Betreff
Eckpunkte Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2026
Vorlage
027/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2026 mit den entsprechenden Eckpunkten der Vorlage zu erstellen und den gesamten Plan dem Jugendhilfeausschuss am 25. Juni 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat das Jugendamt der Stadt Rheine beauftragt, den 4. Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2026 zu erstellen. Im Folgenden wird der Kernbereich und die bereits erarbeiteten Punkte des Kinder- und Jugendförderplanes zwecks Beschluss und zur weiteren Bearbeitung vorgelegt:

 

4. Kinder- und Jugendförderplan 2021 - 2026

 

Gliederung

 

Vorwort

 

1            Grundlagen

1.1         Gesetzliche Grundlagen

1.2         Leitbild der Kinder- und Jugendarbeit

1.3         Querschnittsaufgaben

1.4         Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplanes

1.5         Rückblick Förderplan 2014 - 2020

 

2            Planungsprozess

2.1         Beteiligte im Planungsprozess

2.2         Beteiligungsformen

 

3            Bestandsaufnahme

3.1         Aktueller Stand der Kinder- und Jugendarbeit

3.2         Sozialraumanalyse

3.3         Ergebnisse Workshop Offene Jugendarbeit

3.4         Ergebnisse Workshop Haupt- und Ehrenamt

3.5         Ergebnisse Jugendbefragung

3.6         Ergebnisse Jugendforen

3.7         Ergebnisse Miniforen

3.8         Politische Arbeitsgruppe

 

4            Zielformulierungen

4.1         Jugendliche in der Freizeit

4.1.1      Freizeitgestaltung/Orte für Jugendliche

4.1.2      Ferien

4.1.3      Kunst, Kultur und Kreatives

4.1.4      Events

 

4.2         Partizipation von Kindern und Jugendlichen

4.2.1      Beteiligungsstrukturen und -projekte

4.2.2      Jugend und Politik

 

4.3         Vernetzung und Kommunikation

4.4         Ehrenamt und Qualifikation

4.5         Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

5            Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII

 

6            Budgetplanung

6.1         Strukturförderung/Verträge

6.2         Maßnahmenförderung/Richtlinien

6.3         Auswirkungen des Kinder- und Jugendförderplanes

 

7            Evaluation

 

8            Ausblick

 

9            Anhang

 


 

 

1          Grundlagen

 

 

1.1       Gesetzliche Grundlagen

 

„Kinder- und Jugendarbeit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.“

 

Das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII regelt die Aufgaben der Jugendhilfe.

 

SGB VIII § 1 Abs. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

 

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

 

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über die Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

(3) Jugendhilfe soll zur Weiterentwicklung des Rechts nach Abs. 1, insbesondere

 

1.    junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,

 

2.    Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,

 

3.    Kinder- und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,

 

4.    dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

 

Genaues regelt in Nordrhein-Westfalen das Dritte Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) - Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG).

 

Am 1. Januar 2005 ist das Dritte Ausführungsgesetz in Kraft getreten und regelt Inhalt und Umfang der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Gemäß § 15 Abs. 4.3 AG-KJHG - KJFöG hat der örtliche Träger auf Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.

 

Das Dritte AG-KJHG - KJFöG regelt auch die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe. Kernbereiche der Jugendhilfeplanung sind:

 

·           Jugendverbandsarbeit (gem. § 11)

·           offene Jugendarbeit (gem. § 12),

·           Jugendsozialarbeit (gem. § 13),

·           erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (gem. § 14).

 

Darüber hinaus formuliert das Dritte AG-KJHG - KJFöG Grundsätze und Querschnittsaufgaben der Jugendhilfeplanung. Gemäß § 8 Abs. 3 soll die Jugendhilfeplanung mit anderen kommunalen Planungsbereichen abgestimmt werden. Außerdem wird im § 8 Abs. 4 die Beteiligung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe an der Jugendhilfeplanung festgeschrieben.

 

Die in den §§ 11 bis 13 SGB VIII und im Ausführungsgesetz beschriebenen Handlungsfelder gehören zu den Pflichtaufgaben der örtlichen Jugendämter. Im Bereich der Jugendhilfeplanung soll bestimmt werden, welcher Anteil des Jugendhilfebudgets der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden kann. Das Gesetz gibt dabei generell an, dass es sich um einen angemessenen Anteil handeln soll.

 

§ 11 Jugendarbeit

 

(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

 

(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

 

(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

 

1.    außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,

2.    Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,

3.    arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,

4.    internationale Jugendarbeit,

5.    Kinder- und Jugenderholung,

6.    Jugendberatung.

 

§ 12 Förderung der Jugendverbände

 

(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern.

 

(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.

 

§ 13 Jugendsozialarbeit

 

(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

 

(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.

 

(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.

 

(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.

 

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.

 

(2) Die Maßnahmen sollen

 

1.    junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,

 

2.    Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

 

 

1.2       Leitbild der Kinder- und Jugendarbeit

 

Gegenüber der schulischen Bildungsarbeit ist das Grundprinzip der Kinder- und Jugendarbeit im offenen bzw. freien Zugang für alle interessierten Kinder und Jugendlichen zu sehen. Kinder- und Jugendarbeit soll die Entwicklung junger Menschen fördern und gesellschaftliche Mitverantwortung sowie soziales Engagement anregen. Kinder- und Jugendarbeit steht auch Heranwachsenden zur Verfügung, die nicht mehr schulpflichtig sind.

 

Zu den wesentlichen Leitgedanken der Kinder- und Jugendarbeit zählen:

 

·           die Eigenständigkeit der Kinder- und Jugendarbeit

·           die Freiwilligkeit der Teilnahme

·           die Offenheit für alle interessierten Kinder und Jugendlichen

·           das Prinzip der demokratischen Organisation, Mitsprache und Selbstorganisation

·           die Förderung ehrenamtlicher Aktivitäten

·           das Prinzip der vorrangigen Unterstützung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen

 

Es wird deutlich, dass die Kinder- und Jugendarbeit ein außerschulisches Bildungsangebot darstellt, das den besonderen Aspekt der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt.

 

 

1.3       Querschnittsaufgaben

 

Im Kinder- und Jugendförderungsgesetz sind die Ziele, Grundsätze und Leitlinien der Kinder- und Jugendarbeit eindeutig benannt. Auf diese Querschnittsaufgaben und die Bedeutung für die Kinder- und Jugendförderung soll im Folgenden eingegangen werden.

 

Berücksichtigung besonderer Lebenslagen

 

§ 3 Abs. 2 KJFöG beschreibt die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen, die in gewissen Lebensbereichen Benachteiligungen erfahren. 

Hierzu zählen Kinder und Jugendliche:

 

·         mit Migrationshintergrund

·         die von Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Missbrauch bedroht sind

·         die eine Behinderung haben

 

Die Kinder- und Jugendförderung in Rheine ist grundsätzlich so aufgebaut, dass „soziale“ Benachteiligungen aufgefangen und vermieden werden sollen. Letztendlich soll jedes Kind und jeder Jugendliche die Möglichkeit haben, die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nutzen zu können. Dementsprechend ist die Struktur von folgenden Aspekten geprägt:

 

·         offene, zielgruppenorientierte Angebote

·         strukturelle / finanzielle Förderung der Angebote, um die Teilnehmerbeiträge sozial verträglich zu gestalten

·         Förderung von Eigeninitiative und Vielfalt von Partizipationsmöglichkeiten

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit in Rheine so ausgelegt sind, soziale Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen aufzufangen, auszugleichen und letztendlich zu verhindern. Dies zeigt sich besonders deutlich im Aufbau und in der grundsätzlichen Struktur der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Kinder- und Jugendschutz

 

Das Thema „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ (§ 8 a SGB VIII) ist und wird auch zukünftig eine wichtige Querschnittsaufgabe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Rheine bleiben.

 

Inklusion

 

Zum Thema Inklusion wird die Kinder- und Jugendarbeit die weitere Entwicklung besonders im Bereich des von der Stadt Rheine beschlossenen Aktionsplanes Inklusion aktiv begleiten.

 

Förderung von Mädchen und Jungen / Gender Mainstreaming

 

§ 9 Punkt 3 SGB VIII und besonders § 4 KFöG besagen: „Bei der Ausgestaltung der Angebote haben die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe die Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges Prinzip zu beachten.“ Dieses Querschnittsthema zählt zu den Grundsätzen der Kinder- und Jugendförderung und ist fester Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Rheine.

 

Partizipation von Kindern und Jugendlichen

 

§ 8 SGB VIII: (1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. (…)“

 

„(2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.“

 

§ 6 KJFöG : „(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. Zur Förderung und Wahrnehmung ihrer Rechte sollen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Ansprechpartner zur Verfügung stehen.“

 

„(2) Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden.“

 

„(4) Bei der Gestaltung der Angebote nach § 10 Abs. 1 Nrn. 1 bis 9 sollen die öffentlichen und freien Träger und andere nach diesem Gesetz geförderten Einrichtungen und Angebote die besonderen Belange der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Hierzu soll diesen ein Mitspracherecht eingeräumt werden.“

 

Zielgruppengerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stellt damit für alle Akteure der Kinder-und Jugendarbeit eine besondere Herausforderung dar und bildet ein wichtiges Querschnittsthema bei der Entwicklung und Umsetzung des Kinder- Jugendförderplanes 2021 - 2026.

 

Interkulturelle Bildung

 

§ 5 Kinder-und Jugendförderungsgesetz

 

Die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz sollen in ihrer inhaltlichen Ausrichtung den fachlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen einer auf Toleranz, gegenseitiger Achtung, Demokratie und Gewaltfreiheit orientierten Erziehung und Bildung entsprechen. Sie sollen die Fähigkeit junger Menschen zur Akzeptanz anderer Kulturen und zu gegenseitiger Achtung fördern.

 

Die interkulturelle Bildung zählt zu den elementaren Querschnittsaufgaben der Kinder- und Jugendarbeit.

Die Kinder- und Jugendarbeit muss in der Lage sein auf aktuelle Situationen (Beispiel Zuwanderung) adäquat zu reagieren und nachhaltig Themen wie Toleranz, Verständnis und Respekt miteinander in die inhaltliche und strukturelle Arbeit einzubeziehen. 

 

Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule

 

§ 7 Kinder-und Jugendförderungsgesetz

 

(1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen.

 

(2) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten, dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird und die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gesichert ist.

 

(3) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt wird.

 

Deutlich wird, dass entsprechend der gesetzlichen Vorlage eine wirkungsvolle Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit und Schulen angestrebt werden soll. Hier gilt es gut kooperierende Netzwerke zwischen Schule und Jugendhilfe aufzubauen bzw. bestehende Netzwerke zu fördern. 

 

 

1.4       Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendförderplanes

 

Der Kinder- und Jugendförderplan versteht sich als Planungs- und Steuerungsinstrument für die örtliche Kinder- und Jugendarbeit und stellt Ergebnisse des Beteiligungs- und Abstimmungsprozesses zwischen freien Trägern, Verwaltung und Politik dar. Grundlegendes Ziel ist damit die Umsetzung der Planungs- und Gewährleistungsverpflichtung in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Rheine, als öffentlicher Träger, in enger Abstimmung mit den freien Trägern. Die Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplanes soll die Schwerpunktfelder/‑themen der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit qualifizieren. Somit ist der kommunale Förderplan auch ein Instrument der Qualitätsentwicklung im Bereich der örtlichen Jugendhilfeplanung. Daher sind für die Bearbeitung des Kinder- und Jugendförderplanes folgende Bereiche analog der Jugendhilfeplanung wichtig:

 

·           Bestandserhebung (quantitativ und qualitativ)

·           Bedarfsplanung (quantitativ und qualitativ)

·           Zielformulierungen und Maßnahmenplanung

·           Evaluation

·           Qualitätsentwicklung

 

Es wird deutlich, dass es sich bei der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Rheine um eine prozessorientierte Entwicklung handelt mit folgenden Zielen:

 

1.    die finanzielle Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Rheine

2.    die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Rheine unter Berücksichtigung der bestehenden und sich ständig verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen

 

 


 

1.5       Rückblick Förderplan 2014 - 2020

 

Der dritte Kinder- und Jugendförderplan 2014 bis 2020 wurde mit einer Vielzahl von Handlungsempfehlungen verabschiedet. Diese wurden für den Bereich der Querschnittsaufgaben gegeben und für einzelne Handlungsfelder. Der Förderplan trat am 1. Januar 2014 in Kraft. Er baut auf einem guten Netzwerk zwischen Stadtverwaltung und Trägern der Jugendarbeit und Planungssicherheit für die Träger der Einrichtungen auf. Wie gut das Netzwerk funktioniert kann man unter anderem an dem Entwicklungsprozess des neuen Kinder- und Jugendförderplans sehen, bei dem so viele Beteiligte wie möglich einbezogen wurden. Die Laufzeit des dritten Förderplans war geprägt von Neuverhandlungen der Verträge mit den verschiedenen Trägern. Ergebnis der Verhandlungen war unter anderem eine Förderung der Personalkosten von hundert Prozent und eine Dynamisierung der Betriebskosten. Die Verträge werden in Zukunft alle fünf Jahre neu verhandelt.

 

Rückblickend lässt sich feststellen, dass viele Ziele aus dem dritten Kinder- und Jugendförderplan erreicht wurden, auch wenn viele Akteure nicht bewusst mit dem Zielkatalog des Plans gearbeitet haben. Auch dies soll im neuen Förderplan mit einem hohen Beteiligungsgrad aller Akteure der Kinder- und Jugendarbeit verändert werden.

 

Bedingt durch den Zuzug von Flüchtlingen in 2015, bei der viele junge Menschen aus verschiedenen Ländern in einem kurzen Zeitraum nach Rheine kamen, rückte der Bereich Migration und interkulturelle Bildung besonders in den Fokus. Gerade die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit konnten die Situation mit ihren offenen und flexiblen Strukturen schnell auffangen und durch ihre Willkommenskultur den Zugang zu Angeboten der Kinder-und Jugendarbeit erleichtern. Zuerst im offenen Bereich, später im Bereich der Projekte wurden viele Strukturen geschaffen, junge Menschen aus Rheine und geflüchtete junge Menschen zusammen zu bringen. So wurde das Ziel Integration zu erleichtern und interkulturelle Kompetenzen aufzubauen angegangen. Durch Projekte wie die „Kulturscouts“ und „Türen statt Schubladen“ konnte zusätzlich eine kontinuierliche Arbeit stattfinden. Es konnten außerdem Kooperationen mit Migrantenvereinen aufgebaut werden. Diese aufrecht zu erhalten gestaltete sich allerdings über einen längeren Zeitraum als schwierig.

 

Auch der Bereich der internationalen Jugendarbeit konnte ausgebaut werden. Neben den tradierten Begegnungen wurden zusätzlich neue Partnerschaften aufgebaut. Ein Jugendzentrum führte einen Austausch mit einem Jugendzentrum aus der Türkei durch. Außerdem gab es erste Kontakte zu jungen Menschen aus Riga. Die Stadt Rheine ist seit 2015 Mitglied im Riga Komitee. Im Herbst 2019 fand erstmal ein Jugendaustausch in Riga statt. Es ist geplant diese Partnerschaft in den nächsten Jahren auszubauen.

 

Die Befürchtungen, dass Jugendliche mit Einführung von G8 wenig Zeit für ein Ehrenamt haben und durch die Zunahme von Verantwortung überfordert wären, sind nicht in dem erwarteten Ausmaß eingetreten. Durch einen langsamen Umstrukturierungsprozess konnten Ehrenamtliche weiterhin dafür begeistert werden, sich zu engagieren. Teil des Prozesses war es zum Beispiel, die Zeiten der Jugendarbeit an die Schule anzupassen. Außerdem konnte durch den Stadtjugendring erreicht werden, dass viele Schulungen vor Ort stattfinden, sodass für Fortbildungsmaßnahmen keine langen Fahrten mit Übernachtungen organisiert werden müssen. Beispiel hierfür ist u. a. die Juleica-Schulung, die bei vielen Trägern als Voraussetzung gilt, arbeitet man ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zusammen. Positiv zu vermerken ist, dass die Beantragungen der Jugendleiterkarte (Juleica) angestiegen sind. Bemühungen, die Karte für Ehrenamtliche in Rheine aufzuwerten, z. B. durch Vergünstigungsaktionen für Freizeitangebote, aber auch durch die Gleichsetzung mit der Ehrenamtskarte, erwiesen sich somit als erfolgreich.

 

Die Umsetzung des seit dem 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetzes war ein großer Schwerpunkt der Laufzeit des letzten Förderplans. Zum Thema „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ hat die Stadt Rheine eine „Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72a SGB VIII“ mit den freien Trägern der Jugendarbeit, die hauptsächlich mit Ehrenamtlichen arbeiten, sowie eine „Vereinbarung nach § 8a Abs. 4 und § 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII“ mit den hauptamtlich geführten Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit abgeschlossen. Eine entsprechende Handlungsempfehlung wurde mit den Vertreter(inne)n aller Einrichtungen der Kinder und Jugendarbeit, sowie den insofern erfahrenen Fachkräften des Kinderschutzzentrums Rheine und der Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes erarbeitet. Qualifizierte Schulungen werden durch das Netzwerk Kinder- und Jugendschutz für Ehrenamtliche in der Kinder-und Jugendarbeit angeboten und durch das Jugendamt finanziell gefördert mit dem Ziel alle Akteure in der Kinder- und Jugendarbeit zu sensibilisieren. Ein „Runder Tisch Kinderschutz“ wurde eingerichtet als regelmäßiges Austauschgremium um neuen Input für die Arbeit im Verein zu erhalten. Die kulturellen Angebote im Jugendbereich konnten ebenfalls erheblich ausgebaut werden. Durch die zusätzliche Förderung des Kulturrucksacks lag dort ein Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendarbeit.  Besonders im Bereich der medienpädagogischen Arbeit gab es viele Projekte.

 

Zur Weiterentwicklung von inklusiven Angebotsstrukturen hat die Stadt Rheine die Richtlinien zur Förderung freier, gemeinnütziger Träger der Kinder-und Jugendarbeit und damit auch die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen verbessert. Auch wurden vermehrt inklusive Angebote im Freizeit-und Ferienbereich durchgeführt. Die Umsetzung gestaltet sich jedoch durch räumliche und bauliche Einschränkungen zum Teil als schwierig. Im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wurde das Pilotprojekt „KESS – Kinder erlernen spielerisch Sozialkompetenzen“ ins Leben gerufen, welches in zwei Klassen der Marienschule Hauenhorst von der ersten bis zur vierten Klasse durchgeführt wurde. Um das Projekt regelmäßig durchführen zu können, bedarf es einer zusätzlichen Förderung, welche aktuell im Haushalt nicht vorgesehen ist. Daher wurde das Projekt nach der Pilotphase eingestellt.

 

 

2          Planungsprozess

 

Im Mittelpunkt des für die Kinder- und Jugendarbeit in Rheine gewählten Planungsansatzes steht ein zielorientiertes Planungsverfahren. Dabei übernimmt der öffentliche Träger auf der einen Seite die Planungsverantwortung, auf der anderen Seite ist er aber auch Anbieter von Leistungen der Kinder- und Jugendförderung. In dieser Doppelrolle übernimmt der öffentliche Träger sowohl die Moderation des Gesamtprozesses und die Aufbereitung bereits bestehender Datenbestände und Planungsgrundlagen als auch Bedarfseinschätzungen und Zielformulierungen. Der Gesamtprozess verfolgte einen differenzierten Beteiligungs- und Projektplan, welcher in verschiedenen Etappen und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Personengruppen und Institutionen umgesetzt wurde. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Beteiligungsverfahren, aber auch örtlicher Fachdiskussionen und allgemeiner Ziele des SGB VIII, wird ein Zielkatalog erstellt.

 

 

2.1       Beteiligte im Planungsprozess

 

Gründung einer Lenkungsgruppe

 

Am 15. März 2017 hat das Gründungstreffen der Lenkungsgruppe für die Erstellung des 4. Kinder- und Jugendförderplans stattgefunden. Die Lenkungsgruppe setzte sich aus je einem(r)Vertreter(innen) der Träger der Jugendarbeit (Stadtjugendring Rheine, Jugend- und Familiendienst, Katholisches Jugendwerk Rheine, Katholisches Jugendwerk Mesum, Jugendzentrum Jakobi) und Mitarbeiter(innen) des Jugendamts, Bereich Kinder- und Jugendarbeit zusammen. Die Federführung lag beim Jugendamt.

 

Aufgabe der Lenkungsgruppe war die Abstimmung aller beteiligten Institutionen im Verfahren, Reflexion von Teilschritten, Koordination der verschiedenen Untergruppen sowie die Ergebnissicherung. Folgende Untergruppen wurden gebildet:

 

·         Workshop mit Haupt- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit

·         Befragung von Kindern und Jugendlichen

·         Kinder- und Jugendforen und Miniforen in Grundschulen

·         Überarbeitung der „Richtlinien zur Förderung freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit der Stadt Rheine“

 

Das Jugendteam

 

Parallel zur Lenkungsgruppe gründete sich im Juni 2017 ein Jugendteam, das den kompletten Entwicklungsprozess des Kinder- und Jugendförderplans begleitet und aus jugendlicher Sicht geprägt hat. Die Mitglieder des Jugendteams haben in dem langen Prozess der Entwicklung variiert. Im Durchschnitt bestand das Jugendteam aus 12 Mädchen und Jungen im Alter von 11 bis 17 Jahren. Gemeinsam mit dem Jugendteam wurden verschiedene Beteiligungsschritte geplant, sodass die Interessen von Kindern und Jugendlichen von Anfang an Berücksichtigung fanden.

 

Beteiligung des Jugendhilfeausschusses

 

Der Jugendhilfeausschuss wurde erstmalig im September 2017 über das Kinder- und Jugendförderplanverfahren informiert. In den nachfolgenden Sitzungen bis hin zur Verabschiedung des Plans wurde im Jugendhilfeausschuss regelmäßig über aktuelle Entwicklungen im Entwicklungsprozess berichtet und erste Auswertungen der Maßnahmen im Beteiligungsprozess wurden vorgestellt.

 

Im Oktober 2018 gründete sich eine politische Arbeitsgruppe, welche aus einem(r) Vertreter(in) der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Parteien, Träger- und Mitarbeitervertreter(innen) aus den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, dem Jugendteam und Mitarbeiter(innen) des Jugendamts zusammengesetzt war. Diese Arbeitsgruppe traf sich seit Oktober 2018 drei Mal. In diesen Treffen wurden sie über den aktuellen Stand der Beteiligungsverfahren informiert und konnten eigene Ideen und Themen in den Prozess einbringen.

 

 

2.2       Beteiligungsformen

 

In den Beteiligungsforen ging es im ersten Schritt darum Informationen über den aktuellen Stand der Kinder- und Jugendarbeit in Rheine zu sammeln. Ziel war es, Positives der aktuellen Kinder- und Jugendarbeit festzuhalten, Schwierigkeiten zu erkennen und herauszufinden, in welchen Bereichen Unterstützungsbedarf vorliegt.  Im zweiten Schritt wurden Ideen und Wünsche für die Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in Rheine erfasst.

 

Workshop Haupt- und Ehrenamt

 

Zielgruppe des Workshops waren alle hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit in Rheine. Im Vorlauf zum Workshop Haupt- und Ehrenamt fand eine Bestandserhebung in Form eines Fragebogens statt. Auf Basis dieser Befragung wurden sieben Themen herausgefiltert, die im Workshop in Untergruppen behandelt wurden:

 

·         Ohne Moos nix los

·         Vernetzung

·         Digitalisierung

·         Kinder-/Jugendschutz

·         Angebote in den Ferien

·         Qualifizierung

·         Meckerbox – Was ich schon immer sagen wollte

 

Im ersten Workshop wurden alle Anregungen, Ideen, Wünsche und Bedarfe zu den jeweiligen Themen gesammelt. Dabei stellte sich heraus, dass die Themen in der hauptamtlich strukturierten (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit ganz anders diskutiert werden als bei den Ehrenamtlichen. Deshalb fokussierte sich der zweite Workshop auf den Bereich der Ehrenamtlichen. Die im ersten Workshop gesammelten Themen wurden spezifiziert und zu jedem Thema wurden Ziele für die Laufzeit des 4. Kinder- und Jugendförderplans formuliert.

 

Kinder- und Jugendbefragung

 

Die Untergruppe, die sich mit der Befragung von Kindern und Jugendlichen in Rheine beschäftigte, verfolgte das Ziel, einen Fragebogen zu entwickeln, der nicht zu umfangreich, aber dennoch in seinen Ergebnissen aussagekräftig ist. Herauszufinden galt, wie Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren ihre Freizeit in Rheine gestalten, wie viel Zeit sie in der Schule verbringen und was sie sich für ein jugendgerechtes und attraktives Rheine wünschen. Befragt wurde jede(r) Siebte dieser Altersgruppe (etwa 1.000 Personen), denen dieser Fragebogen per Post zugesendet wurde. Um eine höhere Rücklaufquote zu erreichen, fügte die Untergruppe dem Fragebogen ein Gewinnspiel hinzu.

 

Kinder- und Jugendforen

 

Die Untergruppe, die sich mit den Beteiligungsforen für Kinder und Jugendliche beschäftigte, teilte sich in zwei Untergruppen, um die pädagogische Umsetzung altersgerecht zu gestalten.

 

Miniforen in Grundschulen

 

Die Miniforen wurden in den Räumlichkeiten der jeweiligen Grundschule durchgeführt. An dem Programm konnten pro Klasse zwei Schüler(innen) teilnehmen. Da das Lesen und Schreiben besonders den Erstklässlern noch schwer fällt, wurde der Inhalt spielerisch gestaltet und die Wünsche malerisch festgehalten. Die Foren wurden hauptsächlich von den Mitarbeiter(inne)n der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt, welche sich aufgeteilt haben in Moderatoren und Protokollanten.

 

Jugendforen

 

Die Jugendforen fanden an drei Tagen in der Stadthalle bzw. im Gebäude der ehemaligen Overbergschule statt, am ersten Tag für die 5. bis 7. Klassen, am Zweiten für die 8. und 9. Klassen und zum Schluss für die 10. Klassen und Oberstufen. Es konnten pro Klasse der weiterführenden und berufsbildenden Schulen in Rheine zwei Schüler(innen) an den Jugendforen teilnehmen. Damit aber die Meinung der gesamten Klasse Berücksichtigung fand, gab es eine Unterrichtseinheit in der Schule. Dafür produzierte das Jugendteam einen Kurzfilm, der den Sinn und die Inhalte eines Kinder- und Jugendförderplans erklärt. In einer Schulstunde haben die Klassen den Film angeschaut und danach ihre eigenen Ideen und Wünsche zur Freizeitgestaltung in Rheine gesammelt.

 

Die Ergebnisse sind an das Jugendamt zurückgeschickt worden. Basierend auf diesen Rückmeldungen hat die Untergruppe gemeinsam mit dem Jugendteam zehn Workshopthemen herausgearbeitet:

 

·         Freie Zeit für mich

·         Hobby und Co

·         Ferien – die schönste Zeit im Jahr

·         Events und Party

·         Jugend und Politik

·         Flexibel unterwegs

·         Safety first

·         Du für andere

·         Kunst, Kultur und Kreatives

·         Follow Me – der Einsatz digitaler Medien

 

Überarbeitung der „Richtlinien freier gemeinnütziger Träger der Jugendarbeit in Rheine“

 

Die Untergruppe hat sich über einen längeren Zeitraum mit den einzelnen Positionen der Richtlinien beschäftigt und den Veränderungsbedarf herausgearbeitet. Die Ergebnisse aus dem Workshop Haupt- und Ehrenamt und die Erfahrungen aller Beteiligten in der Untergruppe wurden als Basis für die Überarbeitung genutzt. Gemeinsam mit den Mitarbeiter(inne)n der Kinder-und Jugendarbeit wurden im regen Austausch die Überarbeitungen, bis hin zur finalen Version diskutiert und schließlich der neu gegründeten AG 78 präsentiert. Außerdem wurde der Entwurf in verschiedenen Veranstaltungen mit Ehrenamtlichen aus unterschiedlichen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit besprochen, u.a. aus den Bereichen „Fahrten und Freizeiten“ und dem Kinderferienparadies. Daraus entstand die Vorlage zur Richtlinienänderung, die am 5. Dezember 2019 im Jugendhilfeausschuss verabschiedet wurde.

 

Workshop „Offene Kinder- und Jugendarbeit“

 

Um Zukunftsperspektiven für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Rheine zu entwickeln, fanden zwei Workshops für die Mitarbeiter(innen) der verschiedenen Einrichtungen in Rheine statt. Im ersten Workshop wurde Dr. Ulrich Deinet eingeladen. Dieser hielt ein Impulsreferat zu „Zukunftsperspektiven in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit“. Die Themen des Vortrags dienten als Gesprächsgrundlage für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in Rheine. So wurde unter anderem über mobile Jugendarbeit, Kooperation von Jugendarbeit und Schule und Sozialraumbegehungen diskutiert. Im zweiten Workshop wurden erste Ideen gesammelt, wie die Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit in Rheine aussehen kann.

 

Politische Arbeitsgruppe

 

Neben den Informationen zum aktuellen Stand in der Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplans nutzte die politische Arbeitsgruppe die Chance miteinander über den Arbeitsalltag in der Kinder- und Jugendarbeit ins Gespräch zu kommen. Vor allem durch den Austausch mit den Jugendlichen aus dem Jugendteam entwickelten sich einige Themen, die mit in die Planungen der Jugendforen flossen. Ein sehr präsentes Thema stellte z.B. der Umgang mit Medien dar.

 

Im dritten Treffen wurden die gesamten Ergebnisse der Beteiligungsforen präsentiert.  Gemeinsam startete die politische Arbeitsgruppe mit den freien Trägern der Kinder-und Jugendarbeit den Prozess aus den Ergebnissen erste Ziele für die Kinder- und Jugendarbeit zu formulieren.

 

 

4          Zielformulierungen

 

 

4.1.4    Events

 

Ziel

In Rheine werden attraktive Events und Partys für Kinder und Jugendliche angeboten.

 

Verschiedene Anbieter werden angesprochen, Angebote für unterschiedliche Altersgruppen vorzuhalten.

 

Das Jugendamt organisiert ein Treffen zwischen Jugendlichen und Anbietern von Events (Stadthalle, Verkehrsverein, …). Die Jugendlichen können ihre Ideen einbringen und somit aktiv an der Planung von öffentlichen Veranstaltungen (Emsfestival, Straßenparty, …) teilhaben. Es soll angestrebt werden, diese Treffen jährlich zur Programmplanung zu wiederholen.

Es sollen Kinderpartys in verschiedenen Jugendeinrichtungen durchgeführt werden, um die verschiedenen Stadtteile abzudecken.

Bereits vorhandene Angebote der Jugendeinrichtungen mit Eventcharakter werden über den Instagram-Kanal für Jugendliche „Rheine2go“ gesammelt beworben.

Als Beispiel wie in Kapitel vier die Handlungsziele dargestellt werden sollen.

 

Es ist beabsichtigt, neben der Langfassung des Kinder- und Jugendförderplanes eine Kurzfassung mit den wichtigsten Inhalten zu erarbeiten. Diese, insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger und die ehrenamtlichen Akteure in der Kinder- und Jugendarbeit konzipierte Fassung , soll einen Umfang von max. 30 bis 35 Seiten umfassen.