Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die von der Verwaltung vorgestellten Möglichkeiten
zur Errichtung einer neuen Kita zur Kenntnis.
Begründung:
In
seiner Sitzung am 05.12.2019 hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung
beauftragt, die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Errichtung einer neuen Kita
vorzustellen.
Kitas
können entweder vom Träger im Eigentum geführt werden oder der Träger mietet
das Kita-Gebäude von einem Dritten (dem Investor) an.
Im
Eigentümermodell
bringt der Träger das notwendige Grundstück mit und erhält für die Errichtung
des Gebäudes und der Ausstattung der Räume und Spielanlagen
Investitionskostenzuschüsse. Beim anschließenden Betrieb der Kita muss der
Träger aus den Kindpauschalen die laufende Unterhaltung des Gebäudes
sicherstellen.
Im
Investorenmodell
bringt der Investor das notwendige Grundstück mit und errichtet auf eigene
Kosten das Gebäude. Für die Ausstattung der Räume und Spielanlagen erhält der
Träger einen Investitionskostenzuschuss. Beim anschließenden Betrieb der Kita
muss der Träger dem Investor eine Miete zahlen. Dazu erhält der Träger neben
den Kindpauschalen auch noch eine Mietpauschale, die vom Gesetzgeber der Höhe
nach vorgegeben ist. Da der Träger als Mieter für die Unterhaltung des Gebäudes
nicht aufkommen muss, werden die Kindpauschalen um einen vorgegebenen Wert
gekürzt.
In
der nachfolgenden Tabelle werden die beiden Modelle auf Grundlage der heutigen
Rechtslage gegenübergestellt:
Neubau |
Eigentümermodell |
Investorenmodell |
Grundstück |
Muss
vorhanden sein |
Muss
vorhanden sein |
Errichtung
des Gebäudes und der Ausstattung der Räume und Spielanlagen |
Investitionskostenzuschuss
vom Land NRW: 27.000 € pro Platz. Investitionskostenzuschuss
der Stadt Rheine: 3.000 € pro Platz. |
|
Ausstattung
nur der Räume und Spielanlagen |
|
Investitionskostenzuschuss
vom Land NRW: 3.150 € pro Platz Investitionskostenzuschuss
der Stadt Rheine: 350 € pro Platz |
Lfd. Betriebskosten |
Anteil
an den Kindpauschalen für die Unterhaltung des Gebäudes von 3.014,37 € je
Jahr und Gruppe |
Mietpauschale
für U3 Gruppen von 19.092 € pro Jahr. Mietpauschale
für Ü3 Gruppen von 16.512 € pro Jahr. |
Bei
einer viergruppigen Kita (2 x Gf I, 1 x Gf II und 1 x Gf III) eines freien
Trägers mit fiktiven Bau- und Einrichtungskosten von 2,4 Mio. € ergäbe sich
folgendes Bild:
Neubau |
Eigentümermodell |
Investorenmodell |
Grundstück |
Muss
vorhanden sein |
Muss
vorhanden sein |
Errichtung
des Gebäudes und der Ausstattung der Räume und Spielanlagen |
Investitionskostenzuschuss
vom Land NRW: 1.890.000 € Investitionskostenzuschuss
der Stadt Rheine: 210.000 € zzgl.
300.000 € nicht vom Land finanzierte Kosten |
|
Ausstattung
nur der Räume und Spielanlagen |
|
Investitionskostenzuschuss
vom Land NRW: 220.500 € Investitionskostenzuschuss
der Stadt Rheine: 24.500 € zzgl.
17.500 € nicht vom Land finanzierte Kosten |
Städtischer Anteil an den lfd. Betriebskostenzuschüssen* |
4
x 3.014,37 € = 12.057,48 € und davon 64 % = 6.436,79 € * |
3
x 19.092 € + 1 x 16.512 € = 73.788 € und davon 64 % = 47.224,32 € * |
Abschreibung des städtischen Investitionskostenzuschusses |
510.000
€ / 20 Jahre = 25.500 €/Jahr |
42.000
€ / 5 Jahre = 8.400 €/Jahr |
Gesamtkosten über 20 Jahre |
638.735,80 € |
986.486,40 € |
*In den Folgejahren werden diese
Zuschüsse auf Grund der KiBiz-Anpassung und der Preissteigerung angepasst.
Der
Vergleich zeigt eindeutig, dass das Eigentümermodell für die Stadt Rheine
derzeit kostengünstiger wäre.
Bis
zum Jahr 2019 stellte sich die Situation anders dar, denn erst seit dem
08.01.2019 fördert das Land NRW auch den notwendigen Ausbau der Ü3-Plätze. Eine
Neugründung einer Kita im Eigentümermodell war daher bis Ende 2018 nicht
darstellbar.
Aber
auch heute wird es kaum eine Neugründung im Eigentümermodell geben, denn die
wenigsten Träger verfügen über das erforderliche Grundstück.
Es
wird daher zukünftig weiterhin Kita-Neugründungen im Investorenmodell geben
müssen.
Die Suche nach geeigneten Baugrundstücken
Ein
geeignetes Baugrundstück ist das größte Hemmnis für einen Investor. Es fragen
immer wieder auswärtige Firmen/Investoren an, die gerne ein Kita-Gebäude
errichten würden, wenn man ihnen ein entsprechendes Grundstück zum Kauf
anbieten könnte.
Die
Suche nach geeigneten Baugrundstücken gestaltet sich seit Jahren sehr
schwierig. Wenn auf Grundlage der Kindergartenbedarfsplanung ein Grundstück in
dem ausgewählten Stadtbezirk gefunden werden musste, wurden alle Freiflächen,
die eine entsprechende Mindestgröße aufwiesen, und geeignete leerstehende
Gebäude untersucht.
Geeignete
Freiflächen in privater Hand waren in der Vergangenheit nicht zu bekommen.
Weder kam der Verkauf für die Eigentümer in Frage, noch wollten die Eigentümer
selber als Investor auftreten.
Lediglich
bei den Neugründungen der Kita Gartenstadt in Gellendorf und der Kita
Kunterbunt in Mesum sind zwei private Investoren mit Gebäuden, die für eine
Nutzung als Kita noch umgebaut werden mussten, aktiv geworden.
Alle
anderen Kita-Neugründungen seit 2014 konnten nur auf städtischen Grundstücken
realisiert werden. Für die Kita Löwenzahn am Deisterweg und die AWO-Kita an der
Ochtruper Str. mussten dafür sogar städtische Spiel- und Bolzplätze aufgegeben
werden.
Für
die übrigen Kita-Neugründungen (Kita Thieberg, Kita Waldhügel-Zwerge, Kita
Auen-Zwerge, Kita Hohe Heide, AWO-Kita Plackenstr. und Kita an der
Kollwitzstr.) konnten die notwendigen Grundstücke nur mit Hilfe der
Stadtplanung und der Liegenschaftsverwaltung bereitgestellt werden.
Bei
der Entwicklung der Baugebiete, in denen diese neuen Kitas liegen, gelang es
den Fachabteilungen entsprechende Grundstücke zu erwerben. Der
Verwaltungsvorstand hat im Interesse der Stadt Rheine beschlossen, diese
Grundstücke nicht mit Abschlägen für soziale Zwecke an sonstige Dritte zu
verkaufen und so ggfls. auch noch bilanzielle Verluste zu erleiden. Vielmehr
sollen die Grundstücke langfristig im Eigentum der Stadt Rheine bleiben, so
dass die Stadt Rheine über ihre Tochter, der Wohnungsgesellschaft Rheine,
selber als Investor aufgetreten ist.
Das
Investment der Wohnungsgesellschaft Rheine war bislang erfolgreich. Einerseits
hat der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Rheine das Finanzvolumen aller
Kita-Neubauten freigegeben, andererseits zeigten sich die beteiligten Träger
sehr zufrieden.
Sollte
die nächste Kita-Neugründung wieder auf einem städtischen Grundstück notwendig
sein, würde die Verwaltung das Eigeninvestment fortsetzen wollen. Allerdings
ist die Verwaltung auch für andere Investoren offen, wenn diese auf einem
eigenen und geeigneten Grundstück ein Kita-Gebäude errichten möchten.