Betreff
Bürgerwind Neuenkirchen GmbH & Co. KG - Beteiligung der Stadt Rheine
Vorlage
135/20
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass sich die Stadt Rheine als Kommanditistin an der Bürgerwind Neuenkirchen GmbH & Co. KG mit einem Kommanditeinlage in Höhe von 10.000 Euro beteiligt.

 


Begründung:

 

Die Geschäftsführung der Bürgerwind Neuenkirchen GmbH & Co. KG hat, vor dem Hintergrund, dass eine Windenergieanlage auf dem Gebiet der Stadt Rheine steht, der Stadt Rheine ähnlich wie der Gemeinde Neuenkirchen die Möglichkeit eröffnet, sich an der Bürgerwind Neuenkirchen GmbH & Co. KG mit einem Kommanditeinlage in Höhe von 10.000 Euro zu beteiligen.

Eine Beteiligung der Stadt Rheine hat den Vorteil, jederzeit über den Stand der Dinge bei der Bürgerwind Neuenkirchen GmbH & Co.KG informiert zu sein. Darüber hinaus ist eine Beteiligung, zumindest laut Verkaufsprospekt, mit einer Ausschüttung von insgesamt 220 % bis zum Jahr 2037 eine interessante Anlagemöglichkeit. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dass die Stadt Rheine sich mit einem Betrag von 10.000 Euro als Kommanditistin an der Gesellschaft beteiligt.

 

Daten zum Windpark

Der Windpark besteht aus vier Windenergieanlagen vom Typ Nordex N 131/3300 mit einer Nennleistung von je 3.300 kW, einer Nabenhöhe von 134 m, einem Rotordurchmesser von 131 m und einer Gesamthöhe von 199,5 m. Drei dieser vier Windenergieanlagen stehen auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen, eine auf dem Gebiet der Stadt Rheine.

Die vier Windenergieanlagen wurden im Juli 2017 in Betrieb genommen. Prognostiziert wird eine Jahresenergieleistung von 30.610.000 kWh in den Jahren 2019 – 2031 und 30.300.000 kWh in den Jahren 2032 – 2037.

 

Die Investitionssumme beträgt 20.300.000 €. Die Investition ist zu 81,3 % mit Fremdmittel finanziert und das bisher von der Kreissparkasse Steinfurt und der VR-Bank Kreis Steinfurt vorfinanzierte Eigenkapital hat eine Höhe von 3.800.000 €. Diese Summe soll jetzt als Beteiligungskapital durch Kommanditist*innen eingeworben werden.

 

Beteiligungsmöglichkeit als Kommanditistin an der Bürgerwind Neuenkirchen GmbH & Co.KG

Vorzugsweise ist eine Beteiligung für die Anwohner, Nachbarn und Grundstückseigentümer des Windgebietes „Neuenkirchen/Catenhorn“ sowie für Bürger der Kommunen Neuenkirchen und Rheine-Catenhorn vorgesehen.

 

Prognostizierte Ergebnisse eines Anteils laut Verkaufsprospekt

Das prognostizierte Ergebnis einer Kommanditbeteiligung an der Bürgerwind Neuenkirchen GmbH & Co.KG ist im Verkaufsprospekt bei einer Beteiligung in Höhe von 1.000 Euro im Geschäftsjahr 2020 und in den weiteren Jahren dargestellt (Seite 29 des Verkaufsprospekts).

 


Anlage 1: Verkaufsprospekt Bürgerwind Neuenkirchen GmbH & Co. KG