Betreff
Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den Dortmund-Ems-Kanal
- Information zum aktuellen Planungsstand duch die DB Netz AG -
Vorlage
108/20
Aktenzeichen
TBR-Lö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Informationen des aktuellen Planungsstands zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den Dortmund-Ems-Kanal zur Kenntnis.

Im Stadtteilbeirat Rodde/Kanalhafen soll für die Öffentlichkeit eine Vorstellung der Planung erfolgen.

 


Begründung:

 

Lage im Netz:

 

Die Eisenbahnüberführung (EÜ) Dortmund-Ems-Kanal DEK liegt im Bereich des Streckenabschnitts Ibbenbüren-Esch - Rheine. Die Streckentrassierung verläuft von Nordost aus Richtung Löhne (Osnabrück) kommend in südwestlicher Richtung nach Rheine. Das Bauwerk überquert den Dortmund-Ems-Kanal zwischen Rheine und Hörstel.

Die vorhandene EÜ befindet sich nordwestlich der Schleusenanlage Rodde bzw. schließt unmittelbar an den Vorhafen der Schleusenanlage an.

 

 

Projektbeschreibung:

 

Die DB Netz AG plant in Rodde die Eisenbahnüberführung über den Dortmund-Ems-Kanal aufgrund des schlechten Bauwerkszustands zu erneuern.

Durch die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) geforderte Vergrößerung der Durchfahrtshöhe ergeben sich auch Auswirkungen auf die freie Strecke umliegend der Eisenbahnüberführung über den Dortmund-Ems-Kanal. Die Gleisgradiente muss im Bereich des Brückenbauwerks und den angrenzenden Bereichen angehoben werden. Hieraus resultieren umfangreiche Anpassungen an den Oberleitungsanlagen und am Oberbau sowie bauzeitliche und dauerhafte Kabelumverlegungen.

Zudem sind auch die EÜ Listweg und EÜ Zur Helle zu erneuern, da die vorhandenen Tragfähigkeiten für die zusätzlichen Lasten aus der geänderten Trassierung in Lage und Höhe nicht ausreichend sind.

Unweit der beiden vorgenannten EÜ befinden sich zudem ein Rohr- und ein Gewölbedurchlass. Diese sind zu erneuern / statisch zu ertüchtigen, oder aber (aufgrund der Dammverbreiterung) zu verlängern. Aufgrund der wesentlichen Änderungen bis zu 1,40 m in Lage und Höhe, die sich im Streckenbereich ergeben, kann davon ausgegangen werden, dass teilweise der Bau von Lärmschutzwänden erforderlich wird.

 


Anlagen:

 

Erläuterungsbericht der DB Netz AG