Betreff
Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz im Kitajahr 2020/21
Vorlage
237/20
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die neue Förderung „Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz“ zu nutzen und den Landeszuschuss von 178.400 € um den gesetzlichen Eigenanteil von 25 % zu erhöhen.

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die im Verlauf der Vorlage näher beschriebenen Förderbedingungen umzusetzen.

 

 


Begründung:

 

Nach § 48 Abs.1 KiBiz gewährt das Land NRW ab dem 01.08.2020 jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entscheidet das Jugendamt auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufgenommen werden. Diese Bezuschussung dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung, wie u.a.:

 

·         Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen,

 

·         Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17:00 Uhr und vor 7:00 Uhr,

 

·         bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen,

 

·         ergänzende Kindertagespflege gemäß 23 Abs. KiBiz

 

Das Land stellt hierfür im Kindergartenjahr 2020/21 einen Betrag von 40 Millionen Euro landesweit zur Verfügung. Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass das Jugendamt den Landeszuschuss mit 25 Prozent aufstockt. Auf die Stadt Rheine entfallen Landesmittel in Höhe von 178.400 Euro. Zusammen mit dem 25 prozentigen Eigenanteil von 44.600 Euro stehen insgesamt 223.000 Euro zur Verfügung.

 

Dieser neue Förderansatz stellt für die örtliche Jugendhilfeplanung und die beteiligten Träger der Kindertageseinrichtungen eine Herausforderung dar. Neben den im Gesetz genannten Förderbeispielen, käme grundsätzlich auch die Förderung eines neuen Projektes, welches dann als Leuchtturmprojekt dienen könnte, in Frage. Ein solches Projekt erfordert jedoch sehr viel Vorlaufzeit und um die zur Verfügung stehenden Mittel nicht verfallen zu lassen, schlägt die Verwaltung vor, sich der Vorgehensweise vieler anderer Jugendämter anzuschließen.

 

Die großen Jugendämter in der Münsterlandregion (der Kreis Borken, der Kreis Coesfeld, der Kreis Steinfurt, der Kreis Warendorf und die Stadt Münster) haben sich beispielsweise auf die folgenden Fördermodalitäten verständigt:

 

·         Die Förderungen nach § 48 KiBiz erfolgen zunächst für 1 Kindergartenjahr und dienen der Erprobung.

·         Die Förderung nach § 48 KiBiz soll Anreize der Förderung der o.g. Förderpunkte bieten und stellt keine Vollkostenfinanzierung da.

·         Der Mindeststandard für eine mögliche Förderung ist im Bereich der Kindertageseinrichtungen das flexible Angebot von 35 Stunden im Block (über Mittag)

·         Das Rundschreiben des LWL (Nr. 06/2020), in dem die Auswirkungen des neuen KiBiz auf die personelle Besetzung in den Kitas beschrieben werden, findet entsprechende Anwendung.

 

 

Konkreter Förderbereich nach § 48 Abs.1 KiBiz:

 

1.      Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen.

 

Die Region Münsterland hat abweichend vom KiBiz entschieden, bereits die 46. Stunde der wöchentlichen Öffnungszeit mit einem Fördersatz von 40 Euro pro Stunde zu finanzieren. Diese Abweichung wurde mit dem Landesjugendamt abgesprochen. Eine Förderung ab der 50. Stunde der wöchentlichen Öffnungszeit, wird bedarfsabhängig im Einzelfall gefördert. Dies gilt auch für Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17:00 Uhr und vor 7:00 Uhr.

 

2.      Förderung der Reduzierung der Öffnungstage für Einrichtungen, die weniger als 15 Tage pro Jahr schließen.

 

Ausgehend von einem Richtwert von 1000 Euro Förderung pro zusätzlichen Schließtag, der die Fördergrenze von 15 Schließtagen unterschreitet, wird eine abgestufte Förderung nach der Größe der Kindertageseinrichtung vorgenommen:

 

            Kitas bis zu 2 Gruppen erhalten 1000 Euro

            Kitas mit 3 Gruppen erhalten 900 Euro (90% des Richtwertes 1000 Euro)

            Kitas mit 4 Gruppen erhalten 800 Euro (80 % des Richtwertes 1000 Euro)

            Kitas mit 5 Gruppen erhalten 700 Euro (70 % des Richtwertes 1000 Euro)

            Kitas mit 6 Gruppen erhalten 600 Euro (60 % des Richtwertes 1000 Euro)

 

 

Die Umsetzung in der Praxis

 

 

Alle Träger der Kitas in Rheine werden kurzfristig angeschrieben und gebeten, Anträge auf Grundlage der Förderbedingungen einzureichen.

 

Auf Grundlage der bekannten Öffnungszeiten und Schließtage der Kitas werden Förderanträge mit einem Volumen von 124.020 Euro erwartet. Ob das Antragsvolumen erreicht wird, bleibt abzuwarten. Vielleicht steuern einige Träger ihr Angebot aufgrund der neuen Förderung auch noch nach.

 

Der aktuelle Stand der Öffnungszeiten und der Schließtage der Kitas, sowie die im Einzelfall zu erwartenden Förderung, ist als Anlage beigefügt.

 

Neben dem oben genannten Förderbereich für die Kindertageseinrichtungen besteht die Möglichkeit, die Förderung der Flexibilisierung nach § 46 KiBiz auch für die ergänzende Kindertagespflege gemäß 23 Abs. KiBiz einzusetzen.

 

„Liegt der Betreuungsbedarf eines Kindes aus familiären Gründen regelmäßig um mehr als eine Stunde außerhalb der Öffnungszeit der öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege, in der es regelmäßig betreut wird, kann ergänzende Kindertagespflege gewährt werden (ergänzende Kindertagespflege).“

 

Die aktuellen Richtlinien zur Kindertagespflege sehen diese Form der ergänzenden Kindertagespflege ausdrücklich vor. Entsprechende Bewilligungen werden dann im Rahmen der Förderung „Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz“ mit dem Land abgerechnet.

 

 

Anlage: Öffnungszeiten und Schließtage