Betreff
Jahresbericht 2019 der Ausländerbehörde (Produktbereich 82)
Vorlage
231/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2019 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Wie in der Vorlage 324/19 angekündigt, wird dem Sozialausschuss zukünftig einmal jährlich eine Geschäftsstatistik der städtischen Ausländerbehörde vorlegt.

 

Als große kreisangehörige Kommune ist die Stadt Rheine (mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohner) ist die Stadt Rheine verpflichtet, eine eigene Ausländerbehörde vorzuhalten. Alle übrigen 23 Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt fallen in die Zuständigkeit der Kreisausländerbehörde.

 

Die Geschäftsstatistik bezieht sich auf den Zeitraum seit 2016. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Ausländerbehörde dem heutigen Fachbereich Schulen, Soziales, Migration und Integration verlagert.

 

Kennzahlenmatrix (Quellen: IT NRW, Ausländerzentralregister (AZR) und eigene Statistiken):

 

 

Die Matrix verdeutlicht:

-          den sukzessiv steigenden Anteil der ausländischen Bevölkerung auf 12% in Rheine Ende des Jahres 2019 (zum Vergleich: in NRW insgesamt beträgt der Anteil 15%)

-          das Verhältnis von EU-Ausländern zu Drittstaatlern: insgesamt sind 41,5% der ausländischen Bevölkerung EU-Ausländer

-          den auffällig hohen Anteil an freiwilligen Rückkehrfällen im Jahr 2016, was speziellen Förderprogrammen geschuldet war (REAG/GARP-Programme)

-          einige ausgewählte Aufenthaltserlaubnisse (Asyl, Flüchtlingseigenschaft, Subsidiärer Schutz sowie Abschiebungsverbot); alle übrigen Aufenthaltserlaubnisse haben ihre Grundlage in den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes.

Hinweis: Die Kennzahlenmatrix enthält als Grundlage die Einwohnerzahl der Stadt Rheine lt. IT NRW. Die Bevölkerungszahl anhand der eigenen Berechnungen der Stadt Rheine ist höher.

 

 

Entwicklung Aufenthaltsgestattungen – Duldungen

 

Mit einer Aufenthaltsgestattung erhält eine Person das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens nach den Maßgaben des Asylgesetzes (AsylG) in Deutschland aufhalten zu dürfen.

Eine Duldung erhält eine ausreisepflichtige Person (im Regelfall nach negativem Ausgang des Asylverfahrens), die Duldung belegt eine vorrübergehende Aussetzung der Abschiebung der Person, wobei die Ausreisepflicht bleibt.

 

 

Weiterhin ist die Zahl der Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, sinkend. Dem gegenüber steht eine annähernd gleichbleibende Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen Personen (mit Duldung). Der überwiegende Anteil der Personen mit Aufenthaltsgestattung gelangt nach erfolglosen Asylverfahren in den Duldungsstatus.

 

 

Entwicklung befristete Aufenthaltstitel, Niederlassungserlaubnisse, Einbürgerungen

 

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet nach befristeten Aufenthaltstiteln (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU) sowie unbefristeten Aufenthaltstiteln (Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU). Mit einer Einbürgerung erwirbt eine Person auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

 

 

Der Anteil an Personen mit Aufenthaltstiteln steigt kontinuierlich, ebenso der Anteil der erteilten Niederlassungserlaubnisse. Auch der Anteil der Einbürgerungen liegt 2019 über den Durchschnitt der Vorjahre.

 

 

Ausblick:

 

Entwickelt aus der Modellphase des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“ fördert die Landesregierung ab 2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements in allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW. Zur Umsetzung erhält jede Kommune mit eigener Ausländerbehörde und jede Kommune mit eigener Einbürgerungsbehörde jeweils eine halbe Personalstelle (siehe Vorlage 205/20). Mit der zusätzlichen Personalressource soll insbesondere die Beratung und Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen forciert werden sowie die proaktive Beratung Personen, die einen befristeten Aufenthaltstitel aufgrund von vorliegenden Voraussetzungen (Aufenthaltsdauer, Sicherung des Lebensunterhalts etc.) erwerben können.

 

Die Förderung knüpft an die Förderstrategien der Stadt Rheine im Rahmen der Projekte

-          Sonderprojekt Rückkehrmanagement

-          Einwanderung gestalten NRW

-          Gemeinsam klappt´s NRW

an. Nach der Neuwahl des Integrationsrates im September 2020 soll überlegt werden, gemeinsam mit dem Integrationsrat eine Kampagne zum Thema „Einbürgerung“ ins Leben zu rufen.