Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu.
- Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.
- Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2020/21 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.
4.
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung ermittelten
Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege (300 Plätze für U3-Kinder
und 10 Plätze für Ü3 Kinder) zu.
5.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass U3-Plätze, die im Rahmen der
U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei
Jahren zu belegen sind.
Begründung:
Nach Abschluss der
Anmeldephase Mitte November 2019 haben die 46 Kindertageseinrichtungen in
Rheine dem Jugendamt die Anmelde- und Bestandsdaten von 3.735 Kindern übermittelt.
Nach Abgleich der Mehrfachmeldungen konnte eine erste Einschätzung des Bedarfes
an Betreuungsplätzen vorgenommen werden.
|
Summe |
Ü3 |
U3 |
U2 |
Gesamte
Anmeldungen bzw. Verbleiberkinder |
3735 |
2587 |
820 |
328 |
abzgl.
Mehrfachmeldungen |
-650 |
-301 |
-225 |
-124 |
Anmeldungen/Verbleiber |
3085 |
2286 |
595 |
204 |
(zum Vergleich:
die Prognose aus der Kitabedarfsplanung) |
3140 |
2277 |
638 |
225 |
vorhandene Plätze
lt. Kitabedarfsplanung |
2951 |
2267 |
524 |
160 |
zzgl.
Überbelegungsplätze für Ü3 |
|
172 |
|
|
Abweichung zur
Normalbelegung |
|
-19 |
-71 |
-44 |
Im weiteren
Verlauf haben sich diese Zahlen durch eine Vielzahl von Nachmeldungen und
Abmeldungen noch verändert. Die endgültigen Zahlen weisen daher Abweichungen zu
dieser Tabelle auf.
Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2020/2021 fanden in der Zeit vom 28. Januar bis zum 3. Februar 2020 die Budgetgespräche mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt. Für jede Kindertageseinrichtung wurde dabei auf Grundlage der vorliegenden Anmeldungen unter der Berücksichtigung der Doppelmeldungen ein Einrichtungsbudget festgelegt. Das Jugendamt hat bei den Budgetgesprächen darauf geachtet, dass möglichst allen Ü3-Kindern ein Betreuungsplatz in einer von den Eltern gewünschten Kindertageseinrichtung anboten werden kann. Dank der konstruktiven Gespräche mit allen Trägern war dieses in den meisten Fällen möglich.
Bei 45 Kindern werden die Eltern auf eine weitere Kindertageseinrichtung mit freien Ü3-Betreuungsplätzen ausweichen müssen, für die sie im Vorfeld keine Anmeldung abgegeben haben. Das Jugendamt wird die betroffenen Eltern Mitte März über die bestehenden Alternativen informieren. Insbesondere die neue Kita der AWO an der Plackenstr. wird den Großteil dieser Kinder aufnehmen können.
Punktuell übersteigt in
einigen Stadtteilen die Nachfrage das Angebot, während in benachbarten
Stadtteilen Reserven vorhanden sind. Andere Gründe für eine Überbelegung
einzelner Kindertageseinrichtungen sind in der jeweiligen Altersstruktur zu
suchen. Wenn nur wenige Kinder die Kindertageseinrichtung Richtung Grundschule
verlassen, gleichzeitig aber wegen einer Zweckbindung U3-Kinder aufgenommen
werden müssen, führt das zu einer Überbelegung. Auch die Aufnahme von
Geschwisterkindern führt in Einzelfällen zu Überbelegungen.
So lässt es sich nicht
immer vermeiden, dass eine Kita überbelegt ist, die benachbarte Kita aber noch
über freie Plätze verfügt. Gerade auch die neuen Kitas und die Kitas mit
zusätzlich geschaffenen Gruppen sind in der Regel im ersten Jahr nicht zu 100 %
belegt.
In den neuen Einrichtungen
CJD Auen-Zwerge, Kita Hohe Heide des JFDs und AWO-Kita Plackenstr. ist es
erforderlich, dem Träger für die noch nicht in Betrieb gehenden Gruppen die
anteiligen Mietkosten zu erstatten, da der Träger aus seinem Mietvertrag heraus
verpflichtet ist, die Miete für das gesamte Kita-Gebäude zu zahlen. Die Kosten
von rund 16.800 €/Gruppe und Jahr sind in den unten ausgewiesenen Kosten für
das Rheiner Modell enthalten.
Die Überbelegung der
Einrichtungen im Bereich der Ü3-Kinder hat sich wie folgt entwickelt:
|
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
2019/20 |
2020/21 |
Kitas mit
Überbelegung |
34 |
25 |
30 |
33 |
30 |
davon maximale
Überbelegung |
24 |
11 |
10 |
20 |
13 |
Plätze durch
Überbelegung |
122 |
72 |
95 |
93 |
86 |
Wie zuvor ausgeführt war in
einigen Kitas eine Überbelegung unvermeidlich, obwohl es gerade in den neuen
Kitas noch freie Plätze gibt. Im Rahmen der nächsten Kita-Bedarfsplanung wird
untersucht, ob insgesamt genügend Ü3-Plätze angeboten werden oder ob weitere
Ü3-Plätze geschaffen werden müssen, um die Überbelegungen abzubauen.
Während bei den Ü3-Kindern
zumindest in zumutbarer Entfernung ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht,
werden bei den U3-Kindern auch Absagen erteilt werden müssen, obwohl die
Zahl der Betreuungsplätze für die U3 Kinder gegenüber dem Vorjahr um 33 Plätze
angestiegen ist.
Bei den U3-Kindern werden
150 Eltern für Kinder eine Absage erhalten, die sich auf 97 zweijährige Kinder
und 53 einjährige Kinder verteilen. Die Zahl der Absagen relativiert sich aber
noch, denn insgesamt 30 Kinder haben die Möglichkeit für einen derzeit noch
nicht besetzten U3-Platz eine Zusage zu bekommen.
Unter Berücksichtigung
dieser Plätze, die noch vergeben werden, erhalten im Ergebnis 120 U3-Kinder
keinen Kita-Platz. Die Zahl der Absagen für die U3-Kinder ist nach dem Rückgang
im Vorjahr wieder leicht steigend.
|
2017/18 |
2018/19 |
2019/20 |
2020/21 |
Absagen für
U3-Kinder |
120 |
149 |
113 |
120 |
Auch wenn 120 Eltern für
ihre U3-Kinder keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bekommen,
muss für diese Personengruppe der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung
alternativ durch ein Angebot in der Kindertagespflege abgedeckt werden. Das Jugendamt
wird ab Mitte März die betroffenen Eltern auf diese alternative Betreuungsform
hinweisen. Neben diesen Kindern, die keine Zusage in einer Kita erhalten,
melden viele Eltern ihre Kinder direkt bei der Kindertagespflege an. Insgesamt
kalkuliert die Jugendhilfeplanung mit 300 Betreuungsplätzen für U3-Kinder in
der Kindertagespflege. Hinzu kommen 10 Betreuungsplätzen für Ü3-Kinder in der
Kindertagespflege, die aus unterschiedlichen Gründen noch keine Kita besuchen
(vgl. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages).
Entwicklung der
Platzzahlen und der wöchentlichen Betreuungsumfänge
im Vergleich der letzten Kindergartenjahre
|
|
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
2019/20 |
2020/21 |
U3 |
25 Std. |
76 |
71 |
82 |
86 |
77 |
|
35 Std. |
260 |
269 |
310 |
370 |
403 |
|
45 Std. |
160 |
187 |
166 |
191 |
200 |
|
Summe |
496 |
527 |
558 |
647 |
680 |
|
|
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
2019/20 |
2020/21 |
Ü3 |
25 Std. |
188 |
215 |
253 |
241 |
189 |
|
35 Std. |
1000 |
981 |
994 |
1016 |
1019 |
|
45 Std. |
908 |
888 |
906 |
967 |
1055 |
|
Summe |
2096 |
2084 |
2153 |
2224 |
2263 |
Der Bau der 4 neuen Einrichtungen hat das Angebot an
U3-Plätzen und Ü3-Plätzen in den letzten 2 Jahren deutlich vergrößert.
Um die Entwicklung bei den gebuchten Betreuungsumfängen besser betrachten
zu können, werden sie nachfolgend prozentual dargestellt.
|
|
2016/17 |
2017/18 |
2018/19 |
2019/20 |
2020/21 |
U3 |
25 Std. |
15,3% |
13,5% |
14,7% |
13,3% |
11,3% |
|
35 Std. |
52,4% |
51,0% |
55,6% |
57,2% |
59,3% |
|
45 Std. |
32,3% |
35,5% |
29,7% |
29,5% |
29,4% |
|
Summe |
100% |
100% |
100% |
100% |
100% |
|
|
|
|
|
|
|
Ü3 |
25 Std. |
9,0% |
10,3% |
11,7% |
10,8% |
8,4% |
|
35 Std. |
47,7% |
47,1% |
46,2% |
45,7% |
45,0% |
|
45 Std. |
43,3% |
42,6% |
42,1% |
43,5% |
46,6% |
|
Summe |
100% |
100% |
100% |
100% |
100% |
Während im U3-Bereich der
Schwerpunkt der Betreuung im 35 Std. Bereich liegt, hat sich bei den Ü3-Kindern
die Quote der 45 Std.-Betreuung an der 35 Std.-Betreuung vorbeigeschoben.
Die Einführung des zweiten
beitragsfreien Kitajahres hatte im Vorfeld die Befürchtung aufkommen lassen,
dass die gesetzlich maximal zulässige Steigerungsrate von 4 Prozentpunkten bei
den 45 Std. Betreuungsverträgen im Ü3-Bereich überschritten wird. Die
tatsächliche Steigerung liegt mit 3,1 Prozentpunkten aber noch im zulässigen
Rahmen.
Verteilung der Betreuungsplätze auf die
einzelnen Kindertageseinrichtungen
Zur Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.
Mit dieser Auflistung wird der aktuelle Planungsstand wiedergegeben. Aufgrund dieses Planungsstandes erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen mtl. Abschlagszahlungen. Dieser Planungsstand wird jedoch durch unterjährige Änderungen (Zuzüge, Wegzüge, Betreuungsumfang) in der Ist-Abwicklung nie eins zu eins umgesetzt. Jede unterjährige Anpassung hat finanzielle Auswirkungen, da die tatsächliche Belegung einer Kindertageseinrichtung die Grundlage für die spätere Endabrechnung bildet.
Das Landesjugendamt hat die örtlichen Jugendämter darauf hingewiesen, dass der Budgetbeschluss für die unterjährigen Änderungen eine Ermächtigungsgrundlage ausweisen sollte. Die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages beruht auf dieser Vorgabe.
Mit Zweckbindung versehene U3-Plätze sind
vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen
In den vergangenen Jahren wurde der Ausbau der U3-Plätze mit Investitionsmitteln des Bundes und des Landes gefördert. Die ausschließlich auf den U3-Ausbau gerichteten Programme sind inzwischen soweit abgeschlossen und die Plätze entsprechend geschaffen. Um den Jugendämtern und Trägern mehr Flexibilität in der Belegungsstruktur von U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, sollen diese Plätze künftig im Einzelfall auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Dies ist im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung zu entscheiden und unterliegt damit der Steuerungs- und weiteren Planungsverantwortung der örtlichen Jugendämter.
Diese Flexibilität wurde mit dem neuen § 55 Abs. II in das KiBiz aufgenommen. Voraussetzung ist allerdings, dass im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden (vgl. Ziffer 5 des Beschlussvorschlages).
Finanzielle Auswirkungen
Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr
2020/21 betragen insgesamt 29.307.799 €
Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von 2.593.844 €
verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 26.713.955 €
die im Haushaltsplan 2020 berücksichtigt wurden.
Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:
Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen 10,3 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger 7,8 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen 3,4 %
Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder
teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für
das Kindergartenjahr 2020/21 werden sie mit 1.890.191 €
kalkuliert und sind im Haushalts-/ Finanzplan veranschlagt.
Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse
erhält die Kommune Landeszuschüsse. Für das Kindergartenjahr
2020/21 wird mit 15.145.366 €
kalkuliert.
Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben. Hier wurden im
Rahmen der Haushaltsplanung 2.749.000 €
veranschlagt.