I. Grundsatzbeschluss
Beschlussvorschlag:
I. Grundsatzbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz lehnt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 179, Kennwort: „Gewerbegebiet Mesum Nord“ ab.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antragsteller entsprechend der dargestellten Begründung über die Ablehnung zu informieren.
Begründung:
Mit Datum 22. April 2020 beantragt ein Architekturbüro im Namen des Eigentümers eines Autohauses eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 179, Kennwort: Gewerbegebiet Mesum Nord“ (Anlage 1).
Der Antrag enthält eine ausführliche Darstellung des Ablaufes eines Genehmigungsverfahrens aus der Perspektive des Architekten. Diese Darstellung gibt aus Sicht der Verwaltung der Stadt Rheine den Ablauf jedoch nur unvollständig bzw. tlw. auch unrichtig wieder. Als Anlage 2 ist deshalb eine detaillierte Aufarbeitung des Antrages mit ausführlicher Begründung für die Ablehnung des Antrages beigefügt.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich ist, da die Grundzüge der Planung berührt werden (Lage fast vollständig außerhalb der überbaubaren Fläche, tlw. Überplanung einer Fläche mit der Bindung zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern). Auch die beantragte Änderung würde ein Gebäude planungsrechtlich ermöglichen, dass sich von der Lage auf dem Grundstück nicht in die bereits vorhandene architektonisch-städtebauliche Struktur des Gewerbegebietes einfügt.
Auswirkungen auf den
kommunalen Klimaschutz
Aus der vorgeschlagenen Ablehnung des Änderungsantrages ergibt sich eine Beibehaltung des bestehenden Planungsrechtes. Damit sind keine Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz zu erwarten, da der Status Quo beibehalten wird.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 179, Kennwort: „Gewerbegebiet Mesum Nord“
Anlage 2: Aufarbeitung Antragschreiben/Begründung für Ablehnung
Anlage 3: Übersichtsplan
Anlage 4: Antrag auf Befreiung
Anlage 5: Antrag auf Befreiung/Lageplan
Anlage 6: bestehender Bebauungsplan
Anlage 7: Luftbild