Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt die Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis.
Begründung:
Unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gem. § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
In der Rahmenleitlinie "Ausführung des Haushaltsplanes" sind unter Punkt 5.2 die nachstehenden Regelungen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen festgelegt worden:
Auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhende über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich.
Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich, soweit sie im Einzelfall
·
bei einer außerplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung
oder Verpflichtungsermächtigung nicht mehr als 50.000 €,
·
bei einer überplanmäßigen Aufwendung,
Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz bis zu 500.000 €
nicht mehr als 50.000 € und
· bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz über 500.000 € höchstens 10 % des Ansatzes, maximal jedoch 150.000 €
betragen.
Über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen entscheidet die Fachbereichsleitung, soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen in den eigenen Budgets gewährleistet ist.
Soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen nicht in den Budgets des Fachbereichs realisiert werden kann, ist die Entscheidung über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen dem/der Kämmerer/in vorbehalten.
Die beigefügte Liste enthält
die im Haushaltsjahr 2019 von den Fachbereichsleitern und vom Kämmerer
genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019