Betreff
plusKITA und Sprachfördereinrichtungen im Kindergartenjahr 2020/21
Vorlage
058/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die folgenden Kindertageseinrichtungen

 

Name

Straße

PLZ

AWO-Kindergarten

Ludgeristr. 22

48429 Rheine

Kath. Kindergarten St. Elisabeth

Windthorststr. 15

48431 Rheine

Ev. Kindertagesstätte Johannes:

Keltenstiege 5

48429 Rheine

Kath. Kindertageseinrichtung St. Antonius

Sadelstr. 35

48429 Rheine

Ev. Kindergarten Jakobi

Mittelstr. 105

48431 Rheine

Kath. Kindertageseinrichtung St. Ludgerus

Bergstr. 6

48429 Rheine

Kindertagesstätte Ellinghorst Caritas

Freiherr-von-Beust-Str. 20

48431 Rheine

Kath. Kindertageseinrichtung St. Bonifatius

Friedrich-Ebert-Ring 241

48429 Rheine

CJD-Kita St. Michael

Bühnertstr. 17

48431 Rheine

Kath. Kindergarten St. Dionysius

Auf dem Hügel 7

48431 Rheine

Kath. Kindergarten St. Josef

Katerkampweg 14

48431 Rheine

Kath. Kindergarten Herz-Jesu

Esperlohstr. 9

48429 Rheine

Kath. Kindergarten St. Marien

Osnabrücker Str. 339

48429 Rheine

 

als plusKITA-Einrichtungen gemäß § 44 in Verbindung mit § 45 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2025 anzuerkennen und ihnen pro Kindergartenjahr den Zuschuss nach § 45 (2) des KiBiz in Höhe von 30.000 € zu gewähren. Entsprechend den Veröffentlichungen der obersten Landesjugendbehörde gemäß § 45 Abs. 2 letzter Satz i.V.m. § 37 KiBiz wird die Förderung ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 an die Kostenentwicklung angepasst.

 


 

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung die folgenden Kindertageseinrichtungen

 

Name

Straße

PLZ

Kath. Kindergarten St. Konrad

Am Pfarrhaus 6

48432 Rheine

DRK-Kindergarten Bunte Welt

Brombeerweg 20

48432 Rheine

additiver Dreikönigs-Kindergarten

Dreikönigsstraße 20-30

48429 Rheine

Kindergarten Lummerland

Moorstr. 6

48432 Rheine

 

als Sprachfördereinrichtungen gemäß § 45 Abs. 2 Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für den Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2025 anzuerkennen und ihnen pro Kindergartenjahr den Zuschuss nach § 45 Abs.2 des KiBiz in Höhe von 5.000 € zu gewähren. Entsprechend den Veröffentlichungen der obersten Landesjugendbehörde gemäß § 45 Abs. 2 letzter Satz i. V. m. § 37 KiBiz wird die Förderung ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 an die Kostenentwicklung angepasst.

 


Begründung:

 

Ausgangslage:

 

Am 29. November 2019 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen die Novelle des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) (Drucksache 17/6726) verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. August 2020 in Kraft. [1]

 

Einer der zentralen Punkte des Reformpakets ist:

Mehr Chancen durch erhöhte finanzielle Unterstützung für Familienzentren, plusKITA und Sprachförderung.

 

„Das Land Nordrhein-Westfalen erhöht die Zuschüsse. Daneben werden die finanziellen Mittel für die Sprachförderung und plusKITA zusammengelegt und von insgesamt 70 Millionen auf 100 Millionen Euro erhöht.“ [2]

 

„Die plusKITA ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf. Sie muss als plusKITA in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein.“ [3]

 

§ 44 Absatz 2 KiBiz zählt die unterschiedlichen Aufgaben im Rahmen des Bildungsprozesses mit sprachlichem Förderbedarf, die von den plusKITA-Einrichtungen zu leisten sind, auf. Diese unterschiedlichen Aufgaben zielen zum einen auf eine individuelle Förderung und Stärkung der Bildungschancen eines jeden einzelnen Kindes ab. Hierbei steht die zusätzliche individuelle Sprachförderung ebenfalls im Fokus. Zum anderen geht es um eine aktive Eltern- und Netzwerkarbeit, die Entwicklung pädagogischer Konzepte zur Steigerung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit des Bildungsprozesses.

 

Mit der Gesetzesnovellierung erfolgt die Zusammenführung der plusKITA-Einrichtungen und Sprachförderkitas. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber die Ablösung der Sprachförderkitas zu Gunsten der neuen plusKITA-Einrichtungen vorgesehen. Der § 45 Abs. 2 KiBiz lässt jedoch in Ausnahmefällen die Weiterführung von Sprachförderkitas bis zum Kindergartenjahr 2024/ 2025 zu. Voraussetzung ist, dass diese Kindertageseinrichtungen bereits vor der Gesetzesnovelle als Sprachförderkita geführt wurden und in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen waren. Diese Kindertageseinrichtungen können einen Zuschuss von jährlich 5.000 € für die Schulung ihres pädagogischen Personals erhalten.

 

Mit Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18.11.2019 sind dem Jugendamt der Stadt Rheine 410.000 € pro Kindergartenjahr zur Förderung von plusKITA-Einrichtungen zur Verfügung gestellt worden.

 

Die Landesmittel, die beim Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu 100 % an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergereicht werden müssen (Einnahme = Ausgabe), sind zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und dessen Qualifizierung einzusetzen.

 

Das Land NRW hat bei der Vergabe der Fördermittel für plusKITA (§ 44 in Verbindung mit § 45 KiBiz) an die einzelnen Jugendämter folgende Auswahlkriterien bestimmt:

 

1.      Anzahl der Kinder unter sechs Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II, sowie

 

2.      Anzahl der Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen.

 

Dabei erhält das 1. Kriterium eine Gewichtung von 75 % und das 2. Kriterium eine Gewichtung 25 %.

Das Jugendamt der Stadt Rheine orientiert sich bei der Verteilung der Fördermittel auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen ebenfalls an den oben genannten Kriterien.

 

 

Aktueller Stand:

 

Vor der Gesetzesnovelle hatte die Stadt Rheine acht Kindertageseinrichtungen als plusKITA und 20 Kindertageseinrichtungen als Sprachförderkita in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen. Die folgende Tabelle zeigt eine Gesamtübersicht:


 

 

Kindertageseinrichtungen [4]

plusKita

Sprach-förderkita

Ortsteil

Johannes-Kindergarten, Keltenstiege 5, 48429 R

X

Eschendorf

Jakobi-Kindergarten, Mittelstr. 105, 48431 R

X

Dutum/Dorenkamp

AWO-Kindergarten, Ludgeristr. 22, 48429 R

X

X

Schotthock

St. Antonius-Kindergarten, Sadelstr. 35, 48429 R

X

X

Stadtberg

St. Michael-Kindergarten, Bühnertstr. 17, 48431 R

X

X

Dutum/Dorenkamp

St. Bonifatius-Kindergarten, Friedrich-Ebert-Ring 241, 48429 R

X

X

Schotthock

St. Elisabeth-Kindergarten, Windthorststr. 15,

48431 R

X

X

Dutum/Dorenkamp

St. Ludgerus-Kindergarten, Bergstr. 6, 48429 R

X

X

Schotthock

Herz-Jesu-Kindergarten, Esperlohstr. 9, 48429 R

X

Südesch

Dreikönigs-Kindergarten, Dreikönigsstraße 20-30, 48429 R

X

Eschendorf

St. Dionysius-Kindergarten, Auf dem Hügel 7,

48431 R

X

Innenstadt

Caritas-Kita Ellinghorst, Freiherr-von-Beust-Str. 20, 48431 R

X

Bentlage

St. Marien-Kindergarten, Osnabrücker Str. 339, 48429 R

X

Eschendorf

Kinderland Nienbergstraße, Nienbergstr. 79,

48431 R

X

Dutum/Dorenkamp

Kita Gartenstadt, Graf-von-Stauffenberg-Str. 12, 48432 R

X

Gellendorf

St. Franziskus-Kindergarten, Frankenburgstr. 68, 48431 R

X

Dutum/Dorenkamp

St. Josef Kindergarten, Katerkampweg 14, 48431 R

X

Bentlage

Kita Bunte Welt, Brombeerweg 20, 48432 R

X

Hauenhorst

St. Theresia-Kindergarten, Meisenstr. 28, 48429 R

X

Eschendorf

Kita Thieberg, Hünenborgstr. 97, 48431 R

X

Schleupe

St. Konrad-Kindergarten, Am Pfarrhaus 6, 48429 R

X

Gellendorf

Kita Lummerland, Moorstr. 6, 48432 R

X

Mesum

 

In der Sitzung der AG 78 Kita am 11.09.2019 wurden die Teilnehmenden bereits über die Gesetzesänderung und die möglichen Veränderungen informiert. Die Mitglieder der AG 78 verdeutlichten, dass viele Kitas in Rheine Familien in belasteten Lebenssituationen betreuen und hierfür Fachkräfte immer wieder fortbilden und Personalstunden für Förderung einsetzen. Ein Wegfall von Fördermitteln (z. B. Sprachförderkitas) würde einen Nachteil für Kitas darstellen, zudem soll es nicht einen Nachteil von kleinen Einrichtungen geben, die ebenso Familien in besonderen Lebenssituationen betreuen. Tenor „Die Finanzierung von zusätzlichen Personalstunden wird überall benötigt und am besten auch in angemessener Höhe. Es sollte keine Spezialeinrichtungen geben, da die belasteten Familien nicht nur in den derzeit 8 vorhandenen plusKITA-Einrichtungen in Rheine betreut werden.“

 

 

Zukünftige Situation:

 

Ab August 2020 werden plusKITA-Einrichtungen und Sprachförderkitas zusammengelegt. In Ausnahmefällen können einzelne Sprachförderkitas längstens für fünf Jahre weiterlaufen, wenn sie bereits vor der Gesetzesnovelle als Sprachförderkita geführt wurde und als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen waren.

 

Mit dem vom Land NRW zugeteilten Fördermittel in Höhe von 410.000 € für das Jugendamt der Stadt Rheine sind zwei Varianten der Fördermittelweiterleitung denkbar, wenn man möglichst viele plusKITA-Einrichtungen mit der Mindestförderung von 30.000 € schaffen möchte:

 

1.    Variante

13 plusKITAs (inkl. Sprachförderung)

Förderhöhe 30.000,00 €

4 Verbleiber - Sprachförderkitas

Förderhöhe 5.000,00 €

 

oder

 

2.    Variante

12 plusKITAs (inkl. Sprachförderung)

Förderhöhe 30.000,00 €

10 Verbleiber - Sprachförderkitas

Förderhöhe 5.000,00 €

 

Für das Jugendamt der Stadt Rheine schlägt die Jugendhilfeplanung die 1. Variante vor, um die maximale Anzahl von plusKITA-Einrichtungen in der Stadt Rheine anbieten zu können.

 

Demnach verbleiben 20.000 € Fördermitteln, mit denen es möglich ist, vier der derzeit schon vorhandenen Sprachförderkitas bis zum Kitajahr 2024/2025 fortzuführen. Auf die theoretisch denkbare Alternative, diese Gelder auch noch an die ausgewählten plusKITA-Einrichtungen auszukehren, wird verzichtet, um im Sinne der Vorberatung in der AG 78 möglichst viele Einrichtungen zu fördern.

 

Die 2. Variante mit 12 plusKITA-Einrichtungen und 10 verbleibenden Sprachförderkitas ist auch aus einer weiteren Überlegung heraus nicht sinnvoll. Im übernächsten Abschnitt (Sprachförderkitas) wird dargestellt, dass rechnerisch keine 10 Sprachförderkitas nach bisheriger Zuordnung verbleiben, da einige zu plusKITA-Einrichtungen werden und andere nicht mehr genügend Kinder mit entsprechendem Förderbedarf haben.

 

 

plusKITA:

 

Für die plusKITA-Einrichtungen stellt sich nach der Auswertung der ausgewählten Kriterien die Situation in den Kindertageeinrichtungen der Stadt Rheine wie folgt dar:

 

Kindertageseinrichtung

Straße

PLZ

Ergebnis

beider

Kriterien

Rang-

folge

AWO-Kindergarten

Ludgeristr. 22

48429 R [5]

48

1

Kath. Kindergarten St. Elisabeth

Windthorststr. 15

48431 R

44

2

Ev. Kindertagesstätte Johannes:

Keltenstiege 5

48429 R

43

3

Kath. Kindertageseinrichtung St. Antonius

Sadelstr. 35

48429 R

35

4

Ev. Kindergarten Jakobi

Mittelstr. 105

48431 R

35

5

Kath. Kindertageseinrichtung St. Ludgerus

Bergstr. 6

48429 R

33

6

Kindertagesstätte Ellinghorst Caritas

Freiherr-von-Beust-Str. 20

48431 R

27

7

Kath. Kindertageseinrichtung St. Bonifatius

Friedrich-Ebert-Ring 241

48429 R

26

8

CJD-Kita St. Michael

Bühnertstr. 17

48431 R

25

9

Kath. Kindergarten St. Dionysius

Auf dem Hügel 7

48431 R

23

10

Kath. Kindergarten St. Josef

Katerkampweg 14

48431 R

21

11

Kath. Kindergarten Herz-Jesu

Esperlohstr. 9

48429 R

21

12

Kath. Kindergarten  St. Marien

Osnabrücker Str. 339

48429 R

20

13

 

 

 

 

 

Kath. Kindergarten St. Konrad

Am Pfarrhaus 6

48432 R

19

14

Kath. Kindergarten St. Raphael

In den Wiesen 24

48431 R

18

15

Kath. Kindergarten St. Franziskus

Frankenburgstr. 68

48431 R

17

16

additiver Dreikönigs-Kindergarten

Dreikönigsstraße 20-30

48429 R

16

17

Kath. Kindergarten St. Martin

Osningstr. 136

48429 R

15

18

DRK-Kindergarten Bunte Welt

Brombeerweg 20

48432 R

14

19

Freier Waldorfkindergarten Catenhorn

Bauerschaftsstr. 207

48432 R

13

20

 

Aus Datenschutzgründen wird auf die Darstellung der Platzierungen ab Platz 21 verzichtet, damit aufgrund geringer Punktwerte keine Rückschlüsse gezogen werden können.

 

Die Kita St. Konrad, die an 14. Stelle steht und damit nicht mehr plusKITA werden kann, soll als Sprachförderkita weiterhin eine Förderung erhalten.

 

 


 

 

Sprachförderkita:

 

Für die verbleibenden bisherigen Sprachfördereinrichtungen ergibt sich bei der Auswertung des Kriteriums „Anzahl der Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen“ folgendes Ergebnis:

 

Kindertagesstätten

Straße

PLZ

Anzahl Kinder

Diese Stadtteile wären ansonsten unversorgt

Weitere Rang-folge

Kath. Kindergarten St. Konrad

Am Pfarrhaus 6

48432 R [6]

21

Gellendorf

1

DRK-Kindergarten Bunte Welt

Brombeerweg 20

48432 R

9

Hauenhorst

2

Kinderland Nienbergstraße

Nienbergstr. 79

48431 R

14

 

 

additiver Dreikönigs-Kindergarten

Dreikönigsstraße 20-30

48429 R

21

 

4

Kath. Kindergarten St. Theresia

Meisenstr. 28

48429 R

9

 

 

Kindergarten Lummerland

Moorstr. 6

48432 R

9

Mesum

3

Kath. Kindergarten St. Franziskus

Frankenburgstr. 68

48431 R

19

 

 

 

Die bisherigen Sprachfördereinrichtungen Kita Thieberg und Kita Gartenstadt wurden aus der Liste entfernt, da die Anzahl der Kinder in Familien, die vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen, sehr gering geworden ist (Stichwort „Datenschutz“).

 

Die Jugendhilfeplanung schlägt vor, zunächst die Sprachförderkitas in den Stadtteilen weiterlaufen zu lassen, die ansonsten unversorgt wären. Auf diese Weise kann das Jugendamt seiner gesetzlichen Pflicht aus § 45 Abs. 3 KiBiz in Verbindung mit § 36 Schulgesetz nachkommen und ggfls. Sprachförderbedarf für angehende Schulkinder abdecken. Die verbleibende 4. Fördermöglichkeit würde dann dem Dreikönigs-Kindergarten zugeordnet, der dann über die größte Anzahl der Kinder, die in der Familie vorrangig eine nicht deutsche Sprache sprechen, verfügt.

 

 

Bereitschaft der Träger

 

Alle jetzt ausgesuchten Träger sind im Vorfeld befragt worden, ob sie gegebenenfalls eine Förderung als plusKITA oder als verbleibende Sprachförderkita annehmen. Alle Träger sind dazu bereit.

 



[3]     Vergl. Landtag Nordrheinwestfalen -17. Wahlperiode. Drucksache 17/7934. S. 51.

[4] R=Rheine

[5] R=Rheine

[6] R=Rheine