Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der
Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt
Rheine 2018 zur Kenntnis.
2. Der Rat der
Stadt Rheine beschließt gem. § 116 Abs. 9 i. V. mit § 96 Abs. 1 GO NRW die
Feststellung des Gesamtabschlusses 2018 in der Fassung vom 20.01.2020.
3. Die
Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung
gem. § 116 Abs. 1 i. V. mit § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Die Stadt Rheine
hat gem. § 116 Abs. 9 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in jedem Haushaltsjahr für
den Abschlussstichtag 31.12 einen Gesamtabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.
Der
Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung und
dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Zusätzlich ist
dem Gesamtabschluss gem. § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (alt Stand
2018) ein Beteiligungsbericht beizufügen. Durch die Zusammenfassung der
Einzelabschüsse der Kernverwaltung und ihrer verselbständigten Aufgabenbereiche
soll ein tatsächliches Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
dieses Gesamtbereiches aufgezeigt werden, so dass der Gesamtabschluss die
wirtschaftliche Gesamtlage der Stadt Rheine aufzeigen soll.
Laut § 102 Abs. 3
GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buch-führung ergibt und die gesetzlichen Vorschriften,
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der
Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in
Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gemeinde vermittelt.
Der Rat der Stadt
Rheine hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 den vom Kämmerer aufgestellten und
vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 zur Kenntnis
genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich zur Prüfung des Gesamtabschlusses gem.
§ 59 Abs. 3 S. 2 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung, die den Gesamtabschluss
2018 in der Fassung vom 20.01.2020 (Anlage 1) geprüft hat.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 02.04.2020 die
Prüfungsergebnisse eingehend erörtert. Das Ergebnis der Ausschussberatung ist
in einem Bericht (Anlage 2) zusammengefasst worden, der vom
Ausschussvorsitzenden unterschrieben worden ist.
Dieser Bericht
bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den
Gesamtabschluss 2018 festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 116 Abs. 9 i.
V. mit § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu erteilen.
Anlagen:
Anlage 1: Gesamtabschluss der Stadt Rheine zum 31.12.2018
Anlage 2: Bericht des RPA zum Gesamtabschluss 2018