Betreff
Ausbau Sutrumer Straße (53014-35061) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: "Wohnpark Dutum - Teil E"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
046/20
Aktenzeichen
-TBR/meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1. Festsetzung im Bebauungsplan

 

Die Sutrumer Straße liegt im betrachteten Abschnitt innerhalb der Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil E“.

Die Sutrumer Straße mündet im Osten in die Zeppelinstraße ein. Der jetzt auszubauende Bereich endet im Westen am bereits ausgebauten Bereich der Sutrumer Straße.

Etwa in der Mitte des auszubauenden Bereiches kreuzt ein Fuß-/Radweg, der im Bebauungs­plan festgelegt ist, um eine Verbindung im öffentlichen Grünflächenbereich zu schaffen.

 

Die Sutrumer Straße ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit Erschließungs­funktion einzustufen. Die o.g. Straße ist in einer Breite von 7 m festgesetzt. Die Ausbaulänge der Straße liegt bei ungefähr 270 Metern.

 

Am westlichen Ausbauende hat die städtische Parzelle auf einer Länge von etwa 40 m eine Breite von etwa 8,50 m bis 10,50 m. Die für den Ausbau nicht benötigte Fläche wird den dortigen Anliegern zum Kauf angeboten und ist somit nicht Bestandteil dieser Vorlage.

 

Da die angrenzenden Grundstücke entlang der Sutrumer Straße größtenteils bebaut sind, soll die Straße nun ausgebaut werden. Der Ausbau soll als verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.

 

2. Einfügung in das Straßennetz

 

Die Sutrumer Straße ist von Osten her über die Zeppelinstraße und vom Westen her über die Kollwitzstraße erreichbar. Von Norden und Süden münden im Ausbaubereich jeweils zwei Straßen in die Sutrumer Straße ein, so dass zwei vierarmige Knotenpunkte entstehen. Alle betroffenen Straßen sind oder werden als verkehrsberuhigte Bereiche ausgebaut. Die Sutrumer Straße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließung der Grundstücke, bietet Parkraum und steht als Aufenthaltsfläche für Fußgänger zur Verfügung. Die Anliegerstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr-und Gehfläche) ausgebaut werden.

 

3. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenpar-zelle mit einer Breite von 7 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von in der Regel 2,50 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,50 m bis 7,0 m.

 

Zur Erzielung einer optischen Bremswirkung wird ein farblicher Wechsel des Betonstein-belages (Rechteckpflaster rot/grau) eingeplant. Die Stellplatzflächen werden in anthrazit-farbigem Pfla­ster ausgeführt. Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen.

 

Bei ausreichender Größe erfolgt voraussichtlich eine Bepflanzung mit der kleinkronigen Baumart  Dreilappiger Apfel (Eriolobus trilobatus). Im Bereich von Versorgungsleitungen und in zu kleinen Grünbeeten werden die Straucharten Hyazintenblütiger Flieder (Syringa x hyacinthiflora)  und  Gewöhnliche Felsenbirne (Amelanchier ovalis) eingeplant.

 

4. Entwässerung

 

Die Ableitung des Oberflächenwassers der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal.

 

5. Beleuchtung

 

Für die Sutrumer Straße sind zwischen Felsenstraße und Haus Nr. 116 energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

6. Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe Rheine für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

7. Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Sutrumer Straße im betrachteten Abschnitt handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil). Die Sutrumer Straße von Kollwitzstraße bis einschl. Sutrumer Straße 105 wurde bereits 2013 technisch hergestellt. Erschließungsbeiträge werden erhoben für die Sutrumer Straße von Zeppelinstraße bis Kollwitzstraße.

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung des Teilstückes der Sutrumer Straße von Kollwitzstraße bis einschl. Sutrumer Straße 105, Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

8. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Sutrumer Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Sommer 2020.

 

9. Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2020 für das Jahr 2020 vorgesehen.

 

Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.

 

10. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Der verkehrsberuhigte Ausbau der Sutrumer Straße mit den geplanten Einengungen der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.

 

Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.

Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Anlage 1: Lageplan Sutrumer Straße zur Offenlage