Betreff
Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen
Vorlage
165/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss fasst den Beschluss, dass sich die Stadt Rheine bei der Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen künftig an den Empfehlungen und Hinweisen der Arbeitsgemeinschaft AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V.) orientiert und ihre Anordnungen verkehrsregelnder Maßnahmen danach ausrichtet.

 


Begründung:

 

Am Dienstag dem 31.03.2020 stimmte der Rat der Stadt Rheine dem Klimaschutzteilkonzept Radverkehr zu und beauftragt die Verwaltung, die benannten Maßnahmen umzusetzen bzw. soweit erforderlich die Planungen dazu den zuständigen politischen Gremien vorzulegen. Eine Auflistung von investiven Maßnahmen die jetzt unverzüglich umgesetzt werden sollen, lag dem Beschluss bei.

 

Neben den investiven Einzelmaßnahmen berücksichtigt das Konzept auch allgemeine Maßnahmen, die jedoch nicht zwingend mit einem Mehraufwand an Kosten verbunden sind. Die allgemeinen Maßnahmen gliedern sich auf in die Teilbereiche: Sicherheit, Führungsformen und Fahrkomfort und stellen ebenfalls eine grundlegende Voraussetzung für den Erfolg des Radverkehrskonzeptes und der Umsetzung strategischer Ziele unter anderem für die Sicherheit im Radverkehr in Rheine dar.

 

Insbesondere trifft das z.B. auf die Sicherheit bei der Führung von Radfahrern und Fußgängern an Baustellen zu. Baustellen im Straßenraum müssen gesichert werden, um Verkehrsteilnehmer, aber auch Arbeitskräfte zu schützen. Der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern muss jedoch, gerade im Bereich von Baustellen, eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da es sich hierbei um die “schwächeren“ Verkehrsteilnehmer handelt, die besonderen Schutz brauchen.

 

Die Anordnung verkehrsregelnder  Maßnahmen in Baustellenbereichen wird in geeigneter Weise von der Stadt Rheine vorgenommen. Im Zuge der Erstellung des Radverkehrskonzeptes gingen jedoch einige, nicht von der Hand zu weisende Eingaben und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern ein, die aufzeigten, dass bei der Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen noch ein Optimierungsbedarf besteht und dass vor allem auch Baufirmen in dieser Hinsicht noch weiter sensibilisiert und nötigenfalls auch sanktioniert werden müssen.

 

Insbesondere fehlt es bei den Anordnungen oftmals an der Festlegung und vor allem der Durchsetzung von Vorgaben, dass Geh- und Radwege, ggf. über Notwege weiterzuführen sind. Ohne die Einrichtung von Notwegen werden Radfahrer und Fußgänger häufig gezwungen, sich abrupt in den Mischverkehr einordnen zu müssen, ohne entsprechende Querungshilfe die Straßenseite zu wechseln, oder ohne Einfädelhilfe, teilweise über die Bordsteinkante, auf die vielbefahrene Fahrbahn zu wechseln.

 

Bei den getroffenen Anordnungen verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO wird aktuell sehr häufig auf den Regelplan B I/5 der RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen) zurückgegriffen. Dieser regelt die Baustellenabsicherung in einer 2-streifigen Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung, geringer Verkehrsstärke und intaktem Gehweg. Häufig werden bei den Baumaßnahmen jedoch auch Geh-/Radwegebereiche tangiert, um beispielsweise an Telefon-, Strom-, oder Wasserleitungen, sowie Hausanschlüssen zu arbeiten. Hier greifen dann vor allem die Regelpläne zur Sicherung von Arbeitsstellen im Geh- und Radwegbereich Nr. BII/1 bis BII/9 der RSA, bei denen Notsteige für Fußgänger oder Einfädelhilfen für Radfahrer vorzusehen sind.

 

Die AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V.) hat zu diesem Themenfeld eine Broschüre mit Hinweisen herausgege-ben, wie die Sicherheit an Baustellen verbessert und gleichzeitig der Fußgänger und Radver-kehr unterstützt werden kann.

 

Neben der Aufzählung der rechtlichen Erfordernisse und Grundlagen, werden in der Broschüre viele Regelmaße und Mindestbreiten aufgeführt. Dabei sieht die AGFS gerade bei den Bemaßungen häufig die Notwendigkeit, etwas größer zu dimensionieren, als es die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) vorsehen.

 

Vor dem Hintergrund der Erstellung des Maßnahmenkonzeptes, der geplanten Umsetzung von zahlreichen Maßnahmen für den Radverkehr sowie der strategischen Ausrichtung der Stadt Rheine in Bezug auf eine Steigerung des Radverkehrs, ist es folgerichtig, dass sich die Stadt Rheine bei der Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen an den Empfehlungen und Hinweisen der AGFS orientiert und ihre Anordnungen verkehrsregelnder Maßnahmen danach ausrichtet.

           

Die Anwendung der AGFS-Sicherheitsempfehlungen mit Eingriffen in den vorhandenen Straßenquerschnitt und die einzurichtenden Notstreifen, führen in einigen Fällen möglicherweise zu mehr Verkehrseinschränkungen für Pkw oder in Einzelfällen sogar zur Einrichtung von Umleitungen. Auf der anderen Seite gewährleisten gut gesicherte Baustellen die Sicherheit von Arbeitern, Fußgängern und Radfahrern, schützen Personen mit Kinderwagen, Sehbehinderte, Rollstuhlfahrern und Kindern vor Gefahren und nicht zuletzt  die Stadt Rheine vor möglichen Regressforderungen.

 


Anlage 1:

 

Broschüre Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen