Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Schulausschuss gewährt der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf ab dem
Haushaltsjahr 2021 einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 27.000 €
zu den Finanzierungskosten der Modernisierung der beruflichen Bildungsstätte in
Rheine. Der Zuschuss ist zunächst auf fünf Jahr befristet.
2.
Eine
Verlängerung des Zeitraums wird in Aussicht gestellt.
Begründung:
Mit Schreiben vom
23.01.2020 (Anlage 1) bittet die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf die
Stadt Rheine um die Gewährung eines jährlichen Betriebskostenzuschusses.
Hintergrund:
Die
Kreishandwerkerschaft stellt im Kreis Steinfurt seit Jahren einen zentralen
Baustein in der Ausbildung junger Menschen im Handwerk dar. In ihren beruflichen
Bildungsstätten führt sie die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung durch, die
integraler Bestandteil der handwerklichen Berufsausbildung im dualen Ausbildungssystem
ist. Die Teilnahme an der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ist für alle
Auszubildenden verpflichtend und Voraussetzung für die Zulassung zu
Gesellenprüfung.
Die
Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf nimmt neben der Wahrnehmung berufsständischer
Interessen des selbstständigen Handwerkes vor allem die Förderung der
beruflichen Ausbildung als hoheitliche Aufgabe wahr und ist mit ihrer
Bildungseinrichtung in Rheine im gewerblich-technischen Bereich ein wichtiger
Partner im regionalen Bildungsnetzwerk wie auch der ansässigen Unternehmen des
Handwerks und der Industrie.
Für die Umsetzung
der Aufgabe benötigt die Kreishandwerkerschaft moderne Werkstätten, die den
aktuellen Anforderung der verschiedenen Ausbildungsgänge gerecht werden. Daher
beabsichtigt die Kreishandwerkerschaft, die beruflichen Bildungsstätten in
Rheine umfangreich zu modernisieren. Neue organisatorische, methodische und
didaktische Anforderung an eine zeitgemäße Lehrlingsunterweisung erfordern eine
andere Gebäudes Situation des BildungsCenters, dessen Werkstätten sich bisher
auf einzelne Häuer verteilen, die teilweise sehr sanierungsbedürftig sind und
nicht mehr dem heutigen Erwartungen entsprechen. Ein Neubau des
Technologiecenters soll hier Abhilfe schaffen. Das Vorhaben konzentriert sich
ausschließlich auf hoheitlichen Bereich der beruflichen Bildung, der
Verwaltungsbereich wird nicht berührt.
Einordnung in
die Situation im Kreis Steinfurt
In den letzten
Jahren stehen die Handwerksbetriebe im Kreis Steinfurt zunehmend von der
Herausforderung, Ausbildungsplätze in ihrem Unternehmen adäquat oder überhaupt
mit jungen Menschen zu besetzen. Hintergründe für diese Entwicklung dürften in
der demographischen Entwicklung, der Arbeitsmarktsituation, der Attraktivität
einzelner Berufszweige und auch dem veränderten Schul-/ Berufswahlverhalten
junger Menschen liegen.
Neben vielen
Aktivitäten zu Nachwuchswerbung und Berufsorientierung sind die Attraktivität
der Berufsausbildung selbst und die Modernität der Lernorte wichtige Faktoren.
Als Lernorte anzusehen sind in diesem Zusammenhanf einerseits die
Ausbildungsplätze in den Betrieben, die Berufskollegs , die mit Ihrer
Berufsschule eine Säule der dualen Berufsausbildung am Standort Rheins sind,
aber auch moderne und attraktive Werkstätten für die überbetrieblichen
Lehrlingsunterweisung die im Handwerk Bestandteil der betrieblichen Ausbildung
ist.
Die Förderung der
handwerklichen Berufsausbildung liegt im Interesse der Stadt Rheine. Die
überbetriebliche Lehrlingsunterweisung sichert insbesondere:
·
Systematische
Vertiefung des beruflichen Grund- und Fachbildung in produktionsunabhängigen
Werkstätten
·
Anpassung
der Berufsausbildung an technologische, wirtschaftliche, ökologische und
gesellschaftliche Entwicklungen
·
Sicherung
eines einheitlich hohen Ausbildungsniveaus unabhängig von der Ausbildungsfähigkeit
oder Spezialisierung des einzelnen Handwerksbetriebs
Die hohe Qualität beruflicher Ausbildung kommt den Menschen in der Region zu Gute und stärkt das Handwerk in Rheine und im Kreis Steinfurt.
Könnte die Kreishandwerkerschaft keine moderne und fachlich angemessene überbetriebliche Lehrlingsunterweisung sicherstellen ist es wahrscheinlich, dass diese nur noch in Münster angeboten würde. Kurze Fahrwege und gute Erreichbarkeit sind aber Standortfaktoren, die die Attraktivität einzelner Berufsbilder bzw. hiesiger Ausbildungsstellen verbessern können.
In Zeiten von Fachkräftemangel ist die Anbindung junger Menschen an den Ausbildungsmarkt im Kreis Steinfurt ein wichtiger Aspekt zur Fachkräftesicherung. Wandern junge Menschen bereits im Zuge ihrer Ausbildung in andere Regionen/Oberzentren ab, stehen sie zumindest aktuell erst einmal dem hiesigen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Auch die Chance, sie langfristig an Betriebe in der Stadt Rheine und im Kreis Steinfurt einzubinden, dürfte sich verringern. Ein Mangel an qualifiziert ausgebildeten Fachkräften im Handwerk kann zu Engpässen in der Versorgung und zu Qualitätsverlust führen. Die Stärkung der örtlichen Strukturen ist daher gesamtgesellschaftlich eine wichtige Intention und im Sinne der Auszubildenden und Betriebe.
Auch über die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung hinaus ist die Kreishandwerkerschaft ein verlässlicher Partner für viele Projekte/Netzwerke und bringt sich dort in verschiedenste originäre Aufgaben des Kreises Steinfurt im Themenfeld von Bildung und Arbeitsmarkt ein.
Neben einem
erheblichen Anteil an Eigenleistung der Kreishandwerkerschaft erfordert die
Maßnahme die zusätzliche Aufnahme von Fremdkapital, so dass die
Kreishandwerkerschaft nach derzeitigem Kenntnisstand mit einer jährlichen Finanzbelastung
von mehr als 180.000 € (Zinsen, Tilgung) über einen Zeitraum von 20 Jahren
rechnet.
Die erhebliche
Belastung der künftigen Jahresergebnisse ist Grundlage für den Antrag der
Kreishandwerkerschaft auf einen jährlichen Zuschuss. Der Kreis Steinfurt
gewährt ebenfalls einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 40.000 € (vgl.
Beschlussvorlage B140/2019 Kreistag).
Befristung:
Der Zuschuss soll analog zum Beschluss des Kreistages zunächst auf fünf Jahre befristet werden. Au dem Hintergrund der langfristigen Belastungen über einen Zeitraum von 20 Jahren durch die Baumaßnahme wird eine Verlängerung der Förderung in Aussicht gestellt, bedarf aber einer erneuten Entscheidung durch die politischen Gremien. Der Zuschussbetrag ist in der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2021 im Budget 850 bereit zu stellen.
Anlage:
Anlage 1: Antrag der Kreishandwerkerschaft