Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die
Änderungen am gesetzlichen Trägeranteil zur Finanzierung der
Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt
die Verwaltung, mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine
Vereinbarungen abzuschließen, die einerseits den Trägern Planungssicherheit
bieten, andererseits aber auch die Interessen der Stadt Rheine an der Erfüllung
der übertragenen Aufgabe sichern.
Begründung:
Derzeitiger Ist-Stand
Die
Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in NRW fußt auf 4 Standbeinen.
Grundsätzlich teilen sich Land, Kommunen, Träger der Kitas und die Eltern die
Kosten für den Kitabetrieb.
Das
örtliche Jugendamt gewährt den Trägern der Kitas für den Großteil der
Betriebskosten einen Zuschuss. Ein kleiner Teil der Betriebskosten verbleibt
als gesetzlicher Anteil beim Träger.
Die
Kosten der örtlichen Jugendämter werden zu einem größeren Teil vom Land durch
Zuschüsse und zu einem kleineren Teil von den Eltern durch Beiträge erstattet.
Die
folgende Tabelle (gültig vom 01.08.2008 bis zum 31.07.2020) veranschaulicht die
Zusammenhänge und macht deutlich, dass je nach Art des Trägers die Finanzierung
unterschiedlich verläuft.
Gültig
bis 31.07.2020 |
Kirchliche Träger |
Sonstige freie Träger |
Elterninitiativen |
Kommunen |
Trägeranteil |
12
% |
9
% |
4
% |
21
% |
Landeszuschuss |
36,5
% |
36,0
% |
38,5
% |
30
% |
Anteil der Kommune * |
51,5
% |
55
% |
57,5
% |
49
% |
Summe |
100
% |
100
% |
100
% |
100
% |
*Der
Anteil der Kommune wird noch durch die Elternbeiträge verringert. Die Höhe des
Anteils ist aber für die weiteren Ausführungen/Vergleichsberechnungen nicht
relevant, so dass auf eine Darstellung verzichtet wird.
Bei
einer kommunalen Kita errechnet sich für die Kommune ein Kostenanteil von 70 %.
Dagegen liegen die kommunalen Kostenanteile für Kitas, die in fremder
Trägerschaft sind, nur zwischen 51,5 und 57,5 %. Aus fiskalischen Gründen ist
daher der Verzicht auf kommunale Kitas sinnvoll. Selbst die freiwillige
Übernahme des vollständigen Trägeranteils durch die Kommunen erhöht die
Kostenbeteiligung auf maximal 64 %.
Vor
diesem Hintergrund wird seit Inkrafttreten des KiBiz am 01.08.2008 den Trägern
der Kitas der Trägeranteil im Rahmen des sogenannten „Rheiner Modells“
teilweise oder vollständig erstattet.
Träger |
Trägeranteil |
Erstattung
im Rheiner Modell |
Elterninitiativen |
4
% |
vollständig |
Sonstige freie Träger |
9
% |
vollständig |
Caritasverband Rheine (wird vom Gesetzgeber als kirchlicher
Träger eingestuft) |
12
% |
vollständig |
Kirchliche Träger |
12
% |
anteilig |
Die
anteilige Erstattung des Trägeranteils für die kirchlichen Träger wird jedes
Jahr neu berechnet. Rechengrundlage ist dabei die Selbstverpflichtung der kath.
Kirchengemeinden in Rheine, für je 60 Katholiken einen Kitaplatz voll zu
finanzieren. Die darüberhinausgehende Anzahl von Kitaplätzen in den kath.
Kindertageseinrichtungen werden als „Überhangplätze“ bezeichnet. Für diese
Überhangplätze wird der Trägeranteil von der Stadt Rheine vollständig
erstattet. Im letzten Kitajahr betrug die anteilige Erstattung rund 47 % des
Trägeranteils.
Der
Trägeranteil der evangelischen Kitas in Rheine wird im Rahmen der
Gleichbehandlung mit dem gleichen Prozentsatz anteilig erstattet.
Änderungen im KiBiz ab dem
01.08.2020
Mit
den Änderungen im KiBiz, die ab dem 01.08.2020 in Kraft treten, wurde die
Finanzierung der Kitas neu geregelt. U.a. wurden die prozentualen Trägeranteile
gesenkt.
Neu
ab 01.08.2020 |
Kirchliche Träger |
Sonstige freie Träger |
Elterninitiativen |
Kommunen |
Trägeranteil |
10,3
% |
7,8% |
3,4
% |
12,5
% |
Landeszuschuss |
40,3
% |
40,0
% |
42,3
% |
40,2
% |
Anteil der Kommune * |
49,4
% |
52,2
% |
54,3
% |
47,3
% |
Summe |
100
% |
100
% |
100
% |
100
% |
Die
prozentuale Senkung des Trägeranteils führt jedoch nicht zu einer Entlastung
der Träger.
Durch
die deutliche Erhöhung der Kindpauschalen zum 01.08.2020 hätten die Träger bei
gleichbleibenden Trägeranteilen auch deutlich höherer Aufwendungen gehabt.
Dieses wollte der Gesetzgeber vermeiden und hat den Trägeranteil prozentual so
angepasst, dass die finanzielle Belastung für die Träger nahezu unverändert
bleibt.
Die
Änderungen im KiBiz zum 01.08.2020 haben daher auf den Umfang des Rheiner
Modells keine Auswirkungen.
Vereinbarungen mit den Trägern
Mit
den Trägern der katholischen und evangelischen Kindertageseinrichtungen in
Rheine wurden nach Einführung des KiBiz im Jahr 2008 Vereinbarungen zum
„Rheiner Modell“ getroffen.
Neben
den Festlegungen zur Erstattung des Trägeranteils sind in diesen Vereinbarungen
auch Festlegungen zu Gunsten der Stadt Rheine enthalten.
Beispielsweise
haben sich die Träger seinerzeit verpflichtet, sich am damals anstehenden
Ausbau der U3-Betreuung zu beteiligen oder Änderungen in der Angebotsstruktur
immer nur im Einvernehmen mit der Jugendhilfeplanung vorzunehmen.
Die
Verwaltung möchte die Neufassung des KiBiz nutzen, nun mit allen Kita-Trägern
in Rheine eine Vereinbarung zum „Rheiner Modell“ zu schließen.
Die Vereinbarungen würden den Trägern einerseits finanzielle Sicherheit bieten, andererseits sollten Gegenleistungen zu Gunsten des Jugendamtes in der Vereinbarung festgehalten werden. Mögliche Gegenleistungen sind zum Beispiel die Mitwirkung am Online-Anmeldeverfahren, die Bereitschaft zur integrativen Arbeit, die Bereitschaft in dringenden Fällen Gruppen bis zum gesetzlichen Maximum zu belegen oder auch die Pflicht, nicht eigenständig Betreuungsplätze abzubauen.
Welche Gegenleistungen konkret vereinbart werden können, sollte u.a. in der AG 78 „Kindertageseinrichtungen in Rheine“ beraten werden.