Betreff
Gestaltung des 1. Bauabschnittes der neuen "Dorfmitte Mesum" als Ortskern mit multifunktionalen Möglichkeiten
Vorlage
244/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den positiven Zuwendungsbescheid für Fördermittel aus dem Landesförderprogramm „Dorferneuerung 2020“ vom Fördergeber Bezirksregierung Münster und die weitere Zeitplanung für das Projekt zur Kenntnis und beschließt auf Grundlage der Entwurfsplanung den Start der Ausführungsplanung und die abschließende Umsetzung des ersten Bauabschnittes.

 


Begründung:

 

A. Ausgangslage:

 

In 2019 wurde für den Bereich  um die „Dorfmitte Mesum“ ein Planungs- und Entwicklungsprozess auf den Weg gebracht, dessen Ziel die Schaffung einer gestalterisch einladenden Dorfmitte mit hoher Aufenthaltsqualität und multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten ist.

 

Der diesbezügliche Planungsprozess wurde unter umfassender Einbindung der Bürger vor Ort durchgeführt. Aus den Ergebnissen einer öffentlichen Planungswerkstatt im Mai 2019 hat das Büro Hyco Verhaagen in enger Abstimmung mit der Verwaltung ein Vorplanungskonzept entwickelt, welches den Gesamtraum der Dorfmitte umfasste.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat diesem Konzept in seiner Sitzung vom 26.06.2019 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, durch das Büro eine Entwurfsplanung für den zentralen Teilbereich zu entwickeln.

 

Diese Entwurfsplanung wurde zunächst – ebenfalls unter Beteiligung der Bürgerschaft vor Ort – im Stadtteilbeirat Mesum am 28.08.2019 vorgestellt und dort sehr positiv aufgenommen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat daraufhin am 11.09.2019 beschlossen, auf Grundlage der Entwurfsplanung für das Bauvorhaben „Dorfmitte Mesum, 1. Bauabschnitt“ einen Antrag für Fördermittel aus dem Landesförderprogramm „Dorferneuerung 2020“ beim Fördergeber Bezirksregierung Münster, Dezernat 33, Ländliche Entwicklung / Bodenordnung zu stellen.

Dieser wurde seitens der Verwaltung zeitgerecht zum 30.09.2019 eingereicht. Mit Eingangsdatum vom 19.05.2020 liegt nun der positive Zuwendungsbescheid des Landes NRW vor.

 

 

B. Hauptinhalte und Gestaltungsziele der Entwurfsplanung

 

B.I Gestaltung:

In der Bürgerbeteiligung am 22. Mai 2019 wurde deutlich, dass die Mesumer sich einen grünen Platz mit Sitzmöglichkeiten, bestenfalls einem Wasserspiel, wünschen, an dem man verweilen kann, aber auch genügend Raum für diverse Veranstaltungen vorfindet. Voraussetzung war ebenso die Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger bei Aufrechterhaltung des motorisierten Durchgangsverkehrs sowie der Beachtung der Einrichtung von Stellplätzen.

 

Mehr Aufenthaltsqualität soll geschaffen werden. Dies muss in erster Linie durch eine klarere Gestaltung geschehen. Dabei muss die Verbindung zur Alten Bahnhofsstraße gestärkt werden, da sich dort die Kirche und viele Geschäfte befinden. Der an der Kreuzung Feuerstiege / Nielandstraße befindliche Bildstock wird in den Entwurf integriert. Aufenthaltsplätze vor der Alten Johannesschule werden eingerichtet; drei Bänke und acht Fahrradanlehnbügel finden ihren Platz in unmittelbarer Nähe eines „Trinkbrunnens“, der als besonderes Highlight und als identitätsstiftendes Element die „Mesumer Meise“ enthalten soll. Er betont die Mitte des Platzes. Nahe den Sitzbereichen sind sechs Stellplätze zurückhaltend im Pflaster markiert, damit die Fläche einheitlich wirkt, wenn die Nielandstraße im Rahmen einer Veranstaltung für den Verkehr temporär gesperrt wird.

 

Als Gegebenheit akzeptiert werden muss der Durchgangsverkehr durch die Nielandstraße und die Alte Kirchstraße. Um dennoch die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger in allen Bereichen zu verbessern, werden die Straßenabschnitte neu gegliedert und „freigeräumt“, es soll ebene Übergänge zwischen Fahrbahn und Gehwegen geben. Durch das Weichen des Baumes und der Parkbucht auf der gegenüberliegenden Straßenseite kann die Fuß- und Radwegeverbindung südlich des Alten Gemeindehauses deutlich verbreitert und somit genügend Raum für den Verkehr in Richtung KiTa Kunterbunt und Johannesschule geboten werden. Um einen gefahrlosen Aufenthalt für die Teilnehmer des unmotorisierten Verkehrs, insbesondere für körperlich eingeschränkte Menschen, zu gewährleisten, werden die zu befahrenden und die nicht zu befahrenden Bereiche mit Hilfe von zwei unterschiedlichen Pflasterfarben optisch voneinander getrennt.

 

Die Tempo-30-Zone soll nach wie vor bestehen bleiben. Leuchten und Bodenstrahler unter den bestehenden Großgehölzen machen auch im Dunkeln einen angstfreien Aufenthalt möglich, ohne ein Übermaß an Beleuchtung bzw. Lichtverschmutzung zuzulassen. Tagsüber können neugestaltete Staudenbeete von den Passanten betrachtet werden. Die Nielandstraße kann für künftige Veranstaltungen wie Konzerte oder den Weihnachtsmarkt gesperrt werden, durch die Aufstellung von zwei festen Schaltschränken fällt die Austragung einfacher und ist unkomplizierter.

 

 

B.II Barrierefreiheit:

Sämtliche Flächen, sowie der Zugang zur Alten Johannisschule und der zur Gaststätte „Zum Schwan“ sind barrierefrei zugänglich. Im Entwurf sind die Fußwege breit und attraktiv gestaltet, in der Pflasterung gibt es taktil wahrnehmbare Streifen, die sich farblich vom angrenzenden Bodenbelag unterscheiden und von Menschen mit Sehbeeinträchtigung als Leitlinien genutzt werden können. Über diese tastbaren Leitlinien gelangen auch blinde Menschen in alle Bereiche des Dorfplatzes. In den Abschnitten, in denen der Gehweg auf Grund der notwendigen Breite der Straße recht schmal sein muss, gibt es auf den gegenüberliegenden Seiten breiter dimensionierte fußläufige Wege.

 

 

 

B. III Zusammenfassung:

Der vorliegende Entwurf der neuen „Ortsmitte Mesum“ präsentiert sich als Platz mit hochwertiger und zurückhaltender Gestaltung, verbesserter Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität und optimierten Möglichkeiten für vielfältige Veranstaltungen. Dabei ist die Einbindung von Stellplätzen nicht außer Acht gelassen, sondern in die Gestaltung integriert worden. Die geschilderten Inhalte gehen aus den Anlagen im Anhang hervor.

 

 

C. Kosten:

 

Die Kosten für die Umgestaltung betragen nach den Berechnungen vom Büro Verhaagen zur Entwurfsplanung insgesamt rund 367.000 € brutto für den ersten Bauabschnitt.

Der positive Bescheid bewilligt nun antragsgemäß aus der Förderung „Dorferneuerung 2020“ einen Zuschuss von 239.000 € brutto. Die anteilig zu tragenden Eigenmittel von 128.000 € der Stadt wurden in den Haushalt 2020 eingestellt. Die diesbezüglichen Gesamtauswirkungen des Investitions-Projektes 53014-864 „Dorfplatz Mesum“ sind oben als finanzielle Auswirkungen dargestellt worden.

 

 

 

D. Beschlussempfehlungen und weiteres Vorgehen

 

Auf Grundlage der vom StUK beschlossenen Entwurfsplanung und des vorliegenden Zuwendungsbescheides ist nun die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten und durchzuführen.

 

Gemäß den Vorgaben des Zuwendungsbescheides wurde mit dem Büro Verhaagen hierfür folgende Zeit-Ziel-Planung abgestimmt:

 

 

ab 19.05.2020

Bearbeitungsphase

Mitte Juni

Bemusterung, Abstimmung, Genehmigungsplanung, LV-Entwurf

Mitte Juli

Ausführungsplanung, Versand der Ausschreibungsunterlagen

Mitte August

Auswertung, Vergabe

Anfang/Mitte September

Baubeginn (drei Monate Bauzeit)

Mitte/Ende November

Fertigstellung Baumaßnahme

 

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, dass der Bauausschuss beschließen möge,  aufgrund des positiven Zuwendungsbescheides und der vorliegenden Zeit-Ziel-Planung, die weitere Planung des 1. Bauabschnittes der neuen "Dorfmitte Mesum" als Ortskern mit multifunktionalen Möglichkeiten fortzusetzen und umzusetzen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Bestandsplan

Anlage 3: Entwurfsplan

Anlage 4: Objektplan