Betreff
Begegnungszentrum Dorenkamp
Umsetzung des 3. Bauabschnittes
Vorlage
189/20
Aktenzeichen
5.21 kum
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.    Der Sportausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Ausstattungsmerkmale für den Bewegungs-/Tanzraum im 3. Bauabschnitt des Begegnungszentrums Dorenkamp zur Kenntnis und empfiehlt dem Bauausschuss den Beschluss zur baulichen Umsetzung aufgrund der geplanten Nutzung durch den Tanzsportclub mit einem Parkettboden und nimmt damit die Einschränkungen für andere Bewegungsangebote in Kauf.

 

2.    Der Bauausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Ausstattungsmerkmale für den Bewegungs-/Tanzraum im 3. Bauabschnitt des Begegnungszentrums Dorenkamp zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Umsetzung aufgrund der geplanten Nutzung durch den Tanzsportclub mit einem Parkettboden und nimmt damit die Einschränkungen für andere Bewegungsangebote in Kauf.

 


Begründung:

 

Der Bauausschuss hatte, nach Empfehlung durch den Sozialausschuss und den Sportausschuss, in seiner Sitzung am 07.11.2019 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ablehnung der Erstellung des 3. BA nicht zugestimmt und den Beschluss wie folgt geändert gefasst:

„Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planungen für den Neubau eines Anbaus voranzubringen.“

 

Mit dem Begegnungszentrum Mitte 51 ist für den Stadtteil Dorenkamp ein neuer sozialer Anlaufpunkt entstanden. Unter dem Stichwort „Begegnung, Beratung, Bildung“ finden dort heute vielfältige Angebote aus unterschiedlichsten Bereichen eines sozialen Miteinanders statt. Ein Bewegungs-/Tanzraum könnte diese Angebot noch erweitern. Er könnte für Angebote wie Eltern-Kind-Turnen, Gesundheitssport oder auch Tanzsportangebote genutzt werden. Bei einer entsprechenden Ausstattung könnte die Vielfältigkeit, wie sie bereits im Begegnungszentrum gelebt wird, hier fortgeführt und erweitert werden.

Ein multifunktional nutzbarer Sportraum im Bereich Dorenkamp würde auch den Empfehlungen der aktuellen Sportentwicklungsplanung entsprechen. Ein Solitärangebot, d.h. ein auf eine einzelne Sportart zugeschnittenes Angebot, wird aus sportfachlicher Sicht nicht befürworte, siehe Vorlage 395/19.

In den Sitzungen zur Beschlussvorlage 395/19 hatten die o.g. Ausschüsse mündlich verdeutlicht, dass der 3. BA als ein Raum zur Ausübung verschiedener Sportarten ausgestattet werden solle. Eine Tanzsportnutzung funktioniert aber nur auf einem glatten Boden, z.B. Parkett. Andere Bewegungsangebote wie z.B. Eltern-Kind-Turnen bei dem auch mal durch die Halle gerannt werden soll, können aufgrund der Unfallgefahr auf glattem Boden jedoch nicht durchgeführt werden. Ein glatter Parkettboden reduziert die Bewegungsmöglichkeiten auf den Bereich Tanzen und stationären Bewegungsangebote auf z.B. Matten. Die Herstellungskosten liegen höher und später wird eine intensivere Unterhaltsreinigung erforderlich. Der Boden ist empfindlich und sollte z.B. nicht mit Reifen befahren werden.

 

Die Verwaltung aufgrund der geplanten Nutzung die Ausstattung des 3. Bauabschnittes mit folgenden Merkmalen vor, die eine Nutzung des Raumes für den Tanzsportclub ermöglichen:

·         Ein glatter Parkettboden im gesamten Raum (Bodenfläche ca. 15 x 10 m), auf einer entsprechenden schwingenden Unterkonstruktion.

·         Spiegelfläche auf einer der Wandseiten. Diese Wand wird den räumlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen in diesem Bewegungs-/Tanzraum entsprechen.

·         Wandoberfläche als Putz oder Beschichtung, gestrichen

·         Einbau von Standard-Decken- oder Wandlautsprechern

·         Anschlussmöglichkeit für private Musikanlagen

·         Lagerraum zur allgemeinen Lagerung von Sportmaterialien, z.B. Musikanlagen, Gymnastikmatten o.ä.

·         Zwei kleinere Umkleiden zum Wechsel und zur Ablage von Kleidung und Schuhen, ohne sanitäre Ausstattung

·         Möglichst schalldichte Verbindungstür zum Begegnungszentrum Mitte 51, ggf. auch als Doppeltür. Damit können im Foyer und den angrenzenden Räumen des Begegnungszentrums parallel zur Nutzung des Bewegungs-/Tanzraumes auch weiterhin Nutzungen stattfinden können.

·         Der Bewegungsraum verfügt über einen eigenen Notausgang und verschiedene zu öffnende Fenster. Damit könnten im Notfall Personen aus diesem Bereich sich zur Öffentlichkeit hin bemerkbar machen und einen eigenen Fluchtweg nutzen.

·         Eine weitere Ausstattung mit Einrichtung oder Geräten ist nicht geplant.

 

Die bauliche Ausstattung des Raumes wäre, bis auf den Boden, z.B. mit dem Gymnastikraum im Josef-Winkler-Zentrum vergleichbar. Dort finden verschiedenste Angebote von Gymnastik bis Tanz statt. Der Raum verfügt über einen Sportboden mit Linoleumbelag und eine Spiegelwand.

 
Einbaulautsprecher ermöglichen in den Hallen den Anschluss privater Musikanlagen. Im Unterschied zu den Sporthallen ermöglicht die vorgesehene Spiegelwand im Begegnungszentrum aber ein ergänzendes Spektrum an Sportarten.
Der Verzicht auf den in Sporthallen üblichen Prallwandschutz ist an dieser Stelle möglich, da hier rennen und toben nicht im Vordergrund stehen werden.
Ebenfalls werden die Anforderungen als Ballwurfsicherheit nicht zum Thema werden, da der Raum im BZD nicht über eine entsprechende Deckenhöhe verfügt.

 

Im Vorfeld der Erstellung dieser Vorlage wurde der TCS 2000 e.V. vom Fachbereich 8 bezüglich der Ausstattungsmerkmale angesprochen. Am 13.05.2020 hat der Verein sich dazu schriftlich gemeldet. Die Mail ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 –Grundriss Begegnungszentrum Dorenkamp

Anlage 2 –Schreiben des Herrn Heihs vom 15.05.2020, per Mail