Betreff
Maßnahmen aus den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Kapitel I, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Kapitel II, Gute Schule 2020 und Digitalpakt Schule
Vorlage
211/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel I und Kapitel II, Gute Schule 2020 und Digitalpakt Schulen in 2020 für die in der Begründung genannten Maßnahmen zu verwenden.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine erhält in 2020 Zuwendungen aus diversen Förderprogrammen. Ziel der Verwaltung ist die vollständige Inanspruchnahme der Fördergelder und ihre vorrangige Verwendung im Ergebnisplan. Der Rat der Stadt Rheine hat mit der Vorlage 338/19 letztmalig über die geplante Verwendung der Fördermittel entschieden. Zwischenzeitlich haben sich einige Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf einzelne Fördermaßnahmen haben und über die nachfolgend berichtet werden soll:

 

1. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Kapitel I (KInvFG I) – Anlage 1

 

Die Stadt Rheine erhält aus dem Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz –Kapitel I (KInvFG I) Zuwendungen aus Bundesmitteln von rund 4,069 Mio. EUR. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der energetischen Sanierung. Der städtische Eigenanteil beträgt 10 %, so dass das Volumen der Baukosten bei 4,521 Mio. EUR liegt. Der Förderzeitraum ist zwischenzeitlich aufgrund einer Gesetzesänderung im Frühjahr 2020 um ein Jahr verlängert worden und endet nun am 31.12.2021, wobei der Mittelabruf bis 2022 erfolgen muss.

 

Zum Abschluss des Förderprogrammes sollen noch einige Maßnahmen realisiert werden, bei denen sich entgegen der Vorlage 338/19 Änderungen ergeben, die sich wie folgt auf die Ergebnisrechnung 2020 auswirken:

 

Maßnahme

 Aufwendungen

 Fördermittel

Verschlechterung (-)/ Verbesserung

Stadthalle Rheine -
Austausch der Beleuchtungsmittel (Maßnahmenerweiterung, Durchführung in Bauabschnitten)

225.000 EUR

(alt: 150.000 EUR)

202.500 EUR

(alt: 135.000 EUR)

-7.500 EUR

 

Gymnasium Dionysianum -
Erneuerung Fenster

(Maßnahme entfällt)

0 EUR

(alt: 80.000 EUR)

0 EUR

(alt: 72.000 EUR)

            8.000 EUR

Euregio-Gesamtschule -
Dachsanierung Gebäudeteil A (Maßnahmenerweiterung)

140.000 EUR

(alt  80.000 EUR)

126.000 EUR

(alt: 72.000 EUR)

          -6.000 EUR

Marienschule Hauenhorst -
Dachsanierung Aula

(Maßnahme entfällt)

0 EUR     

(alt: 70.000 EUR)

0 EUR

(alt: 63.000 EUR)

            7.000 EUR

Sporthallen - Umstellung der Beleuchtung auf LED

(Durchführung in Bauabschnitten)

50.000 EUR

(alt: 350.000 EUR)

45.000 EUR

(alt. 315.000 EUR)

          30.000 EUR

Gesamt

415.000 EUR   

(alt: 730.000 EUR)

373.500 EUR

(alt: 657.000 EUR)

31.500 EUR         

 

 

Aufgrund der genannten Änderungen soll zusätzlich zu den bereits beschlossenen Projekten auch die nachstehende Maßnahme über dieses Förderprogramm abgewickelt werden:

 

Maßnahme

 Aufwendungen

 Fördermittel

Verschlechterung (-)/ Verbesserung

Abendrealschule Rheine - Flachdachsanierung (Gebäudeteil Nord)

        64.000 EUR

   57.600 EUR

)

     -6.400 EUR

Gesamt

         64.000 EUR

   57.600 EUR

    - 6.400 EUR

 

Nach der derzeitigen Planung übersteigen die förderfähigen Gesamtkosten die bewilligte Fördersumme im KInvFG I um 107 TEUR, um so gegebenenfalls flexibler auf Änderungen bei der Maßnahmenrealisierung reagieren zu können.

 

 

2. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II (KInvFG II) – Anlage 2

 

Die Stadt Rheine erhält aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel II (KIvFG II) rd. 4,123 Mio. EUR Zuwendungen an Bundesmitteln. Auch bei diesem Förderprogramm beträgt der städtische Eigenanteil mindestens 10 %, so dass die Fördermaßnahmen ein Volumen von insgesamt 4,535 Mio. EUR haben. Das Mindestinvestitionsvolumen je Maßnahme liegt bei 40.000 EUR. In Zusammenhang mit der unter Ziffer 1 genannten Gesetzesänderung ist der Förderzeitraum bei diesem Programm ebenfalls um ein Jahr verlängert worden und endet nun am 31.12.2023. Letztmalig können in 2024 Mittel abgerufen werden.

 

Der Förderbereich des KInvFG II umfasst Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmeweise den Ersatzbau von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Dabei sind auch die für die Funktionsfähigkeit der Gebäude erforderliche Ausstattung sowie notwendige ergänzende Infrastrukturmaßnahmen einschließlich solcher zur Gewährleistung der digitalen Anforderungen an Schulgebäude förderfähig. Zu den Schulgebäuden zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern, z.B. Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen, Arbeits- und Werkstätten, Ganztagsräume, Labore.

 

Im Vergleich zur Vorlage 338/19 haben sich zwischenzeitlich einige Änderungen ergeben, die sich wie folgt auf die Ergebnisrechnung 2020 auswirken:

 

Maßnahme

Aufwendungen

Fördermittel

Verschlechterung (-)/ Verbesserung

Kopernikus-Gymnasium –
Erneuerung Klassentüren
(Maßnahmendurchführung in 2021)

0 EUR

(alt: 75.000 EUR)

0 EUR

(alt: 67.500 EUR)

            7.500 EUR

Alexander-von-Humboldt-Schule – Dachsanierung (unverändert)

   180.000 EUR

  162.000 EUR

                   0 EUR

Annetteschule -
Erneuerung Pausen-WC

(Anpassung der Kostenkalkulation)

42.000 EUR

(alt: 75.000 EUR)

37.800 EUR

(alt: 67.500 EUR)

            3.300 EUR

Emsland-Gymnasium -
Brandschutzmaßnahmen, Akustikdecke, Erneuerung der Flurbeleuchtung

(Maßnahmendurchführung in 2021)

0 EUR

(alt: 150.000 EUR)

0 EUR

(alt: 135.000 EUR)

          15.000 EUR

Emsland-Stadion -
Sanierung des Flachdachs der
Hausmeisterwohnung

(Maßnahme entfällt)

0 EUR   

(alt: 90.000 EUR)

0 EUR

(alt: 81.000 EUR)

            9.000 EUR

Euregio-Gesamtschule -
Umstellung LED-Beleuchtung
(ein Gebäudeteil)

(Wechsel Förderprogramm, neue Förderung durch Projektträger Jülich; Förderung 30 %, 24.000 EUR)

80.000 EUR   

(alt: 80.0000 EUR)

0 EUR

(alt: 72.000 EUR)

         -72.000 EUR

Overbergschule -
Herrichtung für die Paul-Gerhardt-Schule und andere Ausweichklassen (Fenster, Böden, Medienentwicklungsplan, Brandschutz, Decken, Beleuchtung, etc.)

(Förderfähigkeit kritisch)

550.000 EUR  

(alt: 550.000 EUR)

0 EUR

(alt: 495.000 EUR)

-495.000 EUR

Kopernikus-Gymnasium -
(Teil-) Sanierung Sporthalle, 1. BA

(Durchführung in Bauabschnitten)

340.000 EUR

(alt: 500.000 EUR)

306.000 EUR

(alt: 450.000 EUR)

          16.000 EUR

Gesamt

1.192.000 EUR

(alt: 1.700.000 EUR)

505.800 EUR

(alt: 1.530.000 EUR)

       -516.200 EUR

 

Von einer Förderung der Maßnahmen an der Overbergschule wird nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Münster abgesehen, da hier die Einhaltung von Förderkriterien (insbesondere das Kriterium der Nachhaltigkeit) als kritisch angesehen wird.

 

Aufgrund dieser Änderungen sollen die Fördermittel in 2020 anteilig für die nachstehenden Maßnahmen eingesetzt werden:

 

Maßnahme

Aufwendungen

Fördermittel

Verschlechterung (-)/ Verbesserung

Gymnasium Dionysianum – Sanierung Wärmedämmverbundsystem

       0 EUR

     900.000 EUR

       900.000 EUR

Gymnasium Dionysianum –
Sanierung Biologieräume

(Wechsel des Förderprogramms, bisher: Gute Schule 2020)

        250.000 EUR

     225.000 EUR

         -25.000 EUR

Euregio-Gesamtschule -
 Dachsanierung Gebäudeteil B

(Wechsel des Förderprogramms, bisher: Gute Schule 2020)

        200.000 EUR

     180.000 EUR

         -20.000 EUR

Gesamt

       450.000 EUR

  1.305.000 EUR

       855.000 EUR

 

Für die Sanierung des Wärmedämmverbundsystems am Gymnasium Dionysianum ist eine Rückstellung gebildet worden, die nach Durchführung der Maßnahme entsprechend aufgelöst wird. Daher stellen die Fördermittel in 2020 in voller Höhe eine Verbesserung dar. 

Die beiden letztgenannten Maßnahmen sollten eigentlich über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ abgewickelt werden. Da bei einigen Maßnahmen die Förderfähigkeit in den jeweiligen Programmen als kritisch angesehen wird, wird es unter den Förderprogrammen einige Verschiebungen geben.

 

Da die Mittel aus dem KInvFG II bis Ende 2024 abgerufen werden können, werden zunächst vorrangig die Fördermittel aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen berücksichtigt.

 

Die Verwendung der noch offenen Fördermittel wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 konkretisiert.

 

 

3. Gute Schule 2020 – Anlage 3

 

Aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 erhält die Stadt Rheine in den Jahren 2017 - 2020 jährlich jeweils rd. 1,750 Mio. EUR, also insgesamt rd. 7 Mio. EUR. Ein städtischer Eigenanteil ist bei diesem Förderprogramm nicht zu leisten.

 

Es werden grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen finanziert. Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie die Ausstattung der Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf.

 

Die Mittel sind für das jeweilige Jahr abzurufen, können aber gegebenenfalls im Folgejahr angefordert werden. Hiervon ausgenommen ist die aktuelle Jahresrate, da das Förderprogramm am 31.12.2020 endet und die Mittel letztmalig im Dezember 2020 abgerufen werden können.

 

Aus den Änderungen bei Ziffer 2 ergeben sich abweichend von Vorlage 338/19 auch Änderungen bei diesem Förderprogramm.

 

Maßnahme 

Aufwendungen

Fördermittel

Verschlechterung (-)/ Verbesserung

Grundschuloffensive -
Paul-Gerhardt-Schule (unverändert)

     600.000 EUR

     600.000 EUR

        0 EUR

Grundschuloffensive -Canisiusschule Altenrheine
(unverändert)

     450.000 EUR

     450.000 EUR

        0 EUR

Grundschuloffensive -
Brandschutzmaßnahmen
(unverändert)

     250.000 EUR

250.000 EUR

        0 EUR

Gymnasium Dionysianum -
Sanierung Biologieräume

(Wechsel des Förderprogramms, neu: KInvFG II)

0 EUR

(alt: 250.000 EUR)

0 EUR

(alt: 250.000 EUR)

0 EUR

Euregio-Gesamtschule -
Dachsanierung Gebäudeteil B

(Wechsel des Förderprogramms, neu: KInvFG II)

0 EUR

(alt: 200.000 EUR)

0 EUR

(alt: 200.000 EUR)

0 EUR

Gesamt

1.300.000 EUR    

(alt: 1.750.000 EUR)

1.300.000 EUR

(alt: 1.750.000 EUR)

0 EUR

 

Aufgrund dieser Änderungen sollen die Fördermittel in 2020 anteilig für die nachstehenden Maßnahmen eingesetzt werden:

 

Maßnahme

Aufwendungen

Fördermittel

Verschlechterung (-)/ Verbesserung

Diverse Schulen -
Medienentwicklungsplan – Elektro- u. Verkabelungsarbeiten

        450.000 EUR

     450.000 EUR

       -0 EUR

Gesamt

        450.000 EUR

    450.000 EUR

       0 EUR

 

Ursprünglich sollten die Elektroarbeiten, die in 2020 für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes erforderlich sind, mit Fördermitteln aus dem Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ gefördert werden. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung gibt es hinsichtlich der Förderfähigkeit einiger aktueller Maßnahmen Bedenken hinsichtlich der Förderfähigkeit, aus diesem Grund soll für 2020 ein Wechsel zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ erfolgen.

 

Einige Maßnahmen werden unter Umständen zwar erst in 2021 beginnen, entscheidend ist bei diesem Förderprogramm aber, dass die Mittelverwendung innerhalb von 48 Monaten nach dem Mittelabruf erfolgt ist und entsprechend belegt werden kann.

 

 

4. DigitalPakt Schulen – Anlage 4

 

Die Stadt Rheine erhält aus dem Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ rund 2,958 Mio. EUR.

Bei diesem Förderprogramm beträgt der städtischen Eigenanteil mindestens 10 %, so dass

sich das Volumen der Fördermaßnahmen auf insgesamt 3,287 Mio. EUR beläuft.

 

Schwerpunkt dieses Förderprogramms ist die Verbesserung der Digitalisierung der Schulen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen für den Aufbau und für die Verbesserung der IT-Grundstruktur, d. h. für den Aufbau bzw. die Verbesserung einer digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Aufbau eines schulischen WLANs sowie Beschaffung und Einbau von Anzeige- und Interaktionsgeräten. Weiterhin werden digitale Arbeitsgeräte, die insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung sowie für die berufsbezogene Ausbildung oder für Lehrerarbeitsplätze eingesetzt werden, gefördert. Die Zuwendungen können auch für die Beschaffung von schulgebundenen, mobilen Endgeräten eingesetzt werden, allerdings dürfen hierfür nur 20 Prozent der Gesamtinvestitionen für alle allgemeinbildenden Schulen eines Schulträgers und pro Schule maximal nur 25.000 EUR verwendet werden.

 

Für folgende Fördermaßnahmen sollen in 2020 insgesamt rd. 529 TEUR abgerufen

werden:

 

Maßnahme 

Aufwendungen

Fördermittel

Verschlechterung (-)/ Verbesserung

Diverse Schulen -
Medienentwicklungsplan –
Elektro- u. Verkabelungsarbeiten

200.000 EUR

(alt: 850.000 EUR)

0 EUR

(alt: 765.000 EUR)

       -115.000 EUR

Diverse Schulen -
Medienentwicklungsplan –
mobile Endgeräte (unverändert)

     287.500 EUR

258.750 EUR

)

        0 EUR

Diverse Schulen -
Medienentwicklungsplan –
interaktive Tafeln (unverändert)

   300.000 EUR

     270.000 EUR (

        0 EUR

Gesamt

787.500 EUR 

(alt: 1.437.500 EUR)

528.750 EUR
(alt: 1.293.750 EUR)

-115.000 EUR

 

Einige Maßnahmen mit einem Aufwandsvolumen von 200 TEUR, wie beispielsweise die Elektroarbeiten an der Canisiusschule sowie an der Paul-Gerhardt-Schule und dem Gymnasium Dionysianum, werden erst in Folgejahren realisiert werden. Andere Projekte mit einem Maßnahmenvolumen in Höhe von 450 TEUR werden in 2020 durch einen Wechsel in das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ refinanziert, so dass die Elektro- und Verkabelungsarbeiten erst ab 2021 in diesem Förderprogramm berücksichtigt werden.

 

Die Verwendung der noch offenen Fördermittel wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 konkretisiert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Aus Gründen der Förderfähigkeit von Maßnahmen sind Verschiebungen und Wechsel innerhalb der Förderprogramme zwingend erforderlich.

 

Die für 2020 vorgesehenen Änderungen führen im Haushaltsjahr 2020 insgesamt zu einer Verbesserung von 478.900 Euro, die sich wie folgt zusammensetzt:

 

KInvFG I

25.100 EUR

KInvFG II

338.800 EUR

Gute Schule 2020

   0 EUR

DigitalPakt Schule

-115.000 EUR

Gesamt

248.900 EUR

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht über die Maßnahmen nach dem KInvFG I

Anlage 2: Übersicht über die Maßnahmen nach dem KInvFG II

Anlage 3: Übersicht über die Maßnahmen aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020

Anlage 4: Übersicht über die Maßnahmen aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule