Betreff
Ausbau des Spechtweges (Projekt 53014-0071)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Bauprogramm
Vorlage
105/20
Aktenzeichen
TBR-Lö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat zieht die Angelegenheit an sich (Bauausschuss).

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und

Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II:  Bauprogramm

 

Der Rat beschließt das nachfolgende Bauprogramm für den Ausbau des Spechtweges:

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

  1. Mischfläche, bestehend aus
    1. Niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
    2. Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
    3. Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Strauchbepflanzung und Unterpflanzung

 

  1. Straßenentwässerung mit Anschluss an den geplanten Regenwasserkanal

 

  1. Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 


Begründung:

 

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung des Spechtweges fand in der Zeit vom 27. November 2019 bis 12. Dezember 2019 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus statt.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 7 Anlieger erschienen. Von den Anliegern des Spechtweges ist Mitte Oktober 2019 bereits ein Schreiben eingegangen, in dem andere Herstellungsmerkmale sowie der Verzicht auf ausgewiesene Parkflächen und Grünbeete geäußert wurden. Während der Offenlage wurde eine Eingabe mit Unterschrift mehrerer Anwohner eingereicht, die sinngemäß die Punkte des vorgenannten Schreibens enthält. Beide Eingaben sind als Anlage 1 und 2 beigefügt. Die Abwägung erfolgt für beide Eingaben gemeinsam.

 

 

 

 

 

 

Eingaben 1 und 2

 

1. Eingabe:

Wunsch auf Verzicht der beiden ausgewiesenen Pflanzbeete

 

Abwägung zu 1:

Grünbeete mit Baum- oder Strauchbepflanzung gehören wie das Anlegen von Parkständen zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen in einem verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1/325.2). Grünbeete engen die Fahrbahn permanent ein und erfordern ein Verschwenken des Fahrweges, während Parkstände diese Funktion nur während ihrer tatsächlichen Nutzung aufweisen.

Grünbeete werden somit eingefügt, um die Straße zu gestalten und den Verkehr zu verlangsamen, wodurch auch die Belastung der Umwelt reduziert wird. Ebenso tragen Anpflanzungen in den Grünbeeten zum Klimaschutz bei, der - laut Ratsbeschluss - in der Stadt Rheine unterstützt werden soll. Die Gestaltung des Straßenraums soll nach Klimaschutzaspekten erfolgen. Durch die Anpflanzungen im Straßenbereich wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas erzielt.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der Offenlage.  

 

 

 

2. Eingabe:

Wunsch auf Verzicht der Ausweisung der Parkstände; stattdessen Pflasterung als einheitliche Mischfläche

 

Abwägung zu 2:

Im Zuge des Ausbaus des Spechtweges ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches vorgesehen. Hierbei wird der Straßenraum im Regelfall ohne die sonst übliche Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn ausgebaut. Dieser "niveaugleiche Ausbau" verdeutlicht den Aufenthaltscharakter und die gleichberechtigte Nutzung durch Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer (Mischnutzung durch die verschiedenen Verkehrsteilnehmer). Bei verkehrsberuhigten Bereichen steht die Schaffung von wohnungsnahen Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im öffentlichen Straßenraum im Vordergrund. Zugleich schaffen verkehrsberuhigte Bereiche aber auch Aufenthaltsangebote für alle Altersgruppen und werden häufig wegen der mit ihnen erzielten Senkung der Fahrgeschwindigkeiten auch allgemein als Verbesserung der Wohnqualität wahrgenommen.

 

In verkehrsberuhigten Bereichen werden einzelne Flächen zum „Bespielen" bzw. zur Förderung des Aufenthalts frei gehalten. Deshalb ist Parken auch nur auf den gekennzeichneten Flächen zulässig. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen nicht durch Verkehrszeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die z. B. auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.

 

Abwägungsbeschluss zu 2:

Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der Offenlage.

 

 

 

 

Zu III: Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Die Straßenbaumaßnahme des bisher nicht erstmalig ausgebauten Spechtweges soll im Zuge einer notwendigen Kanalbaumaßnahme in diesem Bereich, der sich über mehrere Straßenzüge erstreckt, umgesetzt werden.

 

Der ZAP (Zentraler Abwasserplan) aus dem Jahr 2016 ergibt eine unzureichende hydraulische Leistungsfähigkeit der vorhandenen Regenwasserkanalisation in der Finkenstraße (Rektor-Kuper-Str. bis Eichelhäherstr.) und der Eichelhäherstraße (Finkenstr. bis Kranichstr.).

Im Jahr 1963 wurde der vorhandene Schmutzwasserkanal im Spechtweg erbaut. Ein Regenwasserkanal ist derzeit nicht vorhanden. Die Straßenentwässerung ist nicht geregelt und versickert im Seitenbereich, wodurch es bei stärkeren Regenereignissen zu Überflutungsproblemen kommt.

Eine durchgeführte TV-Kanalbefahrung des Schmutzwasserkanals im Spechtweg hat ergeben, dass baulicher Sanierungsbedarf besteht. Da gleichzeitig der Neubau des Regenwasserkanals im Spechtweg, durchgeführt werden muss, werden die Haltungen des Schmutzwasserkanals (alle Baujahr 1963) in offener Bauweise saniert. Vor diesem Hintergrund ist der Endausbau des Spechtweges beabsichtigt.

 

Vorgesehen ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert. 

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen, wodurch eine optische Bremswirkung erzielt wird. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 5,50 m bis 7,00 m sowie einem Wendehammer mit Umfangslängen von ca. 12,00 m bzw. 13,00 m. Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt. 

 

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die geplanten Grünbeete weisen entlang den Grundstücken eine Länge von 4,00m m auf und verlaufen spitzwinklig zur Fahrbahn. Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine verwendet. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden Schutzmaßnahmen ergriffen. Zudem wird die Bepflanzung auf die beidseitig vorhandenen Versorgungsleitungen abgestimmt. Als Gehölzart ist die Felsenbirne, Sorte ´Ballerina´, vorgesehen.

 

Die 2,0 m breiten Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der

Mischfläche erstellt und sind 5,00 m lang.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00

m eingesetzt. 

 

Die Entwässerung erfolgt über eine Entwässerungsrinne, die durch Straßenabläufe an den neu zu erstellenden Regenwasserkanal angeschlossen wird.

 

 

Finanzierung:

 

Beim geplanten Ausbau des Spechtweges handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, für die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine   Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten werden Voraus-leistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.

 


Anlagen:

 

Eingabe der Anlieger (Oktober 2019) (Anlage 1)

Eingabe der Anlieger (Dezember 2019) (Anlage 2)

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab