Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Wahlausschuss beschließt die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Rheine in 22 Wahlbezirke entsprechend der Anlage 1 (Verzeichnis der Wahl(Stimm-)bezirke mit zugehörigen Straßen zu den Kommunalwahlen 2020).


Begründung:

 

Bereits am 24. September 2019 hat der Wahlausschuss der Stadt Rheine gem. § 4 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) die Einteilung des Gemeindegebietes in 22 Wahlbezirke beschlossen (vgl. Vorlage 298/19).

 

Am 20. Dezember 2019 hat der Verfassungsgerichtshof sein Urteil VerfGH 35/19 (Anlage 2) hinsichtlich einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Stichwahl bei der Bürgermeister- und Landratswahl sowie der Neuregelung der Einteilung der Wahlbezirke bei den Kommunalwahlen mit Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiteren wahlrechtlichen Vorschriften vom 11. April 2019 (GV. NRW. S.202) gefällt und verkündet. Darüber hinaus enthält das Urteil umfängliche Ausführungen zur Abweichungsobergrenze des § 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG für die Einteilung der Kommunalwahlbezirke, obwohl diese Grenze nicht Gegenstand der Antragstellung war. Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs bedarf es einer verfassungskonformen Auslegung „der Regelungen“ zur Einteilung der Wahlbezirke. Demnach ist eine pauschale Ausschöpfung der Obergrenze von 25% nicht verfassungskonform. Diese wird nur bis zu einem Wert von 15% angenommen.

 

Das Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen regt aufgrund des Urteils an, eine bereits beschlossene Wahlbezirkseinteilung für die Kommunalwahlen 2020 vor dem Hintergrund der Urteilsgründe zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Die Überprüfung der Wahlbezirkseinteilung vom 24. September 2019 hat ergeben, dass sechs von 22 Wahlbezirke die erstmals im o. g. Urteil erwähnte 15%-Grenze überschreiten. Diese Überschreitungen können verwaltungsseitig nicht entsprechend der Urteilsbegründungen gerechtfertigt werden, sodass eine erneute Einteilung des Gemeindewahlgebietes vorzunehmen ist.

 

Die Einwohnergrenzen für die Bildung und Größe der Wahlbezirke haben sich aufgrund des Urteils vom 20. Dezember 2019 verändert:

 

Die Einwohnerzahl (Deutsche und EU-Ausländer) betrug in Rheine zum Stichtag am

30. April 2019 72.420 Einwohner/innen. Unter Berücksichtigung der Bildung von 22 Wahlbezirken ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl je Wahlbezirk von 3.292 Einwohner/innen. Aufgrund des o. g. Urteils darf die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben (3.786 Einwohner/innen) oder unten (2.798 Einwohner/innen) betragen.


 

Der Anlage 3 ist zu entnehmen, dass sechs Wahlbezirke die neue Abweichungsobergrenze von 15% überschreiten:

 

-          Wahlbezirk 5 – Stadtberg (-19,83%)

-          Wahlbezirk 9 – Rodde / Kanalhafen / Eschendorf-Ost (-17,95%)

-          Wahlbezirk 10 – Südesch / Gellendorf-Nord (-17,52%)

-          Wahlbezirk 14 – Hauenhorst-Ost / Mesum-West (-18,19%)

-          Wahlbezirk 20 – Schleupe / Thieberg (+18,60%)

-          Wahlbezirk 21 – Wadelheim / Bentlage-Ost (+17,38%)

 

Außerdem ist der o. g. Anlage zu entnehmen, dass zwei Wahlbezirke nah an der Grenze zur Überschreitung der neuen Abweichungsobergrenze von 15% liegen:

 

-          Wahlbezirk 16 – Innenstadt-West / Hörstkamp (-14,91%)

-          Wahlbezirk 19 – Dutum (+14,37%)

 

Die Verwaltung schlägt vor, folgende acht Änderungen (Anlage 4) an insgesamt 13 Wahlbezirken vorzunehmen, mit dem Ziel, alle Wahlbezirke so aufzuteilen, dass diese den vorgeschriebenen Abweichungen von +/- 15% zur durchschnittlichen Einwohnerzahl (3.292 Deutsche und EU-Ausländer) gerecht werden:

 

Nr. 1

 

Änderungen in den Wahlbezirken

21 – Wadelheim / Bentlage-West und

22 – Wietesch / Bentlage-Ost

 

Dem Wahlbezirk 22 wird der Stimmbezirk 21.1 zugeordnet.

 

Die Änderung hat zur Folge, dass

der Stimmbezirk „21.1“ in Stimmbezirk „22.3“,

der Stimmbezirk „21.2“ in Stimmbezirk „21.1“ und

der Stimmbezirk „21.3“ in Stimmbezirk „21.2

umbenannt werden.

 

Außerdem werden

der Wahlbezirk „21 – Wadelheim / Bentlage-West“ in „21 – Wadelheim“ und

der Wahlbezirk „22 – Wietesch / Bentlage-Ost“ in „22 – Wietesch / Bentlage

umbenannt. Somit wird der Stadtteil Bentlage nicht mehr in Ost und West aufgeteilt.

 

Die Änderung betrifft insgesamt 382 Einwohner/innen.


 

Nr. 2

 

Änderungen in den Wahlbezirken

16 – Innenstadt-West / Hörstkamp und

22 – Wietesch / Bentlage

 

Dem Wahlbezirk 16 – Innenstadt-West / Hörstkamp werden aus dem Wahlbezirk 22 – Wietesch / Bentlage die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:

 

Straße

gerade

ungerade

Anton-Führer-Straße

alle

Grosfeldstraße

alle

Neuenkirchener Straße

14 - 22

 

Riegelstraße

alle

Runde Straße

alle

Salzbergener Straße

 

1 - 35

Schleupestraße

 

5 - 15

 

Die Änderung betrifft insgesamt 306 Einwohner/innen.

 

 

Nr. 3

 

Änderungen in den Wahlbezirken

16 – Innenstadt-West / Hörstkamp und

20 – Schleupe / Thieberg

 

Dem Wahlbezirk 16 – Innenstadt-West / Hörstkamp werden aus dem Wahlbezirk 20 – Schleupe / Thieberg die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:

 

Straße

gerade

ungerade

Adolfstraße

10 - 26

 

Friedensplatz

4 - 7

Friedenstraße

 

41 - 53

Heinrichstraße

alle

15 - 31

In der Bannewiese

 

1 - 7

Neuenkirchener Straße

24 - 38

 

Thiebergstraße

alle

Veitstraße

2 - 7

 

Die Änderung betrifft insgesamt 279 Einwohner/innen.


 

Nr. 4

 

Änderungen in den Wahlbezirken

5 – Stadtberg und

8 – Eschendorf-West / Innenstadt-Ost

 

Dem Wahlbezirk 5 – Stadtberg werden aus dem Wahlbezirk 8 – Eschendorf-West / Innenstadt-Ost die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:

 

Straße

gerade

ungerade

Alsenstraße

alle

Bültstiege

alle

Düppelstraße

alle

Emsstraße

 

53 - 99

Franz-Kolck-Straße

alle

Grüterstraße

alle

Hansaallee

 

11 - 35

Hansaallee

 

1 - 9

Humboldtplatz

6 und 22

 

Humboldtplatz

alle außer

6 und 22

 

Humboldtstraße

28 - 34

 

Humboldtstraße

 

25 - 39

Lingener Straße

28 - 46

 

Lingener Straße

4 - 26

Timmermanufer

166 - 170

 

 

Die Änderung betrifft insgesamt 603 Einwohner/innen.


 

Nr. 5

 

Änderungen in den Wahlbezirken

10 – Südesch / Gellendorf-Nord und

11 – Elte / Gellendorf-Süd

 

Dem Wahlbezirk 10 – Südesch / Gellendorf-Nord werden aus dem Wahlbezirk 11 – Elte / Gellendorf-Süd die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:

 

Straße

gerade

ungerade

Alter Schießstand

alle

Dahlkampstraße

18 - 50

35 - 61

Heidepohl

alle

Im Ossenpohl

74 - 102

 

Sandkornstraße

alle

Schwarzer Weg

alle

Vogelbeerenstraße

 

alle

 

Die Änderung betrifft insgesamt 221 Einwohner/innen.

 

 

Nr. 6

 

Änderungen in den Wahlbezirken

7 – Eschendorf und

9 – Rodde / Kanalhafen / Eschendorf-Ost

 

Dem Wahlbezirk 9 – Rodde / Kanalhafen / Eschendorf-Ost werden aus dem Wahlbezirk 7 – Eschendorf die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:

 

Straße

gerade

ungerade

Engernstraße

 

29 und 31

Teutonenweg

alle

 

Die Änderung betrifft insgesamt 201 Einwohner/innen.


 

Nr. 7

 

Änderungen in den Wahlbezirken

15 – Hauenhorst-West / Catenhorn / Darbrook und

19 – Dutum

 

Dem Wahlbezirk 15 – Hauenhorst-West / Catenhorn / Darbrook werden aus dem Wahlbezirk 19 – Dutum die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:

 

Straße

gerade

ungerade

Bastweg

alle

Breite Straße

140 - 206

 

In den Wiesen

1 - 5

Steinfurter Straße

 

117 - 161

 

Die Änderung betrifft insgesamt 201 Einwohner/innen.

 

 

Nr. 8

 

Änderungen in den Wahlbezirken

14 – Hauenhorst-Ost / Mesum-West und

15 – Hauenhorst-West / Catenhorn / Darbrook

 

Dem Wahlbezirk 14 – Hauenhorst-Ost / Mesum-West werden aus dem Wahlbezirk 15 – Hauenhorst-West / Catenhorn / Darbrook die nachfolgenden Straßen(-abschnitte) zugeordnet:

 

Straße

gerade

ungerade

Azaleenweg

alle

Brochtruper Straße

 

7, 45, 47

Brombeerweg

alle

Ginsterweg

alle

Hessenweg

118 - 130

 

Löwenzahnring

alle

Mesumer Straße

2 - 20

 

Rotdornweg

alle

 

Die Änderung betrifft insgesamt 351 Einwohner/innen.

 

Der Vorschlag der Verwaltung zur neuen Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Rheine führt dazu, dass alle 22 Wahlbezirke eine maximale Abweichung von 12% nicht überschreiten (Anlage 5). Außerdem können alle 49 bekannten barrierefreien Wahllokale weiterhin bestehen bleiben (die Zusagen aller Wahllokale für den 13. September 2020 liegen bereits vor). Die Verwaltung wahrt mit ihrem Vorschlag zur Neueinteilung des Wahlgebietes zudem die örtlichen Zusammenhänge (Rodde / Altenrheine / Elte / …), berücksichtigt bekannte Zuwächse (Eschendorfer Aue) und bedenkt soweit möglich, dass Wahlberechtigte keinen wesentlich weiteren Weg zu ihrem „neuen“ Wahllokal zurücklegen müssen.

Überprüfung der Wahlberechtigtenzahlen in den Kommunalwahlbezirken

 

Da der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 20. Dezember 2019 letztendlich auf die Wahlberechtigten abgestellt hat, sind die Kommunalwahlbezirke sowohl im Hinblick auf die Einwohner- als auch auf die Wahlberechtigtenzahlen zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Da die Wahlberechtigtenzahlen nach den von der Verwaltung vorgeschlagenen acht Änderungsschritten die Abweichungsobergrenze von 15% nicht überschreiten (Anlage 6), sind weitere Anpassungen nicht notwendig.


Anlagen:

 

Anlage 1: Verzeichnis der Wahl(Stimm-)bezirke mit zugehörigen Straßen zu den Kommunalwahlen 2020

Anlage 2: Urteil VerfGH 35/19

Anlage 3: Einwohnerzahlen (Deutsche und EU-Ausländer) in den Wahl(Stimm-)bezirken nach der Wahlgebietseinteilung am 24.09.2019

Anlage 4: Änderungsvorschläge 1 bis 8

Anlage 5: Einwohnerzahlen (Deutsche und EU-Ausländer) in den Wahl(Stimm-)bezirken nach der Wahlgebietseinteilung am 12.02.2020

Anlage 6: Wahlberechtigtenzahlen in den Wahl(Stimm-)bezirken nach der Wahlgebietseinteilung am 12.02.2020

Anlage 7: Wahlbezirke der Stadt Rheine zu den Kommunalwahlen 2020

Anlage 8: Stimmbezirke der Stadt Rheine zu den Kommunalwahlen 2020