mit Aufstellung überdachter Radabstellanlagen und Serviceeinrichtungen
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Bauausschuss nimmt die Planungen zur Umgestaltung der Mühlenstraße und
Aufstellung überdachter Radabstellanlagen und Serviceeinrichtungen (zwischen
Emsstraße und Heiliggeistplatz) zur Kenntnis und beschließt deren Offenlage in
den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Allgemeines:
In seiner Sitzung am 26.09.2017 hat der Rat der Stadt Rheine der
Umsetzung der Fördermaßnahme KONRAD („Klimaschutz durch Optimierung der
Nahmobilität und des Radverkehrs in Rheine“) zugestimmt, die im Rahmen des Bundeswettbewerbs
„Klimaschutz durch Radverkehr“ in den nächsten 3 Jahren durchgeführt wird.
Hinter dem Projekt KONRAD verbirgt sich ein ganzes Paket von
Maßnahmen, wie z. B. die Installation von Service-Einrichtungen (Ladestationen
für Elektroräder, überdachte Radabstellstationen, Fahrradabstellbügel, usw.),
die Anschaffung elektrisch betriebener Lastenräder, die radverkehrsfreundliche
Umprogrammierung von Ampeln. Diese Maßnahmen werden vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit einer Förderquote von
70 % gefördert.
Eine Einzelmaßnahme des
Maßnahmenpakets ist die überdachte Radabstellanlage im Innenstadtbereich in der
Mühlenstraße mit einer Servicestationen (Reparaturstation mit Werkzeug).
2.
Bestandssituation:
Die Mühlenstraße ist aktuell mit einem
konventionellen Ausbauquerschnitt im Separationssystem ausgestattet. Die
beidseitigen Gehwege sind dabei durch Hochborde räumlich von der Fahrbahn
getrennt. Die Hochborde gehen im Einmündungsbereich zur Emsstraße ein den niveaugleichen
Ausbau der Fußgängerzone über. Auf der nordöstlichen Fahrbahn der Mühlenstraße
sind senkrecht zur Fahrtrichtung mehrere Fahrradständer aufgestellt worden. In
diesem Bereich ist die Strecke als Fußgängerzone ausgeschildert.
3.
Beschreibung der Maßnahme:
Durch die Aufstellung überdachter
Radabstellanlagen und Serviceeinrichtungen sollen geordnete
Abstellmöglichkeiten geschaffen, die Attraktivität der Fahrradnutzung
gesteigert und die touristische Infrastruktur verbessert werden.
Im Zuge der dadurch anfallenden Arbeiten soll
die Barrierefreiheit der Mühlenstraße angepasst und das Teilstück von der
Emsstraße bis zum Heiliggeistplatz niveaugleich - in Anlehnung an die bereits
im Zuge des Rahmenplans Innenstadt umgestalteten Straßen (z. B. Herrenschreiberstraße)
umgebaut werden.
3.1.
Querschnitt/ Materialität
Die gesamte Oberfläche wird niveaugleich
hergestellt. Aufgrund der vorgesehenen überdachten Radabstellanlagen wird keine
Aufteilung in Fahrgasse und Randbereiche vorgeschlagen. Als Gestaltungselement
wird ein im Format andersartig gepflasterter Streifen angelegt, der die
Ausstattungselemente (Fahrradständer, Beleuchtung, Grün) aufnimmt. Die
Entwässerungsrinne wird in etwa in der Mitte der Fläche und vor den
Radabstellanlagen liegen, so dass diese optisch von der restlichen Fläche
abgetrennt werden.
Die Parzellenbreite beträgt im Bereich des
Heiliggeistplatzes ca. 12 m und verengt sich bis zur Emsstraße auf etwa 10 m.
Die zu verwendenden Materialien, Formate und
das Verlegemuster orientieren sich z. B. an der Münsterstraße oder an der
nördlichen Herrenschreiberstraße. Es wird Betonsteinpflaster mit
Natursteinvorsatz im Farbton grau-granit verwendet, der in der optischen
Wahrnehmung einem Naturstein stark ähnelt.
Die gesamte Verkehrsfläche erhält eine
Pflasterung mit drei verschiedenen Steinformaten (~36/24, ~24/24 und ~16/32);
der Bereich der Radabstellfläche wird mit nur einem Steinformat (~36/24)
gepflastert. Durch die unterschiedlichen Verlegemuster kann sich die
Radabstellfläche - trotz einer einheitlichen Oberfläche - von der
umschließenden Verkehrsfläche abheben. Zusätzlich entsteht dadurch, dass ein
gemeinsames Steinformat in beiden Flächen verwendet wird, ein harmonisches
Gesamtbild.
Die Anordnung einer taktilen Leitlinie ist in
dieser Planung nicht berücksichtigt, da die Mühlenstraße nicht Bestandteil
einer Hauptroute für Fußgänger ist. Diese Festlegung hat im Teilprojekt C2
„Fußgänger- und Barrierecheck“ stattgefunden. Ausführungen hierzu sind der
Vorlage 077/17 für den Bauausschuss am 9. März 2017 zu entnehmen.
3.2. Ausstattung/ Grün
Bezüglich der Fahrradständer wird zusätzlich
auf die Untersuchung im Rahmen „Fahrradabstellorte in der Innenstadt“
verwiesen. Demnach sollen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder von der Emsstraße
bis zum Beginn des Heiliggeistplatzes ermöglicht werden. Wie in der Fördermaßnahme
KONRAD vorgesehen, werden 4 Fahrradüberdachungen, 2 Schließfachanlagen sowie
eine Servicestation aufgestellt. In Verlängerung werden bis zum Beginn des
Heiliggeistplatzes Fahrradbügeln eingebaut. Die Fahrradbügel sind im Projekt C1
„Gestaltungszielsetzungen für die Fußgängerzone“ festgelegt worden.
Aufgrund der Enge des Verkehrsraumes und der
bei Veranstaltungen erforderlichen Freifläche zum Aufstellen einer Bühne im
Bereich zur Emsstraße werden nur auf der nordwestlichen Seite in der
Fahrradabstellfläche zwei Baumstandorte vorgesehen.
3.3. Beleuchtung
Die Ausstattung mit Beleuchtung ist inhaltlich
im Teilprojekt C8 „Beleuchtungskonzept In-nenstadt“ des Rahmenplan Innenstadt
angelegt (Beschluss im BauA am 24.11.2016). Modelle für dessen Umsetzung sind
auch im Gestaltungskatalog dargestellt.
Die Leuchten werden einseitig im Bereich der
Fahrradabstellflächen angeordnet, die Abstände der Leuchten werden etwa 15 m
betragen. Es werden Mastleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von etwa 5 m
aufgestellt. Die Lichtfarbe soll dem Beleuchtungs- und Gestaltungskonzept
entsprechend 3000 K sein. Das entspricht einem warmweißen Licht.
4. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der
Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern
und allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen
zu geben.
5. Ausbauzeitpunkt:
Die überdachte Radabstellanlage sowie die
Servicestation (Reparaturstation mit Werkzeug), die Schließfachanlagen und die
Fahrradbügel werden durch das Förderprojekt KONRAD im Rahmen des
Bundeswettbewerbes "Klimaschutz durch Radverkehr" gefördert. Der
Bewilligungszeitraum für dieses Projekt erstreckt sich über den Zeitraum vom
01.06.2018 bis 31.05.2021.
Die Umgestaltung der Mühlenstraße von
Emsstraße bis Beginn Heiliggeistplatz muss vor Aufstellung der zuvor genannten,
förderfähigen Ausstattungsgegenstände erfolgt sein. Daher muss mit den Arbeiten
zeitnah - möglichst noch in 2020 – begonnen werden, um den Bewilligungszeitraum
für o. g. Förderprojekt einhalten zu können.
6. Finanzierung:
Die überdachte Radabstellanlage inklusive
Servicestation und Schließfachanlagen ist als Einzelmaßnahme im Förderprojekt
KONRAD enthalten und dort mit 80.920,00 € (brutto) veranschlagt. Das Projekt
wird mit einer Förderquote von 70 Prozent gefördert.
Die erforderlichen investiven Mittel in Höhe
von 132.000 € für die Umgestaltung der Mühlenstraße werden aus dem Produkt
53014 „Baustraßen, Radwege, kleine Abschnitte“ finanziert.
7. Auswirkungen auf
den kommunalen Klimaschutz:
Die Schaffung von überdachten
Radabstellanlagen sowie die Aufstellung von Fahrradanlehnbügel führen zu einer
Förderung des Radverkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert
wird.
Ebenso tragen die Anpflanzung von Bäumen sowie
die Anlegung von Grünflächen zur Verbesserung des Kleinklimas und somit zum
Klimaschutz bei.
Anlagen:
Lageplanverkleinerung ohne Maßstab
Regelquerschnitt