Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Beschaffung von Mund-Nasen-Schutzmasken
Vorlage
192/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung folgenden Beschluss:

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 23. April 2020 über die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Beschaffung von Mund-Nasen-Schutzmasken.

 


Begründung:

Sofern eine rechtzeitige Einberufung des Rates – alternativ des Hauptausschusses – nicht möglich ist und eine Entscheidung nicht aufgeschoben werden kann, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können sieht § 60 Gemeindeordnung NRW (GO) vor, dass der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied über die Angelegenheit entscheidet.

Diese Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Der Rat kann die Dringlichkeitsentscheidungen aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.

 

Auf die Anlage 1 wird verwiesen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Dringlichkeitsbeschluss