I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Bauprogramm
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat zieht die
Angelegenheit an sich (Bauausschuss).
Zu
I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und
Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu II: Bauprogramm
Der Rat beschließt das nachfolgende Bauprogramm für den Ausbau des Spechtweges:
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
- Mischfläche, bestehend aus
- Niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
- Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
- Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Strauchbepflanzung und Unterpflanzung
- Straßenentwässerung mit Anschluss an den geplanten Regenwasserkanal
- Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Begründung:
Zu
I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage
der Ausbauplanung des Spechtweges
fand in der Zeit vom 27. November 2019 bis 12. Dezember 2019 in den Räumen der
Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus statt.
Im Rahmen der Offenlage sind 7 Anlieger erschienen. Von den Anliegern des Spechtweges ist Mitte Oktober 2019 bereits ein Schreiben eingegangen, in dem andere Herstellungsmerkmale sowie der Verzicht auf ausgewiesene Parkflächen und Grünbeete geäußert wurden. Während der Offenlage wurde eine Eingabe mit Unterschrift mehrerer Anwohner eingereicht, die sinngemäß die Punkte des vorgenannten Schreibens enthält. Beide Eingaben sind als Anlage 1 und 2 beigefügt. Die Abwägung erfolgt für beide Eingaben gemeinsam.
Eingaben 1 und 2
1. Eingabe:
Wunsch auf Verzicht der beiden ausgewiesenen Pflanzbeete
Abwägung
zu 1:
Grünbeete mit Baum- oder Strauchbepflanzung gehören wie das Anlegen von Parkständen zu den verkehrsberuhigenden Maßnahmen in einem verkehrsberuhigten Bereich (Verkehrszeichen 325.1/325.2). Grünbeete engen die Fahrbahn permanent ein und erfordern ein Verschwenken des Fahrweges, während Parkstände diese Funktion nur während ihrer tatsächlichen Nutzung aufweisen.
Grünbeete werden somit eingefügt, um die Straße zu gestalten und den Verkehr zu verlangsamen, wodurch auch die Belastung der Umwelt reduziert wird. Ebenso tragen Anpflanzungen in den Grünbeeten zum Klimaschutz bei, der - laut Ratsbeschluss - in der Stadt Rheine unterstützt werden soll. Die Gestaltung des Straßenraums soll nach Klimaschutzaspekten erfolgen. Durch die Anpflanzungen im Straßenbereich wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas erzielt.
Abwägungsbeschluss zu 1.1:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der
Offenlage.
2. Eingabe:
Wunsch auf Verzicht der Ausweisung der Parkstände; stattdessen
Pflasterung als einheitliche Mischfläche
Abwägung
zu 2:
Im Zuge des Ausbaus des Spechtweges ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches vorgesehen. Hierbei wird der Straßenraum im Regelfall ohne die sonst übliche Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn ausgebaut. Dieser "niveaugleiche Ausbau" verdeutlicht den Aufenthaltscharakter und die gleichberechtigte Nutzung durch Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer (Mischnutzung durch die verschiedenen Verkehrsteilnehmer). Bei verkehrsberuhigten Bereichen steht die Schaffung von wohnungsnahen Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im öffentlichen Straßenraum im Vordergrund. Zugleich schaffen verkehrsberuhigte Bereiche aber auch Aufenthaltsangebote für alle Altersgruppen und werden häufig wegen der mit ihnen erzielten Senkung der Fahrgeschwindigkeiten auch allgemein als Verbesserung der Wohnqualität wahrgenommen.
In verkehrsberuhigten Bereichen werden einzelne Flächen zum „Bespielen" bzw. zur Förderung des Aufenthalts frei gehalten. Deshalb ist Parken auch nur auf den gekennzeichneten Flächen zulässig. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen nicht durch Verkehrszeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die z. B. auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.
Abwägungsbeschluss zu 2:
Der Bauausschuss beschließt die Umsetzung des Planes entsprechend der
Offenlage.
Zu III: Festlegung der
Herstellungsmerkmale
Die Straßenbaumaßnahme des bisher nicht erstmalig ausgebauten
Spechtweges soll im Zuge einer notwendigen Kanalbaumaßnahme in diesem Bereich,
der sich über mehrere Straßenzüge erstreckt, umgesetzt werden.
Der ZAP (Zentraler Abwasserplan) aus dem Jahr 2016 ergibt eine
unzureichende hydraulische Leistungsfähigkeit der vorhandenen Regenwasserkanalisation
in der Finkenstraße (Rektor-Kuper-Str. bis Eichelhäherstr.) und der
Eichelhäherstraße (Finkenstr. bis Kranichstr.).
Im Jahr 1963 wurde der vorhandene Schmutzwasserkanal im Spechtweg
erbaut. Ein Regenwasserkanal ist derzeit nicht vorhanden. Die
Straßenentwässerung ist nicht geregelt und versickert im Seitenbereich, wodurch
es bei stärkeren Regenereignissen zu Überflutungsproblemen kommt.
Eine durchgeführte TV-Kanalbefahrung des Schmutzwasserkanals im
Spechtweg hat ergeben, dass baulicher Sanierungsbedarf besteht. Da gleichzeitig
der Neubau des Regenwasserkanals im Spechtweg, durchgeführt werden muss, werden
die Haltungen des Schmutzwasserkanals (alle Baujahr 1963) in offener Bauweise
saniert. Vor diesem Hintergrund ist der Endausbau des Spechtweges beabsichtigt.
Vorgesehen ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der
vorgegebenen Straßenparzelle. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich
gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonsteinpflasterbereichen,
wodurch eine optische Bremswirkung erzielt wird. Die Breite der befahrbaren
Mischfläche beträgt 5,50 m bis 7,00 m sowie einem Wendehammer mit Umfangslängen
von ca. 12,00 m bzw. 13,00 m. Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt.
Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von
Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die geplanten Grünbeete
weisen entlang den Grundstücken eine Länge von 4,00m m auf und verlaufen
spitzwinklig zur Fahrbahn. Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine
verwendet. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden Schutzmaßnahmen
ergriffen. Zudem wird die Bepflanzung auf die beidseitig vorhandenen
Versorgungsleitungen abgestimmt. Als Gehölzart ist die Felsenbirne, Sorte
´Ballerina´, vorgesehen.
Die 2,0 m breiten Parkstände werden in anthrazitfarbenem
Betonsteinpflaster innerhalb der
Mischfläche erstellt und sind 5,00 m lang.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer
Lichtpunkthöhe von 6,00
m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über eine Entwässerungsrinne, die durch
Straßenabläufe an den neu zu erstellenden Regenwasserkanal angeschlossen wird.
Finanzierung:
Beim geplanten Ausbau des Spechtweges handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, für die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil).
Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten werden Voraus-leistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.
Anlagen:
Eingabe der Anlieger (Oktober 2019) (Anlage 1)
Eingabe der Anlieger (Dezember 2019) (Anlage 2)
Lageplanverkleinerung ohne Maßstab