Betreff
Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen
Vorlage
182/20
Aktenzeichen
I/5.8 -stu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss beschließt die als Anlage 1 beigefügte Prioritätenliste für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2021.


Begründung:

 

Seit vielen Jahren wird durch den Fachbereich 5 „Planen und Bauen“ zur Vorbereitung der Haushaltsplanung eine Prioritätenliste für den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen erarbeitet und dem Bauausschuss vorgelegt. Diese Prioritätenliste verschafft einen Überblick über die anstehenden Straßenbauprojekte für den Zeitraum des Haushalt- und Finanzplanes für die Jahre 2021 bis 2024.

 

Erstmalig wurde 2016 die Vorlage durch eine Planungsliste ergänzt. Diese Planungsliste bildet die Projekte ab, die in den nächsten Jahren in die Prioritätenliste eingearbeitet werden sollten bzw. könnten.

 

Ab 2018 wurden zusätzliche Mittel für die Sanierung von Wirtschaftswegen durch eine Erhöhung des Haushaltsansatzes bereitgestellt. Aufgrund dieses Umstandes wurde in Abstimmung mit den Ortsverbänden der Landwirte die Prioritätenliste um die geplanten Wirtschaftswegeprojekte ergänzt. Erstmalig in diesem Jahr gibt es hierzu auch eine Planungsliste der Wirtschaftswege, die in den kommenden Jahren eingearbeitet werden sollten bzw. könnten.

 

Besondere Bedeutung sollte der als Anlage 2 beigefügte Aufstellung – Projekte 2021 - beigemessen werden. Siehe hierzu die Erläuterungen zu dieser Anlage.

 

 

Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Anlagen:

 

 

Anlage 1 - Prioritätenliste (Projekte des Haushaltsjahres und Finanzplanungszeitraumes, nachrichtlich lfd. Jahr)

 

Die in der Sitzung vom 09.05.2019 (Vorlage 191/19) zuletzt beschlossene Prioritätenliste ist auf Aktualität überprüft worden. Insbesondere die erste Auswertung der Straßenzustandserfassung hat dazu geführt, dass einzelne Projekte verschoben bzw. neu aufgenommen werden. Die zeitlichen Verschiebungen, die neuen Projekte und zusätzlich das Ergebnis aus der Straßenzustandserfassung können dieser Anlage entnommen werden. Nachrichtlich wurden die Projekte aus dem laufenden Jahr aufgenommen. Darüber hinaus sind der Vollständigkeit halber auch die Projekte, die im Ergebnisplan veranschlagt sind, aufgenommen worden.

 

Die Systematik der Prioritätenliste wurde dahingehend geändert, dass nunmehr alle Projekte nicht mehr nach Kategorien sondern in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind.

 

Zur Auswertung und zu den Ergebnissen aus der Straßenzustandserfassung, die der Stadt im April des Jahres von eagle eye technologies vorgelegt wurden, wird auf die entsprechende Vorlage in der heutigen Tagesordnung hingewiesen.

 

Aufgrund der Komplexität der Straßenzustandserfassung wurden für die Prioritätenliste und die Planungsliste zunächst die Straßen mit den Zustandsbewertungen 6 bis 8 ausgewertet. Die Zustandsbewertung bestätigte die Einschätzung der bereits in der Prioritätenliste vorhandenen Straßen. Einige wenige Straßen wurden aufgrund der Dringlichkeit und der Verknüpfung mit Kanalbaumaßnahmen hinzugenommen. Ein großer Teil der mit 6-8 bewerteten Straßen wurde in die Planungsliste aufgenommen (siehe Anlage 2 Planungsliste). Hieraus wird sich im kommenden Jahr voraussichtlich eine weitere Überarbeitung der Prioritätenliste ergeben.

 

Anlage 2 -  Planungsliste (mittel- und langfristig vorgesehene Projekte)

 

Die Planungsliste enthält neben den Projekten, die aus der Prioritätenliste verschoben wurden, alle Projekte, die aus heutiger Sicht mittel- bzw. langfristig in Angriff genommen werden müssen bzw. sollten. Dabei handelt es sich z. B. um noch nicht endgültig erstmalig hergestellte Straßen im Sinne des Beitragsrechts oder auch notwendige Erneuerungen von Straßen. Die Liste wurde umfangreich um die Projekte der Zustandsklassen 6 bis 8 aus der Straßenzustandserfassung erweitert.

 

Nähere Erläuterungen befinden sich bei der Beschreibung der einzelnen Projekte.

 

Anlage3 – Beschreibung der Projekte des nächsten Haushaltsjahres (Projekte 2021)

 

Zusätzlich zu der Prioritätenliste wird eine Beschreibung der Projekte, die für das nächste Jahr vorgesehen sind, beigefügt. Für eine Umsetzung im Jahr 2021 sind bereits jetzt Vorarbeiten (Vermessung, Entwurfsplanung usw.) notwendig, die nach dem durch diese Vorlage zu fassenden Beschluss und vor dem formellen Haushaltsbeschluss in der Regel bereits Kosten verursachen. Bestehen Bedenken bezüglich der Umsetzung, sollten diese zum jetzigen Zeitpunkt bereits geäußert werden, damit die Personal- und Finanzressourcen optimal eingesetzt werden und die Verwaltung zudem eine gewisse Sicherheit bezüglich der Umsetzung der im nächsten Haushaltsjahr geplanten Projekte erlangt.

 

Um auch der beitragsrechtlichen Situation gerecht zu werden, wird diese bei jedem Projekt einzeln kommentiert.

 

Anlage 4 -  Prioritätenliste Wirtschaftswege – investiv

 

Eine weitere Anlage ist die Prioritätenliste der Wirtschaftswege, die die beabsichtigte Verwendung der investiven Mittel für die Erneuerung von Wirtschaftswegen aufzeigt. Die hier aufgelisteten Projekte wurden vorab mit den Vorsitzenden der Ortsvereine der Landwirte abgestimmt. Für die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 ist zunächst ein pauschaler Betrag veranschlagt. Hierzu werden in den kommenden Jahren in Abstimmung mit den Ortslandwirten weitere Projekte (aus der Planungsliste) benannt.

 

Anlage 5 -  Planungsliste Wirtschaftswege

 

In dieser Anlage sind erstmalig alle Wirtschaftswege mit den Zustandsbewertungen 5-8 benannt, die noch nicht als konkretes Projekt vorgesehen sind. In Abstimmung mit den Ortslandwirten werden diese sukzessiv hinsichtlich ihrer Erneuerungsbedürftigkeit oder Sanierung bewertet und ggf. in den kommenden Jahren in die Prioritätenplanung aufgenommen.

 

Finanzierung

 

Die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen ist von der Bereitstellung der Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 und dem Finanzplanungszeitraum 2022 bis 2024 abhängig. Die in dieser Vorlage dargestellten Projekte der Prioritätenliste sollen im Haushaltsplanentwurf 2021 aufgenommen werden.

 

Beabsichtigt ist durch diese Vorlage lediglich eine Reihenfolge der Projekte, nicht jedoch der Budgetrahmen „öffentliche Verkehrsflächen“ festzulegen.

 

 

Zusätzliche Bemerkungen:

 

Die Straßenbaumaßnahmen im Bereich der Sonderprojekte „IHK Dorenkamp“, „Rahmenplan Innenstadt“ und „Konversion“ sind in dieser Vorlage – wie in den Vorjahren - nicht dargestellt, da die Budgets in den jeweiligen Sonderprojekten abgewickelt werden. Die notwendigen Ingenieurleistungen der TBR für die Projekte der Prioritätenliste und der Sonderprojekte wurden hinsichtlich der Kapazitäten allerdings berücksichtigt.

 

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anlage 1: Prioritätenliste (Projekte lfd. Jahr, Haushaltsjahr und Finanzplanungszeitraum)

Anlage 2: Planungsliste (mittel- und langfristig vorgesehen Projekte)

Anlage 3: Projekte 2021 (Beschreibung der Projekte des nächsten Haushaltsjahres)

Anlage 4: Prioritätenliste Wirtschaftswege

Anlage 5: Planungsliste Wirtschaftswege