Betreff
Ausbau Ohner Weg (53014-401)
(Hünenborgstr. bis Schwedenstr.)
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
235/20
Aktenzeichen
TBR/Pla-hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.

 

 

Begründung:

 

1.      Einfügung in das Straßennetz:

 

Der Ohner Weg – von der Schwedenstraße bis zur Hünenborgstraße – liegt am Thieberg und verläuft parallel zur Neuenkirchener Straße.  Die beiden angrenzenden Straßen Schwedenstraße und Hünenborgstraße sind beide als T-30-Zone ausgeschildert. Im näheren Umfeld befindet sich die Kita Thieberg.

Aufgrund der Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist der Ohner Weg als Anlieger-straße einzustufen und dient der Erschließung der Grundstücke, bietet Parkraum und steht als Aufenthaltsfläche für Fußgänger zur Verfügung.

Die Straße ist bezüglich der Straßenkategorie nach RASt 06 als Wohnstraße einzustufen. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes liegt bei 178 m. Der endgültige und erstmalige Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich soll in einer Parzellenbreite von 7 m (punktuell 10 m) erfolgen.

 

2.      Bestandssituation / Historie:

 

Der Ohner Weg, der sich außerhalb eines Bebauungsplangebietes befindet, verfügt über eine Gesamtbreite von rd. 10 m (10,30 m) und ist zurzeit mit einer asphaltierten Fahrbahndecke in wechselnden Breiten befestigt. Die Seitenbereiche sind zum Teil gepflastert, asphaltiert oder mit Rasen bewachsen.

 

Die Fahrbahnbefestigung wurde vor Jahrzehnten als provisorische Zuwegung hergestellt. Die Hausanschlüsse einzelner Anlieger wurden an den Kanal der Neuenkirchener Straße angeschlossen. Für den später geplanten Ausbau hat der überwiegende Teil der Anlieger etwa im Jahr 1930 einen Streifen von ca. 3,0 (Vorgärten) unentgeltlich der Stadt Rheine überlassen. Im Gegenzug hat die Stadt Rheine den Anliegern die Nutzung dieser Vorfläche unentgeltlich bis zum tatsächlichen Ausbauzeitpunkt gestattet.

Im Sommer 1976 wurde ein Mischwasserkanal eingebaut.

Aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes und der mangelhaften Beleuchtung und Entwässerungseinrichtung ist inzwischen der erstmalige Ausbau der Straße für das Jahr 2020 vorgesehen.

 

Die Parzellenbreite von 10 m ist größer als die für einen verkehrsberuhigten Ausbau notwendige Breite, so dass die Rückübertragung der nicht erforderlichen Teilflächen an die Anlieger im Rahmen einer Vereinfachten Umlegung (Bodenordnung) erfolgt. Dies betrifft die Anlieger im Mittelteil des Ohner Weges. Die Anliegergrundstücke am Beginn und Ende der Straße sind aus historischen bzw. verkehrstechnischen Gründen davon ausgenommen.

Das vorhandene Stromkabel in der Vorfläche wird in die öffentliche Straßenfläche verlegt.

 

 

 

3.      Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

Ohner Weg (Hünenborgstr. bis Schwedenstr.) /verkehrsberuhigter Ausbau

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 7,0 m (bis 10,0 m) - innerhalb der neu festgelegten Straßenparzelle - vorgesehen.

Die Breite von 7 m wird für die verkehrstechnische Erschließung der anliegenden Grundstücke als geeignet betrachtet.

Während im umliegenden Straßenverkehrsnetz (Bereich der Hünenborg) die auf- bzw. abfüh-renden Straßen als Sammelstraßen im Separationsprinzip ausgeführt sind mit entsprech-ender Breite und in die Tempo 30-Zone eingebunden sind, dienen die  hierzu quer verlaufenden Straßen, die i.d.R. eine Längenentwicklung von 200 m haben, lediglich der Er-schließungs- und Aufenthaltsfunktion.

In Abhängigkeit der Bebaubarkeit der anliegenden Grundstücke und der hierdurch entstehen-den Verkehrsbelastung ist die Breite von 7 Metern nicht zu unterschreiten, da auch kleinere Durchgangsverkehre auf Grund der Durchlässigkeit der Straße nicht ausgeschlossen werden können, die zu einer Erhöhung der Verkehrsbelastung und Verstärkung der Begegnungsver-kehre führen werden.

 

Die Verkehrsberuhigung des Ohner Weges erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Misch-fläche beträgt 4,00 m bis 10,00 m.

An den Einmündungen liegt die Fahrbahneinengung bei 4,00 m und 4,50 m (je nach möglich-er Fahrkurve für Müllfahrzeuge) um die Geschwindigkeit des einfahrenden Verkehres dort besonders zu senken. Durch den farblichen Wechsel des Betonsteinbelage (Rechteckpflaster rot/grau) wird zusätzlich eine optische Bremswirkung erzielt.

 

Die Stellplatzflächen werden in anthrazit-farbigem Pfla­ster ausgeführt. Die Stellplätze sind je nach Anfahrbarkeit und vorhandenem Platz zwischen 4,75 m und 7,00 m lang und 2,0 m breit. In Höhe von Hausnummer 17 besteht auf ganzer Gebäudelänge eine als Parkstreifen genutzte Fläche. Um die parkenden Anlieger nicht durch Beete einzuengen und dennoch die Straße mit verkehrsberuhigenden Elementen zu bauen, ist ein Beet im Abstand von rd. 2 m vom privaten Parkstreifen eingeplant, insbesondere um die hier 10 m breite Straßenbreite zu reduzieren.

 

An der Einmündung zur Schwedenstraße wird zur Überbrückung des Höhenversprunges an der Nordseite ein längerer Grünstreifen eingeplant, der mit Winkelstützen abgetreppt wird, die  - zur Erhöhung der Sicherheit - nicht direkt an die befahrbare Mischfläche angrenzen. In den Baumbeeten ist die Anpflanzung einer „Breitblättrigen Mehlbeere“, Sorte `Henk Vink` (Sorbus latifolia `Henk Vink`), als Hochstamm vorgesehen.

Im Bereich von Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher eingeplant. Dafür ist der So-litärstrauch „Spitzblättrige Mispel“ (Cotoneaster acutifolius) vorgesehen.

 

Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen und sind zwischen 2,50 und 3,75 m lang. Die Tiefe der Beete liegt i.d.R. bei 2,00 m; vor Haus Nr. 17 ist das Strauchbeet in 1,50 m Tiefe eingeplant, das gegenüberliegende Beet im Eckbereich ist rd. 5,0 m tief und der Grünstreifen an der Ecke Schwedenstraße weitet sich auf 3,80 m auf.

Bei den kleineren Baumbeeten wird ein überbaubares Pflanzsubstrat gem. FLL-Richtlinie un-terhalb der seitlich gelegenen Stellplätze eingebaut mit Belüftungsrohren.

 

Da zur Rückübertragung der Vorfläche vor Haus Nr. 14 noch keine Angaben vorliegen, ist eine optionale Ausbauplanung in dem Plan dargestellt, die zum Tragen kommt, wenn die Fläche im öffentlichen Verkehrsraum verbleibt.

 

5.      Entwässerung

 

Die Ableitung des Oberflächenwassers der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an vorhandenen Mischwasser-kanal.

 

6.      Beleuchtung

 

Am Ohner Weg befindet sich auf einer Länge etwa von rd. 178 Metern zurzeit nur 1 Leuchte mit einer LPH von 4,0 m. Für den Ausbau der 7 m breiten Straße sind daher neue energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

7.      Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

8.      Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau des Ohner Weges handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Er-schließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbei-tragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil). 

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits davor angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.

 

9.      Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau des Ohner Weges erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Herbst 2020.

 

10.    Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 vorge-sehen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungs-erhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.

 

11. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Der verkehrsberuhigte Ausbau des Ohner Weges mit den geplanten Einengungen der Fahr-bahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.

Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei. Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die An-pflanzungen im Straßenbereich erzielt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan  Ohner Weg zur Offenlage