Betreff
35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine,
Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer"
I. Aufhebungsbeschluss
II. Abwägungsbeschluss
III. Beschluss über die Aufhebungsempfehlung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
IV. Beschluss über die Abwägungsempfehlung
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
V. Feststellungsbeschluss nebst Begründung
Vorlage
175/20
Aktenzeichen
PB 5.1 - gl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.          Aufhebungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Aufhebung des Feststellungsbeschlusses zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: “Wohnmobilstellplatz am Emsufer“ vom 03. Dezember 2019 (s. Begründung zur Vorlage)

 

 

II.    Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

III.   Beschluss über die Aufhebungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine hebt seinen Feststellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: “Wohnmobilstellplatz am Emsufer“ vom 03. Dezember 2019 zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes auf.

 

 

IV.   Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2a und 2b) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

 

V.    Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 2 Abs. 1 und des § 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses geltenden Fassung wird die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Wohnmobilstellplatz am Emsufer“ und die Begründung hierzu beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Mit Vorlage 356/19 haben der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz sowie der Rat der Stadt Rheine bereits Abwägungen getroffen und gleichlautende Beschlüsse gefasst. Aufgrund einer unvollständigen Auflistung der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB war die Offenlage zu wiederholen, der Feststellungsbeschluss vom 03. Dezember 2019 ist aufzuheben und der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss ist erneut vorzunehmen.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hat vom 25.05.2020 bis einschließlich 09.07.2020 erneut stattgefunden. Die gesetzliche vorgeschriebene Auslegungsfrist wurde aufgrund der besonderen Umstände in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens um 2 Wochen ausgedehnt. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht worden mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, d.h. insbesondere zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb eines Monats, spätestens jedoch bis zum Ende der Auslegungsfrist aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Feststellungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung uns Anlagen zu der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 6) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.

In der Begründung (Anlage 6, Kap. 12) werden insbesondere auch die Auswirkungen der Planung bezüglich der Belange des Klimaschutzes behandelt. Auf diese wird verwiesen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben weder die Folgen des Klimawandels erheblich verstärkt werden, noch Belange des Klimaschutzes erheblich negativ betroffen sind.

Die Begründung ist als Verdeutlichung der Entscheidungsfindung bzw. als Basismaterial bei gerichtlicher Abwägungskontrolle mit zu beschließen.

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 3 und 4; Alt-Neu-Gegenüberstellung).

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Abwägungsvorschläge (II)

Anlage 2a:      Vorlage Nr. 267/19

Anlage 2b:      Abwägungsvorschläge (I) aus Vorlage Nr. 267/19

Anlage 3:        Flächennutzungsplanausschnitt - ALT

Anlage 4:        Flächennutzungsplanausschnitt – NEU

Anlage 5:        Legende

Anlage 6:        Begründung, Teil 1

Anlage 7:        Begründung, Teil 2: Umweltbericht

Anlage 8:        FFH - Vorprüfung