Betreff
Bestellung von Frau Sinningen zur Schriftführerin
Vorlage
183/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Frau Nadine Sinnigen zur 1. Schriftführerin.

Frau Käschner übernimmt die Funktion der Stellvertretenden Schriftführerin.

 

 


Begründung:

 

Gem. § 58 Abs. 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift anzufertigen.

 

Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO NRW wird die Schriftführerin vom Ausschuss bestellt.

 

Soll eine Bedienstete der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister.