Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Weiterentwicklung des dezentralen
Unterbringungskonzeptes im Flüchtlingsbereich durch die Fachbereiche Planen und
Bauen (FB 5) und Schulen, Soziales, Migration und Integration (FB 8) zur
Kenntnis.
Aktuelle Wohnraumsituation
Derzeit stehen über das Stadtgebiet Rheine verteilt weiterhin eine notwendige Anzahl von angemieteten Wohnungen sowie 4 mobile Wohneinheiten zur Unterbringung von Migranten/innen zur Verfügung. Die Anzahl der Unterkünfte wurde in den Jahren 2015/2016 aufgrund der massiv gestiegenen Flüchtlingszahlen erheblich ausgebaut. Seit Anfang 2017 stagniert die Anzahl der zugewiesenen Geflüchteten bzw. nahm zuletzt kontinuierlich ab, so dass die Anzahl der Unterkünfte weiter reduziert werden konnte.
Die Anzahl der angemieteten Wohnungen konnte seit Anfang 2017 um insgesamt 55 reduziert werden.
Übersicht: |
01.01.2017 |
31.07.2017 |
30.04.2018 |
31.05.2019 |
31.05.2020 |
Wohneinheiten gesamt |
194 |
180 |
170 |
160 |
139 |
angemietete
Unterkünfte |
131 |
117 |
96 |
88 |
67 (davon 25 WGR) |
städtische
Unterkünfte |
63 |
63 |
74 |
72 |
72 |
untergebrachte
Personen |
700 |
630 |
554 |
511 |
411 |
davon
anerkannte Personen |
-(nicht erfasst) |
210 |
239 |
285 |
226 |
* WGR (Wohnungsgesellschaft Rheine )
Durch einen hohen Anteil von alleinstehenden Personen unter den Flüchtlingen ist häufig die Maximalauslastung einer Wohnung, die mit Familien genutzt werden könnte, nicht zu erreichen.
Aus dem Bestand werden dem Ordnungsamt der Stadt Rheine aktuell 4 Wohnungen zur Unterbringung von obdachlos gewordenen Familien mit minderjährigen Kindern (insgesamt 10 Personen) zur Verfügung gestellt. Es erfolgt hier jeweils eine interne Abrechnung der Nutzungsentschädigung mit dem Ordnungsamt.
Prognose
In freien Wohnungen besteht derzeit eine Aufnahmekapazität für ca. 90 Flüchtlinge. Mit der Vorlage 184/18 wurde durch den Sozialausschuss beschlossen, freie Unterkünfte in einer Größenordnung von 15 % (somit ca. 62 Personen) der in den Wohnungen untergebrachten Personen vorzuhalten.
Dieser Wert wird aktuell um ein Drittel überschritten. Aus Anlass der aktuellen Corona-Pandemie wurde aufgrund von Unwägbarkeiten (z.B. Familiäre Probleme, Gewalttätigkeiten in Familien, eventuelle Quarantänefälle etc.) zunächst auf die weitere Rückgabe von Wohnraum verzichtet.
Das Vorhalten von freiem Wohnraum in angemessenen Umfang wird jedoch auch darüber hinaus aus folgenden Gründen weiterhin als erforderlich angesehen:
- Die Stadt Rheine erfüllt mit Stand 10.05.2020 bei der Aufnahme von anerkannten
Flüchtlingen mit einer Wohnsitzauflage die entsprechende Quote lediglich in Höhe von
59,28 % (-339 Personen). Hier ist mit Zuweisungen zu rechnen, wobei aus der Erfahrung der
Vergangenheit die Anzahl nur schwer vorhersehbar ist.
Grundsätzlich ist die Kommune zur Unterbringung von nach der Wohnsitzauflage
zugewiesenen, anerkannten Flüchtlingen nicht verpflichtet. Die Praxis zeigt jedoch, dass
diese Personen im Regelfall direkt aus einer ZUE des Landes zugewiesen werden.
Insofern besteht keine Chance, auf dem Wohnungsmarkt privat eine Wohnung zu
akquirieren, so dass der FB 8 diese Personen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und
zur Anbindung an das Soziale Betreuungssystem zunächst in städtischen Wohnunter-
künften unterbringt. Trotz der niedrigen Erfüllungsquote von 59,28 % bei den Personen mit
Wohnsitzauflage ist nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Zuweisungen zu rechnen,
da hier ggf. mit der Bezirksregierung Zielvereinbarungen über die Aufnahmen geschlossen
werden können.
- Immer wieder werden vorhandene Wohnungen durch Vermieter gekündigt (z.B. aufgrund
Eigenbedarf etc.). Hierfür ist Wohnraum vorzuhalten, da eine alternative Neuanmietung
meist nicht kurzfristig realisierbar ist.
- Immer wieder erfolgt in den Unterkünften auch eine Unterbringung von Personen für das
Ordnungsamt (z. B. von Personen, die durch Brandereignisse obdachlos geworden sind
oder von Familien/Elternteilen mit minderjährigen Kindern).
Zum 10.05.2020 hat die Stadt Rheine die Aufnahmequote von Flüchtlingen im Asylverfahren zu 132,42 % erfüllt. Mit einer nennenswerten Zuweisung entsprechender Flüchtlinge ist hier derzeit nicht zu rechnen. Aufgrund nationaler und internationaler politischer Entwicklungen kann es hier jederzeit zu erheblichen Abweichungen kommen, die eine Anpassung dieses Konzeptes erforderlich machen.
Ziel bleibt es, im weiteren Verlauf des Jahres den Anteil des freien Wohnungsbestandes unter Abwägung der Entwicklung der Corona-Pandemie, der Entwicklung von Wohnungsnotfällen sowie der Entwicklung des Zuwanderungsgeschehens auf den politisch beschlossenen Stand von 15% zurückzufahren.
Rückblick
1).Das Gebäude 5 der Damloup-Kaserne, welches ursprünglich zur Unterbringung von der Stadt Rheine zugewiesenen Flüchtlingen geplant war, wurde ab dem 01.05.2019 der Bezirksregierung im Rahmen eines Untermietvertrages zur Erweiterung der bestehenden ZUE überlassen. Die Kapazität der ZUE wurde seitens der Bezirksregierung ab Frühjahr 2020 von 400 auf 500 ausgeweitet.
Dem Sozialausschuss wird zum Sommer 2021 ein erneuter Bericht vorgelegt.