Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die
folgenden Kindertageseinrichtungen
Name |
Straße |
PLZ |
AWO-Kindergarten |
Ludgeristr. 22 |
48429 Rheine |
Kath. Kindergarten St. Elisabeth |
Windthorststr. 15 |
48431 Rheine |
Ev. Kindertagesstätte Johannes: |
Keltenstiege 5 |
48429 Rheine |
Kath. Kindertageseinrichtung St.
Antonius |
Sadelstr. 35 |
48429 Rheine |
Ev. Kindergarten Jakobi |
Mittelstr. 105 |
48431 Rheine |
Kath. Kindertageseinrichtung St.
Ludgerus |
Bergstr. 6 |
48429 Rheine |
Kindertagesstätte Ellinghorst
Caritas |
Freiherr-von-Beust-Str.
20 |
48431 Rheine |
Kath. Kindertageseinrichtung St.
Bonifatius |
Friedrich-Ebert-Ring
241 |
48429 Rheine |
CJD-Kita St. Michael |
Bühnertstr. 17 |
48431 Rheine |
Kath. Kindergarten St. Dionysius |
Auf dem Hügel 7 |
48431 Rheine |
Kath. Kindergarten St. Josef |
Katerkampweg 14 |
48431 Rheine |
Kath. Kindergarten Herz-Jesu |
Esperlohstr. 9 |
48429 Rheine |
Kath. Kindergarten St. Marien |
Osnabrücker Str.
339 |
48429 Rheine |
als plusKITA-Einrichtungen
gemäß § 44 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für
den Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2025 anzuerkennen und ihnen pro
Kindergartenjahr den Zuschuss nach § 45 (2) des KiBiz in Höhe von 30.000 € zu gewähren.
Entsprechend den Veröffentlichungen der obersten Landesjugendbehörde gemäß § 45
Abs. 2 letzter Satz i.V.m. § 37 KiBiz wird die Förderung ab dem
Kindergartenjahr 2021/2022 an die Kostenentwicklung angepasst.
2. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die
folgenden Kindertageseinrichtungen
Name |
Straße |
PLZ |
Kath. Kindergarten St. Konrad |
Am Pfarrhaus 6 |
48432 Rheine |
DRK-Kindergarten Bunte Welt |
Brombeerweg 20 |
48432 Rheine |
additiver
Dreikönigs-Kindergarten |
Dreikönigsstraße
20-30 |
48429 Rheine |
Kindergarten Lummerland |
Moorstr. 6 |
48432 Rheine |
als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 45 Abs. 2 Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz) für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2025 anzuerkennen und
ihnen pro Kindergartenjahr den Zuschuss nach § 45 Abs.2 des KiBiz in Höhe von
5.000 € zu gewähren. Entsprechend den Veröffentlichungen der obersten
Landesjugendbehörde gemäß § 45 Abs. 2 letzter Satz i. V. m. § 37
KiBiz wird die Förderung ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 an die
Kostenentwicklung angepasst.
Begründung:
Ausgangslage:
Am 29.
November 2019 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen die Novelle des
Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) (Drucksache 17/6726) verabschiedet. Das
Gesetz tritt am 1. August 2020 in Kraft. [1]
Einer der
zentralen Punkte des Reformpakets ist:
Mehr
Chancen durch erhöhte finanzielle Unterstützung für Familienzentren, plusKITA
und Sprachförderung.
„Das Land
Nordrhein-Westfalen erhöht die Zuschüsse. Daneben werden die finanziellen
Mittel für die Sprachförderung und plusKITA zusammengelegt und von insgesamt 70
Millionen auf 100 Millionen Euro erhöht.“ [2]
„Die
plusKITA ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit
Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem
Förderbedarf. Sie muss als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung
aufgenommen worden sein.“ [3]
§ 44 Absatz 2 KiBiz zählt die unterschiedlichen Aufgaben im Rahmen des Bildungsprozesses mit sprachlichem Förderbedarf, die von den plusKITA-Einrichtungen zu leisten sind, auf. Diese unterschiedlichen Aufgaben zielen zum einen auf eine individuelle Förderung und Stärkung der Bildungschancen eines jeden einzelnen Kindes ab. Hierbei steht die zusätzliche individuelle Sprachförderung ebenfalls im Fokus. Zum anderen geht es um eine aktive Eltern- und Netzwerkarbeit, die Entwicklung pädagogischer Konzepte zur Steigerung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit des Bildungsprozesses.
Mit der Gesetzesnovellierung erfolgt die Zusammenführung der plusKITA-Einrichtungen und Sprachförderkitas. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber die Ablösung der Sprachförderkitas zu Gunsten der neuen plusKITA-Einrichtungen vorgesehen. Der § 45 Abs. 2 KiBiz lässt jedoch in Ausnahmefällen die Weiterführung von Sprachförderkitas bis zum Kindergartenjahr 2024/ 2025 zu. Voraussetzung ist, dass diese Kindertageseinrichtungen bereits vor der Gesetzesnovelle als Sprachförderkita geführt wurden und in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen waren. Diese Kindertageseinrichtungen können einen Zuschuss von jährlich 5.000 € für die Schulung ihres pädagogischen Personals erhalten.
Mit Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.11.2019 sind dem Jugendamt der Stadt Rheine 410.000 € pro Kindergartenjahr zur Förderung von plusKITA-Einrichtungen zur Verfügung gestellt worden.
Die Landesmittel, die beim Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu 100 % an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergereicht werden müssen (Einnahme = Ausgabe), sind zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und dessen Qualifizierung einzusetzen.
Das
Land NRW hat bei der Vergabe der Fördermittel für plusKITA (§ 44 in Verbindung
mit § 45 KiBiz) an die einzelnen Jugendämter folgende Auswahlkriterien bestimmt:
1.
Anzahl der Kinder unter sechs Jahren
in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II, sowie
2.
Anzahl der Kinder, die in der Familie
vorrangig eine nicht deutsche
Sprache sprechen.
Dabei erhält das 1. Kriterium eine Gewichtung von 75 % und
das 2. Kriterium eine Gewichtung 25 %.
Das Jugendamt der Stadt Rheine orientiert sich bei der Verteilung
der Fördermittel auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen ebenfalls an den
oben genannten Kriterien.
Aktueller Stand:
Vor der Gesetzesnovelle hatte die Stadt Rheine acht
Kindertageseinrichtungen als plusKITA und 20 Kindertageseinrichtungen als
Sprachförderkita in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen. Die folgende
Tabelle zeigt eine Gesamtübersicht:
Kindertageseinrichtungen [4] |
plusKita |
Sprach-förderkita |
Ortsteil |
Johannes-Kindergarten,
Keltenstiege 5, 48429 R |
X |
Eschendorf |
|
Jakobi-Kindergarten, Mittelstr.
105, 48431 R |
X |
Dutum/Dorenkamp |
|
AWO-Kindergarten, Ludgeristr.
22, 48429 R |
X |
X |
Schotthock |
St. Antonius-Kindergarten,
Sadelstr. 35, 48429 R |
X |
X |
Stadtberg |
St. Michael-Kindergarten,
Bühnertstr. 17, 48431 R |
X |
X |
Dutum/Dorenkamp |
St. Bonifatius-Kindergarten,
Friedrich-Ebert-Ring 241, 48429 R |
X |
X |
Schotthock |
St. Elisabeth-Kindergarten,
Windthorststr. 15, 48431 R |
X |
X |
Dutum/Dorenkamp |
St. Ludgerus-Kindergarten,
Bergstr. 6, 48429 R |
X |
X |
Schotthock |
Herz-Jesu-Kindergarten,
Esperlohstr. 9, 48429 R |
X |
Südesch |
|
Dreikönigs-Kindergarten,
Dreikönigsstraße 20-30, 48429 R |
X |
Eschendorf |
|
St. Dionysius-Kindergarten, Auf
dem Hügel 7, 48431 R |
X |
Innenstadt |
|
Caritas-Kita Ellinghorst,
Freiherr-von-Beust-Str. 20, 48431 R |
X |
Bentlage |
|
St. Marien-Kindergarten,
Osnabrücker Str. 339, 48429 R |
X |
Eschendorf |
|
Kinderland Nienbergstraße,
Nienbergstr. 79, 48431 R |
X |
Dutum/Dorenkamp |
|
Kita Gartenstadt, Graf-von-Stauffenberg-Str.
12, 48432 R |
X |
Gellendorf |
|
St. Franziskus-Kindergarten,
Frankenburgstr. 68, 48431 R |
X |
Dutum/Dorenkamp |
|
St. Josef Kindergarten,
Katerkampweg 14, 48431 R |
X |
Bentlage |
|
Kita Bunte Welt, Brombeerweg 20,
48432 R |
X |
Hauenhorst |
|
St. Theresia-Kindergarten,
Meisenstr. 28, 48429 R |
X |
Eschendorf |
|
Kita Thieberg, Hünenborgstr. 97,
48431 R |
X |
Schleupe |
|
St. Konrad-Kindergarten, Am
Pfarrhaus 6, 48429 R |
X |
Gellendorf |
|
Kita Lummerland, Moorstr. 6,
48432 R |
X |
Mesum |
In der Sitzung der AG 78 Kita am 11.09.2019 wurden die Teilnehmenden bereits über die Gesetzesänderung und die möglichen Veränderungen informiert. Die Mitglieder der AG 78 verdeutlichten, dass viele Kitas in Rheine Familien in belasteten Lebenssituationen betreuen und hierfür Fachkräfte immer wieder fortbilden und Personalstunden für Förderung einsetzen. Ein Wegfall von Fördermitteln (z. B. Sprachförderkitas) würde einen Nachteil für Kitas darstellen, zudem soll es nicht einen Nachteil von kleinen Einrichtungen geben, die ebenso Familien in besonderen Lebenssituationen betreuen. Tenor „Die Finanzierung von zusätzlichen Personalstunden wird überall benötigt und am besten auch in angemessener Höhe. Es sollte keine Spezialeinrichtungen geben, da die belasteten Familien nicht nur in den derzeit 8 vorhandenen plusKITA-Einrichtungen in Rheine betreut werden.“
Zukünftige Situation:
Ab August 2020 werden plusKITA-Einrichtungen und Sprachförderkitas zusammengelegt. In Ausnahmefällen können einzelne Sprachförderkitas längstens für fünf Jahre weiterlaufen, wenn sie bereits vor der Gesetzesnovelle als Sprachförderkita geführt wurde und als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen waren.
Mit dem vom Land NRW zugeteilten Fördermittel in Höhe von 410.000 € für das Jugendamt der Stadt Rheine sind zwei Varianten der Fördermittelweiterleitung denkbar, wenn man möglichst viele plusKITA-Einrichtungen mit der Mindestförderung von 30.000 € schaffen möchte:
1. Variante
13 plusKITAs (inkl.
Sprachförderung) |
Förderhöhe 30.000,00 € |
4 Verbleiber -
Sprachförderkitas |
Förderhöhe 5.000,00 € |
oder
2. Variante
12 plusKITAs (inkl.
Sprachförderung) |
Förderhöhe 30.000,00 € |
10 Verbleiber -
Sprachförderkitas |
Förderhöhe 5.000,00 € |
Für das Jugendamt der Stadt Rheine schlägt die Jugendhilfeplanung die
1. Variante vor, um die maximale Anzahl von plusKITA-Einrichtungen in der Stadt
Rheine anbieten zu können.
Demnach verbleiben 20.000 € Fördermitteln, mit denen es möglich
ist, vier der derzeit schon vorhandenen Sprachförderkitas bis zum Kitajahr
2024/2025 fortzuführen. Auf die theoretisch denkbare Alternative, diese Gelder
auch noch an die ausgewählten plusKITA-Einrichtungen auszukehren, wird
verzichtet, um im Sinne der Vorberatung in der AG 78 möglichst viele
Einrichtungen zu fördern.
Die 2. Variante mit 12 plusKITA-Einrichtungen und 10 verbleibenden
Sprachförderkitas ist auch aus einer weiteren Überlegung heraus nicht sinnvoll.
Im übernächsten Abschnitt (Sprachförderkitas) wird dargestellt, dass
rechnerisch keine 10 Sprachförderkitas nach bisheriger Zuordnung verbleiben, da
einige zu plusKITA-Einrichtungen werden und andere nicht mehr genügend Kinder
mit entsprechendem Förderbedarf haben.
plusKITA:
Für die plusKITA-Einrichtungen stellt sich nach der
Auswertung der ausgewählten Kriterien die Situation in den
Kindertageeinrichtungen der Stadt Rheine wie folgt dar:
Kindertageseinrichtung |
Straße |
PLZ |
Ergebnis beider Kriterien |
Rang- folge |
AWO-Kindergarten |
Ludgeristr. 22 |
48429 R [5] |
48 |
1 |
Kath. Kindergarten St. Elisabeth |
Windthorststr. 15 |
48431 R |
44 |
2 |
Ev. Kindertagesstätte Johannes: |
Keltenstiege 5 |
48429 R |
43 |
3 |
Kath. Kindertageseinrichtung St.
Antonius |
Sadelstr. 35 |
48429 R |
35 |
4 |
Ev. Kindergarten Jakobi |
Mittelstr. 105 |
48431 R |
35 |
5 |
Kath. Kindertageseinrichtung St.
Ludgerus |
Bergstr. 6 |
48429 R |
33 |
6 |
Kindertagesstätte Ellinghorst
Caritas |
Freiherr-von-Beust-Str.
20 |
48431 R |
27 |
7 |
Kath. Kindertageseinrichtung St.
Bonifatius |
Friedrich-Ebert-Ring
241 |
48429 R |
26 |
8 |
CJD-Kita St. Michael |
Bühnertstr. 17 |
48431 R |
25 |
9 |
Kath. Kindergarten St. Dionysius |
Auf dem Hügel 7 |
48431 R |
23 |
10 |
Kath. Kindergarten St. Josef |
Katerkampweg 14 |
48431 R |
21 |
11 |
Kath. Kindergarten Herz-Jesu |
Esperlohstr. 9 |
48429 R |
21 |
12 |
Kath. Kindergarten St. Marien |
Osnabrücker Str.
339 |
48429 R |
20 |
13 |
|
|
|
|
|
Kath. Kindergarten St. Konrad |
Am Pfarrhaus 6 |
48432 R |
19 |
14 |
Kath. Kindergarten St. Raphael |
In den Wiesen 24 |
48431 R |
18 |
15 |
Kath. Kindergarten St.
Franziskus |
Frankenburgstr.
68 |
48431 R |
17 |
16 |
additiver
Dreikönigs-Kindergarten |
Dreikönigsstraße
20-30 |
48429 R |
16 |
17 |
Kath. Kindergarten St. Martin |
Osningstr. 136 |
48429 R |
15 |
18 |
DRK-Kindergarten Bunte Welt |
Brombeerweg 20 |
48432 R |
14 |
19 |
Freier Waldorfkindergarten
Catenhorn |
Bauerschaftsstr.
207 |
48432 R |
13 |
20 |
Aus Datenschutzgründen wird auf die Darstellung der Platzierungen ab
Platz 21 verzichtet, damit aufgrund geringer Punktwerte keine Rückschlüsse
gezogen werden können.
Die Kita St. Konrad, die an 14. Stelle steht und damit nicht mehr
plusKITA werden kann, soll als Sprachförderkita weiterhin eine Förderung
erhalten.
Sprachförderkita:
Für die verbleibenden bisherigen Sprachfördereinrichtungen
ergibt sich bei der Auswertung
des Kriteriums „Anzahl
der Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen“ folgendes Ergebnis:
Kindertagesstätten |
Straße |
PLZ |
Anzahl Kinder |
Diese Stadtteile wären
ansonsten unversorgt |
Weitere Rang-folge |
Kath. Kindergarten St. Konrad |
Am Pfarrhaus 6 |
48432 R [6] |
21 |
Gellendorf |
1 |
DRK-Kindergarten Bunte Welt |
Brombeerweg 20 |
48432 R |
9 |
Hauenhorst |
2 |
Kinderland Nienbergstraße |
Nienbergstr. 79 |
48431 R |
14 |
|
|
additiver
Dreikönigs-Kindergarten |
Dreikönigsstraße 20-30 |
48429 R |
21 |
|
4 |
Kath. Kindergarten St. Theresia |
Meisenstr. 28 |
48429 R |
9 |
|
|
Kindergarten Lummerland |
Moorstr. 6 |
48432 R |
9 |
Mesum |
3 |
Kath. Kindergarten St.
Franziskus |
Frankenburgstr. 68 |
48431 R |
19 |
|
|
Die bisherigen
Sprachfördereinrichtungen Kita Thieberg und Kita Gartenstadt wurden aus der
Liste entfernt, da die Anzahl der Kinder in Familien, die vorrangig eine nicht deutsche
Sprache sprechen, sehr gering geworden ist (Stichwort „Datenschutz“).
Die
Jugendhilfeplanung schlägt vor, zunächst die Sprachförderkitas in den
Stadtteilen weiterlaufen zu lassen, die ansonsten unversorgt wären. Auf diese
Weise kann das Jugendamt seiner gesetzlichen Pflicht aus § 45 Abs. 3 KiBiz in
Verbindung mit § 36 Schulgesetz nachkommen und ggfls. Sprachförderbedarf für
angehende Schulkinder abdecken. Die verbleibende 4. Fördermöglichkeit würde
dann dem Dreikönigs-Kindergarten zugeordnet, der dann über die größte Anzahl
der Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen, verfügt.
Bereitschaft der Träger
Alle jetzt
ausgesuchten Träger sind im Vorfeld befragt worden, ob sie gegebenenfalls eine Förderung
als plusKITA oder als verbleibende Sprachförderkita annehmen. Alle Träger sind
dazu bereit.
[1] https://www.kita.nrw.de/fachkraefte-fachberatung/rechtliche-vorgaben-und-vereinbarungen. Am 27.01.2019.
[2] https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-stamp-mehr-chancen-fuer-unsere-kinder-und-familien. Am 27.01.2019
[3] Vergl. Landtag Nordrheinwestfalen -17. Wahlperiode. Drucksache 17/7934. S. 51.
[4] R=Rheine
[5] R=Rheine
[6] R=Rheine