Betreff
Zuschuss zu den Betriebskosten der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf (KH) in Rheine
Vorlage
248/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Schulausschuss gewährt der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf ab dem Haushaltsjahr 2021 einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 27.000 € zu den Finanzierungskosten der Modernisierung der beruflichen Bildungsstätte in Rheine. Der Zuschuss ist zunächst auf fünf Jahr befristet.

2.      Eine Verlängerung des Zeitraums wird in Aussicht gestellt.

 


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 23.01.2020 (Anlage 1) bittet die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf die Stadt Rheine um die Gewährung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses.

 

Hintergrund:

Die Kreishandwerkerschaft stellt im Kreis Steinfurt seit Jahren einen zentralen Baustein in der Ausbildung junger Menschen im Handwerk dar. In ihren beruflichen Bildungsstätten führt sie die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durch, die integraler Bestandteil der handwerklichen Berufsausbildung im dualen Ausbildungssystem ist. Die Teilnahme an der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ist für alle Auszubildenden verpflichtend und Voraussetzung für die Zulassung zu Gesellenprüfung.

 

Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf nimmt neben der Wahrnehmung berufsständischer Interessen des selbstständigen Handwerkes vor allem die Förderung der beruflichen Ausbildung als hoheitliche Aufgabe wahr und ist mit ihrer Bildungseinrichtung in Rheine im gewerblich-technischen Bereich ein wichtiger Partner im regionalen Bildungsnetzwerk wie auch der ansässigen Unternehmen des Handwerks und der Industrie.

 

Für die Umsetzung der Aufgabe benötigt die Kreishandwerkerschaft moderne Werkstätten, die den aktuellen Anforderung der verschiedenen Ausbildungsgänge gerecht werden. Daher beabsichtigt die Kreishandwerkerschaft, die beruflichen Bildungsstätten in Rheine umfangreich zu modernisieren. Neue organisatorische, methodische und didaktische Anforderung an eine zeitgemäße Lehrlingsunterweisung erfordern eine andere Gebäudes Situation des BildungsCenters, dessen Werkstätten sich bisher auf einzelne Häuer verteilen, die teilweise sehr sanierungsbedürftig sind und nicht mehr dem heutigen Erwartungen entsprechen. Ein Neubau des Technologiecenters soll hier Abhilfe schaffen. Das Vorhaben konzentriert sich ausschließlich auf hoheitlichen Bereich der beruflichen Bildung, der Verwaltungsbereich wird nicht berührt.

 

Einordnung in die Situation im Kreis Steinfurt

In den letzten Jahren stehen die Handwerksbetriebe im Kreis Steinfurt zunehmend von der Herausforderung, Ausbildungsplätze in ihrem Unternehmen adäquat oder überhaupt mit jungen Menschen zu besetzen. Hintergründe für diese Entwicklung dürften in der demographischen Entwicklung, der Arbeitsmarktsituation, der Attraktivität einzelner Berufszweige und auch dem veränderten Schul-/ Berufswahlverhalten junger Menschen liegen.

 

Neben vielen Aktivitäten zu Nachwuchswerbung und Berufsorientierung sind die Attraktivität der Berufsausbildung selbst und die Modernität der Lernorte wichtige Faktoren. Als Lernorte anzusehen sind in diesem Zusammenhanf einerseits die Ausbildungsplätze in den Betrieben, die Berufskollegs , die mit Ihrer Berufsschule eine Säule der dualen Berufsausbildung am Standort Rheins sind, aber auch moderne und attraktive Werkstätten für die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung die im Handwerk Bestandteil der betrieblichen Ausbildung ist.

 

Die Förderung der handwerklichen Berufsausbildung liegt im Interesse der Stadt Rheine. Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung sichert insbesondere:

 

·         Systematische Vertiefung des beruflichen Grund- und Fachbildung in produktionsunabhängigen Werkstätten

·         Anpassung der Berufsausbildung an technologische, wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Entwicklungen

·         Sicherung eines einheitlich hohen Ausbildungsniveaus unabhängig von der Ausbildungsfähigkeit oder Spezialisierung des einzelnen Handwerksbetriebs

 

Die hohe Qualität beruflicher Ausbildung kommt den Menschen in der Region zu Gute und stärkt das Handwerk in Rheine und im Kreis Steinfurt.

 

Könnte die Kreishandwerkerschaft keine moderne und fachlich angemessene überbetriebliche Lehrlingsunterweisung sicherstellen ist es wahrscheinlich, dass diese nur noch in Münster angeboten würde. Kurze Fahrwege und gute Erreichbarkeit sind aber Standortfaktoren, die die Attraktivität einzelner Berufsbilder bzw. hiesiger Ausbildungsstellen verbessern können.

 

In Zeiten von Fachkräftemangel ist die Anbindung junger Menschen an den Ausbildungsmarkt im Kreis Steinfurt ein wichtiger Aspekt zur Fachkräftesicherung. Wandern junge Menschen bereits im Zuge ihrer Ausbildung in andere Regionen/Oberzentren ab, stehen sie zumindest aktuell erst einmal dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Auch die Chance, sie langfristig an Betriebe in der Stadt Rheine und im Kreis Steinfurt einzubinden, dürfte sich verringern. Ein Mangel an qualifiziert ausgebildeten Fachkräften im Handwerk kann zu Engpässen in der Versorgung und zu Qualitätsverlust führen. Die Stärkung der örtlichen Strukturen ist daher gesamtgesellschaftlich eine wichtige Intention und im Sinne der Auszubildenden und Betriebe.

 

Auch über die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung hinaus ist die Kreishandwerkerschaft ein verlässlicher Partner für viele Projekte/Netzwerke und bringt sich dort in verschiedenste originäre Aufgaben des Kreises Steinfurt im Themenfeld von Bildung und Arbeitsmarkt ein.

 

Neben einem erheblichen Anteil an Eigenleistung der Kreishandwerkerschaft erfordert die Maßnahme die zusätzliche Aufnahme von Fremdkapital, so dass die Kreishandwerkerschaft nach derzeitigem Kenntnisstand mit einer jährlichen Finanzbelastung von mehr als 180.000 € (Zinsen, Tilgung) über einen Zeitraum von 20 Jahren rechnet.

 

Die erhebliche Belastung der künftigen Jahresergebnisse ist Grundlage für den Antrag der Kreishandwerkerschaft auf einen jährlichen Zuschuss. Der Kreis Steinfurt gewährt ebenfalls einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 40.000 € (vgl. Beschlussvorlage B140/2019 Kreistag).

 

 

Befristung:

Der Zuschuss soll analog zum Beschluss des Kreistages zunächst auf fünf Jahre befristet werden. Au dem Hintergrund der langfristigen Belastungen über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Baumaßnahme wird eine Verlängerung der Förderung in Aussicht gestellt, bedarf aber einer erneuten Entscheidung durch die politischen Gremien. Der Zuschussbetrag ist in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2021 im Budget 850 bereit zu stellen.

 


Anlage:

 

Anlage 1: Antrag der Kreishandwerkerschaft