(Hünenborgstr. bis Schwedenstr.)
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bauausschuss
nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den
Diensträumen der Technischen Betriebe Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1.
Einfügung in das Straßennetz:
Der Ohner Weg
– von der Schwedenstraße bis zur Hünenborgstraße – liegt am Thieberg und
verläuft parallel zur Neuenkirchener Straße.
Die beiden angrenzenden Straßen Schwedenstraße und Hünenborgstraße sind
beide als T-30-Zone ausgeschildert. Im näheren Umfeld befindet sich die Kita
Thieberg.
Aufgrund der
Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist der Ohner Weg als Anlieger-straße
einzustufen und dient der
Erschließung der Grundstücke, bietet Parkraum und steht als Aufenthaltsfläche
für Fußgänger zur Verfügung.
Die Straße ist bezüglich der Straßenkategorie
nach RASt 06 als Wohnstraße einzustufen. Die Ausbaulänge des vorgesehenen
Bauabschnittes liegt bei 178 m. Der endgültige und erstmalige Ausbau als
verkehrsberuhigter Bereich soll in einer Parzellenbreite von 7 m (punktuell 10
m) erfolgen.
2.
Bestandssituation / Historie:
Der Ohner
Weg, der sich außerhalb eines Bebauungsplangebietes befindet, verfügt über eine
Gesamtbreite von rd. 10 m (10,30 m) und ist zurzeit mit einer asphaltierten
Fahrbahndecke in wechselnden Breiten befestigt. Die Seitenbereiche sind zum
Teil gepflastert, asphaltiert oder mit Rasen bewachsen.
Die
Fahrbahnbefestigung wurde vor Jahrzehnten als provisorische Zuwegung
hergestellt. Die Hausanschlüsse einzelner Anlieger wurden an den Kanal der
Neuenkirchener Straße angeschlossen. Für den später geplanten Ausbau hat der
überwiegende Teil der Anlieger etwa im Jahr 1930 einen Streifen von ca. 3,0
(Vorgärten) unentgeltlich der Stadt Rheine überlassen. Im Gegenzug hat die
Stadt Rheine den Anliegern die Nutzung dieser Vorfläche unentgeltlich bis zum
tatsächlichen Ausbauzeitpunkt gestattet.
Im Sommer
1976 wurde ein Mischwasserkanal eingebaut.
Aufgrund des
schlechten Fahrbahnzustandes und der mangelhaften Beleuchtung und
Entwässerungseinrichtung ist inzwischen der erstmalige Ausbau der Straße für
das Jahr 2020 vorgesehen.
Die Parzellenbreite von 10 m ist größer als die für einen
verkehrsberuhigten Ausbau notwendige Breite, so dass die Rückübertragung der
nicht erforderlichen Teilflächen an die Anlieger im Rahmen einer Vereinfachten
Umlegung (Bodenordnung) erfolgt. Dies betrifft die Anlieger im Mittelteil des
Ohner Weges. Die Anliegergrundstücke am Beginn und Ende der Straße sind aus
historischen bzw. verkehrstechnischen Gründen davon ausgenommen.
Das
vorhandene Stromkabel in der Vorfläche wird in die öffentliche Straßenfläche
verlegt.
3.
Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale
Ohner Weg
(Hünenborgstr. bis Schwedenstr.) /verkehrsberuhigter Ausbau
Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter
Bereich mit einer Breite von 7,0 m (bis 10,0 m) - innerhalb der neu
festgelegten Straßenparzelle - vorgesehen.
Die Breite von 7 m wird für die
verkehrstechnische Erschließung der anliegenden Grundstücke als geeignet
betrachtet.
Während im umliegenden Straßenverkehrsnetz
(Bereich der Hünenborg) die auf- bzw. abfüh-renden Straßen als Sammelstraßen im
Separationsprinzip ausgeführt sind mit entsprech-ender Breite und in die Tempo
30-Zone eingebunden sind, dienen die
hierzu quer verlaufenden Straßen, die i.d.R. eine Längenentwicklung von
200 m haben, lediglich der Er-schließungs- und Aufenthaltsfunktion.
In Abhängigkeit der Bebaubarkeit der
anliegenden Grundstücke und der hierdurch entstehen-den Verkehrsbelastung ist
die Breite von 7 Metern nicht zu unterschreiten, da auch kleinere
Durchgangsverkehre auf Grund der Durchlässigkeit der Straße nicht
ausgeschlossen werden können, die zu einer Erhöhung der Verkehrsbelastung und
Verstärkung der Begegnungsver-kehre führen werden.
Die
Verkehrsberuhigung des Ohner Weges erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von
Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der
befahrbaren Misch-fläche beträgt 4,00 m bis 10,00 m.
An den
Einmündungen liegt die Fahrbahneinengung bei 4,00 m und 4,50 m (je nach
möglich-er Fahrkurve für Müllfahrzeuge) um die Geschwindigkeit des einfahrenden
Verkehres dort besonders zu senken. Durch den farblichen Wechsel des
Betonsteinbelage (Rechteckpflaster rot/grau) wird zusätzlich eine optische
Bremswirkung erzielt.
Die Stellplatzflächen
werden in anthrazit-farbigem Pflaster ausgeführt. Die Stellplätze sind je nach
Anfahrbarkeit und vorhandenem Platz zwischen 4,75 m und 7,00 m lang und 2,0 m
breit. In Höhe von Hausnummer 17 besteht auf ganzer Gebäudelänge eine als
Parkstreifen genutzte Fläche. Um die parkenden Anlieger nicht durch Beete
einzuengen und dennoch die Straße mit verkehrsberuhigenden Elementen zu bauen,
ist ein Beet im Abstand von rd. 2 m vom privaten Parkstreifen eingeplant,
insbesondere um die hier 10 m breite Straßenbreite zu reduzieren.
An der
Einmündung zur Schwedenstraße wird zur Überbrückung des Höhenversprunges an der
Nordseite ein längerer Grünstreifen eingeplant, der mit Winkelstützen
abgetreppt wird, die - zur Erhöhung der
Sicherheit - nicht direkt an die befahrbare Mischfläche angrenzen. In den
Baumbeeten ist die Anpflanzung einer „Breitblättrigen Mehlbeere“, Sorte `Henk Vink` (Sorbus latifolia `Henk
Vink`), als Hochstamm vorgesehen.
Im Bereich von
Versorgungsleitungen werden lediglich Sträucher eingeplant. Dafür ist der
So-litärstrauch „Spitzblättrige
Mispel“ (Cotoneaster acutifolius) vorgesehen.
Die Grünbeete
erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen und sind zwischen 2,50
und 3,75 m lang. Die Tiefe der Beete liegt i.d.R. bei 2,00 m; vor Haus Nr. 17
ist das Strauchbeet in 1,50 m Tiefe eingeplant, das gegenüberliegende Beet im
Eckbereich ist rd. 5,0 m tief und der Grünstreifen an der Ecke Schwedenstraße
weitet sich auf 3,80 m auf.
Bei den kleineren
Baumbeeten wird ein überbaubares Pflanzsubstrat gem. FLL-Richtlinie un-terhalb
der seitlich gelegenen Stellplätze eingebaut mit Belüftungsrohren.
Da zur
Rückübertragung der Vorfläche vor Haus Nr. 14 noch keine Angaben vorliegen, ist
eine optionale Ausbauplanung in dem Plan dargestellt, die zum Tragen kommt,
wenn die Fläche im öffentlichen Verkehrsraum verbleibt.
5.
Entwässerung
Die Ableitung des Oberflächenwassers der
befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit
Abläufen und Anschlüssen an vorhandenen Mischwasser-kanal.
6.
Beleuchtung
Am Ohner Weg befindet sich auf einer Länge
etwa von rd. 178 Metern zurzeit nur 1 Leuchte mit einer LPH von 4,0 m. Für den
Ausbau der 7 m breiten Straße sind daher neue energieeffiziente Leuchten mit
einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m in angemessenen Abständen vorgesehen.
7.
Bürgerbeteiligung
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Technischen
Betriebe für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich
zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.
8.
Abrechnung der Baukosten
Beim Ausbau
des Ohner Weges handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Er-schließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbei-tragssatzung
der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).
Die Anlieger
werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten.
Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der
Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten
Auszahlungen sind die bereits davor angefallenen beitragsfähigen Kosten zu
berücksichtigen.
9.
Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau
des Ohner Weges erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich
im Herbst 2020.
10.
Finanzierung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 vorge-sehen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungs-erhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.
11. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Der
verkehrsberuhigte Ausbau des Ohner Weges mit den geplanten Einengungen der
Fahr-bahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der
Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert
wird.
Ebenso trägt
die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei. Somit wird
zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas
durch die An-pflanzungen im Straßenbereich erzielt.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Ohner Weg zur Offenlage