Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die
folgenden Beschlüsse zu fassen:
1.
Dem
Sportverein Germania Hauenhorst e. V. wird – vorbehaltlich der Beschlussfassung
im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Klimaschutz
– eine Zuwendung von maximal 30 % der förderfähigen Kosten (maximal aber 91.000
€) für den Neubau eines Gemeinschafts-Vereinsheimes für den Stadtteil
Hauenhorst / Catenhorn gewährt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Aufstockung des Sportbudgets für
die Haushalte 2021 und 2022 einzuplanen und mit dem SV Germania Hauenhorst e.
V. einen „gestreckten“ Auszahlungsmodus der Zuwendung zu vereinbaren.
Begründung:
Ausgangslage
Im Ortsteil Hauenhorst/Catenhorn mit seinen 4.300 Einwohner(innen) steht seit der Schließung des Gasthofes „Lindenhof“ und der dazugehörigen Saalfläche im Jahr 2016 – besonders für die Aktivitäten der unterschiedlichen Stadtteilvereine – keine geeignete Versammlungsstätte mehr zur Verfügung.
Es wurden daraufhin lokale Gesprächsrunden initiiert, um auszuloten, wie Abhilfe geschaffen werden könnte. Im Ergebnis haben sich die Vereine
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SV Germania Hauenhorst 1930
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Bürgerschützenverein Hauenhorst
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Schützenverein Catenhorn
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Schützenverein Hubertus Hauenhorst
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Karnevalsgesellschaft Da-La-Hau 1951
einvernehmlich darauf
verständigt, auf dem Sportgeländes des SV Germania Hauenhorst ein
gemeinschaftliches Vereinsheim zu realisieren. Der Sportverein sollte dazu als
Bauherr auftreten. Kostenbeteiligungen und Nutzungsmodalitäten wären
untereinander vertraglich zu regeln.
Begründung
Zur Notwendigkeit dieser Maßnahme wird auf die in der Anlage 1 dargestellten Ausführungen verwiesen.
Darin ist auch ein Nutzungskonzept enthalten, welches neben der Nutzung des Gebäudes seitens der fünf beteiligten Vereine auch eine Nutzung durch die örtlichen Kindergärten sowie die Grundschule vorsieht. Der Nutzungsschwerpunkt liegt im Sportbetrieb (unterschiedliche Abteilungen des Sportvereins sowie Tanzgruppen der Schützenvereine).
Planungsaktivitäten
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Mitte 2019 wurde das Bauvorhaben seitens der
Stadt planungsrechtlich vorgeprüft. Die Machbarkeit wurde grundsätzlich positiv
beurteilt und eine Genehmigung in Aussicht gestellt, soweit im Antragsverfahren
nicht ein neuer Gesichtspunkt auftaucht.
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Am 18. Februar 2020 wurde das Vorhaben in der
Sitzung des Stadtteilbeirates Hauenhorst / Catenhorn vorgestellt.
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Den unmittelbaren Nachbarn des
Sportvereinsgeländes wird, sobald es aufgrund der aktuellen Lage geht, eine
Informationsveranstaltung angeboten.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf ein Schreiben mehrerer Nachbarn, die
sich gegen das Bauprojekt ausgesprochen haben. Das Schreiben sowie die Antwort
der Verwaltung sind als Anlagen dieser Vorlage beigefügt.
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Am 2. März 2020 ist das Projekt im Rathaus Vertretern(innen)
aller Fraktionen des Rates vorgestellt worden. Die Beteiligten beurteilten das
Vorhaben grundsätzlich positiv. Besonders wurden das gemeinsame Engagement und
die Anstrengung der Vereine sowie die Berücksichtigung von Belangen des
Naturschutzes anerkannt.
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Der Bauantrag ist am 22. April 2020 eingereicht
worden. Ansichtspläne sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Mit einer
Umsetzung der Baumaßnahme soll noch in 2020 begonnen werden.
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Der Stadtentwicklungsausschuss wird in seiner
Sitzung am 17. Juni über die Maßnahme beraten.
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Das Gebäude soll auf dem Gelände des Sportvereins
am Hessenweg errichtet werden. Das Grundstück ist seitens der Stadt Rheine im
Wege der Erbpacht angemietet und an den SV Germania Hauenhorst unterverpachtet.
Der Grundstückseigentümer ist mit einer Bebauung einverstanden. Eine Anpassung
des Pachtvertrages, mit der auch eine zeitliche Vertragsverlängerung verbunden
ist, befindet sich in der Bearbeitung.
Finanzierung
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Die Realisierung des Projektes ist insbesondere
von einer möglichen Förderung über das Landesprogramm „Strukturentwicklung im
ländlichen Raum“ abhängig. Der Verein ist hinsichtlich der Antragstellung seit
Mitte Februar im engen Austausch mit der Bezirksregierung. Eine
Parallelförderung durch die Stadt Rheine ist unschädlich, soweit es sich um
eine allgemeine Zuwendung handelt. Es dürfen für eine städtische Zuwendung
keine Mittel aus der Sportpauschale des Landes und auch keine Mittel aus
städtischen Förderprogrammen verwandt werden. Dies wäre bei Beschlussfassung dieser
Vorlage gegeben. Mit einem Förderbescheid der Bezirksregierung wird bis zum
November 2020 gerechnet.
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Die Kosten- und Finanzierungsplanung des Vereins
stellt sich für die Maßnahme aufgrund der als Anlage beigefügten
Kostenermittlung wie folgt dar:
Förderfähige Gesamtbaukosten (Brutto) 373.000
€
Einrichtungskosten (Brutto) 35.000
€
408.000
€
Förderung Land NRW (65 % der Baukosten) 242.000
€
Spenden / Sponsoring (für Einrichtung) 35.000
€
Eigenmittel (auch Darlehen) / Eigenleistung 40.000 €
317.000
€
städtischer Zuschussbedarf 91.000 €
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Bei Anwendung der Sportförderrichtlinien wäre
eine Förderung von maximal 30 %
(Neubaumaßnahme, Jugendquote über 47 %) denkbar. Vorausgesetzt wird ein
Eigenanteil (Eigenleistungen und Eigenmittel inkl. Darlehen) von 20 %.
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Da der Haushaltsansatz „Zuschüsse für
Investitionen“ im Sportbudget (Produktgruppe 07) nicht ausreicht, ist eine
Budgetaufstockung für die Jahre 2021 und 2022 notwendig.
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Mit dem
Sportverein ist ein „gestreckter“ Auszahlungsmodus zu vereinbaren. Sollten in
2020 nicht benötigte Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wäre auch eine
Teilauszahlung in diesem Jahr möglich.
Das Projekt würde in einem hohen Maße den Zusammenhalt der Menschen in den Ortsteilen Hauenhorst und Catenhorn fördern. Eine Zuwendung wertschätzt darüber hinaus das außerordentlich große ehrenamtliche Engagement der beteiligten Vereine.
Es wird um Zustimmung zum Beschlussvorschlag gebeten.
Anlagen:
Anlage 1: Begründung und Nutzungskonzept
Anlage 2: Ansichtspläne
Anlage 3: Anwohnerbeschwerde
Anlage 4: Antwortschreiben Anwohnerbeschwerde
Anlage 5: Kostenermittlung nach DIN