Betreff
Bedarfsfeststellung nach dem Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2020/2021
Vorlage
091/20
Aktenzeichen
II .11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu.

 

  1. Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2020/21 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.

 

4.      Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege (300 Plätze für U3-Kinder und 10 Plätze für Ü3 Kinder) zu.

 

5.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass U3-Plätze, die im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen sind.

 

 


Begründung:

 

Nach Abschluss der Anmeldephase Mitte November 2019 haben die 46 Kindertageseinrichtungen in Rheine dem Jugendamt die Anmelde- und Bestandsdaten von 3.735 Kindern übermittelt. Nach Abgleich der Mehrfachmeldungen konnte eine erste Einschätzung des Bedarfes an Betreuungsplätzen vorgenommen werden.

 

 

Summe

Ü3

U3

U2

Gesamte Anmeldungen bzw. Verbleiberkinder

3735

2587

820

328

abzgl. Mehrfachmeldungen

-650

-301

-225

-124

Anmeldungen/Verbleiber

3085

2286

595

204

(zum Vergleich: die Prognose aus der Kitabedarfsplanung)

3140

2277

638

225

vorhandene Plätze lt. Kitabedarfsplanung

2951

2267

524

160

zzgl. Überbelegungsplätze für  Ü3

 

172

 

 

Abweichung zur Normalbelegung

 

-19

-71

-44

 

Im weiteren Verlauf haben sich diese Zahlen durch eine Vielzahl von Nachmeldungen und Abmeldungen noch verändert. Die endgültigen Zahlen weisen daher Abweichungen zu dieser Tabelle auf.

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2020/2021 fanden in der Zeit vom 28. Januar bis zum 3. Februar 2020 die Budgetgespräche mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine statt. Für jede Kindertageseinrichtung wurde dabei auf Grundlage der vorliegenden Anmeldungen unter der Berücksichtigung der Doppelmeldungen ein Einrichtungsbudget festgelegt. Das Jugendamt hat bei den Budgetgesprächen darauf geachtet, dass möglichst allen Ü3-Kindern ein Betreuungsplatz in einer von den Eltern gewünschten Kindertageseinrichtung anboten werden kann. Dank der konstruktiven Gespräche mit allen Trägern war dieses in den meisten Fällen möglich.

 

Bei 45 Kindern werden die Eltern auf eine weitere Kindertageseinrichtung mit freien Ü3-Betreuungsplätzen ausweichen müssen, für die sie im Vorfeld keine Anmeldung abgegeben haben. Das Jugendamt wird die betroffenen Eltern Mitte März über die bestehenden Alternativen informieren. Insbesondere die neue Kita der AWO an der Plackenstr. wird den Großteil dieser Kinder aufnehmen können.

 

Punktuell übersteigt in einigen Stadtteilen die Nachfrage das Angebot, während in benachbarten Stadtteilen Reserven vorhanden sind. Andere Gründe für eine Überbelegung einzelner Kindertageseinrichtungen sind in der jeweiligen Altersstruktur zu suchen. Wenn nur wenige Kinder die Kindertageseinrichtung Richtung Grundschule verlassen, gleichzeitig aber wegen einer Zweckbindung U3-Kinder aufgenommen werden müssen, führt das zu einer Überbelegung. Auch die Aufnahme von Geschwisterkindern führt in Einzelfällen zu Überbelegungen.

 

So lässt es sich nicht immer vermeiden, dass eine Kita überbelegt ist, die benachbarte Kita aber noch über freie Plätze verfügt. Gerade auch die neuen Kitas und die Kitas mit zusätzlich geschaffenen Gruppen sind in der Regel im ersten Jahr nicht zu 100 % belegt.

 

In den neuen Einrichtungen CJD Auen-Zwerge, Kita Hohe Heide des JFDs und AWO-Kita Plackenstr. ist es erforderlich, dem Träger für die noch nicht in Betrieb gehenden Gruppen die anteiligen Mietkosten zu erstatten, da der Träger aus seinem Mietvertrag heraus verpflichtet ist, die Miete für das gesamte Kita-Gebäude zu zahlen. Die Kosten von rund 16.800 €/Gruppe und Jahr sind in den unten ausgewiesenen Kosten für das Rheiner Modell enthalten.

 

 

 

Die Überbelegung der Einrichtungen im Bereich der Ü3-Kinder hat sich wie folgt entwickelt:

 

 

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

Kitas mit Überbelegung

34

25

30

33

30

davon maximale Überbelegung

24

11

10

20

13

Plätze durch Überbelegung

122

72

95

93

86

 

Wie zuvor ausgeführt war in einigen Kitas eine Überbelegung unvermeidlich, obwohl es gerade in den neuen Kitas noch freie Plätze gibt. Im Rahmen der nächsten Kita-Bedarfsplanung wird untersucht, ob insgesamt genügend Ü3-Plätze angeboten werden oder ob weitere Ü3-Plätze geschaffen werden müssen, um die Überbelegungen abzubauen.

 

Während bei den Ü3-Kindern zumindest in zumutbarer Entfernung ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, werden bei den U3-Kindern auch Absagen erteilt werden müssen, obwohl die Zahl der Betreuungsplätze für die U3 Kinder gegenüber dem Vorjahr um 33 Plätze angestiegen ist.

 

Bei den U3-Kindern werden 150 Eltern für Kinder eine Absage erhalten, die sich auf 97 zweijährige Kinder und 53 einjährige Kinder verteilen. Die Zahl der Absagen relativiert sich aber noch, denn insgesamt 30 Kinder haben die Möglichkeit für einen derzeit noch nicht besetzten U3-Platz eine Zusage zu bekommen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Plätze, die noch vergeben werden, erhalten im Ergebnis 120 U3-Kinder keinen Kita-Platz. Die Zahl der Absagen für die U3-Kinder ist nach dem Rückgang im Vorjahr wieder leicht steigend.

 

 

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

Absagen für U3-Kinder

120

149

113

120

 

 

Auch wenn 120 Eltern für ihre U3-Kinder keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bekommen, muss für diese Personengruppe der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung alternativ durch ein Angebot in der Kindertagespflege abgedeckt werden. Das Jugendamt wird ab Mitte März die betroffenen Eltern auf diese alternative Betreuungsform hinweisen. Neben diesen Kindern, die keine Zusage in einer Kita erhalten, melden viele Eltern ihre Kinder direkt bei der Kindertagespflege an. Insgesamt kalkuliert die Jugendhilfeplanung mit 300 Betreuungsplätzen für U3-Kinder in der Kindertagespflege. Hinzu kommen 10 Betreuungsplätzen für Ü3-Kinder in der Kindertagespflege, die aus unterschiedlichen Gründen noch keine Kita besuchen (vgl. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages).

 

 

 

 

Entwicklung der Platzzahlen und der wöchentlichen Betreuungsumfänge
im Vergleich der letzten Kindergartenjahre                                      

 

 

 

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

U3

25 Std.

76

71

82

86

77

 

35 Std.

260

269

310

370

403

 

45 Std.

160

187

166

191

200

 

Summe

496

527

558

647

680

 

 

 

 

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

Ü3

25 Std.

188

215

253

241

189

 

35 Std.

1000

981

994

1016

1019

 

45 Std.

908

888

906

967

1055

 

Summe

2096

2084

2153

2224

2263

 

Der Bau der 4 neuen Einrichtungen hat das Angebot an U3-Plätzen und Ü3-Plätzen in den letzten 2 Jahren deutlich vergrößert.

 

 


 

 

Um die Entwicklung bei den gebuchten Betreuungsumfängen besser betrachten zu können, werden sie nachfolgend prozentual dargestellt.

 

 

 

 

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

U3

25 Std.

15,3%

13,5%

14,7%

13,3%

11,3%

 

35 Std.

52,4%

51,0%

55,6%

57,2%

59,3%

 

45 Std.

32,3%

35,5%

29,7%

29,5%

29,4%

 

Summe

100%

100%

100%

100%

100%

 

 

 

 

 

 

 

Ü3

25 Std.

9,0%

10,3%

11,7%

10,8%

8,4%

 

35 Std.

47,7%

47,1%

46,2%

45,7%

45,0%

 

45 Std.

43,3%

42,6%

42,1%

43,5%

46,6%

 

Summe

100%

100%

100%

100%

100%

 

 

Während im U3-Bereich der Schwerpunkt der Betreuung im 35 Std. Bereich liegt, hat sich bei den Ü3-Kindern die Quote der 45 Std.-Betreuung an der 35 Std.-Betreuung vorbeigeschoben.

 

Die Einführung des zweiten beitragsfreien Kitajahres hatte im Vorfeld die Befürchtung aufkommen lassen, dass die gesetzlich maximal zulässige Steigerungsrate von 4 Prozentpunkten bei den 45 Std. Betreuungsverträgen im Ü3-Bereich überschritten wird. Die tatsächliche Steigerung liegt mit 3,1 Prozentpunkten aber noch im zulässigen Rahmen.

 

 

 

Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen

 

Zur Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.

 

 

Mit dieser Auflistung wird der aktuelle Planungsstand wiedergegeben. Aufgrund dieses Planungsstandes erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen mtl. Abschlagszahlungen. Dieser Planungsstand wird jedoch durch unterjährige Änderungen (Zuzüge, Wegzüge, Betreuungsumfang) in der Ist-Abwicklung nie eins zu eins umgesetzt. Jede unterjährige Anpassung hat finanzielle Auswirkungen, da die tatsächliche Belegung einer Kindertageseinrichtung die Grundlage für die spätere Endabrechnung bildet.

 

Das Landesjugendamt hat die örtlichen Jugendämter darauf hingewiesen, dass der Budgetbeschluss für die unterjährigen Änderungen eine Ermächtigungsgrundlage ausweisen sollte. Die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages beruht auf dieser Vorgabe.

 

 

 

Mit Zweckbindung versehene U3-Plätze sind vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen

 

In den vergangenen Jahren wurde der Ausbau der U3-Plätze mit Investitionsmitteln des Bundes und des Landes gefördert. Die ausschließlich auf den U3-Ausbau gerichteten Programme sind inzwischen soweit abgeschlossen und die Plätze entsprechend geschaffen. Um den Jugendämtern und Trägern mehr Flexibilität in der Belegungsstruktur von U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, sollen diese Plätze künftig im Einzelfall auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Dies ist im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung zu entscheiden und unterliegt damit der Steuerungs- und weiteren Planungsverantwortung der örtlichen Jugendämter.

 

Diese Flexibilität wurde mit dem neuen § 55 Abs. II in das KiBiz aufgenommen. Voraussetzung ist allerdings, dass im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden (vgl. Ziffer 5 des Beschlussvorschlages).

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr

2020/21 betragen insgesamt                                                                      29.307.799 €

 

Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von                           2.593.844 €

 

 

verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von                26.713.955 €

 

die im Haushaltsplan 2020 berücksichtigt wurden.

 

Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:

 

Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                                      10,3 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger                            7,8 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen                                           3,4 %

 

Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder

teilweise von der Stadt Rheine übernommen. Für

das Kindergartenjahr 2020/21 werden sie mit                                             1.890.191 €

kalkuliert und sind im Haushalts-/ Finanzplan veranschlagt.

 

Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse

erhält die Kommune Landeszuschüsse. Für das Kindergartenjahr

2020/21 wird mit                                                                                          15.145.366 €

kalkuliert.

 

Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben. Hier wurden im

Rahmen der Haushaltsplanung                                                                   2.749.000 €

veranschlagt.