Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus den Förderprogrammen
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel I und Kapitel II, Gute Schule
2020 und Digitalpakt Schulen in 2020 für die in der Begründung genannten
Maßnahmen zu verwenden.
Begründung:
Die Stadt Rheine
erhält in 2020 Zuwendungen aus diversen Förderprogrammen. Ziel der Verwaltung
ist die vollständige Inanspruchnahme der Fördergelder und ihre vorrangige
Verwendung im Ergebnisplan. Der Rat der Stadt Rheine hat mit der Vorlage 338/19
letztmalig über die geplante Verwendung der Fördermittel entschieden.
Zwischenzeitlich haben sich einige Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf
einzelne Fördermaßnahmen haben und über die nachfolgend berichtet werden soll:
1. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Kapitel I
(KInvFG I) – Anlage 1
Die Stadt Rheine
erhält aus dem Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz –Kapitel I
(KInvFG I) Zuwendungen aus Bundesmitteln von rund 4,069 Mio. EUR. Der
Schwerpunkt der Förderung liegt auf der energetischen Sanierung. Der städtische
Eigenanteil beträgt 10 %, so dass das Volumen der Baukosten bei 4,521 Mio. EUR
liegt. Der Förderzeitraum ist zwischenzeitlich aufgrund einer Gesetzesänderung
im Frühjahr 2020 um ein Jahr verlängert worden und endet nun am 31.12.2021,
wobei der Mittelabruf bis 2022 erfolgen muss.
Zum Abschluss des
Förderprogrammes sollen noch einige Maßnahmen realisiert werden, bei denen sich
entgegen der Vorlage 338/19 Änderungen ergeben, die sich wie folgt auf die
Ergebnisrechnung 2020 auswirken:
Maßnahme |
Aufwendungen |
Fördermittel |
Verschlechterung
(-)/ Verbesserung |
Stadthalle
Rheine - |
225.000 EUR (alt:
150.000 EUR) |
202.500 EUR (alt:
135.000 EUR) |
-7.500 EUR |
Gymnasium
Dionysianum - (Maßnahme
entfällt) |
0 EUR (alt: 80.000
EUR) |
0 EUR (alt: 72.000
EUR) |
8.000 EUR |
Euregio-Gesamtschule
- |
140.000 EUR (alt 80.000 EUR) |
126.000 EUR (alt: 72.000
EUR) |
-6.000 EUR |
Marienschule
Hauenhorst - (Maßnahme
entfällt) |
0 EUR (alt: 70.000
EUR) |
0 EUR (alt: 63.000
EUR) |
7.000 EUR |
Sporthallen
- Umstellung der Beleuchtung auf LED (Durchführung
in Bauabschnitten) |
50.000 EUR (alt: 350.000
EUR) |
45.000 EUR (alt.
315.000 EUR) |
30.000 EUR |
Gesamt |
415.000 EUR (alt:
730.000 EUR) |
373.500 EUR (alt:
657.000 EUR) |
31.500 EUR |
Aufgrund der
genannten Änderungen soll zusätzlich zu den bereits beschlossenen Projekten
auch die nachstehende Maßnahme über dieses Förderprogramm abgewickelt werden:
Maßnahme |
Aufwendungen |
Fördermittel |
Verschlechterung
(-)/ Verbesserung |
Abendrealschule
Rheine - Flachdachsanierung (Gebäudeteil Nord) |
64.000 EUR |
57.600 EUR ) |
-6.400 EUR |
Gesamt |
64.000 EUR |
57.600 EUR |
- 6.400 EUR |
Nach der
derzeitigen Planung übersteigen die förderfähigen Gesamtkosten die bewilligte
Fördersumme im KInvFG I um 107 TEUR, um so gegebenenfalls flexibler auf
Änderungen bei der Maßnahmenrealisierung reagieren zu können.
2. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II
(KInvFG II) – Anlage 2
Die Stadt Rheine
erhält aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II
(KIvFG II) rd. 4,123 Mio. EUR Zuwendungen an Bundesmitteln. Auch bei
diesem Förderprogramm beträgt der städtische Eigenanteil mindestens 10 %, so
dass die Fördermaßnahmen ein Volumen von insgesamt 4,535 Mio. EUR haben. Das
Mindestinvestitionsvolumen je Maßnahme liegt bei 40.000 EUR. In Zusammenhang
mit der unter Ziffer 1 genannten Gesetzesänderung ist der Förderzeitraum bei
diesem Programm ebenfalls um ein Jahr verlängert worden und endet nun am
31.12.2023. Letztmalig können in 2024 Mittel abgerufen werden.
Der Förderbereich
des KInvFG II umfasst Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die
Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit ausnahmeweise den Ersatzbau von allgemeinbildenden und
berufsbildenden Schulen. Dabei sind auch die für die Funktionsfähigkeit
der Gebäude erforderliche Ausstattung sowie notwendige ergänzende
Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen
Anforderungen an Schulgebäude förderfähig. Zu den Schulgebäuden zählen alle
Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder
berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen einschließlich
damit im Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule
zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern, z.B.
Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen, Arbeits- und Werkstätten, Ganztagsräume,
Labore.
Im Vergleich zur
Vorlage 338/19 haben sich zwischenzeitlich einige Änderungen ergeben, die sich
wie folgt auf die Ergebnisrechnung 2020 auswirken:
Maßnahme |
Aufwendungen
|
Fördermittel
|
Verschlechterung
(-)/ Verbesserung |
Kopernikus-Gymnasium – |
0
EUR (alt: 75.000 EUR) |
0
EUR (alt: 67.500 EUR) |
7.500 EUR |
Alexander-von-Humboldt-Schule – Dachsanierung
(unverändert) |
180.000 EUR |
162.000 EUR |
0 EUR |
Annetteschule - (Anpassung der Kostenkalkulation) |
42.000
EUR (alt: 75.000 EUR) |
37.800
EUR (alt: 67.500 EUR) |
3.300 EUR |
Emsland-Gymnasium - (Maßnahmendurchführung in 2021) |
0
EUR (alt: 150.000 EUR) |
0
EUR (alt: 135.000 EUR) |
15.000 EUR |
Emsland-Stadion - (Maßnahme entfällt) |
0
EUR (alt: 90.000 EUR) |
0
EUR (alt: 81.000 EUR) |
9.000 EUR |
Euregio-Gesamtschule - (Wechsel Förderprogramm, neue Förderung durch
Projektträger Jülich; Förderung 30 %, 24.000 EUR) |
80.000
EUR (alt: 80.0000 EUR) |
0
EUR (alt: 72.000 EUR) |
-72.000 EUR |
Overbergschule - (Förderfähigkeit kritisch) |
550.000
EUR (alt: 550.000 EUR) |
0
EUR (alt: 495.000 EUR) |
-495.000
EUR |
Kopernikus-Gymnasium - (Durchführung in Bauabschnitten) |
340.000
EUR (alt: 500.000 EUR) |
306.000
EUR (alt: 450.000 EUR) |
16.000 EUR |
Gesamt |
1.192.000 EUR (alt:
1.700.000 EUR) |
505.800 EUR (alt:
1.530.000 EUR) |
-516.200 EUR |
Von einer
Förderung der Maßnahmen an der Overbergschule wird nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung Münster abgesehen, da hier die Einhaltung von Förderkriterien
(insbesondere das Kriterium der Nachhaltigkeit) als kritisch angesehen wird.
Aufgrund dieser
Änderungen sollen die Fördermittel in 2020 anteilig für die nachstehenden
Maßnahmen eingesetzt werden:
Maßnahme |
Aufwendungen
|
Fördermittel
|
Verschlechterung
(-)/ Verbesserung |
Gymnasium Dionysianum – Sanierung
Wärmedämmverbundsystem |
0 EUR |
900.000 EUR |
900.000 EUR |
Gymnasium Dionysianum – (Wechsel des Förderprogramms, bisher: Gute Schule
2020) |
250.000 EUR |
225.000 EUR |
-25.000 EUR |
Euregio-Gesamtschule - (Wechsel des Förderprogramms, bisher: Gute Schule
2020) |
200.000 EUR |
180.000 EUR |
-20.000 EUR |
Gesamt |
450.000 EUR |
1.305.000 EUR |
855.000 EUR |
Für die Sanierung
des Wärmedämmverbundsystems am Gymnasium Dionysianum ist eine Rückstellung
gebildet worden, die nach Durchführung der Maßnahme entsprechend aufgelöst
wird. Daher stellen die Fördermittel in 2020 in voller Höhe eine Verbesserung
dar.
Die beiden
letztgenannten Maßnahmen sollten eigentlich über das Förderprogramm „Gute
Schule 2020“ abgewickelt werden. Da bei einigen Maßnahmen die Förderfähigkeit
in den jeweiligen Programmen als kritisch angesehen wird, wird es unter den
Förderprogrammen einige Verschiebungen geben.
Da die Mittel aus
dem KInvFG II bis Ende 2024 abgerufen werden können, werden zunächst vorrangig
die Fördermittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bei der Umsetzung
von Fördermaßnahmen berücksichtigt.
Die Verwendung der
noch offenen Fördermittel wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2021
konkretisiert.
3. Gute Schule 2020 – Anlage 3
Aus dem
Förderprogramm Gute Schule 2020 erhält die Stadt Rheine in den Jahren 2017 -
2020 jährlich jeweils rd. 1,750 Mio. EUR, also insgesamt rd. 7 Mio. EUR. Ein
städtischer Eigenanteil ist bei diesem Förderprogramm nicht zu leisten.
Es werden
grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und
Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich
dazugehörigen Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen finanziert. Ziel ist
auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie die
Ausstattung der Schulen (einschließlich der Anschaffung von
Einrichtungsgegenständen). Nicht förderfähig sind Investitionen und
Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter, reine
Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf.
Die Mittel sind
für das jeweilige Jahr abzurufen, können aber gegebenenfalls im Folgejahr
angefordert werden. Hiervon ausgenommen ist die aktuelle Jahresrate, da das
Förderprogramm am 31.12.2020 endet und die Mittel letztmalig im Dezember 2020
abgerufen werden können.
Aus den Änderungen
bei Ziffer 2 ergeben sich abweichend von Vorlage 338/19 auch Änderungen bei
diesem Förderprogramm.
Maßnahme |
Aufwendungen |
Fördermittel
|
Verschlechterung
(-)/ Verbesserung |
Grundschuloffensive
- |
600.000 EUR |
600.000 EUR |
0 EUR |
Grundschuloffensive
-Canisiusschule Altenrheine |
450.000 EUR |
450.000 EUR |
0 EUR |
Grundschuloffensive
- |
250.000 EUR |
250.000 EUR |
0 EUR |
Gymnasium
Dionysianum - (Wechsel
des Förderprogramms, neu: KInvFG II) |
0 EUR (alt:
250.000 EUR) |
0 EUR (alt:
250.000 EUR) |
0 EUR |
Euregio-Gesamtschule
- (Wechsel
des Förderprogramms, neu: KInvFG II) |
0 EUR (alt:
200.000 EUR) |
0 EUR (alt:
200.000 EUR) |
0 EUR |
Gesamt
|
1.300.000 EUR (alt: 1.750.000
EUR) |
1.300.000 EUR (alt:
1.750.000 EUR) |
0 EUR |
Aufgrund dieser
Änderungen sollen die Fördermittel in 2020 anteilig für die nachstehenden
Maßnahmen eingesetzt werden:
Maßnahme |
Aufwendungen
|
Fördermittel
|
Verschlechterung
(-)/ Verbesserung |
Diverse Schulen - |
450.000 EUR |
450.000 EUR |
-0 EUR |
Gesamt |
450.000 EUR |
450.000 EUR |
0 EUR |
Ursprünglich
sollten die Elektroarbeiten, die in 2020 für die Umsetzung des
Medienentwicklungsplanes erforderlich sind, mit Fördermitteln aus dem
Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ gefördert werden. Nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung gibt es hinsichtlich der Förderfähigkeit einiger aktueller
Maßnahmen Bedenken hinsichtlich der Förderfähigkeit, aus diesem Grund soll für
2020 ein Wechsel zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ erfolgen.
Einige Maßnahmen
werden unter Umständen zwar erst in 2021 beginnen, entscheidend ist bei diesem
Förderprogramm aber, dass die Mittelverwendung innerhalb von 48 Monaten nach
dem Mittelabruf erfolgt ist und entsprechend belegt werden kann.
4. DigitalPakt Schulen – Anlage 4
Die Stadt Rheine
erhält aus dem Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ rund 2,958 Mio. EUR.
Bei diesem
Förderprogramm beträgt der städtischen Eigenanteil mindestens 10 %, so dass
sich das Volumen
der Fördermaßnahmen auf insgesamt 3,287 Mio. EUR beläuft.
Schwerpunkt dieses
Förderprogramms ist die Verbesserung der Digitalisierung der Schulen. Gefördert
werden insbesondere Maßnahmen für den Aufbau und für die Verbesserung der
IT-Grundstruktur, d. h. für den Aufbau bzw. die Verbesserung einer digitalen
Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Aufbau eines schulischen
WLANs sowie Beschaffung und Einbau von Anzeige- und Interaktionsgeräten.
Weiterhin werden digitale Arbeitsgeräte, die insbesondere für die
technisch-naturwissenschaftliche Bildung sowie für die berufsbezogene
Ausbildung oder für Lehrerarbeitsplätze eingesetzt werden, gefördert. Die
Zuwendungen können auch für die Beschaffung von schulgebundenen, mobilen
Endgeräten eingesetzt werden, allerdings dürfen hierfür nur 20 Prozent der
Gesamtinvestitionen für alle allgemeinbildenden Schulen eines Schulträgers und
pro Schule maximal nur 25.000 EUR verwendet werden.
Für folgende
Fördermaßnahmen sollen in 2020 insgesamt rd. 529 TEUR abgerufen
werden:
Maßnahme |
Aufwendungen |
Fördermittel
|
Verschlechterung
(-)/ Verbesserung |
Diverse Schulen - |
200.000
EUR (alt: 850.000 EUR) |
0
EUR (alt: 765.000 EUR) |
-115.000 EUR |
Diverse Schulen - |
287.500 EUR |
258.750 EUR ) |
0 EUR |
Diverse Schulen - |
300.000 EUR |
270.000 EUR ( |
0 EUR |
Gesamt
|
787.500
EUR (alt:
1.437.500 EUR) |
528.750 EUR |
-115.000 EUR |
Einige Maßnahmen
mit einem Aufwandsvolumen von 200 TEUR, wie beispielsweise die Elektroarbeiten
an der Canisiusschule sowie an der Paul-Gerhardt-Schule und dem Gymnasium
Dionysianum, werden erst in Folgejahren realisiert werden. Andere Projekte mit
einem Maßnahmenvolumen in Höhe von 450 TEUR werden in 2020 durch einen Wechsel
in das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ refinanziert, so dass die Elektro- und
Verkabelungsarbeiten erst ab 2021 in diesem Förderprogramm berücksichtigt
werden.
Die Verwendung der
noch offenen Fördermittel wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2021
konkretisiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus Gründen der
Förderfähigkeit von Maßnahmen sind Verschiebungen und Wechsel innerhalb der
Förderprogramme zwingend erforderlich.
Die für 2020
vorgesehenen Änderungen führen im Haushaltsjahr 2020 insgesamt zu einer
Verbesserung von 478.900 Euro, die sich wie folgt zusammensetzt:
KInvFG
I |
25.100 EUR |
KInvFG
II |
338.800 EUR |
Gute
Schule 2020 |
0 EUR |
DigitalPakt
Schule |
-115.000 EUR |
Gesamt |
248.900 EUR |
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht über die Maßnahmen nach dem KInvFG I
Anlage 2: Übersicht über die Maßnahmen nach dem KInvFG II
Anlage 3: Übersicht über die Maßnahmen aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020
Anlage 4: Übersicht über die Maßnahmen aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule