Betreff
Ausbau Brökers Wiese (53014-3721)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286,
Kennwort: "Mesum Nord - Teil III"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
113/20
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat zieht die Angelegenheit an sich (Bauausschuss).

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Rat beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung -

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Rat beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der:

 

 „Brökers Wiese“ (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)             niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

          grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)      Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

          steinpflaster

 

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

 

Fuß- und Radweg

 

1.       Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster

 

2.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 


 

Begründung:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße „Brökers Wiese“ hat in der Zeit vom 10.02.2020 bis zum 27.02.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 2 Anlieger erschienen. Es wurden zwei Eingaben eingereicht.

 

1.1     Eingabe:

         Verschiebung des Parkstandes vor Haus Nr. 2

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger wünscht die Verschiebung des Parkstandes mit Beet vor Haus Nr. 2 in östliche Richtung, um später eine Zufahrt auf südwestlicher Grundstückseite schaffen zu können. Die Zufahrt soll 4m breit werden.

 

Dieser Planungswunsch wurde übernommen. Dazu wurde der Parkstand von 5,00 m auf 4,75 m verringert und um 0,85 m in östliche Richtung verschoben.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Parkstand vor Haus Nr. 2 nach Osten zu verschieben, so dass eine 4,0 m breite Zufahrt entsteht.

 

 

1.2     Eingabe:

         Verschiebung der Leuchte vor Haus Nr. 4

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger wünscht die Verschiebung der vor Haus Nr. 4 geplanten Leuchte an den westlichen Grenzpunkt, da eine zusätzliche Zufahrt auf westlicher Seite zukünftig geplant ist. Durch das eingeplante Grünbeet auf der gegenüberliegenden Seite wird das Ausfahren erschwert werden; daher soll die neue Zufahrt entsprechend breiter werden.

 

Dieser Planungswunsch wurde übernommen. Dazu wurde die Leuchte um 3,75 m seitlich zum westlichen Grenzpunkt verschoben.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Leuchte vor Haus Nr. 4 an den westlichen Grenzpunkt von Flurstück Nr. 1880 zu verschieben.

 

 

 

 

 

 

Zusätzliche Information:

 

Zur Verbesserung der Beleuchtung am Fußweg nördlich der  „Brökers Wiese“ sieht die Verwaltung nachträglich noch eine zusätzliche Leuchte an der Stirnseite des Fußweges vor, die den Fußweg mit ausleuchtet.

Infolge dessen werden die Leuchtenstandorte am Radweg im Grünstreifen zwischen der Thiestraße und dem Fußweg „Brökers Wiese“ angepasst. Da der 4,5 m hohe vorgesehene Leuchtentyp am Radweg zur Rückseite hin abgeschirmt ist und auch nur wenige Meter nach vorne abstrahlt, sind die Auswirkungen auf die Gärten der Anlieger äußerst gering.

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Brökers Wiese (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Inzwischen sind die privaten Grundstücksflächen an der Straße „Brökers Wiese“ überwiegend bebaut. Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 6,00 m vor. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen bewirken eine optische Verkürzung der Straße und fördern so eine Bremswirkung.

Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m. Im aufgeweiteten Wendehammer, dessen Breite 22 m beträgt, liegt die Breite der befahrbaren Mischfläche zwischen 6,00 m und 7,25 m.

Die Flächen werden in Betonsteinpflaster in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.

 

Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von jeweils 2,00 m. Im Wendehammer sind die Stellplätze zentriert angeordnet und an deren Stirnseiten grenzen 2,50 m breite Baumbeete an.

Die klimafreundliche Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung; im Bereich von Versorgungsleitungen wird ein Strauch eingesetzt.

Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.

Die 2,00 m breiten Längs-Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind zwischen 4,75 m und 5,00 m lang. Die Stellplätze in Senkrechtaufstellung im Wendehammer sind in 2,50 m Breite eingeplant.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal.

 

 

Fuß- und Radweg

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird nördlich der „Brökers Wiese“ ein 3,00 m breiter Geh-/Radweg hergestellt, der an den nördlich geplanten Radweg anschließt. Dadurch wird eine Verbindung für Radfahrer und Fußgänger geschaffen, die zu den umliegenden Stichstraßen, zum östlich gelegenen Spielplatz und zur Kita führt. Der Geh-/Radweg wird in rotem Betonsteinpflaster erstellt.

 

Die Entwässerung des Fuß-/Radweges erfolgt über eine Entwässerungsrinne mit Straßenablauf und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal.

 

 

 

Finanzierung:

 

Beim geplanten Ausbau der Straße „Brökers Wiese“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, für die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten  werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.

 


Anlagen:

 

Anlagen 1.1 bis 1.2: Eingaben

Anlage   2:                  Lageplan zur Abwägung