Betreff
Ausbau Radwege Wohnpark Dutum (5501-3503)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298E,
Kennwort: "Wohnpark Dutum Teil E"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
119/20
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat zieht die Angelegenheit an sich (Bauausschuss).

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Rat beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung -

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Rat beschließt nachfolgendes Bauprogramm:

 

Radwege Wohnpark Dutum (Sutrumer Str. - Nadigstr.)
 

Ausbau des Fuß- und Radweges mit Grünflächen:

 

1.         Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

 

2.         Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster

 

3.         seitliche Grünstreifen mit Strauch-/Baumbepflanzung

 

4.         betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

5.         Entwässerung (Mulden und Rinnen) mit Anschluss an die Kanalisation

 


Begründung:

 

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Radwege Wohnpark Dutum hat in der Zeit vom 10.02.2020 bis zum 27.02.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 3 Personen erschienen. Es wurde 5 Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlagen Nr. 1.1 bis 1.5 beigefügt.

 

 

1.1     Eingabe:

         Verschiebung des Baumstandortes (Fanny-Lewald-Ring 14) nach Norden

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.1:

                                                                                                                                                           

Eine Anliegerin wünscht die Verschiebung des geplanten Baumstandortes rückseitig ihres Grundstückes um ca. 5 m nach Norden, da dort bereits auf Privatgrund ein Baum steht. Weiterhin wird um die Anpflanzung eines Strauches am nördlichen Ende des Grundstückes gebeten.

 

Damit der geplante Baum nicht zu nah an den privaten Baum heranreicht, sollte dieser ca. 5 m weiter nördlich – oberhalb des Gartentors –  angepflanzt werden.

Der Wunsch auf Einplanung zusätzlicher Sträucher wird im Rahmen der Ausführungsplanung durch den Fachbereich Grün der TBR geprüft.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.1:

 

Der Bauausschuss beschließt, den geplanten Baum an der Rückseite von Haus Nr. 14  nach Norden, oberhalb des Gartentors zu verschieben, so dass der Abstand  zum südlichen Grenz-punkt 7 m beträgt.

 

 

1.2     Eingabe:

         Bepflanzungswunsch (Fanny-Lewald-Ring 16)

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.2:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird die Anpflanzung zusätzlicher Sträucher hinter dem Haus 16 gewünscht.

 

Dieser Wunsch wird an den Fachbereich Grün der TBR weitergeleitet und im Zuge der Ausführungsplanung geprüft.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.2:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

1.3     Eingabe:

         Verlegung des Leuchtenstandortes (Nienbergstraße 43)

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.3:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird eine Verschiebung der Leuchte gewünscht, da sich im geplanten Bereich eine Sitzecke befindet, die nach Möglichkeit nicht ausgeleuchtet werden soll.

 

Aufgrund der einzuhaltenden Leuchtenabstände lässt sich die Leuchtenplanung nicht wesentlich verändern. Es ist lediglich ein kleiner Spielraum für den Leuchtenstandort möglich, so dass die Leuchte entweder an den Grenzeckpunkt rücken oder maximal 4 m in westliche Richtung vom Grenzpunkt aus verschoben werden kann.

Auf Wunsch des Anliegers wird die Verschiebung an den Grenzpunkt vorgeschlagen.

 

 

 

Abwägungsbeschluss zu 1.3:

 

Der Bauausschuss beschließt, die Leuchte an der Südseite des Flurstückes Nr. 875 um 1,5 m in östliche Richtung an den Grenzpunkt zu verschieben.

 

 

1.4     Eingabe:

         Behälter mit Hundekotbeutel

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.4:

                                                                                                                                                           

Von Anliegerseite wird das Aufstellen von Hundekotbeutel-Spender am Fuß-/Radweg gewünscht und Müllgefäße zur Entsorgung. Denn schon jetzt, vor Ausbau der Radwege, nutzen Hundebesitzer den Weg für Spaziergänge und tragen mit den Hinterlassenschaften zur Verunreinigung des Grünzuges bei.

 

Dieser Wunsch wird an den Stadtteilbeirat Dutum/Dorenkamp weitergeleitet.

Müllgefäße sind bereits an den Sitzbänken vorgesehen.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.4:

 

Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

 

 

1.5     Eingabe:

         Änderung der Radwegeführung östlich vom geplanten Spielplatz

                                                                                                                            

Abwägung zu 1.5:

                                                                                                                                                           

Ein Anlieger wünscht eine Verschiebung der Radwegeführung in nördliche Richtung – in Anlehnung an die Skizzierung im Bebauungsplan.

 

Die Verwaltung hat eine entsprechende Radwegeänderung erstellt, so dass anstelle der Dreiecksgabelung eine einfache Linienführung nach Norden und Osten entsteht, die in etwa dem im Bebauungsplan skizzierten Verlauf entspricht. Hierdurch verkürzt sich die auszubauende Radwegelänge.

Die Sitzbank und zwei Bäume werden auf die westliche Seite des Radweges zum Spielplatz hin verlegt.

 

Abwägungsbeschluss zu 1.5:

 

Der Bauausschuss beschließt, die geplante Radwegeführung zu ändern, so dass in Höhe des geplanten Spielplatzes anstelle der Dreiecksgabelung eine einfache Linienführung gewählt wird, die nördlicher verläuft und er beschließt, dass die zwei Baumstandorte mit der Sitzbank westlich des Radweges eingeplant werden.

 

 

Zu II:   Festlegung des Bauprogramms

 

Radwege Wohnpark Dutum (Sutrumer Str. - Nadigstr.):

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird von der Sutrumer Straße ausgehend ein 2,50 m breiter Geh-/Radweg in Richtung Nienbergstraße erstellt, der dann innerhalb der öffentlichen Grünfläche bis zur Nadigstraße hinunterführt.

 

Das Radwegenetz wird in Asphaltbauweise gebaut. Die schmalen Parzellen (3m) im Bereich der Wohnbebauung werden in rotem Pflaster gebaut. Seitlich der Radwege werden Grünstreifen mit vereinzelten Baum– bzw. Strauchanpflanzungen, deren Ausgestaltung noch im Detail geplant wird, angelegt.

 

Zur Beleuchtung werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m auf-gestellt.

 

Die Entwässerung der Fuß-/Radwege in den schmalen Parzellen (3m) erfolgt über 30 cm breite Rinnen mit Straßenabläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Kanal. In der Grünfläche zwischen Sutrumer Straße und Nadigstraße sind Mulden mit Einlaufschächten und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal vorgesehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Durchführung der Maßnahme (5501-3503) sind im Haushaltsplan 2019 Mittel in Höhe von 350 TEUR eingestellt worden, die in das Jahr 2020 übertragen werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Eingaben 1.1 -1.5

Anlage 2: Lageplan zur Abwägung, Blatt 1+2