Kennwort: "Gartenstraße", der Stadt Rheine
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag:
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 118, Kennwort: „Gartenstraße“, der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Begründung:
Das
Wohngebiet „Gartenstraße“ ist ein innenstadtnahes Wohnquartier, welches vor
allem durch seine baustrukturelle Heterogenität (insbesondere Geschossigkeit
und überbaubare Grundstücksfläche) geprägt ist. Neben kleineren,
eingeschossigen Einfamilienhäusern befinden sich auch mehrere größere,
dreigeschossige Mehrfamilienhäuser im Gebiet. Die „Spannbreite“ der baulichen
Entwicklung ist für eine weitere planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB
zu groß. Aufgrund der guten Lage im Stadtgebiet Rheines, einiger Baulücken und
dem gehobenen Alter der Gebäude sind der Druck und das Interesse an baulicher
Veränderung im Wohnquartier hoch.
Aufgrund von
Mehrfamilienhausneubauten, die sich aus Sicht der alt-eingesessenen Bewohner
nicht in das bauliche Umfeld der Gartenstraße einfügen, ist es in der
Vergangenheit zu nachbarschaftlichen Spannungen gekommen. Um diese Spannungen
zu lösen, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz in
seiner Sitzung am 21.11.2018 einen Planentwurf beschlossen, der die maximale
Anzahl der Wohneinheiten für das Wohnquartier Gartenstraße regeln soll (s.
Vorlage 360/18). Die weitere bauliche Zulässigkeit sollte weiterhin nach § 34
BauGB beurteilt werden. Dieser Entwurf konnte den bestehenden Interessenskonflikt
im Plangebiet jedoch nicht nachhaltig lösen.
Deshalb hat
der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz in seiner Sitzung am
27.11.2019 die Anpassung und Änderung der Ziele und Zwecke des Planes
beschlossen (s. Vorlage 454/19). Ziel soll eine gesteuerte Nachverdichtung und
geordnete städtebauliche Entwicklung sein, die sowohl eine weitere bauliche
Entwicklung zulässt, aber auch die nachbarschaftlichen Interessen
berücksichtigt. Dafür muss ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden,
der in einem klar definierten Maßstab die Nachverdichtung des Plangebietes
steuert und städtebauliche Qualitäten festsetzt. Maßstabsgebend sollen vor
allem die überbaubare Grundstücksfläche (GRZ), die Geschossigkeit und
Gebäudehöhe (Trauf- und Firsthöhe) sowie die überbaubaren Flächen (Baugrenzen)
sein. Die städtebaulichen Kennzahlen sollen sich grob am vorhandenen
Gebäudebestand orientieren.
Die für das
Planverfahren notwendigen Gutachten (Lärmschutzgutachten und
Artenschutzrechtliche Prüfung) werden zurzeit von externen Fachbüros erstellt.
Die Ergebnisse werden – soweit erforderlich – bis zu einem Offenlagebeschluss
als Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf einfließen.
Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 118 wird wie folgt begrenzt:
Im Norden: Durch die Nordseiten der Grundstücke
Gartenstraße 13 und 14,
Im Osten: Durch die Ostseite der Münsterstraße,
Im Süden: Durch die Südseiten
der Grundstücke Christianstraße 24 – 40 und Münsterstraße 86,
Im Westen: Durch die Westseiten
der Grundstücke Egelsweg 3 und 6 sowie Windhoffstraße 1 und 4.
Die Flurstücke
befinden sich in Flur 111 der Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
Der
Geltungsbereich wurde den zukünftigen Ansprüchen angepasst, sodass jetzt
Bezugspunkte für die Festsetzungen der Gebäudehöhe im Geltungsbereich
aufgenommen sind. Die Teilfläche des Jakobi-Gartens ist dagegen nicht mehr Teil
des Geltungsbereiches, da eine potenzielle Bebauung dieser Fläche sich
hinreichend über den § 34 BauGB beurteilen ließe. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 118 überlagert im Osten teilweise den Straßenbebauungsplan
Nr. 119, Kennwort: „Münsterstraße Süd“.
In der nun
anstehenden frühzeitigen Beteiligung soll der Öffentlichkeit und Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung der Planung gegeben werden. Das zweistufige Verfahren
soll für mehr Transparenz im Planungsprozess sorgen und eine adäquate Beteiligungsmöglichkeit
der Bürger bieten, was aufgrund der Vorgeschichte im Plangebiet „Gartenstraße“
angebracht ist. Im ersten Schritt der Partizipation (frühzeitige Beteiligung)
soll ein grundsätzliches Meinungsbild der Bürgerschaft zu den geänderten Zielen
und Zwecken eingeholt werden. Im zweiten Schritt (bei entsprechender
Beschlussfassung voraussichtlich im Herbst 2020) wird ein Planentwurf
vorgelegt, der konkrete Festsetzungen und städtebauliche Maße trifft und von
der Bürgerschaft und Trägern öffentlicher Belange diskutiert werden kann.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Durch die
Realisierung der Planung wird sich der Ausstoß klimaschädlicher Gase,
insbesondere von CO2, geringfügig erhöhen durch
·
die
minimale Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Gebiet (aufgrund von Neubauten mit
ggf. mehr Wohneinheiten) und
·
die
Herstellung und den Transport von Baustoffen.
Gleichzeitig
trägt die geplante Ausweisung von Baufeldern dazu bei einen weiteren
Flächenverbrauch einzudämmen und die vorhandene Infrastruktur im Sinne der
Innenentwicklung und Nachverdichtung zu nutzen. Dadurch können kurze Wege,
fußläufige Erreichbarkeit zur nahgelegenen Innenstadt und der Verzicht auf den
MIV einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leisten.
Ein weiterer
klimabeeinflussender Faktor ist die Versiegelung. Eine Versiegelung im Gebiet
der Gartenstraße führt zu
·
einer
geringfügigeren Reduzierung der Grundwasserneubildung,
·
einer
geringfügigeren Verringerung der Rückhaltung von Niederschlagswasser (Erhöhung
von Starkregenereignissen) und
·
einem
geringfügigen Verlust klimaausgleichender Vegetationsflächen (Verringerung von
Kalt- und Frischluft, Temperaturausgleich).
Der
überwiegende Teil des Plangebietes ist bereits bebaut bzw. versiegelt. Aktuell
befinden sich zwei Baulücken im Wohnquartier. Eine zusätzliche Neuversiegelung
im Gebiet erreicht eine Größenordnung von ca. 2.000 m². Diese Größenordnung ist
insgesamt nach Umsetzung der Planung nicht mit einer erheblichen CO2-Produktion
sowie nachteiligen Auswirkungen auf die klimatische Situation zu rechnen.
Darüber hinaus ist das Ziel der Stadt Rheine eine Innenentwicklung und
Nachverdichtung zu ermöglichen. Der Bebauungsplan setzt entsprechend die
stadtentwicklungspolitischen Ziele fachgerecht um.
Weitere
klimabezogene Maßnahmen, wie Dachbegrünung bei Flachdächern, werden derzeit
überprüft.
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereich