Betreff
37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine,
Kennwort: "Salzbergener Straße/Emslandstadion"
I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
220/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Salzbergener Straße/Emslandstadion", der Stadt Rheine zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:          durch die Südseite der Salzbergener Straße zwischen der Westseite und der Ostseite des Flurstücks 496,

im Osten:            durch die Ostseite des Flurstücks 496 in einer Länge von ca. 70 m  beginnend an der Salzbergener Straße in südlicher Richtung verlaufend,

im Süden:            durch eine südlich im Abstand von ca. 70 m verlaufende Parallele zur Salzbergener Straße bis zum in der Örtlichkeit vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten Stadionoval beginnend an der Ostgrenze des Flurstücks 496 in westlicher Richtung, von dem in der Örtlichkeit vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten Stadionoval in westlicher Richtung, von einer südlich im Abstand von ca. 120 m verlaufenden Parallele zur Salzbergener Straße zwischen dem in der Örtlichkeit vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten Stadionoval und der Westseite des Flurstücks 496, das Flurstück 496 durchschneidend,

im Westen:          durch die Westseite des Flurstücks 496, beginnend ca. 120 südlich der Salzbergener Straße bis zur Salzbergener Straße in nördlicher Richtung.

 

 

Das genannte Flurstück 496 liegt in der Flur 123, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Salzbergener Straße/Emslandstadion", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


 

Begründung:

 

In einer gemeinsamen Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 22. Januar 2020 ist über die Zügigkeitsoffensive Elsa-Brändström-Realschule  und die entsprechende Standortentscheidung  beraten worden (vgl. Vorlage 001/20). Sowohl der Schul- als auch der Sportausschuss haben einstimmig dem Bauausschuss empfohlen, die bauliche Umsetzung der Zügigkeitsoffensive am Standort des zur Salzbergener Straße gelegenen Grundstücksbereiches des Emslandstadions durchzuführen.

 

Dieser Empfehlung hat sich der Bauausschuss in seiner Sitzung am 30. Januar 2020 ebenfalls mit einem einstimmigen Votum angeschlossen.

 

Zur planungsrechtlichen Absicherung des neuen Schulstandortes einschließlich Sporthalle für schulische und vereinsmäßige Nutzungen sind zwei Bauleitplanverfahren erforderlich: Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ist der Flächennutzungsplan der Stadt Rheine von „Grün- und Freifläche/Sportplatz“ in „Fläche für den Gemeinbedarf/Schule  und sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ zu ändern. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes notwendig, der die Inhalte der Flächennutzungsplanänderung konkretisiert (vgl. Vorlage 221/20).

 

 

Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu  der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 3) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2; Alt-Neu-Gegenüberstellung).

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Bei Realisierung der Planung wird sich der Ausstoß klimaschädlicher Gase, insbesondere von CO2 erhöhen durch

§  Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch tendenzielle Verlängerung der Schulwege gegenüber dem bestehenden Standort an der Schüttemeyerstraße   

§  Herstellung und Transport von Baustoffen

 

Das Bauleitplanverfahren hat das Ziel, die schulische Versorgung der Bevölkerung in Rheine zukunftsfähig zu gestalten. Da am bestehenden Standort keine ausreichenden Flächenreserven zur Verfügung stehen, bleibt nur der vollständige Neubau. Dabei ist der Standort an der Salzbergener Straße so gewählt,  dass nach wie vor ein Teil der Schüler aus benachbarten Wohnquartieren zu Fuß oder mit dem Fahrrad den Standort erreichen können. Lediglich für Fahrschüler erhöhen sich – bezogen auf die Nähe zum zentralen Busbahnhof und zum Bahnhof der DB – die zurückzulegenden Wegstrecken.  Die hierdurch entstehende Mehrbelastung ist jedoch auf gesamtstädtischer Ebene bezogen zu vernachlässigen. 

 

Ein weiterer klimabeeinflussender Faktor ist die Versiegelung. Versiegelung führt zu

§  einer Reduzierung der Grundwasserneubildung

§  einer Verringerung der Rückhaltung von Niederschlagswasser (Erhöhung von Starkregenereignissen)

§  einem Verlust klimaausgleichender Vegetationsflächen (Verringerung von Kalt- und Frischluft, Temperaturausgleich)

 

 

Die Bauleitplanverfahren bereiten den Neubau einer Schule mit Sporthalle, Abstellflächen für Fahrzeuge und Fahrräder, Pausenhof und Zugangsflächen vor. Diese baulichen Anlagen führen insgesamt zu einer Erhöhung der Versiegelung im Plangebiet und zu den dargestellten Auswirkungen. Über mögliche Festsetzungen im verbindlichen Bebauungsplan lassen sich die Auswirkungen zum Teil reduzieren, etwa durch die Vorgabe von Dachbegrünungsmaßnahmen. Insgesamt ist die Versorgung mit ausreichenden schulischen Einrichtungen jedoch eine so wichtige Aufgabe, dass hier die dargestellten Auswirkungen aus gesamtstädtischer Sicht zu akzeptieren sind.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Flächennutzungsplanausschnitt  -  ALT

Anlage 2:        Flächennutzungsplanausschnitt  -  NEU

Anlage 3:        vorläufige Begründung