Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Kommunalen Integrationsmanagement
zur Kenntnis.
Begründung:
Auf den
Abschlussbericht zum Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ wird verwiesen,
Vorlage 104/20 (Sozialausschuss bzw. Rat der Stadt Rheine).
Am 20. April 2020
hat das zuständige Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
NRW (MKFFI NRW) die landesweite Förderung des Kommunalen
Integrationsmanagements NRW mit 25 Millionen € im Wege einer Pressemitteilung
bekanntgegeben.
Darin heißt es,
dass das neue Förderprogramm ab 2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen
Integrationsmanagements in allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW
beinhaltet und auch Konzepte zur Einbindung des kreisangehörigen Raums
entwickelt werden. Das Förderprogramm wurde u. a. aufgrund der Erkenntnisse aus
dem Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ entwickelt.
Das Kommunale
Integrationsmanagement soll aus drei Bausteinen bestehen:
1.
Förderrichtlinie
zur Implementierung eines strategischen kommunalen Integrationsmanagements
2.
Fachbezogene
Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles
Case-Management zu implementieren
3.
Fachbezogene
Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und
Einbürgerungsbehörden zu rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer
Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.
Die Förderung zu Ziffer
3 wurde von der Stadt Rheine bereits beantragt, siehe Vorlagen 205/20 und
231/20. Inhaltlich wird die zusätzliche Stelle in die bestehende
Aufbauorganisation der Ausländerbehörde in das Team Aufenthalt/Einbürgerungen
integriert.
„Vor Corona“ war
seitens des Landes NRW eine Veranstaltung zur Veröffentlichung der
Förderrichtlinie und Information der Kommunen zu den Förderstrukturen der Ziffern
1 und 2 geplant. Aufgrund der aktuellen Situation verzögert sich dies.
Für eine Berücksichtigung der kreisangehörigen Kommunen soll die
Förderrichtlinie entsprechende Kriterien enthalten. Im Gespräch war u.a. das
Vorhandensein eines Integrationsrates in der Kommune. Die Stadt Rheine hatte
als teilnehmende Modellkommune am Projekt „Einwanderung gestalten NRW“
verschiedentlich auf die Berücksichtigung großer kreisangehöriger Kommunen
hingewiesen. In Ergänzung zu den Dienstleistungen des Kommunalen
Integrationszentrums des Kreises Steinfurt sind in Rheine die Strukturen sowohl
zur strategischen Steuerung des Kommunalen Integrationsmanagements (Ziffer 1)
wie auch zur Umsetzung des rechtkreisübergreifenden Case Managements (Ziffer 2)
bereits vorhanden und werden im Produkt 8101 – Unterbringung, Beratung und
Begleitung von Zuwanderern integriert.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Förderrichtlinien die
Erkenntnisse der kreisangehörigen Kommunen, die ausdrücklich zur Teilnahme am
Modellprojekt aufgerufen waren, entsprechend berücksichtigt.
Insofern ist diese Vorlage als Zwischeninformation anzusehen. Eine detailliertere Berichterstattung zu den finanziellen Auswirkungen und der konzeptionellen Umsetzung in Rheine wird nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie hoffentlich zu den Haushaltsplanberatungen 2021 f. möglich sein.
Anlage 1:
Pressemitteilung des MKFFI vom 20. April 2020