Betreff
Umgestaltung Knotenpunkt A30/B70/Venhauser Damm
Vorlage
193/20
Aktenzeichen
TBR/Str-rol
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Planungen zur Umgestaltung des Knotenpunktes A30/B70/Venhauser Damm zur Kenntnis.

 

2.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Umbau des Venhauser Dammes im Kreuzungsbereich zur B70/A30 und beauftragt die Verwaltung für die anteiligen Kosten der Stadt Rheine Fördermittel zu beantragen.

 

3.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die überplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 260.000 Euro für den Umbau des Venhauser Dammes im Kreuzungsbereich zur B70/A30.

 


Begründung:

 

Anlass

An der Autobahnanschlussstelle Rheine-Nord der A30 kommt es insbesondere in der Morgen- und Abendspitzenstunde häufig zu Überlastungen des Knotenpunktes. Die vorhandene Signalisierung des Knotenpunktes ist zwar zwischenzeitlich bereits mehrfach nachjustiert worden. Dennoch stößt der Knotenpunkt aufgrund der hohen Verkehrsbelastung an seine Grenzen.

Daher haben sich der Straßenbaulastträger Straßen NRW und die Stadt Rheine darauf verständigt, dass dieser Knotenpunkt optimiert werden soll. Hierzu ist eine Planungsvereinbarung abgeschlossen worden. Die Stadt Rheine hat federführend in enger Abstimmung mit Straßen NRW das Projekt bis zur jetzt abgeschlossenen Genehmigungsplanung betreut. Die Fachplanung ist hierzu an das Ingenieurbüro nts aus Münster vergeben worden.

 

Planung

Ziel der Planung war es, die Verkehrsqualität und den Verkehrsfluss in diesem Kreuzungsbereich zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu stärken. Die Optimierungen sollten hierbei möglichst im bestehenden Verkehrsraum umgesetzt werden.

Der Untersuchungsbereich bezieht sich auf insgesamt 4 Kreuzungspunkte. Diese sind B70/Holsterfeld (KP1), Anschlussstelle A30/B70 Nord (KP2), Anschlussstelle· A30/B70 Süd/ Venhauser Damm (KP3) und Venhauser Damm/Daimlerstraße (KP4).

Aus der Verkehrserhebung und Prognose ergeben sich aktuell insbesondere für die Knotenpunkte Anschlussstelle A30/B70 Nord (KP2) und der Anschlussstelle A30/B70 Süd /Venhauser Damm (KP3) Umbaumaßnahmen.

 

So sind zwischen dem KP2 und KP3 im Verlauf der B70 Spurergänzungen vorgesehen, so dass in Fahrtrichtung Neuenkirchen und Fahrtrichtung Lingen für die Fahrbeziehung „geradeaus" jeweils 2 Fahrstreifen zu Verfügung stehen werden. Neben den Anpassungen in dem Übergangsbereich zur Bestandssituation wird  zusätzlich im KP3 für die Anschlussstelle und für den Venhauser Damm eine Spurergänzung erfolgen.

Der vorhandene Radweg wird erneuert und es erfolgen Anpassungen im Bereich der Bushaltestellen.

Insgesamt werden für den Bereich auch die Lichtsignalanlagen erneuert und auf die neue Planung konzeptioniert. Hierbei gilt weiterhin die oberste Prämisse einen Rückstau auf die Autobahn möglichst zu vermeiden.

 

Weitere Einzelheiten zur Planung können dem beigefügten Erläuterungsbericht entnommen werden.

 

Steigerung der Leistungsfähigkeit:

 

Die Leistungsfähigkeit von Verkehrsknotenpunkten kann mithilfe des „Handbuchs zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015)“ standardisiert ermittelt werden. Die Verkehrsqualität wird anhand von sechs Qualitätsstufen von A bis F beurteilt, wobei A für „Keine Verkehrsbeeinträchtigung“ und F für „Überlastung des Verkehrsweges“ steht.

Demzufolge erreichen aktuell die Knotenpunkte 1 (B 70 / Holsterfeld) und 2 (B 70 / A 30 Abfahrt Nord) die Qualitätsstufe D (ausreichende Verkehrsqualität). Für einzelne Verkehrsteilnehmer können die Wartezeiten zwar hohe Werte annehmen. Der Verkehrszustand ist insgesamt jedoch noch stabil.

Der Knotenpunkt 3 (B 70 / A 30 Abfahrt Süd / Venhauser Damm) ist dagegen aktuell insbesondere in der Nachmittagsspitzenstunde mit der Qualitätsstufe F zu bewerten. Die Belastungen überschreiten an einigen Verkehrsströmen die mögliche Kapazität. Hier bilden sich lange, stetig anwachssende Rückstaus mit besonders hohen Wartezeiten. Durch die schlechte Verkehrsqualität dieses Knotenpunktes kommt es aufgrund kurzer Knotenpunktabstände zu Beeinflussungen der umliegenden Knotenpunkte, so dass der Knotenpunkt 4 (Venhauser Damm / Daimlerstraße)  teilweise mit überstaut wird und dann somit ebenfalls als überlastet einzustufen ist.

Die Umbaumaßnahmen wurden so ausgelegt, dass auch die hinzukommenden Verkehre der nächsten 10 Jahre mit einer ausreichenden Leistungsfähigkeit abgewickelt werden können. Im Prognose Fall 2030 liegen die Knotenpunkte 1, 2 und 4 in der Qualitätsstufe C. Der hochbelastete Knotenpunkt 3 ist 2030 immer noch mit der Qualitätsstufe D, also einer ausreichenden Verkehrsqualität, zu bewerten.

Die geplanten Umbaumaßnahmen führen somit insgesamt zu einer erheblichen Verbesserung  der Verkehrsflüsse im Anschlusspunkt der B 70 an die A 30 und beinhalten zusätzlich die erforderlichen Reserven für zukünftig hinzukommende Verkehre.

 

 

Finanzierung

Die Finanzierung der Maßnahme wird zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern entsprechend den geltenden Bestimmungen der Straßen-Kreuzungsrichtlinien (StraKR) aufgeteilt. Demnach wird die Stadt Rheine an den Kosten im Bereich des Knotenpunktes 3 beteiligt. Diese Kosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf 260.000 €.

Die Verwaltung strebt an, für diesen Kostenanteil entsprechende Fördermittel bei der Bezirksregierung zu beantragen. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2021 für 2021 in der Ausgabe und Einnahme veranschlagt. Da die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen bereits in diesem Jahr erfolgen soll, ist hierfür eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe der Beauftragung von 260.000 € erforderlich. Diese wird überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen bei dem Projekt 53014-708 „Hörstkamp-Bahn-unterführung“.

Für die Planung, die die Stadt Rheine bereits beauftragt hat, sind im Haushaltsplan 2020 für 2020 100.000 € veranschlagt, die vom Straßenbaulastträger erstattet werden.

Weiteres Vorgehen

Nach Abstimmung der Genehmigungsplanung mit den weiteren zu beteiligenden Behörden erfolgt die Ausführungsplanung und Ausschreibung der Baumaßnahme. Die Ausschreibung und Ausführung des Projektes erfolgt dann durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW.

Die Baumaßnahmen sollen möglichst noch Ende des Jahres starten. Hauptdurchführungszeitraum sind die Jahre 2021 und 2022.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Erläuterungsbericht

Anlage 2: Lageplan Blatt 1

Anlage 3: Lageplan Blatt 2

Anlage 4: Ausbauquerschnitt