Kennwort: "Salzbergener Straße/Emslandstadion", der Stadt Rheine
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr.309, Kennwort: "Salzbergener Straße/Emslandstadion", der Stadt Rheine aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Südseite der Salzbergener Straße zwischen der Westseite und der Ostseite des Flurstücks 496,
im Osten: durch die Ostseite des Flurstücks 496 in einer Länge von ca. 70 m beginnend an der Salzbergener Straße in südlicher Richtung verlaufend,
im Süden: durch eine südlich im Abstand von ca. 70 m verlaufende Parallele zur Salzbergener Straße bis zum in der Örtlichkeit vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten Stadionoval beginnend an der Ostgrenze des Flurstücks 496 in westlicher Richtung, von dem in der Örtlichkeit vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten Stadionoval in westlicher Richtung, von einer südlich im Abstand von ca. 120 m verlaufenden Parallele zur Salzbergener Straße zwischen dem in der Örtlichkeit vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten Stadionoval und der Westseite des Flurstücks 496 das Flurstück 496 durchschneident,
im Westen: durch die Westseite des Flurstücks 496 beginnend ca. 120 südlich der Salzbergener Straße und der Salzbergener Straße.
Das genannte Flurstück 496 liegt in der Flur 123, Gemarkung
Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Bebauungsplan geometrisch
eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 309, Kennwort: "Salzbergener Straße/Emslandstadion", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Begründung:
In einer
gemeinsamen Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 22. Januar 2020 ist über
die Zügigkeitsoffensive Elsa-Brändström-Realschule und die entsprechende
Standortentscheidung beraten worden
(vgl. Vorlage 001/20). Sowohl der Schul- als auch der Sportausschuss haben
einstimmig dem Bauausschuss empfohlen, die bauliche Umsetzung der
Zügigkeitsoffensive am Standort des zur Salzbergener Straße gelegenen
Grundstücksbereiches des Emslandstadions durchzuführen. Dabei soll die
Sporthalle so ausgebaut werden, dass sie auch zu Vereinszwecken genutzt werden
kann.
Dieser Empfehlung
hat sich der Bauausschuss in seiner Sitzung am 30. Januar 2020 ebenfalls mit
einem einstimmigen Votum angeschlossen. Zusätzlich wurde die Verwaltung
beauftragt, die notwendigen Unterlagen für die Auslobung eines öffentlichen
Architekturwettbewerbes zur Umsetzung des beschlossenen Raumprogrammes für den
Neubau der Elsa-Brändström-Schule zu erstellen.
Zur
planungsrechtlichen Absicherung des neuen Standortes sind zwei Bauleitplanverfahren
erforderlich: Auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ist der
Flächennutzungsplan der Stadt Rheine von „Grün- und Freifläche/Sportplatz“ in
„Fläche für den Gemeinbedarf/Schule und sportlichen Zwecken dienende Gebäude
und Einrichtungen“ zu ändern (vgl. Vorlage 220/20). Parallel zur Änderung des
Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes
notwendig, der die Inhalte der Flächennutzungsplanänderung konkretisiert: Es
wird eine Gemeinbedarfsfläche mit der vertiefenden Zweckbestimmung „Schule und
sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt. Zusätzlich
wird die Gebäudehöhe auf maximal drei Vollgeschosse begrenzt. Die Bebaubarkeit
wird durch eine großzügig bemessene überbaubare Fläche nicht wesentlich
beschränkt, lediglich die Versiegelung durch Gebäude wird mit einer
Grundflächenzahl von 0, 5 reguliert.
Die Inhalte des
Bebauungsplanes sind so gewählt, dass zur Offenlage des Bebauungsplanes die
Ergebnisse des noch durchzuführenden Architektenwettbewerbes eingearbeitet
werden können, wie etwa die konkrete Lage der Baukörper, Zufahrt, Lage von
Stellplätzen.
Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und
Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 2) und den
textlichen Festsetzungen (Anlage 3) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt
sind.
Ein Auszug aus dem Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt
ebenfalls bei (Anlage 1).
Auswirkungen auf den
Klimaschutz
Bei Realisierung der Planung wird sich der Ausstoß klimaschädlicher Gase, insbesondere von CO2 erhöhen durch
§
Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch
tendenzielle Verlängerung der Schulwege gegenüber dem bestehenden Standort an
der Schüttemeyerstraße
§
Herstellung
und Transport von Baustoffen
Das
Bauleitplanverfahren hat das Ziel, die schulische Versorgung der Bevölkerung in
Rheine zukunftsfähig zu gestalten. Da am bestehenden Standort keine
ausreichenden Flächenreserven zur Verfügung stehen, bleibt nur der vollständige
Neubau. Dabei ist der Standort an der Salzbergener Straße so gewählt, dass nach wie vor ein Teil der Schüler aus
benachbarten Wohnquartieren zu Fuß oder mit dem Fahrrad den Standort erreichen
können. Lediglich für Fahrschüler erhöhen sich – bezogen auf die Nähe zum
zentralen Busbahnhof und zum Bahnhof der DB – die zurückzulegenden
Wegstrecken. Die hierdurch entstehende
Mehrbelastung ist jedoch auf gesamtstädtischer Ebene bezogen zu
vernachlässigen.
Ein weiterer klimabeeinflussender Faktor ist die Versiegelung.
Versiegelung führt zu
§ einer Reduzierung der Grundwasserneubildung
§ einer Verringerung der Rückhaltung von
Niederschlagswasser (Erhöhung von Starkregenereignissen)
§ einem Verlust klimaausgleichender
Vegetationsflächen (Verringerung von Kalt- und Frischluft, Temperaturausgleich)
Die Bauleitplanverfahren bereiten den Neubau einer Schule mit Sporthalle, Abstellflächen für Fahrzeuge und Fahrräder, Pausenhof und Zugangsflächen vor. Diese baulichen Anlagen führen insgesamt zu einer Erhöhung der Versiegelung im Plangebiet und zu den dargestellten Auswirkungen. Über mögliche Festsetzungen im verbindlichen Bebauungsplan lassen sich die Auswirkungen zum Teil reduzieren, etwa durch die Vorgabe von Dachbegrünungsmaßnahmen. Insgesamt ist die Versorgung mit ausreichenden schulischen Einrichtungen jedoch eine so wichtige Aufgabe, dass hier die dargestellten Auswirkungen aus gesamtstädtischer Sicht zu akzeptieren sind.
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplanausschnitt
Anlage 2: Begründung
Anlage 3: Textliche Festsetzungen