Betreff
Erneuerung des Ausbaus der Straße Nadorffs Kamp im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 105, Kennwort: "Ludgeruskirche" zum Verkehrsberuhigten Bereich I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
160/07
Aktenzeichen
FB 5.3 - LK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:          Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße Nadorffs Kamp:

 

          Nadorffs Kamp (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)             Befahrbarer Bereich:

Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer ca. 7,00 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster. Generell Verwendung von Betonsteinpflaster mit d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b)             Parken:

Pflasterung von mindestens 2,50 m breiten Parkständen in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

c)              Begrünung:

Anlegung eines Grünbeetes mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche

 

d)             Entwässerung:

Straßenentwässerung über eine 30 cm breite Entwässerungsrinne in Straßenabläufe mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal

 

e)             Straßenbeleuchtung:

elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchte LSS 151-2, 2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m


 


Begründung:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Nadorffs Kamp fand in der Zeit vom 22. Februar bis 09. März 2007 in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen / 5.3 statt.

 

Während der Offenlage sind folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger eingegangen. Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.

 

1.                Eingabe der Siedlungsgesellschaft Altenrheine mbH

Hansaallee 71

48429 Rheine

 

                   Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.

 

                   Abwägung:

 

a)    Die Siedlungsgesellschaft Altenrheine mbH lehnt die Erneuerung des Ausbaus der Straße Nadorffs Kamp zum Verkehrsberuhigten Bereich grundsätzlich ab. Es werden Instandhaltungsarbeiten bzw. Instandsetzungsarbeiten am vorhandenen Kanal und der Fahrbahn für ausreichend betrachtet.

 

b)    Zudem sei eine erhebliche Verschlechterung der Verkehrssituation zu erwarten, da deren Mieter und Besucher nur noch auf Stellplätzen parken dürften.

 

zu

a)    Der Kanal in der Straße Nadorffs Kamp wurde im September 2005 mittels einer Kamerabefahrung untersucht. Dabei wurden umfangreiche Schäden an der Hauptleitung sowie an einzelnen Hausanschlussleitungen festgestellt, die eine vollständige Erneuerung des öffentlichen Kanals sowie eine Sanierung der schadhaften Hausanschlussleitungen in offener Bauweise erfordern. Im Rahmen eines für den Kanalbau erstellten geotechnischen Gutachtens im Jahr 2006 wurde unter anderem auch der Straßenoberbau der Straße Nadorffs Kamp hinsichtlich der Aufbaustärke und deren Zusammensetzung untersucht. Dabei wurde in zwei Schürfen im Fahrbahnbereich ein nicht ausreichend frostsicherer und tragfester Aufbau festgestellt. Die geforderten Instandsetzungen der schadhaften Fahrbahnflächen würden somit auch mittelfristig nicht den Belastungen und Einflüssen durch Verkehr und Witterung standhalten können, wie in der Vergangenheit bereits auch in Bereichen zu beobachten war, die lediglich im Rahmen der Straßenunterhaltung ausgebessert worden waren.

 

zu

b)    Im Bereich vor dem Gebäude der Siedlungsgesellschaft sind öffentliche Stellplätze am Fahrbahnrand in der Anzahl der Mietparteien in der Ausbauplanung vorgesehen. Eine Verschlechterung der Parksituation für die Mieter ist damit nicht zu erwarten.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Erneuerung des Ausbaus zum Verkehrsberuhigten Bereich.

 

 

2.                Eingabe von Herrn Heinz Hagemeier, wohnhaft Hauptstraße 1, 48432 Rheine

 

Das Protokoll der Bürgerversammlung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Abwägung:

 

a)    Die Bürgerversammlung lehnt den Ausbau der Straße Nadorffs Kamp zum Verkehrsberuhigten Bereich einstimmig ab. Es solle nur der Kanal fertig gestellt und die vorhandenen punktuellen Straßenschäden saniert werden.

 

b)    Herr Thomann wünscht bei einem möglichen Ausbau einen zusätzlichen Stellplatz anstelle des geplanten Pflanzbeetes.

 

c)     Herr Oberfeld verweist auf eine Kamerabefahrung vor fünf Jahren, bei der keine Schäden an der Kanalisation festgestellt worden seien. Zudem sei der Gehweg vor der Bebauung Nr. 2-6 im Zuge der Erneuerung von Versorgungsleitungen im Jahr 2006 erneuert worden.

 

d)    Herr Rudolph als Geschäftsführer der Siedlungsgesellschaft Altenrheine mbH sieht einen zukünftigen Mangel an öffentlichen Stellplätzen.

 

zu

a)    Der Ausbau von Wohnstraßen und Wohnwegen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion als Verkehrsberuhigte Bereiche wird seitens der Verkehrsplanung der Stadtverwaltung Rheine als ein wichtiges Instrument für die Einrichtung verkehrssicherer Straßenanlagen definiert und wurde als Inhalt der Beschlussvorlage 154/95 durch den Bauausschuss in seiner Sitzung vom 18.05.1995 beschlossen.  Der geplante Ausbau der Straße Nadorffs Kamp stellt den Beginn der Umwandlung von Tempo 30-Bereichen in Verkehrsberuhigte Bereiche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 105, Kennwort: „Ludgeruskirche“, dar. Mittel- bis Langfristig sollen auch der Asternweg und der Dahlienweg als Verkehrsberuhigte Bereiche ausgebaut werden, wenn sich auch dort aufgrund des baulichen Zustands ein Erneuerungsbedarf ergibt. Zudem befindet sich ein öffentlicher Spielplatz im Einmündungsbereich Asternweg/Nadorffs Kamp, so dass in diesem Bereich verstärkte Anstrengungen zur Verkehrsberuhigung erforderlich sind. Die Erneuerung des gesamten Straßenoberbaus ist erforderlich, da die Tragschicht, bereichsweise bestehend aus Sand oder einer Sandstein-Packlage, nicht ausreichend tragfest und frostsicher ist.

 

zu

b)    Das geplante Pflanzbeet erfüllt als dauerhafte Einrichtung eine verkehrsberuhigende Funktion, da der Kfz-Verkehr an dieser Stelle an einer geradlinigen Fahrweise gehindert wird. Ein ersatzweise einzurichtender Stellplatz kann diese Funktion nicht dauerhaft erfüllen, da eine Benutzung nicht zu jeder Zeit gegeben ist.

 

zu

c)     Im Jahr 1998 hat eine umfangreiche Kamerabefahrung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 105 und darüber hinaus stattgefunden. Der Kanal in der Straße Nadorffs Kamp wurde dabei von dem beauftragten Unternehmen jedoch nicht untersucht. Die Befahrung dieser Leitungen erfolgte erst im Jahr 2005 mit dem Ergebnis, dass die vorhandene Hauptleitung aufgrund umfangreicher Schäden erneuert und einzelne schadhafte Hausanschlussleitungen saniert werden müssen. Seitens der Stadtwerke wurden im Jahr 2006 die Leitungen der Gas-, Wasser- und Stromversorgung im Gehweg erneuert. Die Wiederherstellung des Gehweges erfolgte unter Verwendung der vorhandenen Materialien der Oberflächenflächenbefestigung und der Tragschicht, da die Wiederherstellung des Gehweges im Hinblick auf die geplante Straßenbaumaßnahme nur als Provisorium geplant war.

 

zu

d)    Auf den Grundstücken Nr. 2-6 sind auf Grund der Grundstückstiefen umfangreiche Abstellmöglichkeiten für z. T. bis zu fünf Fahrzeuge vorhanden. Auch auf dem Grundstück Nr. 18 gibt es für insgesamt sechs Fahrzeuge Stellplätze/Garagen. Für die Bebauung Nr. 1-11 sind insgesamt sechs öffentliche Stellplätze im Straßenraum vor der Bebauung vorgesehen; zusätzlich gibt es einen Einstellplatz auf dem Privatgrundstück vor der Bebauung Nr. 1. Ein Defizit an Stellplätzen für private Fahrzeuge ist daher auch zukünftig nicht zu erwarten.


 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Erneuerung des Ausbaus zum Verkehrsberuhigten Bereich.

 

 

Zu II:  Festlegung des Bauprogramms

 

Die Oberflächenbefestigung der Straße Nadorffs Kamp befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Absenkungen in der Fahrbahn und dem Gehweg mindern die Verkehrssicherheit beträchtlich und ziehen einen erhöhten Unterhaltungsaufwand nach sich.

 

Ein im Auftrag der Stadt Rheine erstelltes Bodengutachten zeigt, dass die Ursache der Fahrbahnschäden in der Zusammensetzung und der geringen Gesamtstärke des Straßenoberbaus liegt, der eine ausreichende Tragfähigkeit und Frostsicherheit nicht gewährleisten kann.

 

Für die Beseitigung der Schäden ist demnach eine Erneuerung der Fahrbahn im Vollausbau und auf ganzer Breite des Verkehrsraumes erforderlich.

 

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen sind veraltet und entsprechen hinsichtlich ihrer Abstände nicht den geltenden Richtlinien. Es ist daher die Aufstellung von Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2/2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m vorgesehen.

 

Bei der Erneuerung der Straße Nadorffs Kamp handelt es sich um eine nochmalige Herstellung im Sinne des Kommunalen Abgabengesetzes, die mit einer Verbesserung entsprechend der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen einhergeht, wonach sich eine 70 %ige Kostenbeteiligung der Anlieger ergibt. Der vorhandene Mischwasserkanal wird vor der Straßenbaumaßnahme erneuert. Im Bereich der Baugrube werden die Baukosten für die Erneuerung des Straßenoberbaus je zur Hälfte im Rahmen der Kanal- und Straßenbaumaßnahme getragen (siehe Darstellung in Anlage 4), wodurch sich die für die Kostenbeteiligung der Anlieger maßgeblichen Straßenbaukosten reduzieren. Die Erneuerung der Straße Nadorffs Kamp ist entsprechend im Investitionsprogramm 2007 angesetzt.


Anlagen:

 

1.     Lageplanverkleinerung                                        ohne Maßstab

2.     Eingabe der Siedlungsgesellschaft Altenrheine mbH

3.     Eingabe von Herrn Heinz Hagemeier

4.     Fahrbahnquerschnitt mit Kanalbaumaßnahme              ohne Maßstab