Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung folgende Beschlüsse:
1.
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Planungen zur Umgestaltung des Knotenpunktes
A30/B70/Venhauser Damm zur Kenntnis.
2.
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt den Umbau des Venhauser Dammes im Kreuzungsbereich
zur B70/A30 und beauftragt die Verwaltung für die anteiligen Kosten der Stadt
Rheine Fördermittel zu beantragen.
3.
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt die überplanmäßige Bereitstellung einer
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 260.000 Euro für den Umbau des Venhauser
Dammes im Kreuzungsbereich zur B70/A30.
Begründung:
Anlass
An
der Autobahnanschlussstelle Rheine-Nord der A30 kommt es insbesondere in der
Morgen- und Abendspitzenstunde häufig zu Überlastungen des Knotenpunktes. Die
vorhandene Signalisierung des Knotenpunktes ist zwar zwischenzeitlich bereits
mehrfach nachjustiert worden. Dennoch stößt der Knotenpunkt aufgrund der hohen
Verkehrsbelastung an seine Grenzen.
Daher
haben sich der Straßenbaulastträger Straßen NRW und die Stadt Rheine darauf
verständigt, dass dieser Knotenpunkt optimiert werden soll. Hierzu ist eine Planungsvereinbarung
abgeschlossen worden. Die Stadt Rheine hat federführend in enger Abstimmung mit
Straßen NRW das Projekt bis zur jetzt abgeschlossenen Genehmigungsplanung
betreut. Die Fachplanung ist hierzu an das Ingenieurbüro nts aus Münster
vergeben worden.
Planung
Ziel
der Planung war es, die Verkehrsqualität und den Verkehrsfluss in diesem
Kreuzungsbereich zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu stärken. Die
Optimierungen sollten hierbei möglichst im bestehenden Verkehrsraum umgesetzt
werden.
Der
Untersuchungsbereich bezieht sich auf insgesamt 4 Kreuzungspunkte. Diese sind
B70/Holsterfeld (KP1), Anschlussstelle A30/B70 Nord (KP2), Anschlussstelle·
A30/B70 Süd/ Venhauser Damm (KP3) und Venhauser Damm/Daimlerstraße (KP4).
Aus
der Verkehrserhebung und Prognose ergeben sich aktuell insbesondere für die
Knotenpunkte Anschlussstelle A30/B70 Nord (KP2) und der Anschlussstelle A30/B70
Süd /Venhauser Damm (KP3) Umbaumaßnahmen.
So
sind zwischen dem KP2 und KP3 im Verlauf der B70 Spurergänzungen vorgesehen, so
dass in Fahrtrichtung Neuenkirchen und Fahrtrichtung Lingen für die
Fahrbeziehung „geradeaus" jeweils 2 Fahrstreifen zu Verfügung stehen
werden. Neben den Anpassungen in dem Übergangsbereich zur Bestandssituation
wird zusätzlich im KP3 für die Anschlussstelle
und für den Venhauser Damm eine Spurergänzung erfolgen.
Der
vorhandene Radweg wird erneuert und es erfolgen Anpassungen im Bereich der
Bushaltestellen.
Insgesamt
werden für den Bereich auch die Lichtsignalanlagen erneuert und auf die neue Planung
konzeptioniert. Hierbei gilt weiterhin die oberste Prämisse einen Rückstau auf
die Autobahn möglichst zu vermeiden.
Weitere
Einzelheiten zur Planung können dem beigefügten Erläuterungsbericht entnommen
werden.
Steigerung der
Leistungsfähigkeit:
Die
Leistungsfähigkeit von Verkehrsknotenpunkten kann mithilfe des „Handbuchs zur
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015)“ standardisiert ermittelt
werden. Die Verkehrsqualität wird anhand von sechs Qualitätsstufen von A bis F
beurteilt, wobei A für „Keine Verkehrsbeeinträchtigung“ und F für „Überlastung
des Verkehrsweges“ steht.
Demzufolge
erreichen aktuell die Knotenpunkte 1 (B 70 / Holsterfeld) und 2 (B 70 / A 30
Abfahrt Nord) die Qualitätsstufe D (ausreichende Verkehrsqualität). Für
einzelne Verkehrsteilnehmer können die Wartezeiten zwar hohe Werte annehmen.
Der Verkehrszustand ist insgesamt jedoch noch stabil.
Der
Knotenpunkt 3 (B 70 / A 30 Abfahrt Süd / Venhauser Damm) ist dagegen aktuell
insbesondere in der Nachmittagsspitzenstunde mit der Qualitätsstufe F zu
bewerten. Die Belastungen überschreiten an einigen Verkehrsströmen die mögliche
Kapazität. Hier bilden sich lange, stetig anwachssende Rückstaus mit besonders
hohen Wartezeiten. Durch die schlechte Verkehrsqualität dieses Knotenpunktes kommt
es aufgrund kurzer Knotenpunktabstände zu Beeinflussungen der umliegenden
Knotenpunkte, so dass der Knotenpunkt 4 (Venhauser Damm / Daimlerstraße) teilweise mit überstaut wird und dann somit
ebenfalls als überlastet einzustufen ist.
Die
Umbaumaßnahmen wurden so ausgelegt, dass auch die hinzukommenden Verkehre der
nächsten 10 Jahre mit einer ausreichenden Leistungsfähigkeit abgewickelt werden
können. Im Prognose Fall 2030 liegen die Knotenpunkte 1, 2 und 4 in der
Qualitätsstufe C. Der hochbelastete Knotenpunkt 3 ist 2030 immer noch mit der
Qualitätsstufe D, also einer ausreichenden Verkehrsqualität, zu bewerten.
Die
geplanten Umbaumaßnahmen führen somit insgesamt zu einer erheblichen
Verbesserung der Verkehrsflüsse im
Anschlusspunkt der B 70 an die A 30 und beinhalten zusätzlich die
erforderlichen Reserven für zukünftig hinzukommende Verkehre.
Finanzierung
Die
Finanzierung der Maßnahme wird zwischen den beteiligten Straßenbaulastträgern
entsprechend den geltenden Bestimmungen der Straßen-Kreuzungsrichtlinien
(StraKR) aufgeteilt. Demnach wird die Stadt Rheine an den Kosten im Bereich des
Knotenpunktes 3 beteiligt. Diese Kosten belaufen sich nach Kostenschätzung auf
260.000 €.
Die
Verwaltung strebt an, für diesen Kostenanteil entsprechende Fördermittel bei
der Bezirksregierung zu beantragen. Die notwendigen Haushaltsmittel werden im
Haushaltsplan 2021 für 2021 in der Ausgabe und Einnahme veranschlagt. Da die
Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen bereits in diesem Jahr erfolgen
soll, ist hierfür eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe der Beauftragung von
260.000 € erforderlich. Diese wird überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die
Deckung erfolgt durch nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen bei dem
Projekt 53014-708 „Hörstkamp-Bahn-unterführung“.
Für
die Planung, die die Stadt Rheine bereits beauftragt hat, sind im Haushaltsplan
2020 für 2020 100.000 € veranschlagt, die vom Straßenbaulastträger erstattet
werden.
Weiteres Vorgehen
Nach
Abstimmung der Genehmigungsplanung mit den weiteren zu beteiligenden Behörden
erfolgt die Ausführungsplanung und Ausschreibung der Baumaßnahme. Die
Ausschreibung und Ausführung des Projektes erfolgt dann durch den Landesbetrieb
Straßenbau NRW.
Die Baumaßnahmen sollen
möglichst noch Ende des Jahres starten. Hauptdurchführungszeitraum sind die
Jahre 2021 und 2022.
Anlagen:
Anlage 1: Erläuterungsbericht
Anlage 2: Lageplan Blatt 1
Anlage 3: Lageplan Blatt 2
Anlage 4: Ausbauquerschnitt