Betreff
Emsterrasse am Kettelerufer
Vorlage
238/20
Aktenzeichen
FB 5
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt die Planung zur Kenntnis und stimmt dem Bau einer Terrassenanlage am Kettelerufer vorbehaltlich fachrechtlicher Genehmigungen zu.

 

 


Begründung:

 

Im Zuge der aktuell laufenden Baumaßnahmen am Kettelerufer zwischen Ludgerusbrücke und der Nepomukbrücke trat der Investor der Emsgalerie mit der Idee an die Verwaltung, eine Terrasse im Stil einer Steganlage im Uferbereich zu errichten (s. Anlage 1). Die somit geschaffene Fläche soll gastronomisch genutzt werden.

 

Die Gestaltung der Terrasse ist mit der Verwaltung abstimmt worden. Die Konstruktion besteht aus Stahl und Holz. Zum Kettelerufer hingewandt, wird der Terrassenbereich durch eine Begrenzung eingefasst. Die Einzäunung dient dazu, Querungswege von Gästen und Mitarbeitern zwischen der Emsgalerie und der Terrasse zu steuern, um die Konfliktsituation mit dem ebenfalls stattfindenden Radverkehr auf einen definierten Raum zu begrenzen.  Dieser mehrfach genutzte Bereich soll gestalterisch im Pflaster hervorgehoben werden, um die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu steigern. Details befinden sich derzeit in der Abstimmung.

 

Die Terrassenanlage soll auf Kosten des Investors errichtet werden und in seinem Eigentum verbleiben. Hierzu sind Zustimmungen des Bundes und der Stadt Rheine als Flächeneigentümer erforderlich. Zudem sind fachrechtliche Genehmigungen (insbesondere Gewässer- und Naturschutz) durch den Investor einzuholen. Mit dem Investor ist vereinbart worden, dass die Errichtung der Terrasse das laufende Bauvorhaben am Kettelerufer nicht in erheblichem Maße insbesondere zeitlich behindern darf. Der Investor prüfe, inwieweit das von der Stadt Rheine beauftrage Unternehmen die Arbeiten in die laufende Baumaßnahme integrieren könnte oder ob eine nachträgliche Erweiterung möglich ist.

 

Das Vorhaben wird von der Verwaltung insgesamt zur Belebung der Innenstadt und Nutzung der Qualität der Ems positiv bewertet.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurfspläne