Betreff
Umgestaltung der Mühlenstraße (zwischen Emsstraße und Heiliggeistplatz)
mit Aufstellung überdachter Radabstellanlagen und Serviceeinrichtungen
Vorlage
213/20
Aktenzeichen
TBR-Lö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Planungen zur Umgestaltung der Mühlenstraße und Aufstellung überdachter Radabstellanlagen und Serviceeinrichtungen (zwischen Emsstraße und Heiliggeistplatz) zur Kenntnis und beschließt deren Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine AöR im Neuen Rathaus.

 


Begründung:

 

1.      Allgemeines:

 

In seiner Sitzung am 26.09.2017 hat der Rat der Stadt Rheine der Umsetzung der Fördermaßnahme KONRAD („Klimaschutz durch Optimierung der Nahmobilität und des Radverkehrs in Rheine“) zugestimmt, die im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“ in den nächsten 3 Jahren durchgeführt wird.

Hinter dem Projekt KONRAD verbirgt sich ein ganzes Paket von Maßnahmen, wie z. B. die Installation von Service-Einrichtungen (Ladestationen für Elektroräder, überdachte Radabstellstationen, Fahrradabstellbügel, usw.), die Anschaffung elektrisch betriebener Lastenräder, die radverkehrsfreundliche Umprogrammierung von Ampeln. Diese Maßnahmen werden vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit einer Förderquote von 70 % gefördert.

Eine Einzelmaßnahme des Maßnahmenpakets ist die überdachte Radabstellanlage im Innenstadtbereich in der Mühlenstraße mit einer Servicestationen (Reparaturstation mit Werkzeug).

 

 

2.      Bestandssituation:

 

Die Mühlenstraße ist aktuell mit einem konventionellen Ausbauquerschnitt im Separationssystem ausgestattet. Die beidseitigen Gehwege sind dabei durch Hochborde räumlich von der Fahrbahn getrennt. Die Hochborde gehen im Einmündungsbereich zur Emsstraße ein den niveaugleichen Ausbau der Fußgängerzone über. Auf der nordöstlichen Fahrbahn der Mühlenstraße sind senkrecht zur Fahrtrichtung mehrere Fahrradständer aufgestellt worden. In diesem Bereich ist die Strecke als Fußgängerzone ausgeschildert.

 

 

3.      Beschreibung der Maßnahme:

 

Durch die Aufstellung überdachter Radabstellanlagen und Serviceeinrichtungen sollen geordnete Abstellmöglichkeiten geschaffen, die Attraktivität der Fahrradnutzung gesteigert und die touristische Infrastruktur verbessert werden.

Im Zuge der dadurch anfallenden Arbeiten soll die Barrierefreiheit der Mühlenstraße angepasst und das Teilstück von der Emsstraße bis zum Heiliggeistplatz niveaugleich - in Anlehnung an die bereits im Zuge des Rahmenplans Innenstadt umgestalteten Straßen (z. B. Herrenschreiberstraße) umgebaut werden.

 

 

3.1.   Querschnitt/ Materialität

 

Die gesamte Oberfläche wird niveaugleich hergestellt. Aufgrund der vorgesehenen überdachten Radabstellanlagen wird keine Aufteilung in Fahrgasse und Randbereiche vorgeschlagen. Als Gestaltungselement wird ein im Format andersartig gepflasterter Streifen angelegt, der die Ausstattungselemente (Fahrradständer, Beleuchtung, Grün) aufnimmt. Die Entwässerungsrinne wird in etwa in der Mitte der Fläche und vor den Radabstellanlagen liegen, so dass diese optisch von der restlichen Fläche abgetrennt werden.

Die Parzellenbreite beträgt im Bereich des Heiliggeistplatzes ca. 12 m und verengt sich bis zur Emsstraße auf etwa 10 m.

Die zu verwendenden Materialien, Formate und das Verlegemuster orientieren sich z. B. an der Münsterstraße oder an der nördlichen Herrenschreiberstraße. Es wird Betonsteinpflaster mit Natursteinvorsatz im Farbton grau-granit verwendet, der in der optischen Wahrnehmung einem Naturstein stark ähnelt.

Die gesamte Verkehrsfläche erhält eine Pflasterung mit drei verschiedenen Steinformaten (~36/24, ~24/24 und ~16/32); der Bereich der Radabstellfläche wird mit nur einem Steinformat (~36/24) gepflastert. Durch die unterschiedlichen Verlegemuster kann sich die Radabstellfläche - trotz einer einheitlichen Oberfläche - von der umschließenden Verkehrsfläche abheben. Zusätzlich entsteht dadurch, dass ein gemeinsames Steinformat in beiden Flächen verwendet wird, ein harmonisches Gesamtbild.

Die Anordnung einer taktilen Leitlinie ist in dieser Planung nicht berücksichtigt, da die Mühlenstraße nicht Bestandteil einer Hauptroute für Fußgänger ist. Diese Festlegung hat im Teilprojekt C2 „Fußgänger- und Barrierecheck“ stattgefunden. Ausführungen hierzu sind der Vorlage 077/17 für den Bauausschuss am 9. März 2017 zu entnehmen.

 

 

3.2.   Ausstattung/ Grün

 

Bezüglich der Fahrradständer wird zusätzlich auf die Untersuchung im Rahmen „Fahrradabstellorte in der Innenstadt“ verwiesen. Demnach sollen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder von der Emsstraße bis zum Beginn des Heiliggeistplatzes ermöglicht werden. Wie in der Fördermaßnahme KONRAD vorgesehen, werden 4 Fahrradüberdachungen, 2 Schließfachanlagen sowie eine Servicestation aufgestellt. In Verlängerung werden bis zum Beginn des Heiliggeistplatzes Fahrradbügeln eingebaut. Die Fahrradbügel sind im Projekt C1 „Gestaltungszielsetzungen für die Fußgängerzone“ festgelegt worden.

Aufgrund der Enge des Verkehrsraumes und der bei Veranstaltungen erforderlichen Freifläche zum Aufstellen einer Bühne im Bereich zur Emsstraße werden nur auf der nordwestlichen Seite in der Fahrradabstellfläche zwei Baumstandorte vorgesehen. 

 

 

3.3.   Beleuchtung

 

Die Ausstattung mit Beleuchtung ist inhaltlich im Teilprojekt C8 „Beleuchtungskonzept In-nenstadt“ des Rahmenplan Innenstadt angelegt (Beschluss im BauA am 24.11.2016). Modelle für dessen Umsetzung sind auch im Gestaltungskatalog dargestellt. 

Die Leuchten werden einseitig im Bereich der Fahrradabstellflächen angeordnet, die Abstände der Leuchten werden etwa 15 m betragen. Es werden Mastleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von etwa 5 m aufgestellt. Die Lichtfarbe soll dem Beleuchtungs- und Gestaltungskonzept entsprechend 3000 K sein. Das entspricht einem warmweißen Licht.

 

 

4.      Bürgerbeteiligung:

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern und allen Interessierten Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.

 

 

5.      Ausbauzeitpunkt:

 

Die überdachte Radabstellanlage sowie die Servicestation (Reparaturstation mit Werkzeug), die Schließfachanlagen und die Fahrradbügel werden durch das Förderprojekt KONRAD im Rahmen des Bundeswettbewerbes "Klimaschutz durch Radverkehr" gefördert. Der Bewilligungszeitraum für dieses Projekt erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.06.2018 bis 31.05.2021.

 

Die Umgestaltung der Mühlenstraße von Emsstraße bis Beginn Heiliggeistplatz muss vor Aufstellung der zuvor genannten, förderfähigen Ausstattungsgegenstände erfolgt sein. Daher muss mit den Arbeiten zeitnah - möglichst noch in 2020 – begonnen werden, um den Bewilligungszeitraum für o. g. Förderprojekt einhalten zu können.

 

 

6.      Finanzierung:

 

Die überdachte Radabstellanlage inklusive Servicestation und Schließfachanlagen ist als Einzelmaßnahme im Förderprojekt KONRAD enthalten und dort mit 80.920,00 € (brutto) veranschlagt. Das Projekt wird mit einer Förderquote von 70 Prozent gefördert.

Die erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 132.000 € für die Umgestaltung der Mühlenstraße werden aus dem Produkt 53014 „Baustraßen, Radwege, kleine Abschnitte“ finanziert.

 

 

7.      Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz:

 

Die Schaffung von überdachten Radabstellanlagen sowie die Aufstellung von Fahrradanlehnbügel führen zu einer Förderung des Radverkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird. 

Ebenso tragen die Anpflanzung von Bäumen sowie die Anlegung von Grünflächen zur Verbesserung des Kleinklimas und somit zum Klimaschutz bei.

 


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerung ohne Maßstab

Regelquerschnitt