Betreff
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine
Kennwort: "Golfplatz Mesum - Gut Winterbrock"
- Offenlegungsbeschluss -
Vorlage
173/20
Aktenzeichen
FB 5.1 - go
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Golfplatz Mesum – Gut Winterbrock", nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Der Planbereich umfasst 2.270 m² und befindet sich innerhalb des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1, Kennwort „Golfplatz Mesum – Gut Winterbrock“ und grenzt direkt südlich und westlich an die Bereiche der 1. und 2. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1, Kennwort  „Golfplatz Mesum – Gut Winterbrock“ an.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich des Flurstücke 255, Flur 19, Gemarkung Mesum und ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig dargestellt.

 

 

Begründung:

 

Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für die Errichtung eines „Golfsporthouse“ geschaffen werden. Hierzu ist die Darstellung als Sondergebiet – statt wie bisher als Grün- und Freifläche - im Flächennutzungsplan erforderlich. Aufgrund steigender Mitgliederzahlen beabsichtigt der Betreiber des Golfplatzes neben dem Golfclubhaus und dem Golfhotel ein Verwaltungsgebäude („Golfsporthouse“) zu errichten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, hat vom 26.02. bis zum 13.03.2020 stattgefunden.  Bedingt durch die Coronapandemie wurde die Beteiligung wiederholt im Zeitraum vom 12. bis einschließlich 29.05.2020. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte ebenfalls für die oben angegebenen Zeiträume. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

Da keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind, ist nunmehr der Offenlegungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2; Alt-Neu-Gegenüberstellung).

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        FNP-Ausschnitt  -  ALT

Anlage 2:        FNP -Entwurf  -  NEU

Anlage 3:        Begründung

Anlage 4:        Umweltbericht