Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 2 – Jugendamt – mit dem Stand der Daten zum
31.05.2020 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach
der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“
sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres
unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu
beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die
voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die
Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu
berichten sind:
1.
Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
-
Alle
Abweichungen ab 50 TEUR
2.
Finanzrechnung
– Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über
geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Über
folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine
entsprechenden Abweichungen vorliegen:
-
2103 - Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene
-
2104 - Kinder- und Jugendarbeit (siehe Informationen unter Auswirkungen der
Corona-
Pandemie)
-
2105 - Öffentliche Spielplätze
-
2106 –Unterhaltsvorschussleistungen
Gegenüber
der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für
den Sonderbereich 2 - Jugendamt voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von
440.000 EUR.
Im
Finanzplan ergeben sich voraussichtlich keine Veränderungen.
Auswirkungen
der Corona-Pandemie
Folgende
Abweichungen in dem Sonderbereich 2 – Jugendamt sind dabei insbesondere auf die
Corona-Pandemie zurückzuführen:
Produkt: 2102 – Förderung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u.
|
Begründung |
Verbesserung
(+) / |
4 |
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte |
Durch
Schließung der Kitas entfallen voraussichtlich für 04 bis 07/2020 die
Elternbeiträge = Mindererträge 1.1200 TEUR, durch 50%ige Landeserstattung
reduzieren sich die diese auf 600 TEUR, welche den Haushalt durch die
insgesamt positive Entwicklung bei den Elternbeiträgen rein „betragsmäßig“
nur um 240 TEUR belasten. |
(-600
T€) -240 T€ |
Produkt: 2104 – Kinder- und
Jugendarbeit
Die
Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen sich zum Stichtag 31.05.2020 noch nicht
feststellen. Erst in der 2. Jahreshälfte wird sich zeigen, welche
Veranstaltungen und Schulungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit
stattfinden können oder ersatzlos ausfallen müssen.
Verlässliche
Abweichungen werden erst zum Berichtswesen Stichtag 31.10.2020 möglich
sein.
Anlagen:
Bericht zum Stichtag 31.05.2020