Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Wahlausschuss beschließt die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Rheine in 22 Wahlbezirke entsprechend der Anlage 1 (Verzeichnis der Wahl(Stimm-)bezirke mit zugehörigen Straßen zu den Kommunalwahlen 2020).
Begründung:
Bereits am 24.
September 2019 hat der Wahlausschuss der Stadt Rheine gem. § 4 des
Kommunalwahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) die Einteilung
des Gemeindegebietes in 22 Wahlbezirke beschlossen (vgl. Vorlage 298/19).
Am 20. Dezember
2019 hat der Verfassungsgerichtshof sein Urteil VerfGH 35/19 (Anlage
2) hinsichtlich einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der
Stichwahl bei der Bürgermeister- und Landratswahl sowie der Neuregelung der
Einteilung der Wahlbezirke bei den Kommunalwahlen mit Gesetz zur Änderung des
Kommunalwahlgesetzes und weiteren wahlrechtlichen Vorschriften vom 11. April
2019 (GV. NRW. S.202) gefällt und verkündet. Darüber hinaus enthält das Urteil
umfängliche Ausführungen zur Abweichungsobergrenze des § 4 Abs. 2 Satz 3
KWahlG für die Einteilung der Kommunalwahlbezirke, obwohl diese Grenze nicht
Gegenstand der Antragstellung war. Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs
bedarf es einer verfassungskonformen Auslegung „der Regelungen“ zur Einteilung
der Wahlbezirke. Demnach ist eine pauschale Ausschöpfung der Obergrenze von 25%
nicht verfassungskonform. Diese wird nur bis zu einem Wert von 15%
angenommen.
Das Ministerium des
Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen regt aufgrund des Urteils an, eine
bereits beschlossene Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahlen 2020 vor dem
Hintergrund der Urteilsgründe zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Die Überprüfung der
Wahlbezirkseinteilung vom 24. September 2019 hat ergeben, dass sechs von 22
Wahlbezirke die erstmals im o. g. Urteil erwähnte 15%-Grenze überschreiten.
Diese Überschreitungen können verwaltungsseitig nicht entsprechend der
Urteilsbegründungen gerechtfertigt werden, sodass eine erneute Einteilung des
Gemeindewahlgebietes vorzunehmen ist.
Die Einwohnergrenzen
für die Bildung und Größe der Wahlbezirke haben sich aufgrund des Urteils vom
20. Dezember 2019 verändert:
Die Einwohnerzahl
(Deutsche und EU-Ausländer) betrug in Rheine zum Stichtag am
30. April 2019 72.420
Einwohner/innen. Unter Berücksichtigung der Bildung von 22 Wahlbezirken
ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl je Wahlbezirk von 3.292
Einwohner/innen. Aufgrund des o. g. Urteils darf die Abweichung von der
durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als 15
vom Hundert nach oben (3.786 Einwohner/innen) oder unten (2.798
Einwohner/innen) betragen.
Der Anlage 3 ist zu
entnehmen, dass sechs Wahlbezirke die neue Abweichungsobergrenze von 15%
überschreiten:
-
Wahlbezirk
5 – Stadtberg (-19,83%)
-
Wahlbezirk
9 – Rodde / Kanalhafen / Eschendorf-Ost (-17,95%)
-
Wahlbezirk
10 – Südesch / Gellendorf-Nord (-17,52%)
-
Wahlbezirk
14 – Hauenhorst-Ost / Mesum-West (-18,19%)
-
Wahlbezirk
20 – Schleupe / Thieberg (+18,60%)
-
Wahlbezirk
21 – Wadelheim / Bentlage-Ost (+17,38%)
Außerdem ist der o.
g. Anlage zu entnehmen, dass zwei Wahlbezirke nah an der Grenze zur
Überschreitung der neuen Abweichungsobergrenze von 15% liegen:
-
Wahlbezirk
16 – Innenstadt-West / Hörstkamp (-14,91%)
-
Wahlbezirk
19 – Dutum (+14,37%)
Die Verwaltung
schlägt vor, folgende acht Änderungen (Anlage 4) an insgesamt 13
Wahlbezirken vorzunehmen, mit dem Ziel, alle Wahlbezirke so aufzuteilen,
dass diese den vorgeschriebenen Abweichungen von +/- 15% zur
durchschnittlichen Einwohnerzahl (3.292 Deutsche und EU-Ausländer) gerecht
werden:
Nr. 1
Änderungen in den Wahlbezirken
21 –
Wadelheim / Bentlage-West und
22 – Wietesch
/ Bentlage-Ost
Dem Wahlbezirk 22
wird der Stimmbezirk 21.1 zugeordnet.
Die Änderung hat zur
Folge, dass
der Stimmbezirk „21.1“
in Stimmbezirk „22.3“,
der Stimmbezirk „21.2“
in Stimmbezirk „21.1“ und
der Stimmbezirk „21.3“
in Stimmbezirk „21.2“
umbenannt werden.
Außerdem werden
der Wahlbezirk „21 –
Wadelheim / Bentlage-West“ in „21 – Wadelheim“ und
der Wahlbezirk „22 –
Wietesch / Bentlage-Ost“ in „22 – Wietesch / Bentlage“
umbenannt. Somit
wird der Stadtteil Bentlage nicht mehr in Ost und West aufgeteilt.
Die Änderung
betrifft insgesamt 382 Einwohner/innen.
Nr. 2
Änderungen in den Wahlbezirken
16 –
Innenstadt-West / Hörstkamp und
22 – Wietesch
/ Bentlage
Dem Wahlbezirk 16
– Innenstadt-West / Hörstkamp werden aus dem Wahlbezirk 22 – Wietesch /
Bentlage die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:
Straße |
gerade |
ungerade |
Anton-Führer-Straße |
alle |
|
Grosfeldstraße |
alle |
|
Neuenkirchener
Straße |
14 - 22 |
|
Riegelstraße |
alle |
|
Runde
Straße |
alle |
|
Salzbergener
Straße |
|
1 - 35 |
Schleupestraße |
|
5 - 15 |
Die Änderung
betrifft insgesamt 306 Einwohner/innen.
Nr. 3
Änderungen in den Wahlbezirken
16 –
Innenstadt-West / Hörstkamp und
20 – Schleupe
/ Thieberg
Dem Wahlbezirk 16
– Innenstadt-West / Hörstkamp werden aus dem Wahlbezirk 20 – Schleupe /
Thieberg die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:
Straße |
gerade |
ungerade |
Adolfstraße |
10 - 26 |
|
Friedensplatz |
4 - 7 |
|
Friedenstraße |
|
41 - 53 |
Heinrichstraße |
alle |
15 - 31 |
In
der Bannewiese |
|
1 - 7 |
Neuenkirchener
Straße |
24 - 38 |
|
Thiebergstraße |
alle |
|
Veitstraße |
2 - 7 |
Die Änderung
betrifft insgesamt 279 Einwohner/innen.
Nr. 4
Änderungen in den Wahlbezirken
5 – Stadtberg
und
8 –
Eschendorf-West / Innenstadt-Ost
Dem Wahlbezirk 5
– Stadtberg werden aus dem Wahlbezirk 8 – Eschendorf-West /
Innenstadt-Ost die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:
Straße |
gerade |
ungerade |
Alsenstraße |
alle |
|
Bültstiege |
alle |
|
Düppelstraße |
alle |
|
Emsstraße |
|
53 - 99 |
Franz-Kolck-Straße |
alle |
|
Grüterstraße |
alle |
|
Hansaallee |
|
11 - 35 |
Hansaallee
|
|
1 - 9 |
Humboldtplatz |
6 und 22 |
|
Humboldtplatz |
alle außer 6 und 22 |
|
Humboldtstraße |
28 - 34 |
|
Humboldtstraße |
|
25 - 39 |
Lingener
Straße |
28 - 46 |
|
Lingener
Straße |
4 - 26 |
|
Timmermanufer |
166 - 170 |
|
Die Änderung
betrifft insgesamt 603 Einwohner/innen.
Nr. 5
Änderungen in den Wahlbezirken
10 – Südesch
/ Gellendorf-Nord und
11 – Elte /
Gellendorf-Süd
Dem Wahlbezirk 10
– Südesch / Gellendorf-Nord werden aus dem Wahlbezirk 11 – Elte /
Gellendorf-Süd die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:
Straße |
gerade |
ungerade |
Alter
Schießstand |
alle |
|
Dahlkampstraße |
18 - 50 |
35 - 61 |
Heidepohl |
alle |
|
Im
Ossenpohl |
74 - 102 |
|
Sandkornstraße |
alle |
|
Schwarzer
Weg |
alle |
|
Vogelbeerenstraße |
|
alle |
Die Änderung
betrifft insgesamt 221 Einwohner/innen.
Nr. 6
Änderungen in den Wahlbezirken
7 –
Eschendorf und
9 – Rodde /
Kanalhafen / Eschendorf-Ost
Dem Wahlbezirk 9
– Rodde / Kanalhafen / Eschendorf-Ost werden aus dem Wahlbezirk 7 –
Eschendorf die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:
Straße |
gerade |
ungerade |
Engernstraße |
|
29 und 31 |
Teutonenweg |
alle |
Die Änderung
betrifft insgesamt 201 Einwohner/innen.
Nr. 7
Änderungen in den Wahlbezirken
15 –
Hauenhorst-West / Catenhorn / Darbrook und
19 – Dutum
Dem Wahlbezirk 15
– Hauenhorst-West / Catenhorn / Darbrook werden aus dem Wahlbezirk 19 –
Dutum die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:
Straße |
gerade |
ungerade |
Bastweg |
alle |
|
Breite
Straße |
140 - 206 |
|
In
den Wiesen |
1 - 5 |
|
Steinfurter
Straße |
|
117 - 161 |
Die Änderung
betrifft insgesamt 201 Einwohner/innen.
Nr. 8
Änderungen in den Wahlbezirken
14 –
Hauenhorst-Ost / Mesum-West und
15 –
Hauenhorst-West / Catenhorn / Darbrook
Dem Wahlbezirk 14
– Hauenhorst-Ost / Mesum-West werden aus dem Wahlbezirk 15 –
Hauenhorst-West / Catenhorn / Darbrook die nachfolgenden
Straßen(-abschnitte) zugeordnet:
Straße |
gerade |
ungerade |
Azaleenweg |
alle |
|
Brochtruper
Straße |
|
7, 45, 47 |
Brombeerweg |
alle |
|
Ginsterweg |
alle |
|
Hessenweg |
118 - 130 |
|
Löwenzahnring |
alle |
|
Mesumer
Straße |
2 - 20 |
|
Rotdornweg |
alle |
Die Änderung
betrifft insgesamt 351 Einwohner/innen.
Der Vorschlag der
Verwaltung zur neuen Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Rheine führt dazu,
dass alle 22 Wahlbezirke eine maximale Abweichung von 12% nicht
überschreiten (Anlage 5). Außerdem können alle 49 bekannten barrierefreien
Wahllokale weiterhin bestehen bleiben (die Zusagen aller Wahllokale für den
13. September 2020 liegen bereits vor). Die Verwaltung wahrt mit ihrem
Vorschlag zur Neueinteilung des Wahlgebietes zudem die örtlichen
Zusammenhänge (Rodde / Altenrheine / Elte / …), berücksichtigt bekannte
Zuwächse (Eschendorfer Aue) und bedenkt soweit möglich, dass
Wahlberechtigte keinen wesentlich weiteren Weg zu ihrem „neuen“ Wahllokal
zurücklegen müssen.
Überprüfung der
Wahlberechtigtenzahlen in den Kommunalwahlbezirken
Da der
Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 20. Dezember 2019 letztendlich auf
die Wahlberechtigten abgestellt hat, sind die Kommunalwahlbezirke sowohl im
Hinblick auf die Einwohner- als auch auf die Wahlberechtigtenzahlen zu
überprüfen und ggf. anzupassen.
Da die Wahlberechtigtenzahlen nach den von der Verwaltung vorgeschlagenen acht Änderungsschritten die Abweichungsobergrenze von 15% nicht überschreiten (Anlage 6), sind weitere Anpassungen nicht notwendig.
Anlagen:
Anlage 1: Verzeichnis der Wahl(Stimm-)bezirke mit zugehörigen Straßen zu den Kommunalwahlen 2020
Anlage 2: Urteil VerfGH 35/19
Anlage 3: Einwohnerzahlen (Deutsche und EU-Ausländer) in den Wahl(Stimm-)bezirken nach der Wahlgebietseinteilung am 24.09.2019
Anlage 4: Änderungsvorschläge 1 bis 8
Anlage 5: Einwohnerzahlen (Deutsche und EU-Ausländer) in den Wahl(Stimm-)bezirken nach der Wahlgebietseinteilung am 12.02.2020
Anlage 6: Wahlberechtigtenzahlen in den Wahl(Stimm-)bezirken nach der Wahlgebietseinteilung am 12.02.2020
Anlage 7: Wahlbezirke der Stadt Rheine zu den Kommunalwahlen 2020
Anlage 8: Stimmbezirke der Stadt Rheine zu den Kommunalwahlen 2020