Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Die Stadt Rheine
erwirbt 33 Geschäftsanteile im Wert von je 300 EUR an der zu gründenden
Dorfladen Rodde UG & Still.
Begründung:
Nachdem in
der Genossenschaftsversammlung am 27. Februar 2020 der Beirat gewählt wurde,
kann in einem nächsten Schritt die „Bürgergemeinschaft“ (UG & Still) nach
genossenschaftlichen Werten gründet werden.
Die
Bürgergemeinschaft macht sich zur Aufgabe, den geplanten Dorfladen in Rodde zu
betreiben. Mitglieder an der Bürgergemeinschaft können natürliche Personen,
Personengesellschaften und juristische Personen werden.
Die Höhe
eines Geschäftsanteiles beträgt 300 EUR. Mehrfachzeichnungen sind möglich und
erwünscht.
Die Geschäftsanteile werden für das Betreiben des „Dorfladens Rodde“, den Erwerb des Warenbestandes, der Ladeneinrichtung sowie der Anlaufkosten verwendet.
Die Stadt Rheine signalisiert durch den Kauf von Geschäftsanteilen die aktive Unterstützung des Dorfladenprojekts in Rodde.
Es wird vorgeschlagen, den als Anlage 1 beigefügten Zeichnungsantrag zu unterzeichnen und 33 Geschäftsanteile an der „Bürgergemeinschaft“ mit einem Anteilswert von je 300 EUR zu erwerben.
Darüber hinaus wird die Stadt Rheine der Genossenschaft im Wege des Erbbaurechts ein ca. 700m² großes Grundstück im Eckbereich der „Nahrodder Straße/Im Lied“ zu Verfügung stellen.
Bei der Berechnung des Erbbauzinses sind die Besonderheiten des Grundstücks und der geplanten Nutzung berücksichtigt worden.
Anfallende Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge und die Vertragsnebenkosten gehen zu Lasten der Erbpachtnehmerin.
Anlagen:
Anlage 1: Zeichnungsantrag Dorfladen Rodde