflaster erstellt
werden.
4. Entwässerung
Die Entwässerung
der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungs-rinnen
mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal.
5. Beleuchtung
Für die Straße
„Vierngrund“ sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m
in angemessenen Abständen vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung
Die vorgeschlagene
Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für
erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den
Herstellungs-merkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Baukosten
Beim Ausbau der
Straße „Vierngrund“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Voraussichtlich ist eine Erschließungseinheit mit der
Anlage „Hohe Heideweg“ zu bilden.
Die Anlieger
werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses
Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage
auch Angaben zur Beitragsabwicklung enthalten.
Zusätzlich zu den
im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die
bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der
Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu
berücksichtigen.
8. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der
Straße „Vierngrund“ erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens –
voraussichtlich im Sommer/Herbst 2020.
9. Finanzierung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 vorgesehen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.
10. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Der
verkehrsberuhigte Ausbau der Straße Vierngrund mit den geplanten Einengungen der
Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der
Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert
wird.
Ebenso trägt die
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.
Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Vierngrund zur Offenlage