im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286,
Kennwort: "Mesum Nord - Teil III"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat zieht die
Angelegenheit an sich (Bauausschuss).
Zu I:
Abwägung und Abwägungsbeschluss
zu den Eingaben der
Anlieger
Der Rat beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung -
Zu II: Festlegung des
Bauprogrammes
Der Rat beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau
der:
„Brökers Wiese“
(Verkehrsberuhigter Bereich)
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-
steinpflaster
2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Fuß- und Radweg
1. Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster
2. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße „Brökers Wiese“ hat in der Zeit vom 10.02.2020 bis zum 27.02.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage sind 2 Anlieger erschienen. Es wurden zwei Eingaben eingereicht.
1.1 Eingabe:
Verschiebung
des Parkstandes vor Haus Nr. 2
Abwägung
zu 1.1:
Ein Anlieger wünscht die Verschiebung des
Parkstandes mit Beet vor Haus Nr. 2 in östliche Richtung, um später eine
Zufahrt auf südwestlicher Grundstückseite schaffen zu können. Die Zufahrt soll
4m breit werden.
Dieser Planungswunsch wurde übernommen. Dazu wurde der Parkstand von 5,00 m auf 4,75 m verringert und um 0,85 m in östliche Richtung verschoben.
Abwägungsbeschluss zu 1.1:
Der Bauausschuss beschließt, den Parkstand vor Haus Nr. 2 nach Osten zu verschieben, so dass eine 4,0 m breite Zufahrt entsteht.
1.2 Eingabe:
Verschiebung
der Leuchte vor Haus Nr. 4
Abwägung
zu 1.2:
Ein Anlieger wünscht die Verschiebung der
vor Haus Nr. 4 geplanten Leuchte an den westlichen Grenzpunkt, da eine
zusätzliche Zufahrt auf westlicher Seite zukünftig geplant ist. Durch das
eingeplante Grünbeet auf der gegenüberliegenden Seite wird das Ausfahren
erschwert werden; daher soll die neue Zufahrt entsprechend breiter werden.
Dieser Planungswunsch wurde übernommen. Dazu wurde die Leuchte um 3,75 m seitlich zum westlichen Grenzpunkt verschoben.
Abwägungsbeschluss zu 1.2:
Der Bauausschuss beschließt, die Leuchte vor Haus Nr. 4 an den westlichen Grenzpunkt von Flurstück Nr. 1880 zu verschieben.
Zusätzliche Information:
Zur Verbesserung der Beleuchtung am Fußweg nördlich der „Brökers Wiese“ sieht die Verwaltung nachträglich noch eine zusätzliche Leuchte an der Stirnseite des Fußweges vor, die den Fußweg mit ausleuchtet.
Infolge dessen werden die Leuchtenstandorte am Radweg im Grünstreifen zwischen der Thiestraße und dem Fußweg „Brökers Wiese“ angepasst. Da der 4,5 m hohe vorgesehene Leuchtentyp am Radweg zur Rückseite hin abgeschirmt ist und auch nur wenige Meter nach vorne abstrahlt, sind die Auswirkungen auf die Gärten der Anlieger äußerst gering.
Zu II:
Festlegung des Bauprogramms
Brökers Wiese (Verkehrsberuhigter Bereich)
Inzwischen sind die privaten Grundstücksflächen an der Straße „Brökers Wiese“ überwiegend bebaut. Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 6,00 m vor. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen. Die kurzen Farbflächen bewirken eine optische Verkürzung der Straße und fördern so eine Bremswirkung.
Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis
6,00 m. Im aufgeweiteten Wendehammer, dessen Breite 22 m beträgt, liegt die
Breite der befahrbaren Mischfläche
zwischen 6,00 m und 7,25 m.
Die Flächen werden in Betonsteinpflaster in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.
Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von jeweils 2,00 m. Im Wendehammer sind die Stellplätze zentriert angeordnet und an deren Stirnseiten grenzen 2,50 m breite Baumbeete an.
Die klimafreundliche Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung; im Bereich von Versorgungsleitungen wird ein Strauch eingesetzt.
Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.
Die 2,00 m breiten Längs-Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind zwischen 4,75 m und 5,00 m lang. Die Stellplätze in Senkrechtaufstellung im Wendehammer sind in 2,50 m Breite eingeplant.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal.
Fuß-
und Radweg
Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird nördlich der „Brökers Wiese“ ein 3,00 m breiter Geh-/Radweg hergestellt, der an den nördlich geplanten Radweg anschließt. Dadurch wird eine Verbindung für Radfahrer und Fußgänger geschaffen, die zu den umliegenden Stichstraßen, zum östlich gelegenen Spielplatz und zur Kita führt. Der Geh-/Radweg wird in rotem Betonsteinpflaster erstellt.
Die Entwässerung des Fuß-/Radweges erfolgt über eine Entwässerungsrinne mit Straßenablauf und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal.
Finanzierung:
Beim geplanten Ausbau der Straße „Brökers Wiese“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, für die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil).
Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.
Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.
Anlagen:
Anlagen 1.1 bis 1.2: Eingaben
Anlage 2: Lageplan zur Abwägung