Betreff
Kommunales Integrationsmanagement
Vorlage
232/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Kommunalen Integrationsmanagement zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Auf den Abschlussbericht zum Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ wird verwiesen, Vorlage 104/20 (Sozialausschuss bzw. Rat der Stadt Rheine).

 

Am 20. April 2020 hat das zuständige Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI NRW) die landesweite Förderung des Kommunalen Integrationsmanagements NRW mit 25 Millionen € im Wege einer Pressemitteilung bekanntgegeben.

 

Darin heißt es, dass das neue Förderprogramm ab 2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements in allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW beinhaltet und auch Konzepte zur Einbindung des kreisangehörigen Raums entwickelt werden. Das Förderprogramm wurde u. a. aufgrund der Erkenntnisse aus dem Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ entwickelt.

 

Das Kommunale Integrationsmanagement soll aus drei Bausteinen bestehen:

 

1.      Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen kommunalen Integrationsmanagements

2.      Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case-Management zu implementieren

3.      Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zu rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.

 

Die Förderung zu Ziffer 3 wurde von der Stadt Rheine bereits beantragt, siehe Vorlagen 205/20 und 231/20. Inhaltlich wird die zusätzliche Stelle in die bestehende Aufbauorganisation der Ausländerbehörde in das Team Aufenthalt/Einbürgerungen integriert.

 

 

„Vor Corona“ war seitens des Landes NRW eine Veranstaltung zur Veröffentlichung der Förderrichtlinie und Information der Kommunen zu den Förderstrukturen der Ziffern 1 und 2 geplant. Aufgrund der aktuellen Situation verzögert sich dies.

 

Für eine Berücksichtigung der kreisangehörigen Kommunen soll die Förderrichtlinie entsprechende Kriterien enthalten. Im Gespräch war u.a. das Vorhandensein eines Integrationsrates in der Kommune. Die Stadt Rheine hatte als teilnehmende Modellkommune am Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ verschiedentlich auf die Berücksichtigung großer kreisangehöriger Kommunen hingewiesen. In Ergänzung zu den Dienstleistungen des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Steinfurt sind in Rheine die Strukturen sowohl zur strategischen Steuerung des Kommunalen Integrationsmanagements (Ziffer 1) wie auch zur Umsetzung des rechtkreisübergreifenden Case Managements (Ziffer 2) bereits vorhanden und werden im Produkt 8101 – Unterbringung, Beratung und Begleitung von Zuwanderern integriert.

 

Es ist daher davon auszugehen, dass die Förderrichtlinien die Erkenntnisse der kreisangehörigen Kommunen, die ausdrücklich zur Teilnahme am Modellprojekt aufgerufen waren, entsprechend berücksichtigt.

 

Insofern ist diese Vorlage als Zwischeninformation anzusehen. Eine detailliertere Berichterstattung zu den finanziellen Auswirkungen und der konzeptionellen Umsetzung in Rheine wird nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie hoffentlich zu den Haushaltsplanberatungen 2021 f. möglich sein.


Anlage 1:

 

Pressemitteilung des MKFFI vom 20. April 2020