Betreff
Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH - Zuführung zur Kapitalrücklage
Vorlage
134/20
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB, der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 6.153.032,96 Mio. EUR zuzuführen.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 zur finanziellen Absicherung von zwei Projekten (Errichtung einer Kindertagesstätte am Deisterweg und von Mehrfamilienhäusern an der Gisele-Freund-Straße) eine Erhöhung des Stammkapitals der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH um 1,5 Mio. Euro beschlossen (Vorlage Nr. 388/15). Darüber hinaus hat der Rat in seinen Sitzungen am 4. April 2017, 10. Juli 2018 und 21. Mai 2019 einer Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt 7,0 Mio. EUR zur Errichtung weiterer Kindertagesstätten beschlossen (Vorlage Nr. 111/17, 278/18 und 209/19).

 

Um eine wirtschaftliche Ausgestaltung der Finanzierung weiterer Investitionen abzusichern, ist eine Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 6.153.032,96 Mio. EUR notwendig. Diese Zuführung erfolgt einerseits durch eine Zuführung von Liquidität in Höhe von 5,0 Mio. EUR und andererseits durch die Einlage eines Grundstücks.

 

Aktuell sind weitere Investitionen in eine Kindertagesstätte als auch in geförderten Wohnraum vorgesehen. Im Einzelne handelt es sich um folgende Projekte:

 

·         Errichtung von zwei Gebäuden an der Kollwitzstraße (Kombination aus einer Kindertagesstätte und aus ca. 30 geförderten Wohnungen)

·         Errichtung von zwei Gebäuden an der Catenhorner Str. 118/120 (18 geförderte Wohnungen)

·         mögliche Projekte des geförderten Wohnungsbaus im Baugebiet Eschendorfer Aue