Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung folgenden Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 7. Mai 2020 über
die kostenlose Nutzung der Stadthalle Rheine für die gem. § 17 KWahlG
erforderlichen Mitglieder- bzw. Vertreterversammlungen zur Aufstellung von
Kandidaten/-innen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt
Rheine und des Rates der Stadt Rheine im Jahr 2020 als einmalige Ausnahme im Rahmen
einer soziokulturellen Veranstaltung.
Begründung:
Sofern eine
rechtzeitige Einberufung des Rates – alternativ des Hauptausschusses – nicht
möglich ist und eine Entscheidung nicht aufgeschoben werden kann, weil sonst
erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können sieht § 60 Gemeindeordnung
NRW (GO) vor, dass der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied über die
Angelegenheit entscheidet.
Diese
Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Der Rat kann die Dringlichkeitsentscheidungen aufheben, soweit nicht schon
Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.
Auf die Anlage 1
wird verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1: Dringlichkeitsbeschluss