Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung des Einsatzes von digitalen Medien an den Schulen der Stadt Rheine zur Kenntnis.
2. Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, den
Stellenbedarf in der Schul-IT zu ermitteln und zu den Haushalts- und
Stellenplanberatungen 2021f. vorzulegen. Zur vorläufigen Bewältigung des
bereits bestehenden Aufgabenvolumens stimmt der Schulausschuss der auf zunächst
ein Jahr befristeten Besetzung einer zusätzlichen IT-Systemadministratoren-stelle
zu.
Begründung:
1. Einleitung
Die Stadt Rheine hat bereits frühzeitig begonnen, die IT-Ausstattung der Schulen systematisch voranzutreiben und einen zentralisierten Ansatz zur Inbetriebnahme, Wartung und Betrieb der Ausstattung zu entwickeln und umzusetzen. Die Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung eines kommunalen Medienentwicklungsplans in den Jahren 2010 und 2017 ist die Grundlage dafür. Aus den zunehmenden Anforderungen an die schulische IT-Ausstattung als festen Bestandteil einer selbstverständlich nutzbaren Infrastruktur durch Fachkräfte an der Schule als auch durch die Schülerschaft ergeben sich Anforderungen an professionalisierte und schulübergreifende IT-Supportstrukturen.
2. Wachsende Anforderungen aufgrund geänderter
Verordnungen und Vorgaben
„Die Schulträger sind verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.“
(§ 79 Schulgesetz NRW).
Mit dem "Digitalpakt Schule" wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Der Bund stellt dafür fünf Milliarden Euro zur Verfügung, allein 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode. Davon entfallen auf den Schulträger der städtischen Schulen der Stadt Rheine insgesamt 2.958.346 €. Nach einer Änderung des Grundgesetzes und der Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung haben Bund und Land den Digitalpakt im Mai 2019 gestartet. Die Schulträger können die Mittel in ihrem Bundesland beantragen. Die einzelnen Schulen sind aufgefordert, eigene didaktische Konzepte für das digitale Lernen zu erstellen und anzupassen. Ferner sind zusätzliche Mittel zur Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräte zur Unterstützung des Lernen auf Distanz angekündigt sowie aktuell durch den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 03.06.2020 auch eine Beteiligung an der Finanzierung und Ausbildung von Administratoren, sofern das jeweilige Bundesland die Weiterbildung der Lehrkräfte verstärkt. Konkrete Einzelheiten sind hier jedoch noch abzuwarten.
Der
Schulträger ist der wichtigste strukturelle Partner bei der medialen
Entwicklung an Schulen. Mit ihm müssen systematische Strukturen für eine
fortlaufende Kooperation geschaffen werden, um sich beispielsweise über
folgende Fragen zu verständigen:
·
Netzanbindung,
·
IT-Grundstruktur,
·
mediale
Ausstattung,
·
Fragen
des Betriebs,
·
Support,
·
Administration,
·
Wiederbeschaffung,
·
Informationssicherheit
und Jugendschutz.
Die Ausstattung der Schulen mit Medien dient der Verbesserung des Lernens im Unterrichtsalltag. Dieser hat sich durch den Einsatz der digitalen Medien verändert.
Lernen mit digitalen Medien führt zu anderen Formen des Lehrens und Lernens, z. B. vom tendenziell eher »Lehrer zentrierten« zum verstärkt »Schüler orientierten« Unterricht. Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler bestimmte Fertigkeiten und Kompetenzen (Medienkompetenzen) während ihrer Schullaufbahn erwerben.
Die Gestaltung der schulischen Bildung in der digitalen Welt erfordert eine enge und systematische Zusammenarbeit von Kommunen bzw. Schulträgern und Schulen.
Abb. Quelle: Handreichung
zur Entwicklung eines schulischen Medienkonzeptes (Bezirksregierung Münster)
Die Schulverwaltung der Stadt
Rheine ist unter anderem Ansprechpartnerin der Schulen für die
Medienkonzeptentwicklung. Sie berät die städtischen Schulen hinsichtlich der
Möglichkeiten zur technischen Umsetzung, koordiniert die Beschaffung, definiert
Standards und ist zuständig für den Support der installierten medialen
Ausstattung.
Weiterhin arbeitet sie eng
mit der Geschäftsstelle Gigabit.NRW zusammen.
Die Geschäftsstelle
Gigabit.NRW unterstützt die Kommunen beim geförderten Ausbau des
Breitbandnetzes und ist verantwortlich für die Umsetzung der Förderung. Sie
begleitet Schulträger auch bei der Umsetzung des DigitalPaktes NRW und ist für Antragsbearbeitung
und -bewilligung zuständig. Dazu bietet sie Unterstützung und Beratung bei den
Grundlagen der kommunalen Medienentwicklungsplanung.
3. Situation in Rheine
Die städtischen Schulen der Stadt Rheine verfügen über 540 für den Unterricht genutzte Klassen- und Kursräume. Darüber hinaus findet die Digitalisierung der Schulen unter anderem in den Büros, Lehrerzimmern, Mensen und weiteren Mehrzweckräume statt. Die mediale Ausstattung der Schulen für eine digitale Unterstützung des Unterrichts, und seit neustem auch der Unterstützung im Bereich Lernen auf Distanz, ist erklärtes Ziel der Stadt Rheine.
Dabei geht es nicht nur um die Umsetzung von einmalig festgelegten Zielen, vielmehr liegt die Herausforderung in der Aktualisierung und Fortschreibung von definierten Zielen. Nicht nur die Technik - sondern auch die pädagogischen Einsatzkonzepte entwickeln sich schon während der Umsetzung bestehender Standards fort. Nachdem in den letzten Jahren grundsätzliche Fragestellungen zu klären waren und Grundlegende Weichenstellungen intensiv vorbereitet werden mussten, beschleunigt sich derzeit zunehmend die Umsetzung hinsichtlich der Schaffung einer Infrastruktur sowie die Versorgung mit Präsentations- und Endgeräten.
Diese Entwicklung lässt sich anhand der folgenden Schaubilder verdeutlichen:
Digitale
Tafelsysteme |
||||||||||
Jahr |
2010 |
-bis- |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2023 |
Ziel |
Anzahl |
10 |
10 |
10 |
13 |
33 |
74 |
110 |
153 |
403 |
540 |
eingerichtete
Netzwerkgeräte |
||||||||||
Jahr |
2010 |
2011-2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2023 |
Ziel |
Anzahl |
60 |
65 |
149 |
229 |
274 |
300 |
325 |
354 |
604 |
650 |
Besonders deutlich wird der Anstieg des eingesetzten „Geräteparks“ beim Blick auf die Gesamtzahl der genutzten Endgeräte:
Gesamtzahl
der genutzten Endgeräte*: |
2010 |
-bis- |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2023 |
Ziel |
Tafelsysteme* |
10 |
10 |
10 |
13 |
33 |
74 |
110 |
153 |
403 |
540 |
Tablets |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
748 |
1496 |
1748 |
8136 |
Druckgeräte
(Kopierer, Sonstige Drucker) |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
158 |
158 |
Bedarfsdeckend |
Telefonanlagen |
23 |
23 |
23 |
23 |
23 |
23 |
23 |
23 |
23 |
1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schüler-Rechner
/ |
976 |
976 |
976 |
1008 |
1008 |
1008 |
1008 |
1008 |
1008 |
Bedarfsdeckend |
Lehrerarbeitsplätze |
||||||||||
Verwaltung,
Sekretariat, Hausmeister |
97 |
97 |
97 |
97 |
97 |
97 |
120 |
120 |
120 |
Bedarfsdeckend |
*hinsichtlich der Definition von Endgeräten wurde in dieser
Aufstellung jeweils ein Tafelsystem bestehend aus Tafel (mit Beamer), PC und
Dokumentenkamera als ein Gerät definiert
4. Personelle Ausstattung lt. Stellenplan
Im Rahmen der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes 2010 ist eine Systemadministratorenstelle eingerichtet worden. Im Jahre 2018 wurde eine weitere Systemadministratorenstelle für die Betreuung der schulischen Verwaltungen eingerichtet.
Weiterhin verfügt die Schul-IT seit 2019 über einen
Ausbildungsplatz Fachinformatiker Systemintegration.
Darüber hinaus unterstützen die Schüler des Berufskollegs den Support der Schul-IT an den Grundschulen. An den weiterführenden Schulen übernehmen Lehrkräfte Aufgaben im 1st-Level-Support. Die Definition und der Umfang sind im Medienentwicklungsplan der Stadt Rheine beschrieben.
Derzeit besteht ein Vertrag mit einem externen Dienstleister. Hierüber wurden in den letzten Jahren zusätzliche Dienstleistungen im 3rd-Level-Support erbracht.
Die Support-Strukturen sind im Medienentwicklungsplan der Stadt Rheine unter Punkt 6.9 beschrieben. Der Schulträger sorgt für Second-Level-Support durch eigenes Personal.
Die extern erbrachten 3rd-Level-Supportleistungen belaufen sich im Jahr 2019 auf 311 Stunden. Das entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von ca. 6 Stunden.
Fazit:
Die Schul-IT-Systemadministration umfasst grundsätzlich folgende Aufgabenbestandteile:
Konzeption: 26%
Einrichtung von Geräten: 46%
Support, Beratung: 28%
Es wird deutlich, dass sich allein im Zeitraum von 2018 die Anzahl der zu betreuenden Endgeräte verdoppelt hat. Die Supportanfragen und der Schulungsaufwand sind im Verhältnis zu den eingesetzten Geräten ebenfalls gestiegen. Die aktuelle Entwicklung im Bereich des Lernens auf Distanz und die zu erwartenden, zusätzlich zu beschaffenden, Endgeräte für die Bereitstellung für Schüler macht deutlich, dass eine verlässliche Bemessung des Personalbedarfs in der Schul-IT notwendig ist.
Empfehlung:
1.
Ermittlung des Stellenbedarfs: Die Verwaltung plant, gemeinsam mit dem
Zweckverband der Kommunalen Anwendergemeinschaft West (kurz KAAW; die Stadt
Rheine ist Mitglied des Zweckverbands) den Stellenbedarf für die Schul-IT der
Stadt Rheine gutachterlich ermitteln zu lassen. Da auch der Kreis Steinfurt
sowie zahlreiche Kommunen des Kreises Mitglieder der KAAW sind, liegen
Erfahrungswerte, Strukturen und Kompetenzen vor, eine Bemessungsgrundlage für
die Stadt Rheine entwickeln zu lassen. Die Kosten für die Erstellung dieses
Gutachtens werden sich voraussichtlich auf rund 10.000 Euro belaufen und
könnten in 2020 über das Budget der Schulverwaltung gedeckt werden. Die
Ergebnisse sollen dem Schulausschuss zu den Haushalts- und Stellenplanberatungen
2021ff. vorgelegt werden.
2.
Bereitstellung zusätzlicher Personalressource
Bereits anhand der vorangehenden
Ausführungen ist nachvollziehbar, dass die Digitalisierung an Schulen nicht nur
erhebliche finanzielle Ressourcen für die Ausstattung der Schulen verlangt. Um
die technischen Möglichkeiten auch zielgerichtet zur Anwendung zu bringen und
stets verfügbar zu halten, ist personelle Ressource notwendig. Da ein
steigender Stellenbedarf absehbar ist, soll eine weitere Personalressource
bereits im 2. Halbjahr 2020 im Umfang von 1,0 bereitgestellt werden. Die
Besetzung der Stelle soll zunächst befristet auf ein Jahr erfolgen. Nach dem
aktuellen Sachstand kann eine Deckung der in 2020 anfallenden Kosten über die
gesamtstädtischen Personalaufwendungen gewährleistet werden. Die anteiligen
Personalaufwendungen für das kommende Jahr sind bei den Haushalts- und
Stellenplanberatungen 2021 zu berücksichtigen.