Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 2, Produktgruppe 24 – Offene Senioren- und Behindertenarbeit – mit dem Stand der Daten zum 31.05.2020 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 T€ beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 T€
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 T€ beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 2 – Offene Senioren- und Behindertenarbeit - voraussichtlich keine Veränderungen.
Im Finanzplan ergeben sich voraussichtlich ebenfalls keine Veränderungen.
Corona-bedingte Abweichungen in den Finanzdaten der Produktgruppe 24 sind erst in der zweiten Jahreshälfte feststellbar und werden gegebenenfalls im Berichtswesen zum Stichtag 31.10.2020 gemeldet.