Betreff
Ausbau Heinrich-Hembrock-Straße (53014-3706)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286,
Kennwort: " Mesum Nord – Teil I "
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss / entfällt
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
117/20
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat zieht die Angelegenheit an sich (Bauausschuss).

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

 

- entfällt -

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Rat beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der:

 

Heinrich-Hembrock-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.       Mischfläche, bestehend aus        

               

a)             niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

          grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung

 

c)      Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Beton-

          steinpflaster

 

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 


Begründung:

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Heinrich-Hembrock-Straße hat in der Zeit vom 10.02.2020 bis zum 27.02.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 2 Anlieger erschienen. Es wurden keine Eingaben eingereicht.

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Heinrich-Hembrock-Straße (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Für die Straße ist, nachdem die  privaten Grundstücksflächen größtenteils bebaut sind, nun ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 6,00 m vorgesehen. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen zur Erzielung einer optischen Bremswirkung. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m bis 6,00 m und weitet sich in den Kurven und Einmündungen auf. Das Betonsteinpflaster wird in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.

 

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Das geplante Grünbeet im südöstlichen Einmündungsbereich in Höhe von Haus Nr. 12 weitet sich auf 2,6 m auf.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt. Die Länge variiert von 4,75 m bis 5,00 m.

Zur Begrünung und Einengung der Fahrbahn werden Grünbeete mit Baumbepflanzungen angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden. Im Bereich von Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher (anstelle von Bäumen) eingeplant.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal.

 

 

 

Finanzierung:

 

Beim geplanten Ausbau der Heinrich-Hembrock-Straße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, für die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil). 

 

Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten. Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten  werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.

 


 

Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan