Betreff
Berichtswesen 2020, Stichtag 31.05.2020, Sonderbereich 2 - Jugendamt
Vorlage
218/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich  2 – Jugendamt – mit dem Stand der Daten zum 31.05.2020 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.       Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.       Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

                                 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:

 

- 2103 - Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene

- 2104 - Kinder- und Jugendarbeit (siehe Informationen unter Auswirkungen der Corona-

               Pandemie)

- 2105 - Öffentliche Spielplätze

- 2106 –Unterhaltsvorschussleistungen

 

Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 2 - Jugendamt voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 440.000 EUR.

 

Im Finanzplan ergeben sich voraussichtlich keine Veränderungen.

 

 

 

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Folgende Abweichungen in dem Sonderbereich 2 – Jugendamt sind dabei insbesondere auf die Corona-Pandemie zurückzuführen:

 

Produkt: 2102 – Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

Ergebnisplan

Berichts-zeile

Ertrags-u.
Aufwandsarten

Begründung

Verbesserung (+) /
Verschlechterung (-)

 4

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Durch Schließung der Kitas entfallen voraussichtlich für 04 bis 07/2020 die Elternbeiträge = Mindererträge 1.1200 TEUR, durch 50%ige Landeserstattung reduzieren sich die diese auf 600 TEUR, welche den Haushalt durch die insgesamt positive Entwicklung bei den Elternbeiträgen rein „betragsmäßig“ nur um 240 TEUR belasten.

 (-600 T€)  -240 T€

 

 

 

Produkt: 2104 – Kinder- und Jugendarbeit

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie lassen sich zum Stichtag 31.05.2020 noch nicht feststellen. Erst in der 2. Jahreshälfte wird sich zeigen, welche Veranstaltungen und Schulungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit stattfinden können oder ersatzlos ausfallen müssen.

Verlässliche Abweichungen werden erst zum Berichtswesen Stichtag 31.10.2020 möglich sein. 

 


Anlagen:

 

Bericht zum Stichtag 31.05.2020