Betreff
Übersicht über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in dem Jahr 2019
Vorlage
109/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis.

 


Begründung:

Unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gem. § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

In der Rahmenleitlinie "Ausführung des Haushaltsplanes" sind unter Punkt 5.2 die nachstehenden Regelungen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen festgelegt worden:

Auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage beruhende über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich.

Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen gelten als unerheblich, soweit sie im Einzelfall

·         bei einer außerplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung nicht mehr als 50.000 €,

·         bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz bis zu 500.000 € nicht mehr als 50.000 € und

·         bei einer überplanmäßigen Aufwendung, Auszahlung oder Verpflichtungsermächtigung mit einem Ansatz über 500.000 € höchstens 10 % des Ansatzes, maximal jedoch 150.000  €

betragen.

Über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen entscheidet die Fachbereichsleitung, soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen in den eigenen Budgets gewährleistet ist.

Soweit die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen nicht in den Budgets des Fachbereichs realisiert werden kann, ist die Entscheidung über die Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen dem/der Kämmerer/in vorbehalten.

Die beigefügte Liste enthält die im Haushaltsjahr 2019 von den Fachbereichsleitern und vom Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019