Umsetzung des 3. Bauabschnittes
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Sportausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Ausstattungsmerkmale
für den Bewegungs-/Tanzraum im 3. Bauabschnitt des Begegnungszentrums Dorenkamp
zur Kenntnis und empfiehlt dem Bauausschuss den Beschluss zur baulichen
Umsetzung aufgrund der geplanten Nutzung durch den Tanzsportclub mit einem
Parkettboden und nimmt damit die Einschränkungen für andere Bewegungsangebote
in Kauf.
2.
Der
Bauausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Ausstattungsmerkmale für
den Bewegungs-/Tanzraum im 3. Bauabschnitt des Begegnungszentrums Dorenkamp zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Umsetzung aufgrund der
geplanten Nutzung durch den Tanzsportclub mit einem Parkettboden und nimmt
damit die Einschränkungen für andere Bewegungsangebote in Kauf.
Begründung:
Der Bauausschuss
hatte, nach Empfehlung durch den Sozialausschuss und den Sportausschuss, in
seiner Sitzung am 07.11.2019 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ablehnung
der Erstellung des 3. BA nicht zugestimmt und den Beschluss wie folgt geändert
gefasst:
„Der Bauausschuss
beauftragt die Verwaltung, die Planungen für den Neubau eines Anbaus
voranzubringen.“
Mit dem
Begegnungszentrum Mitte 51 ist für den Stadtteil Dorenkamp ein neuer sozialer
Anlaufpunkt entstanden. Unter dem Stichwort „Begegnung, Beratung, Bildung“
finden dort heute vielfältige Angebote aus unterschiedlichsten Bereichen eines
sozialen Miteinanders statt. Ein Bewegungs-/Tanzraum könnte diese Angebot noch
erweitern. Er könnte für Angebote wie Eltern-Kind-Turnen, Gesundheitssport oder
auch Tanzsportangebote genutzt werden. Bei einer entsprechenden Ausstattung
könnte die Vielfältigkeit, wie sie bereits im Begegnungszentrum gelebt wird,
hier fortgeführt und erweitert werden.
Ein
multifunktional nutzbarer Sportraum im Bereich Dorenkamp würde auch den
Empfehlungen der aktuellen Sportentwicklungsplanung entsprechen. Ein
Solitärangebot, d.h. ein auf eine einzelne Sportart zugeschnittenes Angebot,
wird aus sportfachlicher Sicht nicht befürworte, siehe Vorlage 395/19.
In den Sitzungen
zur Beschlussvorlage 395/19 hatten die o.g. Ausschüsse mündlich verdeutlicht,
dass der 3. BA als ein Raum zur Ausübung verschiedener Sportarten ausgestattet
werden solle. Eine Tanzsportnutzung funktioniert aber nur auf einem glatten
Boden, z.B. Parkett. Andere Bewegungsangebote wie z.B. Eltern-Kind-Turnen bei
dem auch mal durch die Halle gerannt werden soll, können aufgrund der
Unfallgefahr auf glattem Boden jedoch nicht durchgeführt werden. Ein glatter
Parkettboden reduziert die Bewegungsmöglichkeiten auf den Bereich Tanzen und
stationären Bewegungsangebote auf z.B. Matten. Die Herstellungskosten liegen
höher und später wird eine intensivere Unterhaltsreinigung erforderlich. Der
Boden ist empfindlich und sollte z.B. nicht mit Reifen befahren werden.
Die Verwaltung
aufgrund der geplanten Nutzung die Ausstattung des 3. Bauabschnittes mit
folgenden Merkmalen vor, die eine Nutzung des Raumes für den Tanzsportclub ermöglichen:
·
Ein glatter Parkettboden im gesamten Raum (Bodenfläche
ca. 15 x 10 m), auf einer entsprechenden schwingenden Unterkonstruktion.
·
Spiegelfläche
auf einer der Wandseiten. Diese Wand wird den räumlichen und
sicherheitstechnischen Anforderungen in diesem Bewegungs-/Tanzraum entsprechen.
·
Wandoberfläche
als Putz oder Beschichtung, gestrichen
·
Einbau
von Standard-Decken- oder Wandlautsprechern
·
Anschlussmöglichkeit
für private Musikanlagen
·
Lagerraum
zur allgemeinen Lagerung von Sportmaterialien, z.B. Musikanlagen,
Gymnastikmatten o.ä.
·
Zwei
kleinere Umkleiden zum Wechsel und zur Ablage von Kleidung und Schuhen, ohne
sanitäre Ausstattung
·
Möglichst
schalldichte Verbindungstür zum Begegnungszentrum Mitte 51, ggf. auch als
Doppeltür. Damit können im Foyer und den angrenzenden Räumen des
Begegnungszentrums parallel zur Nutzung des Bewegungs-/Tanzraumes auch
weiterhin Nutzungen stattfinden können.
·
Der
Bewegungsraum verfügt über einen eigenen Notausgang und verschiedene zu
öffnende Fenster. Damit könnten im Notfall Personen aus diesem Bereich sich zur
Öffentlichkeit hin bemerkbar machen und einen eigenen Fluchtweg nutzen.
·
Eine
weitere Ausstattung mit Einrichtung oder Geräten ist nicht geplant.
Die bauliche
Ausstattung des Raumes wäre, bis auf den Boden, z.B. mit dem Gymnastikraum im
Josef-Winkler-Zentrum vergleichbar. Dort finden verschiedenste Angebote von
Gymnastik bis Tanz statt. Der Raum verfügt über einen Sportboden mit
Linoleumbelag und eine Spiegelwand.
Einbaulautsprecher ermöglichen in den Hallen den Anschluss privater
Musikanlagen. Im Unterschied zu den Sporthallen ermöglicht die vorgesehene
Spiegelwand im Begegnungszentrum aber ein ergänzendes Spektrum an Sportarten.
Der Verzicht auf den in Sporthallen üblichen Prallwandschutz ist an dieser
Stelle möglich, da hier rennen und toben nicht im Vordergrund stehen werden.
Ebenfalls werden die Anforderungen als Ballwurfsicherheit nicht zum Thema
werden, da der Raum im BZD nicht über eine entsprechende Deckenhöhe verfügt.
Im Vorfeld der
Erstellung dieser Vorlage wurde der TCS 2000 e.V. vom Fachbereich 8 bezüglich
der Ausstattungsmerkmale angesprochen. Am 13.05.2020 hat der Verein sich dazu
schriftlich gemeldet. Die Mail ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Anlagen:
Anlage 1 –Grundriss Begegnungszentrum Dorenkamp
Anlage 2 –Schreiben des Herrn Heihs vom 15.05.2020, per Mail