Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Nutzung der Stadthalle für Mitglieder- und Vertreterversammlungen
Vorlage
207/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung folgenden Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 7. Mai 2020 über die kostenlose Nutzung der Stadthalle Rheine für die gem. § 17 KWahlG erforderlichen Mitglieder- bzw. Vertreterversammlungen zur Aufstellung von Kandidaten/-innen zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Rheine und des Rates der Stadt Rheine im Jahr 2020 als einmalige Ausnahme im Rahmen einer soziokulturellen Veranstaltung.

 


Begründung:

Sofern eine rechtzeitige Einberufung des Rates – alternativ des Hauptausschusses – nicht möglich ist und eine Entscheidung nicht aufgeschoben werden kann, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können sieht § 60 Gemeindeordnung NRW (GO) vor, dass der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied über die Angelegenheit entscheidet.

Diese Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Der Rat kann die Dringlichkeitsentscheidungen aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.

 

Auf die Anlage 1 wird verwiesen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Dringlichkeitsbeschluss