Betreff
Förderung eines Gemeinschaftsvereinsheim im Ortsteil Hauenhorst/Catenhorn
Vorlage
194/20
Aktenzeichen
BM - 0.2 - schr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1.    Dem Sportverein Germania Hauenhorst e. V. wird – vorbehaltlich der Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz – eine Zuwendung von maximal 30 % der förderfähigen Kosten (maximal aber 91.000 €) für den Neubau eines Gemeinschafts-Vereinsheimes für den Stadtteil Hauenhorst / Catenhorn gewährt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Aufstockung des Sportbudgets für die Haushalte 2021 und 2022 einzuplanen und mit dem SV Germania Hauenhorst e. V. einen „gestreckten“ Auszahlungsmodus der Zuwendung zu vereinbaren.

 


Begründung:

 

Ausgangslage

 

Im Ortsteil Hauenhorst/Catenhorn mit seinen 4.300 Einwohner(innen) steht seit der Schließung des Gasthofes „Lindenhof“ und der dazugehörigen Saalfläche im Jahr 2016 – besonders für die Aktivitäten der unterschiedlichen Stadtteilvereine – keine geeignete Versammlungsstätte mehr zur Verfügung. 

 

Es wurden daraufhin lokale Gesprächsrunden initiiert, um auszuloten, wie Abhilfe geschaffen werden könnte. Im Ergebnis haben sich die Vereine

 

-          SV Germania Hauenhorst 1930

-          Bürgerschützenverein Hauenhorst

-          Schützenverein Catenhorn

-          Schützenverein Hubertus Hauenhorst

-          Karnevalsgesellschaft Da-La-Hau 1951

 

einvernehmlich darauf verständigt, auf dem Sportgeländes des SV Germania Hauenhorst ein gemeinschaftliches Vereinsheim zu realisieren. Der Sportverein sollte dazu als Bauherr auftreten. Kostenbeteiligungen und Nutzungsmodalitäten wären untereinander vertraglich zu regeln.

 

Begründung

 

Zur Notwendigkeit dieser Maßnahme wird auf die in der Anlage 1 dargestellten Ausführungen verwiesen.

Darin ist auch ein Nutzungskonzept enthalten, welches neben der Nutzung des Gebäudes seitens der fünf beteiligten Vereine auch eine Nutzung durch die örtlichen Kindergärten sowie die Grundschule vorsieht. Der Nutzungsschwerpunkt liegt im Sportbetrieb (unterschiedliche Abteilungen des Sportvereins sowie Tanzgruppen der Schützenvereine).

   

Planungsaktivitäten

 

-          Mitte 2019 wurde das Bauvorhaben seitens der Stadt planungsrechtlich vorgeprüft. Die Machbarkeit wurde grundsätzlich positiv beurteilt und eine Genehmigung in Aussicht gestellt, soweit im Antragsverfahren nicht ein neuer Gesichtspunkt auftaucht.

-          Am 18. Februar 2020 wurde das Vorhaben in der Sitzung des Stadtteilbeirates Hauenhorst / Catenhorn vorgestellt.

-          Den unmittelbaren Nachbarn des Sportvereinsgeländes wird, sobald es aufgrund der aktuellen Lage geht, eine Informationsveranstaltung angeboten.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben mehrerer Nachbarn, die sich gegen das Bauprojekt ausgesprochen haben. Das Schreiben sowie die Antwort der Verwaltung sind als Anlagen dieser Vorlage beigefügt.

-          Am 2. März 2020 ist das Projekt im Rathaus Vertretern(innen) aller Fraktionen des Rates vorgestellt worden. Die Beteiligten beurteilten das Vorhaben grundsätzlich positiv. Besonders wurden das gemeinsame Engagement und die Anstrengung der Vereine sowie die Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes anerkannt.

-          Der Bauantrag ist am 22. April 2020 eingereicht worden. Ansichtspläne sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Mit einer Umsetzung der Baumaßnahme soll noch in 2020 begonnen werden.

-          Der Stadtentwicklungsausschuss wird in seiner Sitzung am 17. Juni über die Maßnahme beraten.

-          Das Gebäude soll auf dem Gelände des Sportvereins am Hessenweg errichtet werden. Das Grundstück ist seitens der Stadt Rheine im Wege der Erbpacht angemietet und an den SV Germania Hauenhorst unterverpachtet. Der Grundstückseigentümer ist mit einer Bebauung einverstanden. Eine Anpassung des Pachtvertrages, mit der auch eine zeitliche Vertragsverlängerung verbunden ist, befindet sich in der Bearbeitung.

 

Finanzierung

 

-          Die Realisierung des Projektes ist insbesondere von einer möglichen Förderung über das Landesprogramm „Strukturentwicklung im ländlichen Raum“ abhängig. Der Verein ist hinsichtlich der Antragstellung seit Mitte Februar im engen Austausch mit der Bezirksregierung. Eine Parallelförderung durch die Stadt Rheine ist unschädlich, soweit es sich um eine allgemeine Zuwendung handelt. Es dürfen für eine städtische Zuwendung keine Mittel aus der Sportpauschale des Landes und auch keine Mittel aus städtischen Förderprogrammen verwandt werden. Dies wäre bei Beschlussfassung dieser Vorlage gegeben. Mit einem Förderbescheid der Bezirksregierung wird bis zum November 2020 gerechnet.

-          Die Kosten- und Finanzierungsplanung des Vereins stellt sich für die Maßnahme aufgrund der als Anlage beigefügten Kostenermittlung wie folgt dar:

 

Förderfähige Gesamtbaukosten (Brutto)            373.000 €          

Einrichtungskosten (Brutto)                                   35.000 €

                                                                               408.000 €

 

Förderung Land NRW (65 % der Baukosten)       242.000 €

Spenden / Sponsoring (für Einrichtung)                35.000 €

Eigenmittel (auch Darlehen) / Eigenleistung        40.000 €          

                                                                               317.000 €

 

städtischer Zuschussbedarf                    91.000 €

 

-          Bei Anwendung der Sportförderrichtlinien wäre eine Förderung von maximal 30 %  (Neubaumaßnahme, Jugendquote über 47 %) denkbar. Vorausgesetzt wird ein Eigenanteil (Eigenleistungen und Eigenmittel inkl. Darlehen) von 20 %.

-          Da der Haushaltsansatz „Zuschüsse für Investitionen“ im Sportbudget (Produktgruppe 07) nicht ausreicht, ist eine Budgetaufstockung für die Jahre 2021 und 2022 notwendig. 

-          Mit dem Sportverein ist ein „gestreckter“ Auszahlungsmodus zu vereinbaren. Sollten in 2020 nicht benötigte Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wäre auch eine Teilauszahlung in diesem Jahr möglich.      

 

Das Projekt würde in einem hohen Maße den Zusammenhalt der Menschen in den Ortsteilen Hauenhorst und Catenhorn fördern. Eine Zuwendung wertschätzt darüber hinaus das außerordentlich große ehrenamtliche Engagement der beteiligten Vereine.

 

Es wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag gebeten.


Anlagen:

Anlage 1: Begründung und Nutzungskonzept

Anlage 2: Ansichtspläne

Anlage 3: Anwohnerbeschwerde

Anlage 4: Antwortschreiben Anwohnerbeschwerde

Anlage 5: Kostenermittlung nach DIN