Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
fasst den Beschluss, dass sich die Stadt Rheine bei der Baustellenabsicherung
im Bereich von Geh- und Radwegen künftig an den Empfehlungen und Hinweisen der
Arbeitsgemeinschaft AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und
fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V.) orientiert und
ihre Anordnungen verkehrsregelnder Maßnahmen danach ausrichtet.
Begründung:
Am Dienstag dem
31.03.2020 stimmte der Rat der Stadt Rheine dem Klimaschutzteilkonzept
Radverkehr zu und beauftragt die Verwaltung, die benannten Maßnahmen umzusetzen
bzw. soweit erforderlich die Planungen dazu den zuständigen politischen Gremien
vorzulegen. Eine Auflistung von investiven Maßnahmen die jetzt unverzüglich
umgesetzt werden sollen, lag dem Beschluss bei.
Neben den
investiven Einzelmaßnahmen berücksichtigt das Konzept auch allgemeine
Maßnahmen, die jedoch nicht zwingend mit einem Mehraufwand an Kosten verbunden
sind. Die allgemeinen Maßnahmen gliedern sich auf in die Teilbereiche:
Sicherheit, Führungsformen und
Fahrkomfort und stellen ebenfalls eine grundlegende Voraussetzung für den
Erfolg des Radverkehrskonzeptes und der Umsetzung strategischer Ziele unter
anderem für die Sicherheit im Radverkehr in Rheine dar.
Insbesondere
trifft das z.B. auf die Sicherheit bei der Führung von Radfahrern und
Fußgängern an Baustellen zu. Baustellen im Straßenraum müssen gesichert werden,
um Verkehrsteilnehmer, aber auch Arbeitskräfte zu schützen. Der Sicherheit von
Fußgängern und Radfahrern muss jedoch, gerade im Bereich von Baustellen, eine
besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da es sich hierbei um die
“schwächeren“ Verkehrsteilnehmer handelt, die besonderen Schutz brauchen.
Die Anordnung
verkehrsregelnder Maßnahmen in
Baustellenbereichen wird in geeigneter Weise von der Stadt Rheine vorgenommen.
Im Zuge der Erstellung des Radverkehrskonzeptes gingen jedoch einige, nicht von
der Hand zu weisende Eingaben und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern ein, die
aufzeigten, dass bei der Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen
noch ein Optimierungsbedarf besteht und dass vor allem auch Baufirmen in dieser
Hinsicht noch weiter sensibilisiert und nötigenfalls auch sanktioniert werden
müssen.
Insbesondere fehlt
es bei den Anordnungen oftmals an der Festlegung und vor allem der Durchsetzung
von Vorgaben, dass Geh- und Radwege, ggf. über Notwege weiterzuführen sind.
Ohne die Einrichtung von Notwegen werden Radfahrer und Fußgänger häufig
gezwungen, sich abrupt in den Mischverkehr einordnen zu müssen, ohne
entsprechende Querungshilfe die Straßenseite zu wechseln, oder ohne
Einfädelhilfe, teilweise über die Bordsteinkante, auf die vielbefahrene
Fahrbahn zu wechseln.
Bei den
getroffenen Anordnungen verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO wird aktuell
sehr häufig auf den Regelplan B I/5 der RSA (Richtlinien für die Sicherung von
Arbeitsstellen) zurückgegriffen. Dieser regelt die Baustellenabsicherung in
einer 2-streifigen Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung, geringer Verkehrsstärke
und intaktem Gehweg. Häufig werden bei den Baumaßnahmen jedoch auch
Geh-/Radwegebereiche tangiert, um beispielsweise an Telefon-, Strom-, oder
Wasserleitungen, sowie Hausanschlüssen zu arbeiten. Hier greifen dann vor allem
die Regelpläne zur Sicherung von Arbeitsstellen im Geh- und Radwegbereich Nr.
BII/1 bis BII/9 der RSA, bei denen Notsteige für Fußgänger oder Einfädelhilfen
für Radfahrer vorzusehen sind.
Die AGFS
(Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und
Kreise in NRW e.V.) hat zu diesem Themenfeld eine Broschüre mit Hinweisen
herausgege-ben, wie die Sicherheit an Baustellen verbessert und gleichzeitig
der Fußgänger und Radver-kehr unterstützt werden kann.
Neben der
Aufzählung der rechtlichen Erfordernisse und Grundlagen, werden in der
Broschüre viele Regelmaße und Mindestbreiten aufgeführt. Dabei sieht die AGFS
gerade bei den Bemaßungen häufig die Notwendigkeit, etwas größer zu
dimensionieren, als es die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) vorsehen.
Vor dem
Hintergrund der Erstellung des Maßnahmenkonzeptes, der geplanten Umsetzung von
zahlreichen Maßnahmen für den Radverkehr sowie der strategischen Ausrichtung
der Stadt Rheine in Bezug auf eine Steigerung des Radverkehrs, ist es
folgerichtig, dass sich die Stadt Rheine bei der Baustellenabsicherung im
Bereich von Geh- und Radwegen an den Empfehlungen und Hinweisen der AGFS
orientiert und ihre Anordnungen verkehrsregelnder Maßnahmen danach ausrichtet.
Die Anwendung der
AGFS-Sicherheitsempfehlungen mit Eingriffen in den vorhandenen
Straßenquerschnitt und die einzurichtenden Notstreifen, führen in einigen
Fällen möglicherweise zu mehr Verkehrseinschränkungen für Pkw oder in
Einzelfällen sogar zur Einrichtung von Umleitungen. Auf der anderen Seite
gewährleisten gut gesicherte Baustellen die Sicherheit von Arbeitern,
Fußgängern und Radfahrern, schützen Personen mit Kinderwagen, Sehbehinderte,
Rollstuhlfahrern und Kindern vor Gefahren und nicht zuletzt die Stadt Rheine vor möglichen
Regressforderungen.
Anlage 1:
Broschüre Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen