Betreff
Bericht zur Weiterentwicklung des dezentralen Unterbringungskonzeptes
Vorlage
234/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Weiterentwicklung des dezentralen Unterbringungskonzeptes im Flüchtlingsbereich durch die Fachbereiche Planen und Bauen (FB 5) und Schulen, Soziales, Migration und Integration (FB 8) zur Kenntnis.

 

Aktuelle Wohnraumsituation

Derzeit stehen über das Stadtgebiet Rheine verteilt weiterhin eine notwendige Anzahl von angemieteten Wohnungen sowie 4 mobile Wohneinheiten zur Unterbringung von Migranten/innen zur Verfügung. Die Anzahl der Unterkünfte wurde in den Jahren 2015/2016 aufgrund der massiv gestiegenen Flüchtlingszahlen erheblich ausgebaut. Seit Anfang 2017 stagniert die Anzahl der zugewiesenen Geflüchteten bzw. nahm zuletzt kontinuierlich ab, so dass die Anzahl der Unterkünfte weiter reduziert werden konnte.

 

Die Anzahl der angemieteten Wohnungen konnte seit Anfang 2017 um insgesamt 55 reduziert werden.

 

Übersicht:

01.01.2017

31.07.2017

30.04.2018

31.05.2019

31.05.2020

Wohneinheiten gesamt

194

180

170

160

      139

angemietete Unterkünfte

131

117

  96

         88

67 (davon 25 WGR)

städtische Unterkünfte

63

63

   74

72

        72

untergebrachte Personen

700

630

  554

511

      411

davon anerkannte Personen

-(nicht erfasst)

210

239

285

      226

                                                                                                                                    * WGR (Wohnungsgesellschaft Rheine )    

         

Durch einen hohen Anteil von alleinstehenden Personen unter den Flüchtlingen ist häufig die Maximalauslastung einer Wohnung, die mit Familien genutzt werden könnte, nicht zu erreichen.

Aus dem Bestand werden dem Ordnungsamt der Stadt Rheine aktuell 4 Wohnungen zur Unterbringung von obdachlos gewordenen Familien mit minderjährigen Kindern (insgesamt 10 Personen) zur Verfügung gestellt. Es erfolgt hier jeweils eine interne Abrechnung der Nutzungsentschädigung mit dem Ordnungsamt.

 

Prognose

In freien Wohnungen besteht derzeit eine Aufnahmekapazität für ca. 90 Flüchtlinge. Mit der  Vorlage 184/18 wurde durch den Sozialausschuss beschlossen, freie Unterkünfte in einer Größenordnung von 15 % (somit ca. 62 Personen) der in den Wohnungen untergebrachten Personen vorzuhalten.

Dieser Wert wird aktuell um ein Drittel überschritten. Aus Anlass der aktuellen Corona-Pandemie wurde aufgrund von Unwägbarkeiten (z.B. Familiäre Probleme, Gewalttätigkeiten in Familien, eventuelle Quarantänefälle etc.) zunächst auf die weitere Rückgabe von Wohnraum verzichtet.

 

Das Vorhalten von freiem Wohnraum in angemessenen Umfang wird jedoch auch darüber hinaus aus folgenden Gründen weiterhin als erforderlich angesehen:

 

- Die Stadt Rheine erfüllt mit Stand 10.05.2020 bei der Aufnahme von anerkannten

  Flüchtlingen mit einer Wohnsitzauflage die entsprechende Quote lediglich in Höhe von

  59,28 % (-339 Personen). Hier ist mit Zuweisungen zu rechnen, wobei aus der Erfahrung der 

  Vergangenheit die Anzahl nur schwer vorhersehbar ist.

  Grundsätzlich ist die Kommune zur Unterbringung von nach der Wohnsitzauflage

  zugewiesenen, anerkannten Flüchtlingen nicht verpflichtet. Die Praxis zeigt jedoch, dass

  diese Personen im Regelfall direkt aus einer ZUE des Landes zugewiesen werden.

  Insofern besteht  keine Chance, auf dem Wohnungsmarkt privat eine Wohnung zu

  akquirieren, so dass der FB 8 diese Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und

  zur Anbindung an das Soziale Betreuungssystem zunächst in städtischen Wohnunter-

  künften unterbringt. Trotz der niedrigen Erfüllungsquote von 59,28 % bei den Personen mit

  Wohnsitzauflage ist nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Zuweisungen zu rechnen,

  da hier ggf. mit der Bezirksregierung Zielvereinbarungen  über die Aufnahmen  geschlossen

  werden können.

 

- Immer wieder werden vorhandene Wohnungen durch Vermieter gekündigt (z.B. aufgrund

  Eigenbedarf etc.). Hierfür ist Wohnraum vorzuhalten, da eine alternative  Neuanmietung

  meist nicht kurzfristig realisierbar ist.

 

- Immer wieder erfolgt in den Unterkünften auch eine Unterbringung von Personen für das

  Ordnungsamt (z. B. von Personen, die durch Brandereignisse obdachlos geworden sind

  oder von Familien/Elternteilen mit minderjährigen Kindern).

 

Zum 10.05.2020 hat die Stadt Rheine die Aufnahmequote von Flüchtlingen im Asylverfahren zu  132,42 %  erfüllt. Mit einer nennenswerten Zuweisung entsprechender Flüchtlinge ist hier derzeit nicht zu rechnen. Aufgrund nationaler und internationaler politischer Entwicklungen kann es hier jederzeit zu erheblichen Abweichungen kommen, die eine Anpassung dieses Konzeptes erforderlich machen.

 

Ziel bleibt es, im weiteren Verlauf des Jahres den Anteil des freien Wohnungsbestandes unter Abwägung der Entwicklung der Corona-Pandemie, der Entwicklung von Wohnungsnotfällen sowie der Entwicklung des Zuwanderungsgeschehens auf den politisch beschlossenen Stand von 15% zurückzufahren.

 

 

Rückblick

1).Das Gebäude 5 der Damloup-Kaserne, welches ursprünglich zur Unterbringung von der Stadt Rheine zugewiesenen Flüchtlingen geplant war, wurde ab dem 01.05.2019 der Bezirksregierung im Rahmen eines Untermietvertrages zur Erweiterung der bestehenden ZUE überlassen.  Die Kapazität der ZUE wurde seitens der Bezirksregierung ab Frühjahr 2020 von 400 auf 500 ausgeweitet.

 

 

Dem Sozialausschuss wird zum Sommer 2021 ein erneuter Bericht vorgelegt.