Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Auslagerung der
Paul-Gerhardt-Schule zur Kenntnis.
2.
Der
Bauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Auslagerung der
Paul-Gerhardt-Schule zur Kenntnis.
Begründung:
Im Jahr 2017 hat der
Schulausschuss der Stadt Rheine die Grundschuloffensive beschlossen. In diesem
Zusammenhang wird der Ausbau Paul-Gerhardt-Schule seit dem Jahr 2018 geplant.
Im Zuge der Konkretisierung der Planungen wurde festgestellt, dass die Schule aufgrund
der baulichen Gegebenheiten nicht im Bestand umgebaut werden kann, sondern der
Schul-und Betreuungsbetrieb ausgelagert werden muss (vgl. Vorlage 238/19)
Hinsichtlich der
organisatorischen Abwicklung der Auslagerung der Paul-Gerhardt-Schule während
der Bauphase wurde eine Projektgruppe gegründet. Die Projektgruppe besteht aus
Vertretern des Lehrerkollegiums der Paul-Gerhardt-Schule, der Schulleitung, des
Trägers der Betreuung, Elternvertretern und des Schulträgers. Die Projektgruppe
hat sich einvernehmlich für dezentrale Abfahrtpunkte des Bustransfers
entschieden.
Ein wichtiger Aspekt
bei allen Planungen und Entscheidungen dieser Projektgruppe ist die Sicherheit
der Kinder während des Schulweges. Unter Hinzuziehung von Experten der
Verkehrssicherheit (Polizei), der Stadtverkehrsgesellschaft und der
Verkehrsbetriebe wurden folgende Haltestellen für den Bustransfer festgelegt:
Haltestelle
"Königseschstraße - Linie C11"
Haltestelle
"St. Josef, Unlandstraße"
Haltestelle
"Elsa-Brändström-Realschule"
Haltestelle
"Hues-Ecke - Linien C1, C2, C3, C4"
Haltestelle
"Paulstraße - Linie C1"
Haltestelle
"Bustreff - Sonderhaltestelle"
Haltestelle
"Hünenborgstraße - Linie C11"
Haltestelle
"Hermannstraße - Linie C11"
Es wurde ebenfalls
beschlossen, die Busfahrten durch pädagogisch geschultes Personal begleiten zu
lassen. Diese Dienstleistung wird an einen Träger vergeben werden, das
Ausschreibungsverfahren läuft.
Ebenfalls wurde ein
Übungskonzept für die Schüler der Paul-Gerhardt-Schule für Busfahrten
erarbeitet. Dieses sieht folgende Punkte vor:
·
Verteilung
von Eltern-Kind-Tickets (Schüler mobil) zur kostenlosen Nutzung der Stadtbusse
zu Übungszwecken
·
Fahrsicherheitstraining
für Schülerbusfahrten
·
Übungsfahrten
·
Veranschaulichung
und Training mithilfe eines Busses auf dem Schulhof
Diese Maßnahmen
sollten neben dem zuständigen Fachpersonal auch vom Verkehrssicherheitsberater
der Polizei begleitet werden. Durch die Maßnahmen soll das richtige Verhalten
der Schülerinnen und Schüler beim Ein-/ und Aussteigen, während der Busfahrt
und an den Bushaltestellen trainiert werden. Als Durchführungszeitraum war der
Zeitraum April bis Juni 2020 geplant.
Die Eltern der
betroffenen Kinder sollten in Informationsveranstaltungen über die Abläufe
informiert werden.
Die Corona Krise und
die damit verbundenen, notwendigen Einschränkungen sehen voraussichtlich bis zu
den Sommerferien 2020 keinen regulären Schulbetrieb vor. Des Weiteren sind im
Schulbetrieb strikte Hygienevorschriften zu beachten. Unter den jetzigen
Bedingungen können die vorgesehenen Übungsfahrten nicht durchgeführt werden.
Auch kann den Familien zurzeit nicht empfohlen werden Übungsfahrten im
Stadtbusverkehr zu unternehmen. Eine Durchführung von
Elterninformationsveranstaltungen ist derzeit nicht möglich.
Es ist den Eltern
und Schülerinnen und Schülern, gerade den neu startenden Erstklässlern, in
dieser ohnehin durch viele Veränderungen im Schulbereich geprägten Zeit nicht
zuzumuten, unvorbereitet in den Schulbetrieb nach den Sommerferien zu starten.
Zudem ist damit zu rechnen, dass auch nach den Sommerferien noch
Einschränkungen hinsichtlich des Schulbetriebs gelten werden. Diese Lage macht
es nahezu unmöglich, Personal- und Buskapazitäten sowie das Begleitpersonal
verlässlich zu planen.
Um die Sicherheit
der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten wird die Auslagerung der
Paul-Gerhardt-Schule bis Mitte Februar 2021 ausgesetzt. Die geplanten
Übungsszenarien sollen durchgeführt werden, sobald die Voraussetzungen es
ermöglichen. Dieses Vorgehen wurde bereits mit der Projektgruppe abgestimmt.
Gleichzeitig bleibt
festzustellen, dass nach derzeitigen Erkenntnissen bezüglich des
Infektionsgeschehens davon auszugehen ist, dass sich bis zum Februar 2021 die
epidemiologischen Erkenntnisse soweit verfestigt haben, dass bis zu diesem
Zeitpunkt sicherer Bustransfer durchgeführt werden kann.
Vorteil der
Verzögerung ist, dass der Bau der Sporthalle dann parallel zur Baumaßnahme am
Schulgebäude durchgeführt werden kann, so dass der Schulbetrieb durch diese
Maßnahme nicht beeinträchtigt wird. Damit können dann Gebäude und Sporthalle
zeitgleich in Betrieb genommen werden. Formale Anforderungen an das
Ausschreibungsverfahren konnten geklärt werden, so dass die zeitliche Änderung
des Bauverlaufs keine nennenswerten zusätzlichen Kosten verursacht.