Betreff
Sauberkeit in der Stadt Rheine
Vorlage
174/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

  1. durch die Technischen Betriebe im Innenstadtbereich eine einmalige Reinigungsaktion zur Beseitigung von Kaugummiresten und Graffiti durchführen zu lassen,
  2. die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 16.000 € beschränkt,
  3. die für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Finanzierungskosten sind im Wege der Umschichtung innerhalb des Budgets der Technischen Betriebe bereitzustellen und
  4. von der Verwaltung sind weitere Informationen über Maßnahmen zur Festlegung von Reinigungsstandards und zur Qualitätssicherung bei der Stadtreinigung vorzulegen.

Begründung:

Von den Mitarbeitern der Technischen Betriebe werden täglich Arbeitsleistungen zur Erhaltung der Sauberkeit in der Stadt Rheine erbracht. Diese Arbeiten finden häufig im Verborgenen statt, da die größten Verunreinigungen bereits beseitigt sind, wenn die meisten Menschen zur Arbeit gehen.

 

Trotz Personalmangel und erschwerter Arbeitsbedingungen haben die Mitarbeiter das optische Erscheinungsbild insbesondere im kritischen Innenstadtbereich bisher in einem guten Zustand halten können. Dieser Zustand dürfte auch einen Vergleich mit den Innenstadtbereichen ähnlich strukturierter Städte aushalten.

 

Trotzdem:

 

Das Ziel der Stadtreinigung ist nicht die Sicherung des augenblicklichen Zustandes sondern eine dauerhafte Optimierung des optischen Erscheinungsbildes.

 

 

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Nachfolgend wird über

 

  • eine Darstellung der derzeitigen Personaleinsatzplanung,
  • einer Ãœbersicht über die vorhandene Personalstruktur,
  • einem Arbeitsnachweis für das Jahr 2006 und
  • Informationen über die besonderen Rahmenbedingungen bei der Durchführung der Reinigungsarbeiten

 

übergeleitet auf

 

  • Aussagen über die Möglichkeiten zur Erreichung eines optimierten Erscheinungsbildes

 

in der Stadt Rheine.

Die unmittelbar von der Stadtreinigung durchzuführenden Arbeiten ergeben folgendes Bild:

 

 

Einsatzplanung Stadtreinigung

Montag bis Freitag

Arbeitsbeginn: 05.00 Uhr

 

ca. 05.15 Uhr – ca. 08.30 Uhr

Flächenreinigung und Leerung der Papierkörbe

Ø       Busbahnhof

Ø       Innenstadt

Ø       Emsuferbereiche

 

danach: (Mittags-) Pause

 

anschließend:

·              Durchführung von Sonderreinigungen nach Absprache

·              Reinigung in den laut Dienstplan zu reinigenden Stadtbereichen

 

Arbeitsende: 13.30 Uhr

 

Samstag

Arbeitsbeginn: 16.00 Uhr

 

ca. 16.15 Uhr – ca. 18.00 Uhr

·              Entleerung der Papierkörbe im Innenstadtbereich

 

Arbeitsbeginn: 18.00 Uhr

 

ca. 18.15 Uhr – zwischen 20.00 Uhr und ca. 21.00 Uhr

  • Flächenreinigung mit der Kleinkehrmaschine (Fußgängerzone, Stadthallenbereich, Busbahnhof) und ergänzende Reinigungen nach Bedarf (Veranstaltungen!)

 

Anmerkung: Die Einsatzstellen und -zeiten werden täglich angepasst, da aufgrund besonderer Verunreinigungen oder Umstände (z.B. Karneval, Krammärkte) regelmäßig Änderungen der Dienstpläne erforderlich werden.

 

 

Einsatzplanung „Rheiner Saubermann“

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag

Arbeitsbeginn: 10.00 Uhr

 

Reinigung Innenstadt

 

Arbeitsende: 18.00 Uhr

Samstag

Arbeitsbeginn: 09.30 Uhr

 

Reinigung Innenstadt

 

Arbeitsende: 16.00 Uhr

Anmerkung: Der Mitarbeiter vertritt gleichzeitig auch den für die Kontrolle und Reinigung der Toilettenanlagen zuständigen Mitarbeiter in Urlaubs- und Krankheitsfällen. An diesen Tagen kann er nur stark eingeschränkt seinen Reinigungsarbeiten in der Innenstadt nachkommen.

 

 

Einsatzplanung Mitarbeiter Toilettenanlagen

Montag bis Sonntag

Arbeitsbeginn: 07.00 Uhr

Arbeitsende:   19.00 Uhr

 

In der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr werden die verschiedenen öffentlichen Toilettenanlagen geöffnet, kontrolliert, gereinigt und wieder geschlossen.

Samstag, Sonntag

Im Rahmen seiner turnusmäßigen Kontrollen beseitigt der für die Kontrolle und Reinigung der Toilettenanlagen zuständige Mitarbeiter grobe Verunreinigungen im Bereich der Stadthalle und des Marktplatzes.

Anmerkung: Die Urlaubs- und Krankenvertretung wird durch den „Rheiner Saubermann“ wahrgenommen.

Bei Veranstaltungen wird die Arbeitszeit entsprechend erweitert.

 

 

Für die Durchführung der auf das Team der Straßenreinigung bzw. Toilettenanlagen übertragenen Arbeiten steht grundsätzlich folgender Personalbestand zur Verfügung:

 

 

Personalbestand Straßenreinigung/Toilettenanlagen

Stellen lt. Stellenplan

tatsächlich besetzte Stellen am 01.04.2007

1 Kehrmaschinenfahrer/Vorarbeiter

1 Fahrer Entsorgungsfahrzeug

3 Handreiniger

2 Toilettenwärter

1 „Rheiner Saubermann“

1 Stelle

1 Stelle

1 Stelle

1 Stelle

1 Stelle

8 Stellen vorhanden

5 Stellen besetzt

Anmerkung: Im Stellenplan für die Stadtreinigung sind 2 weitere Stellen vermerkt. Diese Stellen werden schon seit Jahren für unumgängliche Arbeiten im Bereich der Abfallwirtschaft genutzt (z.B. Austausch von Müllgefäßen, Beseitigung von wilden Müllkippen, Beseitigung von Tierkadavern). Dementsprechend werden die Personalkosten weitestgehend durch die Müllabfuhrgebühr finanziert. Der effektive Zeitaufwand für Zwecke der Straßenreinigung beträgt bei diesen Stellen aufgrund der Übernahme von Zusatz-/Sonderarbeiten an Wochenenden lediglich nur noch rd. 15 %. Die Stellen sind aufgrund der geringen Stellenanteile daher oben nicht aufgeführt worden.

 

 

 

Aufgrund des nach wie vor bestehenden Einstellungsstopps konnte der oben ausgewiesene Personalbedarf bisher nicht durch die Einstellung von Ersatzpersonal (einschl. befristeter Arbeitsverträge) ausgeglichen werden. Die Mitarbeiter der Straßenreinigung werden lediglich bei der Papierkorbleerung an Wochenenden und bei der Reinigung nach Großveranstaltungen (z.B. Kinderflohmarkt, Rosenmontag, Herbstkirmes) von Mitarbeitern anderer Arbeitsteams der Technischen Betriebe unterstützt.

 

Der zögerliche Einsatz von Mitarbeitern anderer Arbeitsteams hat seinen Grund:

 

Die Reinigungseinsätze erfolgen überwiegend im Überstundenbereich. Um die Personalkosten zu senken werden die Überstunden in der Regel nicht ausgezahlt sondern „abgefeiert“. Dadurch fehlen die zur Reinigung eingesetzten Mitarbeiter anschließend den „Stammeinheiten“ bei der Erledigung deren Pflichtarbeiten (z.B. der Reinigung von Grünflächen). Es wird somit deutlich, dass bei übergreifendem Personaleinsatz eigentlich nur eine Problemverlagerung erfolgt. Das trifft insbesondere auf die Arbeitsbereiche zu, die aufgrund der Auswirkungen des Einstellungsstopps freie Stellen ausgleichen müssen.

 

 

 

Ein großzügiger Einsatz privater Reinigungsfirmen ist bei der Durchführung von zusätzlichen Reinigungsmaßnahmen nicht möglich. Die bereitgestellten Mittel werden weitgehend durch die „normale“ Straßenreinigung im Rahmen der sich aus der Straßenreinigungsgebühr ergebenden Verpflichtung aufgebraucht. Die freie Spitze reicht lediglich für die Durchführung einzelner Zusatzaufträge (z.B. Maschinenreinigung am Rosenmontag). Regelmäßige Zusatzarbeiten oder Arbeiten im Zusammenhang mit mehrtägigen Großveranstaltungen (z.B. Fußball – WM in 2006) sind bzw. waren nur möglich, wenn entsprechende zusätzliche Mittel für Fremdaufträge zur Verfügung stehen/standen.

 

 

 

 

Zusammenfassend ergab sich beispielhaft für das Jahr 2006 der nachfolgend aufgeführte Tätigkeitsbericht:

 

 

Arbeitsbericht Stadtreinigung

2006

Montag bis Freitag

§         Kehrmaschinenreinigung

§         Handreinigung

Busbahnhof, Fußgängerzone, Emsuferbereiche

 

anschließend:

gesamtes Stadtgebiet

Montag bis Freitag

§         Papierkorbleerung

Busbahnhof, Fußgängerzone, Emsuferbereiche

jeden Samstag

§         Kehrmaschinenreinigung ab ca. 18.00 Uhr

Busbahnhof, Fußgängerzone, Emsuferbereiche

jeden Samstag

§         Papierkorbleerung ab ca. 16.00 Uhr

Busbahnhof, Fußgängerzone, Emsuferbereiche

jeden Sonntag

§         Beseitigung von Abfällen und großen Verschmutzungen ab ca. 08.00 Uhr

Innenstadtbereich

jeden Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag

§         Handreinigung durch „Rheiner Saubermann“

Innenstadtbereich

 

Zusatzeinsätze nach Absprache mit dem Veranstalter:

Sonderreinigung „Altweiberfastnacht“ am Freitag

Sonderreinigung „Sturm auf`s Rathaus“ am Samstag

Sonderreinigung „Rosenmontag“ am Montag und Dienstag

Sonder-/Zusatzreinigungen im Umfeld zum „Weinfest“ am Samstag, Sonntag und Montag

Sonder-/Zusatzreinigungen zum Emsfestival am Samstag, Sonntag und Montag

Sonderreinigung „Kinderflohmarkt“

Sonder-/Zusatzreinigungen zur „Straßenparty“ am Samstag, Sonntag und Montag

Sonder-/Zusatzreinigungen „Kirmes“ am Samstag, Sonntag, Montag und Dienstag

Sonderreinigung „Kalter Markt“

Sonderreinigung „Heilig Abend“

Sonderreinigung „Sylvester“

 

Sonstige Sondereinsätze ohne Absprache (z.B.)

Beseitigung von unfallbedingten Verunreinigungen

Sonderreinigung aufgrund von Vandalismus (z.B. Glasbeseitigung auf Radwegen und Parkplätzen)

Beseitigung von Verunreinigungen aufgrund der Durchführung von Veranstaltungen ohne eigenen Reinigungsauftrag ( z.B. Weihnachtsmarkt)

 

 

 

Die Durchführung der Reinigungsarbeiten erfolgt unter Berücksichtigung besonderer Rahmenbedingungen, wobei sich bei den täglichen Einsätzen im Innenstadtbereich insbesondere folgende Probleme ergeben:

 

  • Die Reinigung insbesondere im Bereich der Fußgängerzone wird durch verschiedene Umstände wesentlich beeinflusst:
    • An Werktagen muss die Reinigung des Busbahnhofes vor Beginn des Busverkehrs (ca. 06.00 Uhr) abgeschlossen sein.
    • An Wochenenden wird die Reinigung im Busbahnhofbereich oft durch wartende Taxen behindert.
    • Der Anlieferverkehr erfordert eine frühzeitige Erledigung der Reinigungsarbeiten, da aufgrund der abgestellten Fahrzeuge ansonsten keine Maschinen eingesetzt werden können.

 

  • Viele Gewerbebetriebe im Innenstadtbereich entsorgen ihre gewerblichen Abfälle im „Rahmen wilder Müllablagerungen“.
    • Insbesondere im Bereich Markt/Marktstr. werden regelmäßig Abfälle nach Ladenschluss mehr oder weniger unauffällig „zur Abholung bereitgestellt“.
    • Teilweise werden die Abfälle in die vorhandenen Papierkörbe eingepresst.
    • Die Bandbreite der zu entsorgenden Abfälle reicht von Verpackungsabfällen über Kleiderbügel bis hin zum Restmüll aus vermieteten Wohnungen oder Aufenthaltsräumen.
    • Teilweise werden an den Wochenenden die Papierkörbe unmittelbar nach der Sonderleerung wieder mit Tüten gefüllt.

 

  • Märkte und Krammärkte werden genutzt um größere Abfälle „unauffällig“ unter die Hinterlassenschaften der Marktbeschicker zu mischen.
    • Insbesondere im Umfeld des Marktplatzes werden viele Papierkörbe mit einem Gemisch aus Restmüll und Marktabfällen gefüllt.
    • Da diese Abfälle stark verdichtet werden, ergeben sich teilweise Papierkorbgewichte von über 20 kg
    • Nach Krammärkten werden regelmäßig größere Mengen an Kartonagen zur Entsorgung bereitgestellt.

 

 

 

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Unter dem Stichwort „Sauberkeit in der Stadt Rheine“ wurde in der Vergangenheit wiederholt über das optische Erscheinungsbild der Stadt Rheine diskutiert. In der Diskussion wurde allerdings recht schnell deutlich, dass sich hinter dem Wort „Sauberkeit“ verschiedene Aspekte und Verwaltungsbereiche verbargen, die sich dann insbesondere auf den Bereich der Innenstadt bezogen:

 

  • Die Straßenreinigung - Beseitigung von Verunreinigungen durch achtlos weggeworfene Abfälle
  • Die Straßenunterhaltung – Beseitigung von Graffiti und Kaugummi
  • Die Müllabfuhr – Entleerung von Papierkörben und Beseitigung von wilden Müllablagerungen
  • Die Müllabfuhr – Zeitnahme und benutzergerechte Entsorgung der Mülltonen und „Gelben Säcke“ im sensiblen Innenstadtbereich/Fußgängerzone
  • Die Bauverwaltung – Genehmigung von Veranstaltungen im Innenstadtbereich und Regelung der Durchführung von Reinigungsarbeiten nach Abschluss der Veranstaltung
  • Die Ordnungsbehörde – Durchführung von Präventionsmaßnahmen, Kontrollen und Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren (z.B. bei Ablagerung von Müll)
  • Die Grünflächenunterhaltung – Gestaltung, Pflege und Reinigung der Grünflächen
  • Die (Bau-) Planung – Umgestaltung der Innenstadt mit dem Ziel einer Attraktivitätssteigerung

 

 

 

Eine Betrachtung der Arbeitsfelder, die sich hinter dem klassischen Begriff der „Stadtreinigung“ verbergen, zeigt, dass die Diskussionen in der Vergangenheit erhebliche Veränderungen bewirkt hatten:

 

 

ü      Straßenreinigung

Die früher praktizierte 5-malige Reinigung pro Woche wurde ausgedehnt.

ü      Müllabfuhr

Es wurde eine zusätzliche Entleerung der Papierkörbe am Samstag eingeführt

ü      Müllabfuhr

Die Entsorgungszeiten im Innenstadtbereich wurden umgestellt und so weit wie möglich auf die Interessen der Betriebe eingegangen.

 

 

Nicht zuletzt im Hinblick auf die im Jahre 2004 durchgeführte „Regionale – links und rechts der Ems“ wurden im Vorfeld weitere Sondermaßnahmen durch verschiedene Verwaltungsbereiche durchgeführt:

 

Beseitigung von Kaugummi – Im Jahre 2001 wurde erstmals in der Innenstadt eine aufwendige Aktion zur Beseitigung von Kaugummiresten durchgeführt. Trotz des Einsatzes von Mitarbeitern der Straßenunterhaltungsabteilung entstanden dadurch noch Fremdkosten in Höhe von rd. 17.000 €. Eine weitere Aktion im Jahre 2004 verursachte Fremdkosten in Höhe von rd. 3.000 €. Trotz dieses erheblichen Aufwandes konnte nicht die gesamte Innenstadt gereinigt werden.

 

 

Graffitientfernung – In den Jahren 2002, 2004 und 2006 wurden größere Graffitischmierereien mit einem Aufwand von insgesamt rd. 29.200 € durch eine Fachfirma beseitigt. Parallel dazu wurden - und werden auch aktuell - kleine Schmierereien kurzfristig durch Mitarbeiter der Technischen Betriebe beseitigt.

 

 

Einrichtung der Stadtwacht – Seit 2001 ist die Stadtwacht in Verbindung mit der Kreispolizeibehörde präventiv für eine Stärkung der Sicherheit und Sauberkeit im Bereich der Innenstadt tätig.

 

 

„Rheiner Saubermann“ – Seit April 2002 wird ein Mitarbeiter gezielt für die Durchführung von Reinigungsarbeiten in der Innenstadt eingesetzt.

 

 

Grünflächenunterhaltung - Die im Innenstadtbereich befindlichen Grünanlagen werden im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen kontinuierlich umgestaltet, um das optische Erscheinungsbild zu verbessern.

 

 

 

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Vor dem Hintergrund dieser regelmäßig wiederkehrenden Diskussionen über die „Sauberkeit in der Innenstadt“ wurden von den Technischen Betrieben Überlegungen zur Verbesserung der Gesamtsituation angestellt.

 

Die aktuelle Diskussion über die Sauberkeit in der Innenstadt zeigt erneut, dass dieses Thema von zwei Gruppen und deren Aussagen geprägt wird:

 

Gruppe 1

Die Sauberkeit in der Innenstadt stellt sich im Vergleich mit anderen Städten gleicher Struktur nicht besser und nicht schlechter dar.

Gruppe 2

Die Sauberkeit lässt stark zu wünschen übrig und muss unbedingt - auch durch den Einsatz zusätzlicher Finanzmittel - verbessert werden.

 

Beide Personengruppen nehmen dabei aufgrund fehlender objektiver Vergleichmaßstäbe weitestgehend eine subjektive Bewertung der Sauberkeit vor.

 

 

 

Ob und durch welche Maßnahmen hier kurz- bis mittelfristig eine Verbesserung der Situation eingeleitet werden kann, wird nachfolgend dargestellt:

 

·         Die personelle Ausstattung der Straßenreinigung lässt erkennen, dass eine Verbesserung der Situation unmittelbar aus dem Arbeitsteam heraus nicht möglich ist. Wie bereits erwähnt erstreckt sich ohnehin die Diskussion über die Sauberkeit in der Innenstadt auf verschiedene Tätigkeitsfelder der Verwaltung. Alle Vorschläge zur Verbesserung der augenblicklichen Situation gehen allerdings einher mit der Frage der Finanzierung.

 

·         Von den Technischen Betrieben werden neben den Arbeiten für die klassischen Gebührenbereiche (Abfall, Abwasser, Straßenreinigung) weitestgehend nur Unterhaltungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel lassen zurzeit keinen Spielraum für die Durchführung zusätzlicher Fremdvergaben erkennen. Auch eine Abwälzung der Kosten auf die Straßenreinigungsgebühr ist rechtlich nicht zulässig, da über die Gebühr lediglich die Kosten verteilt werden dürfen, die durch die satzungsgemäße Reinigung (z.B. 5-malige Reinigung der Straßenfläche in der Fußgängerzone pro Woche) entstehen.

 

·         Sollten die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt werden können, wären folgende kontinuierliche Arbeiten denkbar:

 

Ø      Entfernung der Kaugummireste im Innenstadtbereich

·         Kosten ca. 10.000 € für eine „Einstiegsaktion“

·         Jährliche Folgekosten in Abhängigkeit von der zu pflegenden Fläche und Intensität mindestens ca. 3.000 €

 

Ø      Graffitientfernung

·         Entsprechend der bisher durchgeführten Aktionen muss mit Kosten in Höhe von rd. 3.000 € je Aktion kalkuliert werden

·         Ob die jährlichen Folgekosten sich auf 3.000 € beschränken lassen muss abgewartet werden. Der Aufwand für die Graffitientfernung wird sich aus bestimmten Gründen nicht kalkulieren lassen.

 

Ø      Einsatz weiteren Reinigungspersonals bzw. Wiederbesetzung der freien Stellen

·         Die jährlichen Folgekosten für eine Vollzeitstelle in der Entgeltstufe 1 betragen rd. 21.500 €.

 

Ø      Beauftragung von Fremdfirmen mit zusätzlichen Reinigungsarbeiten

·         Die Kosten können erst nach Festlegung des Arbeitsumfanges geschätzt werden. Sie sind stark abhängig von der geplanten Einsatzzeit, da auch die Privatfirmen an Wochenenden entsprechende Zeitzuschläge in ihrer Kalkulation berücksichtigen müssen.

 

Ø      Durchführung weiterer Präventivmaßnahmen zur Verhinderung von Verunreinigungen

·         Im Rahmen ordnungsbehördlicher Maßnahmen könnte z.B. die Stadtwacht präventiv und unter Anwendung schärferer Satzungsregelungen tätig werden.

·         Die Erhebung von Bußgeldern dürfte dabei auch kein Tabu sein.

 

Ø      Beurteilung und Bewertung der Sauberkeit im Rahmen eines Benchmarkingprojektes mit anschließender kontinuierlicher Weiterführung der Qualitätskontrolle

·         Diese Art der Beurteilung wurde erstmals vor 2 Jahren in Frankfurt praktiziert. Davon abgeleitet sind inzwischen Kriterien entwickelt worden, die auch eine vergleichende Beurteilung ermöglichen.

·         Bei der Beurteilung können/müssen verschiedene Interessengruppen (z.B. Kaufmannschaft, Politik, Reinigungsbetrieb) beteiligt werden.

·         Ausfluss des Projektes ist die ständige Qualitätskontrolle, die Aufzeichnung von Schwachstellen und der Vorschlag von entsprechenden Änderungen.

·         Konsequenz ist die Bereitschaft zur Umsetzung der Änderungsvorschläge in der Politik und durch den Betrieb (Thema: Finanzierung!).

 

 

Die Wiederbesetzung der freien Stellen ist aufgrund des Einstellungsstopps ausgeschlossen. Auch die vorübergehende Besetzung einzelner Stellen auf der Basis eines befristeten Arbeitsvertrages ist von der Finanzkommission abgelehnt worden.

 

Wie bereits oben aufgezeigt wurde, sind die derzeit verfügbaren freien Mittel der Technischen Betriebe sehr gering. In welchem Umfang sich im Laufe des Jahres durch Umschichtungen innerhalb der Produktbudgets freie Mittel für die Durchführung zusätzlicher Reinigungsarbeiten in der Innenstadt erreichen lassen, muss abgewartet werden. Grundsätzlich wird jedoch die Möglichkeit zur Finanzierung zusätzlicher Reinigungsarbeiten mit einem Kostenvolumen von rd. 16.000 € gesehen.

 

Mit den erwarteten Finanzierungsmitteln könnte kurzfristig jeweils eine Aktion zur

 

Beseitigung von Kaugummiresten

Ca. 13.000 €

Beseitigung von Graffiti

Ca.   3.000 €

 

durchgeführt werden.

 

Eine regelmäßige und dem vollen Bedarf entsprechende Durchführung dieser Arbeiten erfordert eine entsprechende Veranschlagung im Haushaltsplan. Vor der Festlegung entsprechender Reinigungsintervalle sollte aus Sicht der Verwaltung zunächst jedoch die Festlegung des Reinigungsstandards und der Qualitätssicherung angegangen werden.

 

Um hier langfristig eine Verbesserung des Meinungsbildes erreichen zu können ist bei der Frage der Qualitätssicherung eine regelmäßige Beteiligung verschiedener Interessenkreise unumgänglich. Um ein objektives Arbeitsergebnis zu erreichen ist aus Sicht der Verwaltung auch die Einschaltung einer „neutralen Stelle“ unbedingt erforderlich. Als „neutrale Stelle“ könnte das INFA Institut (Ahlen) eingeschaltet werden, welches aktuell in verschiedenen Städten vergleichbare Arbeiten durchgeführt hat.

 

Sollten turnusmäßige Reinigungsaktionen und eine kontinuierlich durchgeführte Qualitätssicherung betrieben werden, müssten über die Haushaltsplanung entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt werden.